Bildnis

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 20:50, 22. Dez. 2008 (bearbeiten)
Rolf (Diskussion | Beiträge)

← Zum vorherigen Versionsunterschied
Aktuelle Version (20:50, 22. Dez. 2008) (bearbeiten) (Entfernen)
Rolf (Diskussion | Beiträge)
(Aus den Urteilen Urteilen)
 
Zeile 12: Zeile 12:
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]
-== Aus den Urteilen Urteilen ==+== Aus den Urteilen ==
*Ein Bericht über die Vermietung einer Ferienvilla von Ernst August von Hannover ist von öffentlichem Interesse und deshalb dürfen auch Fotos vom Ehepaar von Hannover gezeigt werden<br> *Ein Bericht über die Vermietung einer Ferienvilla von Ernst August von Hannover ist von öffentlichem Interesse und deshalb dürfen auch Fotos vom Ehepaar von Hannover gezeigt werden<br>

Aktuelle Version

Ein Bildnis ist die Darstellung der erkennbaren Gesichtszüge einer Person.

Die Form der Wiedergabe (Foto, Zeichnung, Karikatur, Skulptur) ist irrelevant.

Sie Veröffentlichung eines Bildnisses bedarf der Einwilligung durch den Abgebildeten, sofern keine Ausnahmen greifen, etwa bei Personen der Zeitgeschichte.

Bei der Abbildung anderer Körperteile (Ganzkörperakt ohne erkennbares Gesicht, Röntgenaufnahmen) kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschlägig sein.

[bearbeiten] Siehe auch

[bearbeiten] Aus den Urteilen

  • Ein Bericht über die Vermietung einer Ferienvilla von Ernst August von Hannover ist von öffentlichem Interesse und deshalb dürfen auch Fotos vom Ehepaar von Hannover gezeigt werden
  • Ein Beitrag, der Sabine Christiansen gemeinsam mit ihrer Putzfrau im Fischerdorf Puerto Andratx zeigt, hat keinen Nachrichtenwert und ist deshalb zu unterlassen.
  • Heide Simonis - sie darf beim Einkaufen gezeigt werden, weil sie einen Tag zuvor in Schleswig Holstein abgewählt worden war.


Urteile zum Recht am eigenen Bild

Persönliche Werkzeuge