Auskehrung

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-Auskehrung = Rückzahlung zu Unrecht bekommenner pfandfreier Beträge+Auskehrung = Rückzahlung zu Unrecht erhaltener pfandfreier Beträge
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Aktuelle Version

Auskehrung = Rückzahlung zu Unrecht erhaltener pfandfreier Beträge

[bearbeiten] Beispiel

1. Schreiben an den Pfleger zur Auskehrung von Erträgnissen für den Unterhalt des Kindes

An . . . . . .

Sehr geehrter Herr/Sehr geehrte Frau . . . . . .,

mit beiliegender Vollmacht zeige ich die Vertretung von . . . . . . an, die mir Mandat erteilt haben, weil Sie sich weigern, Erträgnisse des Kindes . . . . . . für dessen Unterhalt zur Verfügung zu stellen.

...

Zur Anerkennung dieser Verpflichtung und Erklärung, dass der Betrag von . . . . . . EUR, ab dem . . . . . . monatlich, monatlich im Voraus und bis zum 3. Werktag eines jeden Monats, durch Überweisung auf das Konto . . . . . . zur Verfügung gestellt wird, setze ich Frist bis . . . . . .

...

Mit freundlichem Gruß

. . . . . .

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

2.

Am 23. Oktober 2001 erfolgte die Auskehrung des Betrages in Höhe von genau 17.700,00 DM auf das Konto der Klägerin.

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