7 U 90/08 - 06.01.09 - keine Geldentschädigung für's Kinderfoto

Aus Buskeismus

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'''Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit:''' Rolf Schälike '''Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit:''' Rolf Schälike
-'''Richterin Frau Dr. Raben:''' Wir haben den Hinweis geändert, weil ein kleiner Teil der Berufung begründet ist. 361,65 € - das haben wir errechnet- stehen de, Kläger zu. Isofern ist der Hinweis materiell rechtlich kotrrekt. Aber mann sollte überlegen,. ob die Berufung sich lohnt. Es geht um die Wort und Bild-Berichtertattung, darum, ob diese von der Einwilligung gedeckt war. Das Foto ist zwar an die Adresse des Presseorgans gesendet worden, jedoch nicht gesagt worden, dass damit die Eltern es wiolltern,. dass das Foto in die Zeitung kommt. Aber aus der Sicht des Presseorgans war es auch nicht klar, dass die Veröffetliochung nicht gewpnscht war. Die Beklagte wollte Unterstützung von den vereun erhalten. hat auch Unterstützung bekommen. Es ist kein paparazzifoto. Es bleibt rechtswidrig, ober ob es eine schwere Persönlichkweitsrechtsverletzung ist, d.h. ob von enem verschulden ausgegangen werden kann, können wir nicht ausgehen. Es ist keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Das Kind ist vom Äußerem her für jedermann erkennbar schwer krank und leidet an spasmischer Läöhmung. Darüber zu schreiben und das Foto zu veröffentlichen ist rechtswidrig. Im Presserecht ist es ein absoluter Ausnahmefall, , dass darüber geschrieben werden kann und ein Bild veröffentlicht werden darf. Das wird es noch angeblich als Werbeträger für die Hamburger Sparkasse genutzt. Das finden wir nicht, dass es hier eine aschleichende Werbung gibt. Der Bericht über diesen Verein gab es auch letzte Woche im Abendbaltt, über seine Wohltätigkeitsaktivitäten. Über die Unterstützung seiterns bestimmter Personen, Firmen oder Banken sollte und kann beruichtet werden. Solange da kein Geld geflossen ist für die Veröfffentlichung, sehen wir keinen Anhaltspunkt für die Vereinnahmung des textes und des Bildes durch die Werbung. Das aklles betrifft die Bekalgte zu 1..+'''Richterin Frau Dr. Raben:''' Wir haben den Hinweis geändert, weil ein kleiner Teil der Berufung begründet ist. 361,65 € - das haben wir errechnet- stehen de, Kläger zu. Isofern ist der Hinweis materiell rechtlich kotrrekt. Aber mann sollte überlegen,. ob die Berufung sich lohnt. Es geht um die Wort und Bild-Berichtertattung, darum, ob diese von der Einwilligung gedeckt war. Das Foto ist zwar an die Adresse des Presseorgans gesendet worden, jedoch nicht gesagt worden, dass damit die Eltern es wiolltern,. dass das Foto in die Zeitung kommt. Aber aus der Sicht des Presseorgans war es auch nicht klar, dass die Veröffetliochung nicht gewpnscht war. Die Beklagte wollte Unterstützung von den vereun erhalten. hat auch Unterstützung bekommen. Es ist kein paparazzifoto. Es bleibt rechtswidrig, ober ob es eine schwere Persönlichkweitsrechtsverletzung ist, d.h. ob von enem verschulden ausgegangen werden kann, können wir nicht ausgehen. Es ist keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Das Kind ist vom Äußerem her für jedermann erkennbar schwer krank und leidet an spasmischer Läöhmung. Darüber zu schreiben und das Foto zu veröffentlichen ist rechtswidrig. Im Presserecht ist es ein absoluter Ausnahmefall, , dass darüber geschrieben werden kann und ein Bild veröffentlicht werden darf. Das wird es noch angeblich als Werbeträger für die Hamburger Sparkasse genutzt. Das finden wir nicht, dass es hier eine aschleichende Werbung gibt. Der Bericht über diesen Verein gab es auch letzte Woche im Abendbaltt, über seine Wohltätigkeitsaktivitäten. Über die Unterstützung seiterns bestimmter Personen, Firmen oder Banken sollte und kann beruichtet werden. Solange da kein Geld geflossen ist für die Veröffentlichung, sehen wir keinen Anhaltspunkt für die Vereinnahmung des Textes und des Bildes durch die Werbung. Das alles betrifft die Beklagte zu 1. Bei der Bekalgten zu 2, dem verantwortlichen Redakteur, wissen wir nicht, dass er das Foto archiviert hat. Dass es für die späteren eröffentlichunen ,... . Ein verantwortlicher Redakteur haftet nicht. Wir sehen keinen Anlass. Es bleiben die 365,61 €, worüber man sprechn kann. Wolle SDie sich dazu weiter äußern?
-'''Beklagtenanwalt Herr Dr. Kröner:''' +'''Klägeranwalt Herr Roloff:''' ... Kind mit spastischer Lähmung ... eon orderstädtisches Kind .... berechtigte Interessen ... Sie [Frau Raben] haben gesagt ... .
 +'''Richterin Frau Dr. Raben:''' Die äußere Erscheinungsform ist offensichtlich.
-'''Klägeranwalt Herr Roloff:'''+'''Klägeranwalt Herr Roloff:''' Auf dem Bild kann man das nicht erkennen.
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 +'''Richterin Frau Dr. Raben:''' Ja, eber die Umgebung sieht ... das ...
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 +'''Klägeranwalt Herr Roloff:''' Spastisch ist unter den Kindern ein [http://www.google.de/search?hl=de&q=spastisch+Schimpfwort&btnG=Suche&meta=lr%3Dlang_de Schimpfwort].
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 +'''Richterin Frau Dr. Raben:''' Ja.
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 +'''Klägeranwalt Herr Roloff:''' Nur musss spastisch nicht negativ belegt sein. Wenn man aber schriebt, spastisch gelähmter Nordertstädter, dann will man Zusammenhönge erzeugenohne ... . Ist eigentlich ... .Er ist für Kaffee ... Man hätte schrieben können "bewegungsbehindert" oder noch anders. Ich sehe das anders. Solche medizinischen Ausdrücke gehören dort nicht hin, zumindest nicht bei einem Kind. Wir können von einer Persönlichkeitsrechsverletzung sprechen. Was die Schwere betrifft, so meinen wir, dass diese nicht reduziert werden kann. Die Rechtsprecheng im ersönlichkeitsrecht muss Schritt halten mit der Werbung. Es gibt keinen Anhang. es ist ein Fest der unglaublichen Angebote.
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 +'''Aus dem Interentn [RS]:''' Haspa Pressemeldungen 2007 [http://www.haspa.de/Haspa/DieHaspa/Presse/Pressearchiv/2007/180j_C3_A4hrigesJubil_C3_A4um/Jubilaeum.html Die Haspa startet zum Jubiläum mit vielen attraktiven Angeboten] Beim „Fest der unglaublichen Angebote“ ist für jeden Kunden etwas dabei. Gleich zum Start am 21. Mai können Haspa-Kunden von vier Jubiläumsangeboten gleichzeitig profitieren: Ob Top-Autos zu Top-Konditionen per günstigem Leasing oder Autokredit, einer Riester-Rente mit „ProFit“ – dessen „Verschenken-Sie-nichts-Service“ der fondsgebundenen Rentenversicherung mit Beitragserhaltungsgarantie Vorsorge so richtig attraktiv macht, oder dem Haspa Euro Protect - dem Garantiefonds mit Höchststandsicherung. Insbesondere auf die jüngsten Haspa-Kunden warten tolle Überraschungen. Das „Mäusesparen“ mit einer 4%igen Verzinsung. Oder Tagesfreikarten für Hagenbecks Tierpark. Aber auch große Haspa-Kunden haben allen Grund zu jubeln, denn sie können mit Air Hamburg in jeder Haspa Filiale Rundflüge für 30 Minuten zu 39 Euro buchen. Außerdem gibt es einen 10-tägigen Luxusaufenthalt in der Karibik auf der Queen Mary 2 samt Flug und Taschengeld zu gewinnen. Darüber hinaus bietet der Jubiläums-Zinssatz von 3,3 % p. a. für das Tagesgeld tägliche Verfügbarkeit vom Cash-Konto für den kleinen alltäglichen Luxus.
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 +Es geht nur um PR für die haspa. an kann njur sagen, es ist ein wirtschaftlich motivierter Artikel.
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 +'''Beklagtenanwalt Herr Dr. Kröner:'''
== Wichtiger Hinweis == == Wichtiger Hinweis ==

Version vom 14:03, 7. Jan. 2009

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Inhaltsverzeichnis

Alexandra G. vs. Axel Springer AG (Abendblatt) (1.) und Redakteur (2.)

06.01.09, 10:00 7 U 90/08Alexandra G. vs. Axel Springer AG (Abendblatt)

Richter

Vors. Richterin am Oberlandesgericht Dr. Raben
Richterin am Oberlandesgericht Lemcke
Richter am Oberlandesgericht Dr. Weyhe

Die Parteien

Klägerseite: für Alexandra G. Kanzlei: Roloff; vertreten durch RA Roloff
Beklagtenseite: für Axel Springer AG: Dr. Schukte.Süchting; vertreten durch RA Dr. Kröner

Verhandlungsnotizen

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Richterin Frau Dr. Raben: Wir haben den Hinweis geändert, weil ein kleiner Teil der Berufung begründet ist. 361,65 € - das haben wir errechnet- stehen de, Kläger zu. Isofern ist der Hinweis materiell rechtlich kotrrekt. Aber mann sollte überlegen,. ob die Berufung sich lohnt. Es geht um die Wort und Bild-Berichtertattung, darum, ob diese von der Einwilligung gedeckt war. Das Foto ist zwar an die Adresse des Presseorgans gesendet worden, jedoch nicht gesagt worden, dass damit die Eltern es wiolltern,. dass das Foto in die Zeitung kommt. Aber aus der Sicht des Presseorgans war es auch nicht klar, dass die Veröffetliochung nicht gewpnscht war. Die Beklagte wollte Unterstützung von den vereun erhalten. hat auch Unterstützung bekommen. Es ist kein paparazzifoto. Es bleibt rechtswidrig, ober ob es eine schwere Persönlichkweitsrechtsverletzung ist, d.h. ob von enem verschulden ausgegangen werden kann, können wir nicht ausgehen. Es ist keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Das Kind ist vom Äußerem her für jedermann erkennbar schwer krank und leidet an spasmischer Läöhmung. Darüber zu schreiben und das Foto zu veröffentlichen ist rechtswidrig. Im Presserecht ist es ein absoluter Ausnahmefall, , dass darüber geschrieben werden kann und ein Bild veröffentlicht werden darf. Das wird es noch angeblich als Werbeträger für die Hamburger Sparkasse genutzt. Das finden wir nicht, dass es hier eine aschleichende Werbung gibt. Der Bericht über diesen Verein gab es auch letzte Woche im Abendbaltt, über seine Wohltätigkeitsaktivitäten. Über die Unterstützung seiterns bestimmter Personen, Firmen oder Banken sollte und kann beruichtet werden. Solange da kein Geld geflossen ist für die Veröffentlichung, sehen wir keinen Anhaltspunkt für die Vereinnahmung des Textes und des Bildes durch die Werbung. Das alles betrifft die Beklagte zu 1. Bei der Bekalgten zu 2, dem verantwortlichen Redakteur, wissen wir nicht, dass er das Foto archiviert hat. Dass es für die späteren eröffentlichunen ,... . Ein verantwortlicher Redakteur haftet nicht. Wir sehen keinen Anlass. Es bleiben die 365,61 €, worüber man sprechn kann. Wolle SDie sich dazu weiter äußern?

Klägeranwalt Herr Roloff: ... Kind mit spastischer Lähmung ... eon orderstädtisches Kind .... berechtigte Interessen ... Sie [Frau Raben] haben gesagt ... .

Richterin Frau Dr. Raben: Die äußere Erscheinungsform ist offensichtlich.

Klägeranwalt Herr Roloff: Auf dem Bild kann man das nicht erkennen.

Richterin Frau Dr. Raben: Ja, eber die Umgebung sieht ... das ...

Klägeranwalt Herr Roloff: Spastisch ist unter den Kindern ein Schimpfwort.

Richterin Frau Dr. Raben: Ja.

Klägeranwalt Herr Roloff: Nur musss spastisch nicht negativ belegt sein. Wenn man aber schriebt, spastisch gelähmter Nordertstädter, dann will man Zusammenhönge erzeugenohne ... . Ist eigentlich ... .Er ist für Kaffee ... Man hätte schrieben können "bewegungsbehindert" oder noch anders. Ich sehe das anders. Solche medizinischen Ausdrücke gehören dort nicht hin, zumindest nicht bei einem Kind. Wir können von einer Persönlichkeitsrechsverletzung sprechen. Was die Schwere betrifft, so meinen wir, dass diese nicht reduziert werden kann. Die Rechtsprecheng im ersönlichkeitsrecht muss Schritt halten mit der Werbung. Es gibt keinen Anhang. es ist ein Fest der unglaublichen Angebote.

Aus dem Interentn [RS]: Haspa Pressemeldungen 2007 Die Haspa startet zum Jubiläum mit vielen attraktiven Angeboten Beim „Fest der unglaublichen Angebote“ ist für jeden Kunden etwas dabei. Gleich zum Start am 21. Mai können Haspa-Kunden von vier Jubiläumsangeboten gleichzeitig profitieren: Ob Top-Autos zu Top-Konditionen per günstigem Leasing oder Autokredit, einer Riester-Rente mit „ProFit“ – dessen „Verschenken-Sie-nichts-Service“ der fondsgebundenen Rentenversicherung mit Beitragserhaltungsgarantie Vorsorge so richtig attraktiv macht, oder dem Haspa Euro Protect - dem Garantiefonds mit Höchststandsicherung. Insbesondere auf die jüngsten Haspa-Kunden warten tolle Überraschungen. Das „Mäusesparen“ mit einer 4%igen Verzinsung. Oder Tagesfreikarten für Hagenbecks Tierpark. Aber auch große Haspa-Kunden haben allen Grund zu jubeln, denn sie können mit Air Hamburg in jeder Haspa Filiale Rundflüge für 30 Minuten zu 39 Euro buchen. Außerdem gibt es einen 10-tägigen Luxusaufenthalt in der Karibik auf der Queen Mary 2 samt Flug und Taschengeld zu gewinnen. Darüber hinaus bietet der Jubiläums-Zinssatz von 3,3 % p. a. für das Tagesgeld tägliche Verfügbarkeit vom Cash-Konto für den kleinen alltäglichen Luxus.

Es geht nur um PR für die haspa. an kann njur sagen, es ist ein wirtschaftlich motivierter Artikel.


Beklagtenanwalt Herr Dr. Kröner:

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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