Bildnis

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Version vom 18:05, 18. Okt. 2008

Ein Bildnis ist die Darstellung der erkennbaren Gesichtszüge einer Person.

Die Form der Wiedergabe (Foto, Zeichnung, Karikatur, Skulptur) ist irrelevant.

Sie Veröffentlichung eines Bildnisses bedarf der Einwilligung durch den Abgebildeten.

Bei der Abbildung anderer Körperteile (Ganzkörperakt ohne erkennbares Gesicht, Röntgenaufnahmen) kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschlägig sein.

Siehe auch

Urteile

Urteile zum Recht am eigenen Bild

Persönliche Werkzeuge