Ausnahmen vom Anwaltszwang

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

Ab Landgericht besteht bei den Zensurkammern und in den Zensurverhandungen Anwaltszwang. Die Juristen verweisen darauf, dass es laut ZPO ein Anwaltsprozess ist.

Für bestimmte Rechtshandlungen gibt es jedoch Ausnahmen. Die Parteien dürfen selbst - ohne anwaltlicher Hilfe - handeln.

Anwälte kosten immer Geld. Obsiegt man, so baucht der Gegner nicht alle Anwaltskosten zu ersetzen.

Nicht selten verpassen die Anwälte Termine. Den Anwalt dafür zur finanziellen Verantwortung zu ziehen ist - abgesehen davon, dass der Gegner sich darüber freut - nicht immer Erfolg versprechend.

Anwälte arbeiten nicht selten gegen die eigenen Mandanten, verlangen Gebühren für Peanuts, für ein einfaches Schreiben, eine Routinetätigkeit und sogar für falsche Beratung. Anwälte sagen einem oft nicht, welche Kosten sie berechnen werden. Überraschungen sind an der Tagesordnung.

Nicht selten klagen Annwälte gegen die eigenen Mandanten, so zum Beipsiel der Anwalt Helmuth Jipp oder Ralf Burmester.

Wer sich entscheidet, selbts bei Gericht tätig zu werden, erhält an dieser Stelle Hinweise für Handlunglen gegenüber Gerichten und der Gegenpartei, welche keinen Anwalt erfordern.

Vorwort. Achtung!

Die Eigentätigkeit an Stelle eines Anwalts hat auch für die Anwälte ihre Vorteile:

  • Die Mandanten erkennen, welchen Aufwand ein Anwalt betreiben muss, was auf den ersten Blick für den Mandanten als Peanuts erscheint.
  • Die Mandanten erkennen, welches Wissen sich ein Anwalt aneignen muss, um Erfolg zu erreichen.

Nicht alle Anwälte haben es gern, wenn der Mandant die Initiative übernimmt.

  • Denn der Mandant erkennt schneller und leichter die Fehler seines Anwalts.

und

  • Der Anwalt ist geforderter. Er muss sich nicht nur auf den Richter und den Gegenanwalt einrichten, sondern auch im größeren Maße auf seinen Mandanten, um sein Honorar zu verdienen.

Da die meisten Prozesse absurden Charakter tragen, kann ein Nichtjurist allerdings mehr schanden als nutzen. Auch das befürchten die Anwälte nicht selten zu Recht.

Die Übernahme der Prozesse in die eigene Hände erfordert viel Vorbereitung. Die Richter versuchen meist einem Nichtjuristen nachzuweisen, dass er keine Ahnung hat. Sie lassen ihn in Fallen tapfen, versuchen sich über den Mandanten lustig zu machen. Die Richter schützen ihre Juristenkaste.

Trrptzdem kann nur empfohlen weden, die Geschicke vor den Zensurgerichten in die eigenen Hände zu übernehmen.

Rechte des Mandanten

Bei den Lanbdgerichten herrscht Anwaltszwang. Trotzden hat der Mandat viele Rechte, die Sache/Prozessführung in die eigenen Hände zu übernehmen.

Einsichtnahme in die Gerichtsakten

Alsd Nichtanwalt hat man das recht auch ohne anwaltlicher vertretung die eigenen gerichtsakten bei der geschäöftsstelle einzzusehen und sich Kopien machen zu lassen.

Ein Recht auf die Zusendung der Gerichtsakten besteht nicht.

Anfragen bei der Registraturabteilung der Gerichte

Serienabmahner und kriminelle Anwälte beantragen den Erlass einstweiliger Verfügungen, welche nicht immer erlassen werden. Werden die Anträge zurückgewiesen und wird der sofortigen Beschwerde des kriminellen Anwalts nicht stattgegeben. so erfährt der Abgemahnte nichts von einem solchen Erfolg.

Wir empfehlen, bei den Rigisitraturabteilungen der Gerichte regelmäßig anzufargen, welche Verfahren es in den letzten zwei Jahren gab. Sind diese irrsinnigen Anträge erledigt, so müssen die Registraturabteilungen die Aktenzeichen - auch ohne Hinzuziehung eines Anwalts - dem beklagten mitteilen.

Hat man das Aktenzeichen, so hat man das Recht, die Gerichtsbeschlüsse und die entsprechenden Anträge von den entsprechenden Kammern zugesendet zu bekommen. Dafür benötigt man keinen Anwalt.

Man erfährt auf diese Art und Weise, was der Gegner so alles versucht hat, um einen kaputt zu klagen.

Die zentrale Eingangsregistratur untersteht dem jewieligen Gerichtspräsidenten. Bei der Geschäftsstelle des Gerchtspräsidenten kann man erfahren, wo sich die Regsitartur im Gerichtsgebäude befindet. Weist man sich aus, so kann man die Auskunft sofort an Ort und Stelle ausgedruckt erhalten.

Zu beachten!

Man erhält die Aktenzeichen nur von den abgeschlossenen Verfahren.

Akls abgeschlossen gilt ein verfahren, bei dem die eintweilige Verfügung ordnungsgemäß zugestellt wurde bzw. bei Nichtzustellung erst einen Monat nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel seitns des Abmehners.

Musterschreiben an die Registratur

Landgericht Berlin
Zenralregistratur
Tegeler Weg 17-12

10589 Berlin

Übersicht über die Verfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

übersenden Sie mir bitte den Ausdruck aller Aktenzeichen mit Namen der Kläger, die in den Jahren 2008 und 2009 beim Landgericht Belrin gegen mich anhängig waren bzw. noch sind; und zwar einschließlich abgelehnter Anträge auf Erlass einer enstweiligen Verfügung und abgelehnter Klagen.

Vielen Dank
und mit freundlichen Grüßen

Versendung einer Abmahnung

Für eine Abmahnung, auch mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, benötigt man keinen Anwalt.

Alledings können auch keine außergerichtlichen Kosten in Rechnung gestellt werden.

Reaktion auf eine Abmahnung

Auf eine Abmahnung kann man ohne Anwalt reagieren.

Nimmt man einen Anwalt als Berater hinzu, so entstehen Kosten, welche auch im Falle des Obsiegens nicht erstattet werden.

Gibt der Abmaner auf, so kann mann eine Erledigungserklärung ohne Anwalt verlangen.

Wird diese Erledigungserklärung nicht abgegeben, so kann ein Anwalt eingeschaltet werden.Im Falle des Obsiegens hat die , dessen außergerichtlichen Kosten des eigenen Anwalts der Gegner zu tragen.

Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung

Diesen Antrag kann jeder Betroffene stellen, ohne Einbeziehung eines Anwalts. Gericvhtskosten entstehen nicht.

Erst bei Widerspruch des Antragsgegners muss ein Anwalt eigeschaltet werden.

Reaktion auf eine erlassene einstweilige Verfügung

Nach dem Erlass einer einstqweiligen Verfügung benötigt man nicht unbedingt einen Anwalt. Man spart die eigenen Anwaltskosten.

Beim Gericht kann man die Zusendung des Antrages, der Anlagen zum Antrag und sonstiger Schreiben verlangen.

So lange kein Anwalt eingeschaltet ist, muss das Gericht mit dem Antragsgener direkt kommunizieren.

Mann kann

  • eine starfbewehre Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben

oder

  • die eintweilige Verfügung als endgültioge Lösung anerkennen.

oder

  • dem Antragsteller gegenüber eklören, dass man keine Abschusserkläörung abgeben gedenke.

Für all diese handkungen benötogt man keinen Anwalt. Die Kosten des eigenen Anwalts können gespart werden.

Nach all diesen Handlungen ist die Sache entweder erledigt oder im Falle, dass man keine Abschklusserklärung abgibt, muss der Antragsteller weitere Schritte einleiten.

Dazu gehören

  • der Antrag auf Kostenfeststellung.
  • Einreichung der Klage im hauptsacheverfahren

Stellungnahme zum Kostenfeststellungsantrag des Gegenrs

Für Stellungnahmen zum Antrag auf Kostenfestssetzun benötigt man ebenfalls keinen Anwalt.

Klage zur Hauptsache

Die Klage zur Hauptsache wird einem zugesandt, wenn man keinen Anwalt hat.

Auch in dieser Phase kann man eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ohne Prejudiz für die Sach- und Rechtslage abgeben.

Für die Darlegung der Rechtssprechung zum Gegenstand gegenüber dem Gericht benötigt man ebenfalls keinen Anwalt.

Alledings wird selten das Gericht allein nach rechtlichen Gesichtspunkten entscheiden.

Für die Vorlage von Sachpunkten benötigt man einen Anwalt und beginnen die anwaltlichen Fallen des eigenen Anwalts.

Antragsteller hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH)

Hat der Kläger Anspruch auf Prozesskostenhilfe, so wird vor der Einreichung der Klage ein Klagewentwurf eingereicht, den man zur Stellungnahme zwecks Erteilung der Prozesskostenhilfe für den Gegner erhält.

Die Stellungnahme zum Prozesskostenhilfe-Antrag kann ohne Hinzuziehung eines Anwalts abgegeben werden.

Schriftsätze an das Gericht

Man darf den Gericht schreiben. Das Gericht muss die Schreiben lesen.

Allerdings darf das Gericht die Sachvorträge nicht berücksichtigen. Die rechtlichewn Hinweise darf das Gericht berücksichtigen, so wie das Gericht die rechtsprechung auch ihne Hinweise seitens der Anwäklte zu berücksichtigen hat.

Möxchte man, dass die eigenen Schriftsätze auch inhaktlich vom sachvortrag her berücksichtig werden, so muss der eigene Anwalt den Antag stellen, dass diese Schriftsätze Bestandteil der Sache werden.

Verhandlung

Teilnahme an der Verhandlung

Ist man als Partei persönlich geladen, so hat man auch das Recht als Partei gehört zu werden.

Ist man nicht persönlich geladen, so hat man trotzdem das Recht an der Verhandlung teilzunehmen und gehört zu weren.

Die Erfahjrungen sind unterschiedlich. Viele Richter haben es nicht gern, wenn die Parteien selbst vor Gericht auftreten. Die Richter versuchen das Vortragen von Argumenten mit überheblichen Argumenten zu unterbrechen: was vorgetragen wird, ist unerheblich; es steht schon alles in den Schriftsätzen; man soll sich kurz fassen; man soll denAnwalt sprechen lassen, der versteht es besser.

Es hat wenig Sinn mit dem ichter zu diskutieren oder zu versuchen, diesen zu überzeugen. Wesentlich mehr Bedeutung haben die formellen Schriftsätze und das, was in dem Verhandkungsprotokoll steht.

Darauf sollte man großen WEert legen.

Die Richter wehren sich, unlibsame Formulierungen ins Protkoll aufzunehmen.

  • Anträge darf nur der Anwalt stellen.

Stellt der Anwalt keine Anträge, falsche Anträge oder verhält er sich gegen den Willen des Mandanten, so kann man diesem während der Verhandlung das Mandat entziehen. Gibt es keinen Ersatzanwalt im Gerichtssaal, den man weiter machen lässt, so ergeht ein Versäumnisurteil, und man kann mit einem neuen Anwalt in 14 Tagen nach Einspruch gegen das Versäumnisurteil weiter das Theater mitmachen.

Zeugenbefragung

Als Partei darf man den Zeugen selbst Fragen stellen. Der Anwalt oder die Richter brauchen die Fragen nicht zu "übersetzen". Sie versuchen es trotzdem.

In der Praxis versuchen die eigenen Anwälte und Richter zu verhindern, dass der mandant die Fragen selbts stellt.

Die Erfahrungen zeigen, dass gerade die selbst gestellten Fragen und die Antworten darauf prozessentscheidend sind.

Ist man als Beklagter oder Kläger kein Lügner oder kein Ganove, dann empfiehlt es sich, selbts Fragen zu stellen.

Befangenheitsantrag

Man darf als Partei einen Antrag auf Besorgnis der Befangenheit gegen jeden Richer stellen. Dafür benötigt man keinen Anwalt

Begründung des Befangenheitsantrags

Auch die Begründung der Befangenheitsantrages darf man als Partei selbst schreiben. Auch dafür benötigt man keinen Anwalt.

Protokollberichtigung

Anträge zur Berichtigung des Verhandlunsprotokolls darf man selbts schreiben. Auch dafür benötigt man keinen Anwalt. Geschehen muss das innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Verhandlungsprootokolls durch den Anwalt.

Reaktion auf einen Kostenfestellungsantrag

Zum Kostenfesttellungsantrag des Gegners kann Stellung bezogen werden auch ohne der Einbeziehung Anwalts.

Rückfestsetzungsantrag

??

Schreiben an den Gerichtspräsidenten

Den Gerichtspräsidenten darf man sekbstb schreiben. Er muss antworten.


Strafanzeigen gegen Richter, Anwälte, Zeugen, Prozessgegner

Strafanzeigen gegen Richter wegen Rechtbeugung oder gegen Anwälte wegen Prozessbetrug / versuchten Prozessbetrug, gegen Anwälte, Zeugen oder Prozessgegener wegen falschen Zeugenaussagen oder Meineid darf darf man sebst stellen. Dafür benötigt man keinen Anwalt.

Die Latte für den Erfolg solcher Strafanzeugen liegt sehr hoch.

Srafanzegen wegen Lügen, Beleidigungen, ungehöriges Verhalten während den verhadnugen oder wwegen falscher Entscheidng sdurch die Richter kann man ebenfalls stelen. Duiese haben jedoch wenig Sinn

Bundesverfassungsgericht

Vor dem Bundesverfassungsgericht besteht ein Anwaltszwang nur für die mündliche Verhandlung, falls eine überhaupt stattfindet. Beschwerden können durch jedermann eingereicht werden.

Vor dem Bundesverfassungsgericht kann man - anderns als vor dem BGH - sich grundsätzlich durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt oder durch einen Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule vertreten lassen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

Eine andere Person lässt das Bundesverfassungsgericht als Beistand nur dann zu, wenn es dies ausnahmsweise für sachdienlich hält (§ 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG). Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und muss sich ausdrücklich auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beziehen (§ 22 Abs. 2 BVerfGG).

Kosten

Bei allen Prozessen gehr es nur ums Geld, das schöne Geld, das saubere und schmutzige Geld. Die Gerichtsprozesse sind ein Spiegelbild unserer Gesellschaft, welche auf Wachstum - definiert durch Geld- und Eigentumszuwachs als Hauptziel - orientiert ist.

Die meisten Anwälte machen keine Ausnahme. In den Prozessen geht es diesen vordergründig um deren Honorare und Geschäftsmodelle. Die Gerichte werden von den Bezirksrevisoren auf Rentabilität kontrolliert und gesteuert. Zu den Kosten von Verfahren haben wir einen gesonderten Abschnitt.

Es lohnt sich, den Gerichten und den Anwälten bei den Kosten auf die Finger zu schauen.

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