7 U 26/14 - VorsRi Andreas Buske missbraucht die Beweislast

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Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 20.12.2016, 9:55 Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 20.12.2016, 9:55
-==Kommnetar RS==+==Kommentar RS==
Es heißt doch "[https://www.google.de/search?q=Unwissenheit+sch%C3%BCtzt+vor+Strafe+nicht Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.]" Es heißt doch "[https://www.google.de/search?q=Unwissenheit+sch%C3%BCtzt+vor+Strafe+nicht Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.]"

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Prozesshansel Decker-Voigt


Inhaltsverzeichnis

HansOLG - Dienstagsbericht

15.11.2016


Die Richter und ihre Denker - Strukturen in der Justiz und im Gutachterwesen II 6. Teil

Was war heute los?

Es gab nur eine Verkündung und eine Verhandlung. Inhaltlich typisches Gezanke, juristisch allerdings mehr als problematisch.

11:00

Hans-Helmut Decker Voigt vs. Prof. Dr. mult. Georg Hörmann 7 U 65/15

Corpus Delicti

In der Verhandlung 1.Instanz 324 O 361/14wurden von neun streitgegenständlichen Äußerungen verboten, die folgenden zwei Behauptungen zu verbreiten (siehe Urteil vom 21.02.2014):

(a.-d.)
e. ( ... )
Decker-Voigt wusste genau, dass seine Weiterbildungsurkunde keinesfalls den Stellenwert eines Graduiertenstudiums M.A. hat. Er hat mit dieser Urkunde gezielt das Niedersächsische Ministerium, dann bei seiner Bewerbung um die C3-Professur 1986 gezielt die Musikhochschule Hamburg, dann bewusst die erwähnte Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen und nicht zuletzt wiederum die Hamburger Staatsanwaltschaft und Gerichte hinters Licht geführt."
(f.) ( ... )
g. Abitur: Auch für das Vortäuschen von Abitur wurde Decker-Voigt nicht bestraft"
(h.-i.) ( … ).

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 3/4 und der Beklagte 1/4.

Erlaubt blieben die meisten Äußerungen:

a. ,,Keiner dieser Titel ist echt, mit Ausnahme des Professors, den er ohne Absolvieren eines Studiums erhalten hat ( ... ) Decker-Voigt hat hausintern einen Doktortitel erhalten, obgleich er dafür keinerlei Voraussetzungen erfüllt hat ( ... ), mit dem er einen berufsqualifizierenden akademischen Abschluss vortäuscht. ",
b. der Kläger habe seinen Bürgen, den Zahnarzt Norbert O. Schmedtmann aus Ebstorf „mit dem gewinnbringenden Professorentitel versorgt hat“,
c. ,,Decker-Voigt führt den nicht erworbenen Titel „M.A.",
d. In Hamburg hat der falsche „Psychologe", Psychotherapeut", ,,M.A.", ,,Ph.D. ", ,, Dr. phil." ,,Dr. Dr.", ,,Dr.h.c. "Narrenfreiheit",
f. ,,Tatsache ist, dass allein Decker-Voigt & Co. ca. 40 Verfahren bei diversen Gerichten eingeleitet und verloren haben, während er selbst in diesen sieben Jahren kein einziges Mal verklagt worden ist, obgleich er übelste Rufmordkampagnen organisiert und lügt, dass sich die Balken biegen, mit der Folge, dass ständig aufgeklärt werden muss.",
h. ,,Der Kaufmannsgehilfe Hans-Helmut Decker-Voigt, entlarvter Direktor des Instituts für Musiktherapie in Hamburg, hat nicht einmal ein Gymnasium absolviert",
i. ,,Das Buch (Anmerkung: ,,Musik in der Heilkunde") jedenfalls hat das von dem entlarvten Faktenverdreher angestrengte Gerichtsverfahren schadlos überstanden";

Der Beklagte ging gegen die beiden verbotenen Äußerungen in Berufung. Heute war es die zweite Verhandlung vor dem OLG. Buske meinte in der ersten Verhandlung am 24.05.2016, die verbotenen Behauptungen wären innere Tatsachen. Dazu müsse der Beklagte mehr vortragen.

Richter

Vorsitzender OLG-Richter: Andreas Buske
OLG-Richter: Claus Meyer
OLG-Richter: Joachim Zink

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei TWK; Rechtsanwältin Dania Koop
Beklagtenseite: Kanzlei Schön & Reinecke; Rechtsanwalt Eberhard Reinecke

Bericht zu der Sachen 7 U 26/14

15.11.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ja. Haben uns nochmal angeschaut und nach Allem was wir wissen, sieht es so aus, dass der Kläger in offener Absprache mit der Hochschule sein Studium in den USA betrieben hat. Das ist ein wichtiger Aspekt. Dass der Kläger was vorenthalten hat, können wir unserer nicht der Entscheidung zu Grunde legen. Wir können nicht von Täuschung reden, wenn er der Kulturministerkonferenz das vorgelegt hat.

Hörmann-Anwalt Eberhard Reinecke: Das haben wir alles bestritten.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Dann sind Sie (Reinecke) am Zug.

Hörmann-Anwalt Eberhard Reinecke: … Nach seinem (Decker-Voigt) eigenen Vortrag … diverse Studien abgeschlossen mit wertlosen Nachweisen … Es waren bestenfalls Fortbildungskurse …. Entspricht nicht dem Masterstudium.Wenn er sagt, hat das mit der Hochschule besprochen, dann kann ich nicht sagen, das stimmt. Er muss vortragen. Er hat keine Beweise angetreten, dass in Absprache mit der Universität in Hamburg das Studium erfolgte. Auch für die andere Sache haben wir bestritten. Woher sollen wir wissen, … ? Das Stützen auf den Kulturministerkonferenz ist ein wertloses Papier. Da ist er am Zuge. Er bestreitet nicht, das, was die Kulturministerkonferenz sagt….. Die Ausbildung fand bei ihm zu Hause statt. Mich wundert, dass wir auf der Beklagtenseiteden Gegenbeweis führen müssen. Man kann nicht sagen, wir haben prozessual die Beweislast, deswegen dürfen wird das (die verbotene Äußerung) nicht sagen.

Prof. Georg Hörmann: Dann hat er die Hochschule getäuscht. Hat beide getäuscht. Das ist traurig. Wir sollten als Zeugen der Hochschule die hören, die ihn die Professur beschafft haben. Sie (Buske) haben gehört, den Doktortitel hat er gekauft. In Ihrem Urteil (324 O 931/07 S. 14-16) haben Sie das bestätigt, man kann es nachlesen. Das hier mit „Täuschung“ ist eine Lappalie gegenüber (von Ihnen bestätigten) Anstellungsbetrug.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: (Muss sich nicht) gefallen lassen

Prof. Georg Hörmann: Täuschung ist eine Lappalie relativ zum Anstellungsbetrug.

Hörmann-Anwalt Eberhard Reinecke: Wenn Sie meinen, wir sind in der Beweislast, dann beantrage ich als Zeugen Prof. Hermann Rauhe und Prof. Elmar Lampson dafür, dass der Kläger ein ordnungsgemäßes Studium absolviert hat.

Vorsitzender Richter Andreas Buske diktiert: Mit den Parteivertretern wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Der Beklagtenvertreter erklärt, das für den Fall, dass der Senat die Beweislast im Hinblick auf die behauptete Täuschung bei dem Beklagten sehne sollte, er die Vernehmung der Zeugen Prof. Hermann Rauhe und Prof. Elmar Lampson dafür beantragt, dass der Kläger … Sie, Herr Reinecke.

Hörmann-Anwalt Eberhard Reinecke: der Hochschule gegenüber nicht berichtet hat, dass er kein graduiertes Studium am …College absolviert hat, sondern lediglich ein Weiterbildungszertifikat erwerben wollte und erworben hat.

Vorsitzender Richter Andreas Buske lächelt hämisch: Müssen wir beraten.

Hörmann-Anwalt Eberhard Reinecke: Wir haben zwei verschiedene Verbote. Wollen Sie das auch verbieten? Die Zulässigkeit der Äußerung ergibt sich sogar aus seinem eigenen Vortrag.

Richter Joachim Zink offenbar nicht bei den richtigen juristischen Sinnen: Angegriffen wird die gesamt Passage. Sie müssen sagen, was Sie sagen wollen.

Hörmann-Anwalt Eberhard Reinecke: Es heißt bei Verboten sonst immer, „wie in“ ,… .Es bedarf für die Bestrafung einer klaren Aussage, was der Kern des Verbotes ist. Möglich ist eine Unterstreichung, die die ZPO nicht vorsieht, aber sich durchgesetzt hat. Hier gibt es keine Unterstreichungen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske kann sein hämisches Lächeln nicht unterdrücken: … ob man unterstreicht oder klammert, kann ich jetzt noch nicht sagen. Die Parteivertreter wiederholen ihre Anträge aus der Verhandlung vom 24.05.16

Beschlossen und verkündet:

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 20.12.2016, 9:55

Kommentar RS

Es heißt doch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

Anders bei den Hamburger Zensoren. Es wird verboten, die Meinung äußern zu dürfen, dass Behörden und viele Menschen getäuscht wurden, ohne dem juristischen, von Buske akzeptierten Nachweis, dass das vom Täuscher wissentlich und bewusst erfolgte.

Dann wundern sich die deutschen Eliten, einschließlich solcher Überzeugungstäter wie Buske, dass ein Trump obsiegen kann.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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