Beleidigung

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 +"Beleidigung" die Straftatbestände [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005102307 14.Abschnitt des Strafgesetzbuchs], der sogenannten "Ehrenschutzdelikte", die sich mit Äußerungsrecht befassen.
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 +== strafrechtliche Beleidigung im engen Sinne ==
 +Beleidigung ist in [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html § 185 StGB] nicht gesetzlich definiert. Strafrechtler verstehen hierunter "jede Kundgabe der Missachtung". Eine solche kann jedoch u.a. aufgrund [http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__193.html § 193 StGB] - der [[Wahrnehmung berechtigter Interessen]] gerechtfertigt sein.
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 +Zivilrechtler betrachten die strafrechtliche Beleidigung als Ausprägung des [[Persönlichkeitsrecht]]s. Unter Bezugnahme auf das Strafrecht können [[Unterlassungsanspruch|Unterlassungsansprüche]] sowie ggf. [[Schadensersatz|Schadensersatzansprüche]] geltend gemacht werden.
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 +Der zivilrechtliche Ehrenschutz ist im Alltag bedeutender als die Strafverfolgung. Oft wird eine solche wegen mangelndem [[öffentliches Interesse|öffentlichen Interesse]] eingestellt oder es wird auf den Privatrechtsweg verwiesen.
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Version vom 19:08, 7. Okt. 2008

strafrechtliche Beleidigung im weiten Sinne

"Beleidigung" die Straftatbestände 14.Abschnitt des Strafgesetzbuchs, der sogenannten "Ehrenschutzdelikte", die sich mit Äußerungsrecht befassen.

strafrechtliche Beleidigung im engen Sinne

Beleidigung ist in § 185 StGB nicht gesetzlich definiert. Strafrechtler verstehen hierunter "jede Kundgabe der Missachtung". Eine solche kann jedoch u.a. aufgrund § 193 StGB - der Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt sein.

zivilrechtliche Beleidigung

Zivilrechtler betrachten die strafrechtliche Beleidigung als Ausprägung des Persönlichkeitsrechts. Unter Bezugnahme auf das Strafrecht können Unterlassungsansprüche sowie ggf. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Der zivilrechtliche Ehrenschutz ist im Alltag bedeutender als die Strafverfolgung. Oft wird eine solche wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt oder es wird auf den Privatrechtsweg verwiesen.

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