Abbildung eines Hauses

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-Die Abbildung eines Hauses kann eine [[Persönlichkeitsrecht]]sverletzung des Bewohners darstellen. Dies gilt vor allem bei Häusern von Prominenten, wenn insoweit identifizierend berichtet und lediglich die Neugierde des Boulevards befriedigt wird.+Die Abbildung eines Hauses kann eine [[Persönlichkeitsrecht]]sverletzung des Bewohners darstellen. Dies gilt vor allem bei Häusern von Prominenten, wenn insoweit [[Erkennbarkeit|identifizierend]] berichtet und mangels sonstigem [[Berichtsinteresse]] lediglich die Neugierde des Boulevards befriedigt wird.
Eine Luftbildaufnahme, die keine Wegbeschreibung enthält, ist zulässig (streitig). Eine Luftbildaufnahme, die keine Wegbeschreibung enthält, ist zulässig (streitig).

Version vom 08:35, 7. Nov. 2008

Die Abbildung eines Hauses kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Bewohners darstellen. Dies gilt vor allem bei Häusern von Prominenten, wenn insoweit identifizierend berichtet und mangels sonstigem Berichtsinteresse lediglich die Neugierde des Boulevards befriedigt wird.

Eine Luftbildaufnahme, die keine Wegbeschreibung enthält, ist zulässig (streitig).

Urteilssammlung bzgl. entsprechender Abbildungen von Häusern

Siehe such

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