7 U 51/10 - 16.08.2011 - Klage v. RA Dr. Alexander Stopp gegen Google in keinem Punkt schluessig

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Der Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp ist als Vertreter verurteilter Mörder, die versuchen Artikel über ihre Taten mit Namensnennung aus den Internet-Archiven zu verbannen. Das ist Dr. Alexander Stopp nicht bei allen Mördern gelungen, und bei den s.g. Sedlmayr-Mördern nur teilweise. Dieser Mörder-Anwalt gibt aber nicht auf. Der Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp ist als Vertreter verurteilter Mörder, die versuchen Artikel über ihre Taten mit Namensnennung aus den Internet-Archiven zu verbannen. Das ist Dr. Alexander Stopp nicht bei allen Mördern gelungen, und bei den s.g. Sedlmayr-Mördern nur teilweise. Dieser Mörder-Anwalt gibt aber nicht auf.
-Der Kläger, Ron Täubert ist im "Adressbuch- und Anzeigengeschäft" und wegen seiner irreführenden Verträge schon häufig vor Gericht erschienen. Als "Unterschriften Erschleicher" hat er eine gewissen Berühmtheit erlangt. Kritische Berichterstattung zu seinen umstrittenen Geschäften versucht er - meist vergeblich - verbieten zu lassen. Jetzt veresucht er das Auffinden dieser +Der Kläger, Ron Täubert ist im "Adressbuch- und Anzeigengeschäft" und wegen seiner irreführenden Verträge schon häufig vor Gericht erschienen. Als "Unterschriften Erschleicher" hat er eine gewissen Berühmtheit erlangt. Kritische Berichterstattung zu seinen umstrittenen Geschäften versucht er - meist vergeblich - verbieten zu lassen. Jetzt versucht er das Auffinden dieser
-Berichte über eine Google-Zensur zu erreichen.+Berichte über Zensur bei Google zu erreichen.
Ron Täubert hat einiges aus der Vergangenheit zu verbergen und klagt nicht selten bei deutschen Gerichten. So. z.B. Urteil [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2007/9_S_139_07urteil20070926.html Landgericht Köln, Urteil vom 26.9.2007, 9 S 139/07]. Das Landgericht hat eine Zahlungsverpflichtung für eine Aufnahme in das Deutsche Gewerbeverzeichnis für Industrie, Handel und Gewerbe der DPM Presse- und Medienverlag, GF Ron Täubert, u.a. wegen erklärter Anfechtung und anderer rechtlicher Mängel mit sehr eingehender Begründung abgelehnt. Ähnlich auch: [http://www.google.de/#sclient=psy&hl=de&biw=1280&bih=859&source=hp&q=%2211+C+196%2F06%22&pbx=1&oq=%2211+C+196%2F06%22&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=s&gs_upl=4213l7110l1l9165l7l2l0l0l0l0l783l1496l6-2l2l0&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=92e4617afe89481f Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 15.12.2006, 11 C 196/06]und [http://www.google.de/search?sclient=psy&hl=de&biw=1280&bih=859&source=hp&q=%2210+S+27%2F08%22&pbx=1&oq=%2210+S+27%2F08%22&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=e&gs_upl=34497l43782l3l44411l7l6l0l0l0l0l346l1229l0.3.2.1l6l0 LG Wiesbaden 10 S 27/08 Urteil vom 10.12.2008]. Auch wenn der Irrtum erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt wird, beispielsweise wenn eine Folgerechnung hereinflattert, kann der Betroffene den Vertrag immer noch anfechten. Ron Täubert hat einiges aus der Vergangenheit zu verbergen und klagt nicht selten bei deutschen Gerichten. So. z.B. Urteil [http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2007/9_S_139_07urteil20070926.html Landgericht Köln, Urteil vom 26.9.2007, 9 S 139/07]. Das Landgericht hat eine Zahlungsverpflichtung für eine Aufnahme in das Deutsche Gewerbeverzeichnis für Industrie, Handel und Gewerbe der DPM Presse- und Medienverlag, GF Ron Täubert, u.a. wegen erklärter Anfechtung und anderer rechtlicher Mängel mit sehr eingehender Begründung abgelehnt. Ähnlich auch: [http://www.google.de/#sclient=psy&hl=de&biw=1280&bih=859&source=hp&q=%2211+C+196%2F06%22&pbx=1&oq=%2211+C+196%2F06%22&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=s&gs_upl=4213l7110l1l9165l7l2l0l0l0l0l783l1496l6-2l2l0&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=92e4617afe89481f Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 15.12.2006, 11 C 196/06]und [http://www.google.de/search?sclient=psy&hl=de&biw=1280&bih=859&source=hp&q=%2210+S+27%2F08%22&pbx=1&oq=%2210+S+27%2F08%22&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=e&gs_upl=34497l43782l3l44411l7l6l0l0l0l0l346l1229l0.3.2.1l6l0 LG Wiesbaden 10 S 27/08 Urteil vom 10.12.2008]. Auch wenn der Irrtum erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt wird, beispielsweise wenn eine Folgerechnung hereinflattert, kann der Betroffene den Vertrag immer noch anfechten.
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'''16.08.11:''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike '''16.08.11:''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
-'''Die Vorsitzende Richterin Dr. Raben:''' Wir haben hier eine Sache auf hohem Niveau. Wir meinen, und jetzt kommt der Schock, darauf kommt es nicht an. Die Klage ist in keinen Punkten schlüssig. Bei keiner web-Seite ist genau beschrieben, worauf es ankommt. Es wurde bestritten. Das heißt, Sie (Herr Dr. Stopp) müssten ergänzend zu den Suchergebnissen das tun. Sie müssten genau vortragen, was auf den verlinkten Seiten steht und verboten werden soll. Darauf, .. die Haftung wollen wir nicht vertiefen. Es ist was ganz anderes, wenn jemand bewusst verlinkt. Bei Google kommt z.B. ein Verzeichnis von IP-Adressen. Mann kommt auch auf das Ergebnis, obwohl etwas schwerer. Die Berufung hat in allen Punkten keinen Erfolg. Die Berufung des Beklagten hat Erfolg zu dem erweitertem Punkt [http://www.google.de/#hl=de&cp=24&gs_id=26&xhr=t&q=%22Ron+T%C3%A4ubert%22+Gl%C3%BCckspiel&pf=p&sclient=psy&biw=1280&bih=859&source=hp&pbx=1&oq=%22Ron+T%C3%A4ubert%22+Gl%C3%BCckspiel&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=&gs_upl=&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=92e4617afe89481f Glückspiel]. Wir meinen, schreibt nicht … Die Suchmaske ist was ganz Dummes. Kann nur einer konkreten Wortfolge folgen. Wir wissen icut in welcher Form. Zu b. [http://www.google.de/#hl=de&cp=24&gs_id=26&xhr=t&q=%22Ron+T%C3%A4ubert%22+Gl%C3%BCckspiel&pf=p&sclient=psy&biw=1280&bih=859&source=hp&pbx=1&oq=%22Ron+T%C3%A4ubert%22+Gl%C3%BCckspiel&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=&gs_upl=&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=92e4617afe89481f Ermittlungsverfahren] wissen wir nicht, wie der Stand bei den Ermittlungsverfahren ist. Es genügt nicht, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt ist. Auch wenn es nach der Einstellung … . Es kann sein, dass es ein berechtigtes Interesse gibt, wenn der Kläger noch aktiv im Internet Geschäfte betreibt. Zu c. [http://www.google.de/#hl=de&cp=24&gs_id=26&xhr=t&q=%22Ron+T%C3%A4ubert%22+Gl%C3%BCckspiel&pf=p&sclient=psy&biw=1280&bih=859&source=hp&pbx=1&oq=%22Ron+T%C3%A4ubert%22+Gl%C3%BCckspiel&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=&gs_upl=&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=92e4617afe89481f rechnungsähnlicher] Auftrag. Es ist eine Meinungsäußerung. Zu der Veröffentlichung eines [http://www.google.de/#sclient=psy&hl=de&source=hp&q=%22Ron+T%C3%A4ubert%C2%A7+Strafurteil&pbx=1&oq=%22Ron+T%C3%A4ubert%C2%A7+Strafurteil&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=e&gs_upl=5829l13437l0l14581l25l11l0l0l0l0l1320l7840l2-4.1.0.1.0.5l11l0&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=92e4617afe89481f&biw=1280&bih=859 Strafurteils] [Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 1. Dezember 2004 - 5/12 Kls 92 Js 20791/99 und 1 Ws 126/02 / 92 Js 20791/99 Landgericht Frankfurt Entscheidung vom 13. März 2003]. Sie haben eingeräumt. Da können wir nicht erkennen. Außerdem zu spät. Wir können keinen Punkt zur Haftung bestätigen. Deswegen sahen wir keinen Anlass auf Sie [Beklagter] einzugehen und den termin erst nach der Verhandlung in Karlsruhe zu verlegen..+'''Die Vorsitzende Richterin Dr. Raben:''' Wir haben hier eine Sache auf hohem Niveau. Wir meinen, und jetzt kommt der Schock, darauf kommt es nicht an. Die Klage ist in keinen Punkten schlüssig. Bei keiner web-Seite ist genau beschrieben, worauf es ankommt. Es wurde bestritten. Das heißt, Sie (Herr Dr. Stopp) müssten ergänzend zu den Suchergebnissen das tun. Sie müssten genau vortragen, was auf den verlinkten Seiten steht und verboten werden soll. Darauf, .. die Haftung wollen wir nicht vertiefen. Es ist was ganz anderes, wenn jemand bewusst verlinkt. Bei Google kommt z.B. ein Verzeichnis von IP-Adressen. Mann kommt auch auf das Ergebnis, obwohl etwas schwerer. Die Berufung hat in allen Punkten keinen Erfolg. Die Berufung des Beklagten hat Erfolg zu dem erweitertem Punkt [http://www.google.de/#hl=de&cp=24&gs_id=26&xhr=t&q=%22Ron+T%C3%A4ubert%22+Gl%C3%BCckspiel&pf=p&sclient=psy&biw=1280&bih=859&source=hp&pbx=1&oq=%22Ron+T%C3%A4ubert%22+Gl%C3%BCckspiel&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=&gs_upl=&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=92e4617afe89481f Glückspiel]. Wir meinen, schreibt nicht … Die Suchmaske ist was ganz Dummes. Kann nur einer konkreten Wortfolge folgen. Wir wissen nicht in welcher Form. Zu b. [http://www.google.de/#hl=de&cp=24&gs_id=26&xhr=t&q=%22Ron+T%C3%A4ubert%22+Gl%C3%BCckspiel&pf=p&sclient=psy&biw=1280&bih=859&source=hp&pbx=1&oq=%22Ron+T%C3%A4ubert%22+Gl%C3%BCckspiel&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=&gs_upl=&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=92e4617afe89481f Ermittlungsverfahren] wissen wir nicht, wie der Stand bei den Ermittlungsverfahren ist. Es genügt nicht, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt ist. Auch wenn es nach der Einstellung … . Es kann sein, dass es ein berechtigtes Interesse gibt, wenn der Kläger noch aktiv im Internet Geschäfte betreibt. Zu c. [http://www.google.de/#hl=de&cp=24&gs_id=26&xhr=t&q=%22Ron+T%C3%A4ubert%22+Gl%C3%BCckspiel&pf=p&sclient=psy&biw=1280&bih=859&source=hp&pbx=1&oq=%22Ron+T%C3%A4ubert%22+Gl%C3%BCckspiel&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=&gs_upl=&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=92e4617afe89481f rechnungsähnlicher] Auftrag. Es ist eine Meinungsäußerung. Zu der Veröffentlichung eines [http://www.google.de/#sclient=psy&hl=de&source=hp&q=%22Ron+T%C3%A4ubert%C2%A7+Strafurteil&pbx=1&oq=%22Ron+T%C3%A4ubert%C2%A7+Strafurteil&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=e&gs_upl=5829l13437l0l14581l25l11l0l0l0l0l1320l7840l2-4.1.0.1.0.5l11l0&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=92e4617afe89481f&biw=1280&bih=859 Strafurteils] [Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 1. Dezember 2004 - 5/12 Kls 92 Js 20791/99 und 1 Ws 126/02 / 92 Js 20791/99 Landgericht Frankfurt Entscheidung vom 13. März 2003]. Sie haben eingeräumt. Da können wir nicht erkennen. Außerdem zu spät. Wir können keinen Punkt zur Haftung bestätigen. Deswegen sahen wir keinen Anlass auf Sie [Beklagter] einzugehen und den termin erst nach der Verhandlung in Karlsruhe zu verlegen..
'''Täubert-Anwalt Dr. Alexander Stopp:''' Nach der Schelte … Beim Landgericht Köln ging das schnell. Wenn es hier zu hundert von Ergebnissen kommt, … . s ist nicht streitig, dass es die Ergebnisse gab. Wir können gern von vorn anfangen. Diesen Hinweis habe ich vermisst. Ich meine den zu den Screenshots. ..Stand schon drin. '''Täubert-Anwalt Dr. Alexander Stopp:''' Nach der Schelte … Beim Landgericht Köln ging das schnell. Wenn es hier zu hundert von Ergebnissen kommt, … . s ist nicht streitig, dass es die Ergebnisse gab. Wir können gern von vorn anfangen. Diesen Hinweis habe ich vermisst. Ich meine den zu den Screenshots. ..Stand schon drin.
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'''Die Vorsitzende:''' Die Formalien der Berufung sind eingehalten. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Anträge werden gestellt. Berufung vom 12.04.2010. Beklagter v. 03.09.2010. Der Klägervertreter stellt den Gegenantrag aus dem Schriftsatz v. … Entscheidung wird am Schluss der Sitzung verkündet. Der Streitwert der Berufung wird auf 100.000 € festgelegt. '''Die Vorsitzende:''' Die Formalien der Berufung sind eingehalten. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Anträge werden gestellt. Berufung vom 12.04.2010. Beklagter v. 03.09.2010. Der Klägervertreter stellt den Gegenantrag aus dem Schriftsatz v. … Entscheidung wird am Schluss der Sitzung verkündet. Der Streitwert der Berufung wird auf 100.000 € festgelegt.
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 +'''Am Schluss der Sitzung:''' Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26. März 2010, Az.: 325 O 138/09, wird zurückgewiesen.
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 +=Urteil 7 U 51/10=
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 +[http://openjur.de/u/200556.html Urteil] <font color="#800000">'''7 U 51/10'''</font> vom 16.08.2011
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 +'''Tenor:'''
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 +::Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26. März 2010, Az.: 325 O 138/09, wird zurückgewiesen.
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 +::Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26. März 2010, Az. 325 O 138/09, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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 +::Die Klage wird abgewiesen.
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 +::Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
 +
 +::Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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=Kommentar= =Kommentar=

Aktuelle Version

[bearbeiten] Corpus Delicti

Zwei Zensoren haben sich vereinigt.

Der Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp ist als Vertreter verurteilter Mörder, die versuchen Artikel über ihre Taten mit Namensnennung aus den Internet-Archiven zu verbannen. Das ist Dr. Alexander Stopp nicht bei allen Mördern gelungen, und bei den s.g. Sedlmayr-Mördern nur teilweise. Dieser Mörder-Anwalt gibt aber nicht auf.

Der Kläger, Ron Täubert ist im "Adressbuch- und Anzeigengeschäft" und wegen seiner irreführenden Verträge schon häufig vor Gericht erschienen. Als "Unterschriften Erschleicher" hat er eine gewissen Berühmtheit erlangt. Kritische Berichterstattung zu seinen umstrittenen Geschäften versucht er - meist vergeblich - verbieten zu lassen. Jetzt versucht er das Auffinden dieser Berichte über Zensur bei Google zu erreichen.

Ron Täubert hat einiges aus der Vergangenheit zu verbergen und klagt nicht selten bei deutschen Gerichten. So. z.B. Urteil Landgericht Köln, Urteil vom 26.9.2007, 9 S 139/07. Das Landgericht hat eine Zahlungsverpflichtung für eine Aufnahme in das Deutsche Gewerbeverzeichnis für Industrie, Handel und Gewerbe der DPM Presse- und Medienverlag, GF Ron Täubert, u.a. wegen erklärter Anfechtung und anderer rechtlicher Mängel mit sehr eingehender Begründung abgelehnt. Ähnlich auch: Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 15.12.2006, 11 C 196/06und LG Wiesbaden 10 S 27/08 Urteil vom 10.12.2008. Auch wenn der Irrtum erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt wird, beispielsweise wenn eine Folgerechnung hereinflattert, kann der Betroffene den Vertrag immer noch anfechten.

Sucht man bei Google nach Ron Täubert und Strafanzeigen, Strafverfahren oder Verurteilungen, so wird man fündig.

Das möchten beide Zensoren – der Kläger und sein Anwalt - ändern.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Ron Täubert ./. Google Inc.

OLG Hamburg 7 U 51/10 Ron Täubert ./. Google Inc.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht: Dr. Raben
Richterin am Oberlandesgericht: Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp
Beklagtenseite: Kanzlei Wessing pp.; Rechtsanwalt Wimmers

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

16.08.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Die Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Wir haben hier eine Sache auf hohem Niveau. Wir meinen, und jetzt kommt der Schock, darauf kommt es nicht an. Die Klage ist in keinen Punkten schlüssig. Bei keiner web-Seite ist genau beschrieben, worauf es ankommt. Es wurde bestritten. Das heißt, Sie (Herr Dr. Stopp) müssten ergänzend zu den Suchergebnissen das tun. Sie müssten genau vortragen, was auf den verlinkten Seiten steht und verboten werden soll. Darauf, .. die Haftung wollen wir nicht vertiefen. Es ist was ganz anderes, wenn jemand bewusst verlinkt. Bei Google kommt z.B. ein Verzeichnis von IP-Adressen. Mann kommt auch auf das Ergebnis, obwohl etwas schwerer. Die Berufung hat in allen Punkten keinen Erfolg. Die Berufung des Beklagten hat Erfolg zu dem erweitertem Punkt Glückspiel. Wir meinen, schreibt nicht … Die Suchmaske ist was ganz Dummes. Kann nur einer konkreten Wortfolge folgen. Wir wissen nicht in welcher Form. Zu b. Ermittlungsverfahren wissen wir nicht, wie der Stand bei den Ermittlungsverfahren ist. Es genügt nicht, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt ist. Auch wenn es nach der Einstellung … . Es kann sein, dass es ein berechtigtes Interesse gibt, wenn der Kläger noch aktiv im Internet Geschäfte betreibt. Zu c. rechnungsähnlicher Auftrag. Es ist eine Meinungsäußerung. Zu der Veröffentlichung eines Strafurteils [Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 1. Dezember 2004 - 5/12 Kls 92 Js 20791/99 und 1 Ws 126/02 / 92 Js 20791/99 Landgericht Frankfurt Entscheidung vom 13. März 2003]. Sie haben eingeräumt. Da können wir nicht erkennen. Außerdem zu spät. Wir können keinen Punkt zur Haftung bestätigen. Deswegen sahen wir keinen Anlass auf Sie [Beklagter] einzugehen und den termin erst nach der Verhandlung in Karlsruhe zu verlegen..

Täubert-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Nach der Schelte … Beim Landgericht Köln ging das schnell. Wenn es hier zu hundert von Ergebnissen kommt, … . s ist nicht streitig, dass es die Ergebnisse gab. Wir können gern von vorn anfangen. Diesen Hinweis habe ich vermisst. Ich meine den zu den Screenshots. ..Stand schon drin.

Die Vorsitzende: Ist schon in erster Instanz bestritten werden. Im Presserecht ist es üblich, die Zeitung vorzulegen. Es ist hier nicht der klassische Fall des Presserechts. Es ist aber klar, dass die Zeitung vorgelegt wird.

Täubert-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Es war dem Landgericht klar, um was es geht.

Die Vorsitzende: Klar ja. Korrekt war es nicht. Der Zustand der Seite zur Zeit als diese abgemahnt wurde. Es muss konkret zu der Zeit gewesen sein. Wenn sie sich die Seite jetzt ansehen, dann kann es damals anders gewesen sein. Dann muss konkrete dargelegt werden, welchen Satz es betrifft.

Täubert-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Die URL war immer identisch.

Die Vorsitzende: Was heißt „so wie in…“? Ist was anderes als „so wie in der Zeitschrift“. Da haben wir die Zeitschrift. Aber im Internet wissen wir nicht, was der Gegenstand dieses Prozesses ist. Vielleicht hat das Landgericht was anderes gefunden.

Google-Anwalt Wimmers: … Wenn sie verlinken, würde ich nicht sagen, … . Was vorgelegt wird, bestreuten wir. Verantwortung … .Wir haben uns die Mühe gemacht und den gesamten Schriftverkehr mit Stopp … Herr Stopp hat nicht die Suchergebnisse beigelegt, sondern nur die links. Wir müssen die Suchergebnisse dann immer generieren um festzustellen, hier tritt die URL auf.

Täubert-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Die Links brauchen Sie.

Richter Dr. Weyhe: Das müssen nicht nur wir wissen. Muss auch die beklagte wissen, was ist rechtswidrig. … Nur so glauben wir, kann es haftbar werden. So kann man nur raten.

Die Vorsitzende: Ja. Muss sogar die Abmahnung beanstandet werden aus folgenden Gründen … .

Google-Anwalt Wimmers: … anders als der Betreiber eines blogs.

Die Vorsitzende: Wir entscheiden nur Schritt für Schritt. Warten ab, was Karlsruhe entscheidet.

Google-Anwalt Wimmers: … .

Die Vorsitzende: Irgendwann wird in den nächsten Jahren wird es eine Rechtsprechung zum Internet geben. Ja. Wollen Sie Anträge stellen?

Täubert-Anwalt Dr. Alexander Stopp: Ja.

Die Vorsitzende: Die Formalien der Berufung sind eingehalten. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Anträge werden gestellt. Berufung vom 12.04.2010. Beklagter v. 03.09.2010. Der Klägervertreter stellt den Gegenantrag aus dem Schriftsatz v. … Entscheidung wird am Schluss der Sitzung verkündet. Der Streitwert der Berufung wird auf 100.000 € festgelegt.

Am Schluss der Sitzung: Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26. März 2010, Az.: 325 O 138/09, wird zurückgewiesen.

[bearbeiten] Urteil 7 U 51/10

Urteil 7 U 51/10 vom 16.08.2011

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26. März 2010, Az.: 325 O 138/09, wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26. März 2010, Az. 325 O 138/09, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.Kategirie:Google

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