Bildnis

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Die Form der Wiedergabe (Foto, Zeichnung, Karikatur, Skulptur) ist irrelevant. Die Form der Wiedergabe (Foto, Zeichnung, Karikatur, Skulptur) ist irrelevant.
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 +Sie Veröffentlichung eines Bildnisses bedarf der [[Einwilligung]] durch den Abgebildeten.
Bei der Abbildung anderer Körperteile (Ganzkörperakt ohne erkennbares Gesicht, Röntgenaufnahmen) kann das [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeine Persönlichkeitsrecht]] einschlägig sein. Bei der Abbildung anderer Körperteile (Ganzkörperakt ohne erkennbares Gesicht, Röntgenaufnahmen) kann das [[allgemeines Persönlichkeitsrecht|allgemeine Persönlichkeitsrecht]] einschlägig sein.
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 +*[[Recht am eigenen Bild]]
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 17:29, 15. Okt. 2008

Ein Bildnis ist die Darstellung der erkennbaren Gesichtszüge einer Person.

Die Form der Wiedergabe (Foto, Zeichnung, Karikatur, Skulptur) ist irrelevant.

Sie Veröffentlichung eines Bildnisses bedarf der Einwilligung durch den Abgebildeten.

Bei der Abbildung anderer Körperteile (Ganzkörperakt ohne erkennbares Gesicht, Röntgenaufnahmen) kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschlägig sein.

Siehe auch

Persönliche Werkzeuge