Abmahnwahn

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'''Abmahnwahn''' bezeichnet den Missbrauch der [[Abmahnung]]. '''Abmahnwahn''' bezeichnet den Missbrauch der [[Abmahnung]].
-Abmahnwahnsinnige neigen dazu, das Recht der Abmahnung zu pervertieren. Es gibt viele Ursachen, in den Abmahnwahn zu verfallen:+Die Möglichkeit zur Abmahnung wurde ursprünglich im gewerblichen Rechtsschutz entwickelt, um Rechtsstreite im Bereich von Patenten und [[unlauterer Wettbewerb|unlauterem Wettbewerb]] u.ä. unter Kaufleuten möglichst schnell zu befrieden. In einer kaufmännisch vergleichbaren Situation befinden sich großen Verlage und Rundfunksender.
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 +Die Anwendung auf Privatpersonen, dieses mitunter flächendeckend, wird oftmals als nicht sachgerecht empfunden. Eine solche Gleichsetzung von Geschäftsleuten und Privatpersonen widerspricht dem Grundgesetz, allerdings nicht der heutigen Politk und Herrschaftssicherung.
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 +Mit dem Internet entwickelten sich schnell Abmahnwahnsinnge, die dazu neigen, das Recht der Abmahnung zu pervertieren.
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 +Es gibt viele Ursachen, in den Abmahnwahn zu verfallen:
*Missbrauch von Mandanten durch Rechtsanwälte zu Aufrechterhaltunmg des eigenen Geschäftsmodells *Missbrauch von Mandanten durch Rechtsanwälte zu Aufrechterhaltunmg des eigenen Geschäftsmodells
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*Kriminelle Geschäftsmodelle. Allerdins hgäufige im Wettbewerbs- und Urheberrecht, qweil sich im ÖÄuß0erngsrecht das berechtigte Interesse schwerer vorgaukeln lässt. *Kriminelle Geschäftsmodelle. Allerdins hgäufige im Wettbewerbs- und Urheberrecht, qweil sich im ÖÄuß0erngsrecht das berechtigte Interesse schwerer vorgaukeln lässt.
-Die Richter, überfordert, in Formalitäten verfallen, aber auch selbst oft krankhaft veranlagt widersetzen sich dem Abmahnwahn nur punktuell+Diese Ursachen sind systemimanent und gelten nicht nur für das Äußerungsrecht.
-Die Möglichkeit zur Abmahnung wurde ursprünglich im gewerblichen Rechtsschutz entwickelt, um Rechtsstreite im Bereich von Patenten und [[unlauterer Wettbewerb|unlauterem Wettbewerb]] u.ä. unter Kaufleuten möglichst schnell zu befrieden. In einer kaufmännisch vergleichbaren Situation befinden sich großen Verlage und Rundfunksender.+Die Richter überfordert, in Formalitäten verfallend, aber auch selbst oft krankhaft veranlagt widersetzen sich dem Abmahnwahn nur zögernd.
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 +==Bekannte (führende) Abmahnkanzleien und -anwälte im Zensurrecht==
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 +Kanzlei [https://www.google.de/#hl=de&sclient=psy-ab&q=Scherzt+Bergmann&oq=Scherzt+Bergmann&gs_l=hp.12..0i13j0i13i30l3.0.0.7.1051.0.0.0.0.0.0.0.0..0.0...0.0...1c..7.psy-ab.QgqxTtAeCcU&pbx=1&bav=on.2,or.r_qf.&bvm=bv.44158598,d.Yms&fp=4b280e3ec53001b9&biw=1280&bih=631 Schertz Bergmann] mit den Anwälten Prof. Dr. Christian Schertz, Simon Bsrgmann, Helge Reich, Sebastian Graals, Kerstin Schmitt u.a.
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 +Kanzlei [https://www.google.de/#hl=de&sclient=psy-ab&q=Kanzlei+Prinz+-+Neidhardt+-+Engelschall&oq=Kanzlei+Prinz+-+Neidhardt+-+Engelschall&gs_l=hp.3..0i30l2.16152.16152.11.16525.1.1.0.0.0.0.109.109.0j1.1.0...0.0...1c.1.7.psy-ab.cvyf_rP-c3g&pbx=1&bav=on.2,or.r_qf.&bvm=bv.44158598,d.Yms&fp=4b280e3ec53001b9&biw=1280&bih=631 Prinz - Neidhardt - Engelschall]
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 +Kanzlei [https://www.google.de/#hl=de&sclient=psy-ab&q=Kanzlei+H%C3%B6cker&oq=Kanzlei+H%C3%B6cker&gs_l=hp.3..0j0i30l3.25452.26557.12.26817.6.6.0.0.0.0.270.1092.1j2j3.6.0...0.0...1c.1.7.psy-ab.scSgsROcXsU&pbx=1&bav=on.2,or.r_qf.&bvm=bv.44158598,d.Yms&fp=4b280e3ec53001b9&biw=1280&bih=631 Prof Ralf Höcker]
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 +Rechtsanwalt [https://www.google.de/#hl=de&sclient=psy-ab&q=Rechtsanwalt+Helmuth+Jipp&oq=Rechtsanwalt+Helmuth+Jipp&gs_l=serp.3..0j0i30.4314.4889.1.5176.4.1.0.3.3.0.102.102.0j1.1.0...0.0...1c.1.7.psy-ab.Kso4WbQztqw&pbx=1&bav=on.2,or.r_qf.&fp=4b280e3ec53001b9&biw=1280&bih=631 Helmuth Jipp]
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 +Rechtsanwalt [https://www.google.de/#hl=de&sclient=psy-ab&q=Rechtsanwalt+Helmuth+Jipp&oq=Rechtsanwalt+Helmuth+Jipp&gs_l=serp.3..0j0i30.4314.4889.1.5176.4.1.0.3.3.0.102.102.0j1.1.0...0.0...1c.1.7.psy-ab.Kso4WbQztqw&pbx=1&bav=on.2,or.r_qf.&fp=4b280e3ec53001b9&biw=1280&bih=631 Dr. Alexander Stopp]
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 +Rechtsanwalt [https://www.google.de/#hl=de&sclient=psy-ab&q=Rechtsanwalt+Dr.+Sven+kr%C3%BCger&oq=Rechtsanwalt+Dr.+Sven+kr%C3%BCger&gs_l=serp.3..0j0i8i30.29062.31190.3.31396.11.9.0.2.2.0.121.912.4j5.9.0...0.0...1c.1.7.psy-ab.h5SQh3dGIAM&pbx=1&bav=on.2,or.r_qf.&fp=4b280e3ec53001b9&biw=1280&bih=631 Dr. Sven Krüger] von der Kanzlei Schwenn & Krüger
-Die Anwendung auf Privatpersonen, dieses mitunter flächendeckend, wird oftmals als nicht sachgerecht empfunden.+==Dem Abmahnwahn Verfallene==
-== Weblinks ==+Siehe [[Klägerismus]]
== Siehe auch == == Siehe auch ==

Version vom 07:31, 22. Mär. 2013

Abmahnwahn bezeichnet den Missbrauch der Abmahnung.

Die Möglichkeit zur Abmahnung wurde ursprünglich im gewerblichen Rechtsschutz entwickelt, um Rechtsstreite im Bereich von Patenten und unlauterem Wettbewerb u.ä. unter Kaufleuten möglichst schnell zu befrieden. In einer kaufmännisch vergleichbaren Situation befinden sich großen Verlage und Rundfunksender.

Die Anwendung auf Privatpersonen, dieses mitunter flächendeckend, wird oftmals als nicht sachgerecht empfunden. Eine solche Gleichsetzung von Geschäftsleuten und Privatpersonen widerspricht dem Grundgesetz, allerdings nicht der heutigen Politk und Herrschaftssicherung.

Mit dem Internet entwickelten sich schnell Abmahnwahnsinnge, die dazu neigen, das Recht der Abmahnung zu pervertieren.

Es gibt viele Ursachen, in den Abmahnwahn zu verfallen:

  • Missbrauch von Mandanten durch Rechtsanwälte zu Aufrechterhaltunmg des eigenen Geschäftsmodells
  • Mimosenhaftes, z.T. krankhaftes Verhalten gegenüber Kritik und unangenehme Berichterstattung
  • Kriminelles Machtsbestreben. Kritiker und Gegner werden - koste es was es wolle - beseitigt.
  • Psysische Störungen, wie Geltungssucht, Psychopatie und andere psysische Störungen
  • Kriminelle Geschäftsmodelle. Allerdins hgäufige im Wettbewerbs- und Urheberrecht, qweil sich im ÖÄuß0erngsrecht das berechtigte Interesse schwerer vorgaukeln lässt.

Diese Ursachen sind systemimanent und gelten nicht nur für das Äußerungsrecht.

Die Richter überfordert, in Formalitäten verfallend, aber auch selbst oft krankhaft veranlagt widersetzen sich dem Abmahnwahn nur zögernd.

Bekannte (führende) Abmahnkanzleien und -anwälte im Zensurrecht

Kanzlei Schertz Bergmann mit den Anwälten Prof. Dr. Christian Schertz, Simon Bsrgmann, Helge Reich, Sebastian Graals, Kerstin Schmitt u.a.

Kanzlei Prinz - Neidhardt - Engelschall

Kanzlei Prof Ralf Höcker

Rechtsanwalt Helmuth Jipp

Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der Kanzlei Schwenn & Krüger

Dem Abmahnwahn Verfallene

Siehe Klägerismus

Siehe auch

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