Abwägung

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 08:33, 15. Okt. 2008 (bearbeiten)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)

← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 22:33, 16. Nov. 2008 (bearbeiten) (Entfernen)
Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Güterabwägung)
Zum nächsten Versionsunterschied →
(Der Versionsvergleich bezieht eine dazwischen liegende Version mit ein.)
Zeile 3: Zeile 3:
== Güterabwägung == == Güterabwägung ==
-Grundsätzlich gibt es bei den Grundrechten kein Rangordnung: alle Grundrechte sind gleichwertig. Da jedoch im Streitfall eine Entscheidung getroffen werden muss, in der ein Grundrecht den Kürzeren zieht, müssen alle Aspekte des Einzelfalls sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.+Grundsätzlich gibt es bei den Grundrechten keine Rangordnung: alle Grundrechte sind gleichwertig. Da jedoch im Streitfall eine Entscheidung getroffen werden muss, in der ein Grundrecht den Kürzeren zieht, müssen alle Aspekte des Einzelfalls sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
== Hamburger Landrecht == == Hamburger Landrecht ==
In Hamburg haben Persönlichkeitsrechte stets Vorrang vor der Meinungs- und Pressefreiheit. Im Zweifel wird daher verboten. Abwägungen werden grundsätzlich für entbehrlich gehalten und erfolgen nur im Ausnahmefall. In Hamburg haben Persönlichkeitsrechte stets Vorrang vor der Meinungs- und Pressefreiheit. Im Zweifel wird daher verboten. Abwägungen werden grundsätzlich für entbehrlich gehalten und erfolgen nur im Ausnahmefall.
 +== Urteile ==
 +[[:Kategorie:Bildnis|Urteile zum Recht am eigenen Bild]]
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 22:33, 16. Nov. 2008

Die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte waren ursprünglich als Abwehrrechte gegen den Staat konzipiert. Weder Gesetze noch Urteile dürfen gegen sie verstoßen. Probleme gibt es jedoch, wenn zwei Grundrechte miteinander kollidieren. Dies sind im Presserecht regelmäßig das Persönlichkeitsrecht und die Meinungs- bzw. Pressefreiheit.

Güterabwägung

Grundsätzlich gibt es bei den Grundrechten keine Rangordnung: alle Grundrechte sind gleichwertig. Da jedoch im Streitfall eine Entscheidung getroffen werden muss, in der ein Grundrecht den Kürzeren zieht, müssen alle Aspekte des Einzelfalls sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Hamburger Landrecht

In Hamburg haben Persönlichkeitsrechte stets Vorrang vor der Meinungs- und Pressefreiheit. Im Zweifel wird daher verboten. Abwägungen werden grundsätzlich für entbehrlich gehalten und erfolgen nur im Ausnahmefall.

Urteile

Urteile zum Recht am eigenen Bild

Persönliche Werkzeuge