Auf die Fresse - erlaubt

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Aktuelle Version

Äußerung "... ihr kommt ja auch einmal aus der Anstalt und dann bekommt ihr auf die Fresse" und "Ja, dann bekommt ihr rihtig auf die Fresse a arme Sau" kann erlaubt sein.

Diese erste Äußerungen erfüllt weder den Tatbestandt der Beelidigung nach § 185 StGB noch den eines anderen Strafgesetzes.

[bearbeiten] Urteil 256 Cs 160/08 vom

Urteil des Amtsgerichts Hamburg Az. 256 Cs 160/08 vom 10.03.2009

Aus den Gründen

Die Äueßrung "Dann bekommt ihr auf die Fresse!" erfüllt demnach für sich nicht den tatbestand einer Beleidigung.
Die von dem Angeklagten getätigte Äußerung erfüllt auch nicht den Tatbestand eines anderen Strafgesetzes. Der objaktive Tatbestand einer Bedrohung nach § 241 Abs. 1 StGB ist mangels Androhung eines verbrechens nicht erf+llt. Für eine Nötigung nach § 240 Abs. 1 SfGB fehlt es an einer vom Angeklagten durch eine rechtswidrige, also verwerfliche, Drohung mit Gewalt zu veranlassende handlung, Duldung oder Unterlassung der Adressaten.
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