Abschlusserklärung

Aus Buskeismus

Version vom 08:18, 9. Okt. 2008 von Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Begriff

Erklärung des durch eine einstweilige Verfügung Inanspruchgenommenen, die vorläufige gerichtliche Regelung als endgültige anzuerkennen.

Rechtsfolge

Wie ein (nicht mehr mögliches) sofortiges Anerkenntnis wird der Rechtsstreit durch Erklärung beendet. Man erspart sich hierdurch Kosten weiterer Verfahrensschritte, etwa solche für ein Widerspruchsverfahren, eine Berufung zum Widerspruchsverfahren oder ein Hauptsacheverfahren.

Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung (Abschlussscreiben)

Geschäftstüchtige Rechtsanwälte haben eine Möglichkeit ersonnen, sich weiter am waidgeschossenen Inanspruchgenommenen einer einstweiligen Verfügung gesund zu stoßen, indem sie diesen mittels eines Abschlussschreibens zur Abgabe der Abschlusserklärung auffordern und wie bei einer Abmahnung hierfür Gebühren schinden dürfen.

Besteht keine Aussicht auf Erfolg einer Verteidigung, kann der Aufforderung durch rechtzeitige Abgabe einer einer Abschlusserklärung zuvorgekommen werden.

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