7 U 38/11 - 18.10.2011 - Diözese Regensburg verliert gegen Stefan Aigner

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Richter Schulz des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 25 verbot dem Blogger Stefan Aigner am 11.03.2011 in der Sache 325 O 153/10 durch bestimmte Äußerungen den Eindruck zu erwecken, dass die Diözese Regensburg Kindesmissbrauch vertuschen wollte und Schweigegeld dafür zahlte.

Vorab erging die einstweilige Verfügung 325 O 105/10

Stefan Aigner ging in Berufung und berichtet darüber.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Diözese Regensburg vs. Stefan Aigner

18.10.11: OLG Hamburg 7 U 38/11 Diözese Regensburg vs. Stefan Aigner

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht: Dr.Marion Raben
Richterin am Oberlandesgericht: Karin Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Romatka& Collegen; Rechtsanwalt Gerold Skrabal
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Pütz § Simon; Rechtsanwalt Nils Pütz
Stefan Aigner persönlich

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

18.10.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Die Verhandlung fand statt nach der Verhandlung in Sachen 7 U 11/11 Diözese Regensburg gegen SPIEGEL. Stefan Aigner und sein Anwalt saßen im Zuschauerraum und verfolgten die Blamage der Diözese Regensburg uns ihres Anwalts Gerold Skrabal. Das Theater brauchte nicht mehr wiederholt werden

Die Vorsitzende Richterin Dr. Raben : Sehr viel anders ist es hier nicht. Der Artikel im SPIEGEL wurde übernommen und weitergereicht. Es ist hier so viel deutlicher. Hier wird deutlicher, dass das Bistum es anders darstellt. Der Beklagte hat das Ergebnis des SPIEGEL-Berichts übernommen. Mit dem Satz: „Das Bistum Regensburg hat stets bestritten, es habe eine Zahlung gegeben“ ist das eine echte Verdachtsberichterstattung? Es wird offener dargestellt. Die Lage wird offener beschrieben, wie das gewichtet und bewertet wird. Es steht Geldzahlung mit dem Gerold Beigeschmack. Es wird zurückhaltender dargestellt als beim SPIEGEL. Der Eindruck wird zwar wohl erweckt, das heißt aber nicht, dass der ganz falsch ist. Zahlung wegen anderen Motiven schließt nicht aus, dass Schweigen auch ein Motiv war. Wir brauchen uns nicht zu wiederholen. Sie hatten eben (in der Verhandlung gegen SPIEGEL) alles gehört. Es ist das Gleiche, was sie bemängeln. Es heißt nicht, es sei ausschließlich auf Betreiben der Kirche die Vereinbarung zustande gekommen. Es ist ein Hintergedanke der Kirche.

Beklagten-Vertreter Nils Pütz: Wir haben hinten gesessen und alles gehört. Aber Sie (RA Skrabal) sind dran-

Die Vorsitzende: Den Eindruck, dass die Kirche diesen Effekt mitbewirken wollte, halten wir für nicht ganz falsch.

Kläger-Vertreter Gerold Skrabal: Der Senat unterstellt ein Interesse der Kirche am Stillschweigen. Das Interesse zielte in einer ganz anderen Richtung. Die Opfer hatten die Idee. Der Eindruck zielt in eine ganz andere Richtung. Das Interesse, das sie gemeint haben, ist ein anderes. Es reizt ja doch, zu erwähnen. Die Abläufe waren ganz anders. Wir haben darüber gesprochen. >Ich bette den Senat doch darum, zu sehen wie der Ablauf war. Sind sie der Auffassung, es sei streitig, dann sollte Beweis erhoben werden. Der Beklagte trägt aus meiner Sicht die Beweislast nach § 186 StGB. Das ist eine Herabwürdigen der Kirche.

Beklagten-Vertreter Nils Pütz: § 186 StGB …. Unabhängig davon gehe ich auf den vorgetragenen Vertrag ein. Sie sagen, die Klägerin ist gedrängt worden, dass das Stillschweigen ausschließlich von der Mutter ausgegangen ist und dass die Klägerin gar nicht anders konnte. Das hat mich schon sehr überrascht, dass die Klägerin keine Wahl gehabt hatte. Im allerersten Vertragsentwurf vom 31.03.1999 steht: „Das Bistum wird keine Strafanzeige erstatten, allerdings bleibt das Recht der Eltern unberührt.“ Hier wird deutlich, wie die Interessen lagen. Es ist völlig unverständlich, warum man dann beidseitig Stillschweigen vereinbart hat. Maulkorb-Therapie. Wenn die Öffentlichkeit für das Opfer nützlich gewesen wäre, weshalb dann as Stillschweigen? Sie sagen, dass die Geldverpflichtung unabhängig vom Verschweigen ist. Als die Strafanzeige bekannt geworden ist, stellte man die Zahlungen ein, weil man den Ausgang der Strafermittlungen abwarten wollte. Freiwillige Zahlungen wären strafmildernd. Einstellung der Zahlung ist ganz klarer psychischer Druck. ... Hier von einem völlig einseitigen Interesse der Familie T. zu reden, ist hiermit für mich eindeutig widerlegt. Es gibt einen Brief von Frau T. (Anlage B4), der vor der Unterzeichnung von der Frau T. an die Klägerin adressiert worden ist. Frau KL. macht darin sehr deutlich klar, dass das Stillschweigen nicht auf dem Interesse der Eltern beruht. Mag sein, dass die Familie T. zunächst auch ein Interesse am Stillschwiegen hatte. Weder in der ersten, noch in der zweiten Instanz ist die Klägerin auf die Einstellung der Zahlungen eingegangen. Die Klägerin stellt Schweigen als alleiniges Interesse der Eltern dar. Die Kirche hat aber starkes Interesse daran, die Pfarrer wieder einzusetzen. Warum wird der Pfarrer, der Kinder missbraucht, zwei Kinder, ein Mädchen hatte zugeschaut, wieder in der Jugendarbeit eingesetzt. Hatte Strafbefehl: Die Kirche hatte Interesse an dem Pfarrer. In der Personalakte steht alles drin, Photos wo er mit den Kindern abgebildet ist. Durfte drei Jahre keinen Kontakt zu Jugendlichen haben. Ist schon nach zweieinhalb Jahren wieder auffällig geworden. Unverständlich, warum nicht eine einseitige Schweigverpflichtung. Der Senat hat recht. Dem entsprechend tut es mir leid. Ich kann Ihren Ausführungen nicht folgen. Eindruck, dass Förderung des Schweigens gewünscht war, ist zutreffend. Der Beweislast ist genüge getan. Ist eine erlaubte Berichterstattung und Meinungsäußerung. Sie sagen auch, sie wären verpflichtet gewesen. „Freiwillige wohlwollende Leistung“ und dann verweisen sie auf die Stillschweigeverpflichtung. Ist von einer anderen Kanzlei, aber im Namen der Klägerin (B5). Bericht vom 30.06.1999 … Schlag ins Gesicht der Opfer. Warum muss ich denn jemanden auf eine ausdrückliche Stillschweigeverpflichtung hinweisen, wenn dies doch nur im Interesse der Opfer sein soll. Habe kein Verständnis mehr.

Kläger-Vertreter Gerold Skrabal: Herr Kollege, ich verstehe ihren Vortrag nicht. (Stottert) Wie soll denn auf die Eltern psychischer Druck ausgeübt worden sein, wenn unstreitig alle Zahlungen geleistet wurden? Wenn bereits Strafanzeige gestellt wurde?

Beklagten-Vertreter Nils Pütz: Soll ich gleich antworten?

Kläger-Vertreter Gerold Skrabal: Es ist eine rhetorische Frage. Wenn wir schon unter Juristen sprechen: War denn die Klägerin juristisch verpflichtet zu einer Zahlung als Arbeitsgeber?

Die Vorsitzende: Ja, der Täter.

Beklagten-Vertreter Nils Pütz: Wenn ich mich vertraglich zu einer Zahlung verpflichte, kann ich das nicht hinterher als „wohlwollende“ Leistung erklären.. Bis zum 20.^12.1999 sind keinesfalls alle Zahlungen erfolgt. ...

Kläger-Vertreter Gerold Skrabal: Es ist alles gezahlt worden.

Beklagten-Vertreter Nils Pütz: Es ist nichts an die Öffentlichkeit gelangt. Die Presse wurde nicht informiert. … , mögliches Interesse, das zu verhindern. Sie erklären, nachdem Öffentlichkeit hergestellt wurde, sind wieder Leistungen geflossen. Sie erklären nicht, weshalb geschrieben wird, dass Zahlungen eingestellt wurden. Darf daraus Schlüsse ziehen.

Die Vorsitzende: Spielt keine Rolle, aber Schlüsse darf man ziehen.

Kläger-Vertreter Gerold Skrabal: Es ist gefährlich.

Beklagten-Vertreter Nils Pütz: … .

Die Vorsitzende: O Gott, da hauen wir dann doch was rein. Irgendwie haben die Eltern ihre Meinung doch geändert.

Kläger-Vertreter Gerold Skrabal: Nach Abschluss, nach Unterzeichnung der K5 gab es keine Diskussionen mehr. …. Nach einer relativ kurzen >Zeit nach Unterzeichnung haben die Eltern Strafanzeige gestellt. Das führte zu Irritationen. Diese haben dazu geführt, dass …. Darauf kommt es aber nicht an. Es gab keine Verhandlungen, macht es doch nicht. War bereits schon erstattet.

Beklagten-Vertreter Nils Pütz: Will Sie nicht überzeugen. Ich bin immer wieder überrascht, wie „genau“ sie die Abläufe kennen ... Die Eltern haben die Strafanzeige nicht erstattet, sondern der Vater hat in einer Therapie darüber geredet und ein Mitarbeiter der Therapie hat dann die Strafanzeige erstattet. Das war auch nicht kurz nach der Unterzeichnung. Auch im Jahr 2007, als dann die Öffentlichkeit hergestellt wurde, wurde keine einzige Therapie mehr bezahlt. Familientherapie beantragt, .... -Therapie beantragt, alle ärztlich indiziert. Alles pauschal abgeblockt, nachdem die Vorfälle an die Öffentlichkeit gekommen sind.

Die Vorsitzende: Das führt uns nicht weiter. Wir wissen nicht, ob das stimmt. Vielleicht gab es andere Gründe bei den Kindern.

Die Formalien der Berufung wurden gewahrt. Die Sach- und Rechtslage wurde mit den Parteivertretern erörtert. Der Beklagte stellt den Antrag aus der Berufungsschrift vom 14.06.2011. Der Kläger beantragt Abweisung der Berufung.

Beschlossen und verkündet:

1. Eine Entscheidung ergeht am Schluss der Sitzung.
2. Der Streitwert der Berufung wird festgesetzt auf 20.000,- Euro.

Am Schluss der Sitzung: Der Berufung wird stattgegeben.

[bearbeiten] Urteil 7 U 38/11

Urteil 7 U 38/11 vom 18.10.2011

Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vorn 11. März 2011, Az. 325 O 153/10, abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

....

Die Voraussetzungen zur Zulassung der Revision liegen nicht vor.

[bearbeiten] Das Bistum Regensburg sieht sich als Opfer der Medien und Justiz

Stellungnahme des Bistum Regensburg, Clemens Neck, Pressesprecher

Hamburg, 19.10.2011

Gute Taten rächen sich

Mit Bestürzung nehme ich die jüngsten Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts zur Kenntnis. Demnach soll der Vorwurf einiger Medien zulässig sein: Das Ordinariat habe eine eigene Strafanzeige unterlassen und Stillschweigen gewahrt, als es dem dringenden und ausdrücklichen Wunsch einer Opferfamilie folgte. Die Entscheidungen des Gerichts verkennen nicht nur den wahren und urkundlich belegten Sachverhalt. Die gerichtlichen Entscheidungen missachten außerdem den damals geäußerten Willen der Opferfamilie. Man zwingt das Ordinariat Regensburg in die Rolle eines vermeintlichen Übeltäters, obwohl es unverzüglich, unbürokratisch und wirksam im Sinne der Opfer gehandelt hat.

....

Damit stehen aber bereits jetzt Fragen im Raum:
Sollte tatsächlich opferorientiertes Handeln des Ordinariats ins Gegenteil verkehrt und der Kirche zum Vorwurf gemacht werden? Kann die Kirche freiwillige Leistungen für Kinder übernehmen, die von Mitarbeitern geschädigt wurden, wenn diese Hilfen später in den Vorwurf einer Art Strafvereitelung münden? Worauf beruht eine Rechtsprechung, wenn sie herabwürdigende Behauptungen zulässt, die im offenkundigen Widerspruch zu urkundlich belegten Tatsachen stehen?

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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