Beweislast

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 15:21, 20. Nov. 2008

Normalerweise muss immer der Kläger beweisen, dass die Voraussetzungen für seinen Anspruch vorliegen. Als Beweise werden nach der Zivilprozessordnung anerkannt:

  • Zeugenaussagen
  • Urkunden
  • Sachverständige
  • Beiziehung von Akten
  • Augenscheinsobjekte
  • Parteivernehmung

[bearbeiten] Beweislastumkehr

Manchmal trägt die Beweislast jedoch der Beklagte, etwa dann, wenn er eine Tatsachenbehauptung aufgestellt hat (Beweislastumkehr).

[bearbeiten] Beweiserleichterungen

In bestimmten Fällen gibt es Beweiserleichterungen sowie eine sekundäre Beweislast.

[bearbeiten] Kölner Landrecht

Am Landgericht Köln reicht es vollkommen aus, wenn zwei gegnerische Anwälte eine angebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung für einen Moment im Internet gesehen haben. Als glaubwürdig werden insoweit Medienanwalt/Medienanwälte angesehen, die vor Gericht behaupten, nicht zu wissen, was eine Compter-Maus oder Wayback-Machines seien.

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