7 U 59/11 - 06.06.2012 - Wieder muss ein Forumbetreiber dran glauben

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 15:10, 7. Jun. 2012 (bearbeiten)
Test (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: =Corpus Delicti= Im Forum der Beklagten schriebe eine Nutzerin „Ich frage mich, ob alles in dieser Firma mit rechten Dingen geht.“ Die Beklagte hatte etwas im Inter...)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 15:15, 7. Jun. 2012 (bearbeiten) (Entfernen)
Test (Diskussion | Beiträge)
(Corpus Delicti)
Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 1: Zeile 1:
=Corpus Delicti= =Corpus Delicti=
-Im Forum der Beklagten schriebe eine Nutzerin „Ich frage mich, ob alles in dieser Firma mit rechten Dingen geht.“ Die Beklagte hatte etwas im Internet bestellt, angezahlt und machte sich nach eine paar Tagen Sorgen, dass sie übers Ohr gehauen wurde. Die weiteren Postings klärten die Sache auf. Die Nutzerin erwies sich als überempfindlich.+Im Forum der Beklagten schriebe eine Nutzerin „Ich frage mich, ob alles in dieser Firma mit rechten Dingen geht.“ Im Forum der Beklagten postete eine Nutzerin sinngemäß: habe bestellt, Vorkasse geleistet, das Telefon ist entweder besetzt oder es geht niemand ran, mache mir nach eine paar Tagen Sorgen, dass in der Firma nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Die weiteren Postings klärten die Sache auf. Die Nutzerin erwies sich als überempfindlich.
Der Beklagte löschte zwei unterschiedliche Postings. Trotzdem wurde der Forumbetreiber von Richter Schulz der Zivilkammer 25 verurteilt. Heute erlebten wir die Berufungsverhandlung. Der Beklagte löschte zwei unterschiedliche Postings. Trotzdem wurde der Forumbetreiber von Richter Schulz der Zivilkammer 25 verurteilt. Heute erlebten wir die Berufungsverhandlung.
-Es entfaltete sich eine prinzipielle Diskussion zwischen der Zensoren am Richtzertisch und den Belklagtenvertreter.+Es entfaltete sich eine prinzipielle Diskussion zwischen der Zensoren am Richtzertisch und dem Beklagtenvertreter.
{| border="0" cellpadding="6" {| border="0" cellpadding="6"

Version vom 15:15, 7. Jun. 2012

Corpus Delicti

Im Forum der Beklagten schriebe eine Nutzerin „Ich frage mich, ob alles in dieser Firma mit rechten Dingen geht.“ Im Forum der Beklagten postete eine Nutzerin sinngemäß: habe bestellt, Vorkasse geleistet, das Telefon ist entweder besetzt oder es geht niemand ran, mache mir nach eine paar Tagen Sorgen, dass in der Firma nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Die weiteren Postings klärten die Sache auf. Die Nutzerin erwies sich als überempfindlich.

Der Beklagte löschte zwei unterschiedliche Postings. Trotzdem wurde der Forumbetreiber von Richter Schulz der Zivilkammer 25 verurteilt. Heute erlebten wir die Berufungsverhandlung.

Es entfaltete sich eine prinzipielle Diskussion zwischen der Zensoren am Richtzertisch und dem Beklagtenvertreter.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


DIENSTAGSBERICHT


06. Juni 2012


Dr. med. Tilman Gerber vs. continuo invest UG (www.sanego.de) 7 U 59/11

Richter

Vorsitzender Richterin am Oberlandesgericht: Andreas Buske
Richterin am Oberlandesgericht: Karin Lemcke
Richter am Oberlandesandgericht: Dr. Lothar Weyhe

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Mereck (?)
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dr. Graf

Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 59/111

06.06.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.

Vorsitzender Richterin Andreas Buske zu den brav stehenden Anwälten: Bitte nehmen sie Platz.

Die Anwälte bleiben stehen. Der Vorsitzende: Wir sind der Auffassung, dass das Landgericht die Verbreitung von Tatsachen verboten hat. Es gibt die BGH Fraport-Entscheidung. Damit ist aber nicht alles eine Meinungsäußerung. „Ich frage mich, ob alles mit rechten Dingen zugeht bei dieser Firma.“ .... Kann man wohl .... .. Alle Beiträge .... der Beklagte nicht. Der angegriffene Beitrag stand an erster Stelle. Das erinnert an den Überschriftenleser. Der vierte Beitrag ist geeignet, die angegriffene Äußerung klarzustellen. Da neigen wir dazu, das zu verneinen. ... Es ist auch eine Frage der Anonymität. Am 30.09.10 stand der Beitrag im Netz. Am 27.10.10 schreibt der Kläger. Damit stand der Beitrag vier Wochen im Netz. Wir gehen nicht davon aus, die Leser schauen ständig nach, steht der Beitrag noch im Netz. Es geht um die Lieferverzögerung. Eine Rufbeeinträchtigung ist vorhanden. Es ist eine Frage der Beweislast. ZTMG wollen wir nicht zu Grunde legen. Es gibt die BGH Entscheidung VI ZR 390/10 (?). Regelmäßige Stellungnahme. Bleibt diese aus, ist der beanstandete Eintrag zu löschen. Müssen wir das nicht der Entscheidung zu Grunde legen?

Beklagtenanwalt: Das ist gerade geschehen. Dass dann eine User / Nutzer die Stellungnahme eingefordert hat und das ist passiert. Das hat die Beklagte nicht direkt gefordert, aber diese hat auch Kontakt aufgenommen. Im Forum werden nur eigene Erfahrungen gepostet. Diese Erfahrungen waren so. Wie die Kontaktaufnahme zu erfolgen hat, hat der BGH nicht ausgeführt. Der Kontakt ist aufgenommen worden über das Forum- Das ist noch effektiver. Die Mitarbeiterin hat auch Direktkontakt aufgenommen und hat das im Forum mitgeteilt. Das geschah innerhalb einer Woche. Was die Rufschädigung betrifft, so hat die Klägerin gar nicht mitgeteilt, welche Lieferzeit vereinbart gewesen ist. Das Ganze erzeugt eher eine schlechte Meinung über die Userin als über den Kläger. Ist aber ihre persönliche Meinung. Deutet nicht schlecht auf den Kläger.

Der Vorsitzende: Dann können sie das nicht drin lassen.

Beklagtenanwalt: Ich finde das besonders schlimm, dass die Post einen Tag für die Beförderung eines Briefes braucht. Darf ich doch äußern.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Sie schreiben, schlimm. Habe nichts bekommen.

Beklagtenanwalt: Ich habe nichts bekommen, schrieb sie. Da hatte sie tatsächlich nichts bekommen. Hätte auch gar nicht bekommen sollen.

Richterin Karin Lemcke: Sie schrieb, ob alles mit rechten Dingen geht bei dieser Firma.

Beklagtenanwalt: ... .

Richterin Karin Lemcke: Wenn jemand über mich schreibt, sie vergiftet ihre Nachbarn, und schreibt dann vier Wochen später, es war Gift für die Ratten, dann [ist das auch zu verbieten].

Kommentar RS: Wieso verbieten? Darf man nicht die Meinung haben, dass Rattengift ausgelegt wird, um Menschen zu vergiften? Und sich dann vielleicht irren und entschuldigen.

Beklagtenanwalt: Es ist ein anderer Sachverhalt.

Richterin Karin Lemcke: .... ist veröffentlicht ... .

Beklagtenanwalt: Ist zu hundert Prozent wahr.

Richterin Karin Lemcke: Steht, habe nicht bekommen und fragt, ob alles mit rechtern Dingen zugeht?

Richter Dr. Lothar Weyhe: Das HSV-Spiel steht 0:0. Soll ich das stehen lassen nach zwei Stunden?

Beklagtenanwalt: Erste Spielminute ... .

Richter Dr. Lothar Weyhe: Steht aber nicht, erste Spielminute.

Beklagtenanwalt: Der Kläger hat sich geäußert. Er hat geantwortet. Das erfolgter innerhalb des Diskussionspfades.

Klägeranwalt Dr. Graf: Es heißt, telefonisch kann ich niemanden erreichen. Ein mal antwortete niemand.

Beklagtenanwalt: So war es gewesen, nicht der Kläger ....- , sondern ihre überzogenen Erwartungen.

Der Vorsitzende: Wo wird entgegnet, dass telefonisch niemand erreichbar war?

Beklagtenanwalt: Wir haben Beweisantritt angeboten. Die .... steht dazu. Hat relativiert. Es war ihre eigene Erfahrung.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Zu telefonisch nicht erreichbar steht Null.

Klägeranwalt Dr. Graf: Es steht nicht, die ursprüngliche Aussage war fdalsc h.

Beklagtenanwalt: Ursprünglich war das richtig.

Richterin Karin Lemcke: Schreibt, habe bestellt, kommt hier nichts.

Beklagtenanwalt: Wenn wir den Inhalt nicht unter Beweis stellen können, ist das dann eine Tatsache?

Richterin Karin Lemcke: ... .

Beklagtenanwalt: ....

Richterin Karin Lemcke: Ich möchte nicht, dass Sie mich ständig unterbrechen. Es steht, permanent besetzt, bin verunsichert. Wir müssen bewerten, wie das ein Rezipient versteht.

Beklagtenanwalt: Das ist richtig. Dann müssen wir auseinandernehmen, wo liegt der Tatsachengehalt. Dass ständig besetzt war, kann ich nicht beweisen. Deswegen reicht das als Meinungsäußerung. .... Dass nicht geantwortet, nicht ans Telefon gegangen wurde, kann man nicht beweisen.

Klägeranwalt Dr. Graf: .... war sieben Tage nicht da ... .

Der Vorsitzende: Wir müssen entscheiden.

Beklagtenanwalt: Beantrage Revision.

Der Vorsitzende: Selbstverständlich.

Beklagtenanwalt: Auskunftsanspruch. Der Kontakt erfolgter anonym. Vor diesem Hintergrund würde ich gerne ausführlicher darlegen, woher die Anonymität kommt.

Der Vorsitzende: Wir wollen ihm den Zahlungsantrag nicht zusprechen. Störerhaftung kommt in Betracht. ... Im Wettbewerbsrecht ist das denkbar. Im Persönlichkeitsrecht meinen wir nicht.

Klägeranwalt Dr. Graf: ... .

Der Vorsitzende: Vielleicht nehmen Sie den Antrag zurück.

Beklagtenanwalt: Nach zwei Jahren. Der Beklagten geht es lediglich um Klärung der Rechtsfrage. Ich denke nicht, dass das im Internet steht.

Klägeranwalt Dr. Graf: .... Wer versäumt hat nach zwei Jahren ... .

Richter Dr. Lothar Weyhe: Spricht dafür, das für erledigt zu erklären.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Daraufhin erklären die Parteien den Auskunftsantrag übereinstimmend für erledigt und stellen wechselseitig Kostenanträge. Der Senat weist daraufhin, dass der Zahlungsantrag unbegründet sein dürfte, ein Schadensersatz kommt nicht in Betracht. Ein Geschäft ohne Auftrag hält der Senat nicht für gegeben. Im Wettbewerbsrecht mag es in vergleichbaren Fällen solch einen Anspruch zu geben. In der vorliegenden Konstellation gibt es diesen nicht. Der Klägervertreter nimmt mit Rücksicht auf diesen Hinweis den Zahlungsantrag zurück.

Da wir heute Nachmittag nichts mehr vorhaben, können wir lange verhandeln. BGH .... Der Forumbetreiber hat einen Hinweis erhalten. Da muss er handeln. Kommt nicht ... Was ist von Elli gekommen? Wie viel Tage sind seit Bestellung vergangen, weiß der Leser nicht. Nun hat sie die Lieferung am dritten-vierten Tag nicht bekommen. Es ist der vierte Tag Mittag, sie wird nervös. Dann hat sie die Lieferung bekommen, zwei-drei Tage später. Zu der Geschichte mit dem Telefon, dass niemand erreichbar ist, haben wir gar nichts. Sie musste Vorkasse leisten. .... Sie musste überlegen, ob alles mit rechten Dingen bei der Firma vorgeht. Keine Antwort auf das ausstehende Medikament.

Beklagtenanwalt: Da haben Sie vollkommen recht. Der BGH hat die Anforderungen präzisiert, nachdem .. . Mit dem Mitarbeiter von San Phys... Sie kümmert sich um Beanstandungen. Elli hatte bestätigt, auch dass sie die Lieferung erhalten hat. Ob jetzt noch zulässig ist, die Erstmitteilung, weil die Klarstellung in einem solchen Verfahren vom BGH ... .Warum ist das für meine Mandantin wichtig? Wir haben Verfahren in Nürnberg. .... was dann? Müssen jetzt in diesem Verfahren, bei dem die Problematik äußerst niedrig schwellig ist .... Im Bewertungsformular geht es schwerwiegendere Vorwürfe. Ärzte .... Gegenseite. Was ist, wenn an die Beklagte vom User eine Antwort erhält, stehe zu meiner Aussage. Oder ... bei der Anonymisierungspflicht. Kann ich als .... verlagen, dass er die Anonymität öffnet? Im Forum ist es ein anderer Zusammen hang. Es ist eine fortlaufende Diskussion. Äußerungen überholen sich durch den nächsten Beitrag. Sie sprechen von einer Überschrift. Das kann man technisch ändern. Der letzte Beitrag steht dann vorne. Da sehe ich die Schwierigkeit.

Der Vorsitzende: Da können wir weniger helfen. Ist alles vom BGH entschieden. Wir müssen das berücksichtigen. Auch wir müssen uns vom BGH sagen lassen. Kann auch nicht sagen, hätte ich das vorher gewusst. Die Karten sind gemischt.

Kommentar RS: Buske vergisst, dass es für ihn keine materiellen Folgen gibt, wenn er ein vom BGH gekippte Urteil erlässt. Für die Beklagten bedeuten allerdings die Urteile von Buske oft schwer hinzunehmenden materiellen Schäden, Demütigungen und Entwürdigungen, die nicht wieder gut gemacht werden können. Z.B. gewinnen Mörder bei Buske, BGH hebt das Urteil auf, der Beklagte bleibt auf den Kosten sitzen.

Richterin Karin Lemcke: ... .

Beklagtenanwalt: Es ist eine politische Frage. Wenn ich auf Zuruf lösche, dann ... .

Richter Dr. Lothar Weyhe: Zuruf geht nicht.

Richterin Karin Lemcke: Zuruf geht nicht, wenn der User nicht mitspielt.

Beklagtenanwalt: Wie kann ich vom User ein Mitspielen verlangen? Habe ein Ärzteforum.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Wir haben das von Anfang an, auch bei einer Zeitung. Sie müssen das Risiko tragen.

Beklagtenanwalt: Ein Verleger erzeugt eigene Inhalte. Ein Forum ist eher vergleichbar mit dem Papierhersteller.

Richterin Karin Lemcke: Aber nicht, wenn er das Papier sofort in die Öffentlichkeit stellt.

Kommentar RS: Weshalb vergleicht der Beklagtenanwalt – wenn schon – ein Forum nicht mit einer Straßenbahn, die Menschen und auch geklaute Güter ohne Wissen transportiert. Warum vergleicht er nicht einen Abmahner mit einem Fahrgast, der einen anderen in der Straßenbahn des Diebstahls beschuldigt?

.....

Beklagtenanwalt: Die Schwierigkeit, die die Kammer jetzt hat, hat auch die beklagte. Die Grenzzeichen im niedrig schwelligen zu setzen. Das muss hinzukommen. Ansonsten .... Nicht nur der Beklagte, sondern auch der, der im Forum so was schreibt.

Klägeranwalt Dr. Graf: Es hat Vorkasse gegeben. Wurde vermutet, Geld wird unterschlagen.

Beklagtenanwalt: Mit einem Widerrufsvergleich kann ich nicht .... Mein Mandant wird sofort den Widerruf erklären. Beantrage, die Revision zuzulassen. Es ist einiges zu klären.

Der Vorsitzende: Dann müssen wir darüber streiten, was ist eine angemessene Frist. Wir haben Bewertungen bis eine Woche .... nach zwei-drei Wochen ...

Richterin Karin Lemcke: Ist nicht gelöscht worden.

Beklagtenanwalt: Ist im Laufe des Verfahrens gelöscht worden.

Der Vorsitzende lächelt: Die Musik ist raus. Sie wollen doch nicht, dass das im Forum steht.

Beklagtenanwalt: Wenn ich meine Begründung bekäme ... .

Der Vorsitzende: Habe ich nicht verstanden.

Richterin Karin Lemcke: Die Begründung ist im Protokoll.

Der Vorsitzende: Ich hätte gerne die Auseinandersetzung mit den Argumenten. Ich habe beim OLG ein Phyrrussieg erhalten. Arzt muss beweisen, dass es nicht fehlerhaft war. Einet sich schlecht für weitere Argumentationen. Tatsachenbehauptung mit einer nicht genügenden Substanz. .... deswegen ... .

Richter Dr. Lothar Weyhe: In dieser Sache anders sehen ... .

Beklagtenanwalt: Wir haben auch Fälle, wo nicht bewiesen werden kann .... .

Der Vorsitzende: Man kann beweisen. Wie oft angerufen? Wie oft war besetzt? Hat man eine Antwort erhalten? Natürlich können wir Beweis erheben.

Beklagtenanwalt: Sehe das nicht als Tatsachenbehauptung und falls doch, ist es keine negative Tatsachenbehauptung. Bei der Beweislastverteilung komme ich auch nicht so mit. Die Beweislast ist die Anspruchsveranlassung. Habe an dieser Stelle eine Bitte, entscheiden Sie und lassen Sie die Revision zu.

Der Vorsitzende: Gut. Anträge werden gestellt nach Maßgabe der heutigen Erledigungserklärung. Der Beklagtenvertreter beantragt die Revision zuzulassen. Der Klägervertreter beantragt, die Berufung zurückzuweisen.

Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 03.06.2012, 10:00, Saal 210.

Kommentar

Eine lehrreiche Veranstaltung.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge