7 U 126/09 - 08.02.2011 - ex-Justizsenator wird belehrt, was die Zensurregeln sind

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

www.abgeordnetenwatch.de

Sehr geehrter Herr Dr. Kusch,

in Ihrer Antwort an Frau Fischer schreiben Sie, daß der von Ihnen abgestrafte Kandidat Wagner "sich ... weigerte, Wahlkampf für unsere Partei zu betreiben, insbesondere die für die Zulassung zur Wahl erforderlichen Unterstützer-Unterschriften in seinem Wahlkreis zu sammeln".

Im Hamburger Abendblatt heißt es allerdings:

"Er (der Kandidat Wagner) habe das abgelehnt, weil die Rückläufe bei solchen Aktionen sehr gering seien, so Wagner. Stattdessen habe er angeboten, ein Team zum Sammeln zu organisieren."

Das HA schreibt weiter:

"Kusch sagte dem Abendblatt, Wagner sei ersetzt worden, weil er Zusagen nicht eingehalten habe. Weder habe er einen einzigen Euro gespendet, noch habe er sich im Wahlkampf engagiert."

dagegen:

"Wagner entgegnete, er habe allein für Kugelschreiber 800 Euro gespendet und zudem immer wieder angeboten, Veranstaltungen mit Catering zu bezahlen."

Es handelt sich hier ja nicht um Nuancen, sondern diametrale Widersprüche, sprich einer von Beiden sagt die Unwahrheit.

Daher meine Fragen an Sie:

1. Bleiben Sie bei Ihrer Aussage, der Kandidat Wagner hat nicht einen einzigen Euro gespendet?

2. Bleiben Sie bei Ihrer Aussage, der Kandidat Wagner weigerte sich Unterstützungsunterschriften sammeln?

3. Bleiben Sie bei Ihrer Aussage, der Kandidat Wagner weigerte sich Wahlkampf zu betreiben?

4. Bleiben Sie bei Ihrer Aussage, der Kandidat Wagner habe sich nicht im Wahlkampf engagiert?

Mit freundlichen Grüßen

C. Baur

Antwort von Dr. Roger Kusch

25.12.2007

Sehr geehrte Frau Baur

ich bleibe bei meinen Aussagen. Im Übrigen ist schon Ihre Fragestellung "der von Ihnen abgestrafte Kandidat" unsachlich. Hätten Sie das Abendblatt gründlich gelesen, wären Sie auf den Satz gestoßen, dass "ihm auf einem Parteitag im Dezember alle Kandidaturen entzogen worden" sind. Auf unseren Parteitagen und Mitgliederversammlungen ist über Listenplätze ausschließlich in geheimer Einzel-Abstimmung abgestimmt worden.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Roger Kusch

Ergänzung vom 11.12.2009

Mit Email vom 11. Dezember 2009 teilt Dr. Roger Kusch mit, dass er den ersten Satz der Antwort „ich bleibe bei meinen Aussagen“ nicht aufrecht hält. In einem Vergleich vor dem Landgericht Hamburg hat er sich verpflichtet zu unterlassen, über Herrn Markus Wagner im Rahmen seiner Mitgliedschaft bei der Partei RECHTE MITTE HeimatHamburg zu behaupten: "Er habe keinen einzigen Euro gespendet."

_______________________

Der heutigen Berufungsverhandlung ging das Verfahren 324 O 26/09 voraus, in welchen Buske entschied: 06.11.09: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.500,00 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.. Der Streitwert wird auf 5.001.00 Euro festgesetzt.

Dr. Roger Kusch – Justizsenator in Hamburg 2001 bis 2006 – war beteiligt an der Grunsteinlegung des Hamburger Buskeisms und fällt nun selbst in die Grube, die er schuf bzw. nicht zuzuschütten in der Lage war.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

Markus Wagner vs. Dr. Roger Kusch

08.02.11: 7 U 126/09

Richter

Den Vorsitzen führende Richterin am Oberlandesgericht: Karin Lemke
Richter am Oberlandesgericht: Meyer
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Corvin Fischer
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dipl. Pol. Siegfried Rummel

Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 126/09

Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Den Vorsitz führende Richterin Lemcke: Ich habe die Durchschrift des Schreibens vom 02.02.11 des Herrn Fischer zu überreichen. Wenn Sie vielleicht nebenbei reingucken. Ich stelle fest – es ist nicht überraschend – dass die Formalien der Berufung gewahrt sind. Das Landgericht hat den beklagten zur Zahlung der Vertragsstrafe wegen Verstoß gegen den Vergleich vom 01.08.2008 verurteilt. Es war verboten worden zu behaupten: „Wagner habe keinen einzigen Euro gespendet“. Im www.abgeordnetenwatch.de schreiben Sie im Dezember 2007, Sie bleiben bei Ihrer Aussage. Das war noch im Oktober 2008 aufrufbar. . Wir haben darüber nachgedacht. Ein Verstoß liegt vor. Einer Unterlassungsverpflichtungserklärung ist nicht auf die Passivität beschränkt. Es gibt Fälle, wo man mehr tun muss als bloß unterlassen. Zum Beispiel wenn man etwas ins Internet setzt. Dann muss man es wieder rausnehmen, von der Seite löschen. Wen es jemand anderes ist, ein Verlag, ein Online-Archiv, wie es genannt wird, dann kann es anders sein. Hier war die Äußerung des Beklagten nicht auf seiner Site, sondern auf der Site www.abgeordnetenwatch.de. Die Antwort hatte Herr Kusch reingestellt. Interessierte Personen konnen Fragen stellen … Es ist ein Netz wie die eigenen Seite. Wir haben weiter überlegt. Es ist zumutbar, den Betreiber der Site zu bitten, den Text zu löschen. Das hat Herr Kusch gemacht. Es ist aber nichts passiert. Herr Kusch hat nicht geprüft, ob die Löschung erfolgte. Ein nachfragen wäre möglich. Wenn ein Betreiber sich nicht äußert, dann ist es kosten. Und zeitmäßig zumutbar nachzuhaken. Deswegen ist es dem Grunde nach eine Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtungserklärung. Man kann auch überlegen. Ob die Höhe der Strafe zu recht ergangen ist. Der Beklagte kann sich dazu äußern. Vielleicht überlegen Sie und einigen sich, und erstreiten kein Urteil. Vielleicht vergleichen sie sich über die Höhe.

Kusch-Anwalt Rummel kennt die Hamburger Zensurregeln nicht : Der Verstoß ist nicht schuldhaft. Im Internet gibt es kein Vergessen. Wenn das Abendblatt das ins Netz stellt, dann kriegt man r das nicht raus.

Richterin Karin Lemcke klärt den ex-Justizsenator und seinen Anwalt auf: Im Abendblatt steht es vielleicht rechtsmäßig

Die Pseudoöffentlichkeit möchte ergänzen: … wie in diesem Bericht der Pseudoöffentlichkeit …

Richterin Karin Lemcke erklärt die Zensurregeln: Es ist nicht konkret gesagt, wie die Ursprungsberichterstattung war. Beide Seiten kommen zu Wort.

Kommentar der Pseudoöffentlichkeit: Nun kame auch bei ww.abgeordnetenwatch.de beide Seiten zu Wort. Dort heißt es: "Wagner entgegnete, er habe allein für Kugelschreiber 800 Euro gespendet und zudem immer wieder angeboten, Veranstaltungen mit Catering zu bezahlen." Und Kusch antworte, das er trotzdem bei seiner Meinung bleibe. Wo ist das der Unterschied zum Abendblatt oder diesen Bericht der Pseudoöffentlichkeit? Verstehe, wer es wolle. Der Pseudoöffentlichkeit entzieht sich das. Auch der Klägeranwalt, Corvin Fischer, der für Rolf Schälike auch mal obsiegte, ist sich bewusst, dass wären nicht Kusch sein Gegner, sondern sein früherer Mandant, dass es anders funken würde in den Gerichtsverhandlungen.

Richterin Karin Lemcke bemüht sich den ex-Senator und ex-Berater von Helmuth Kohl aufzuklären, was so in Hamburg an zensurrecht gesprochen wird: „bleibe bei meiner Aussage“ in www.abgeordnetenwatch.de ist nicht ausdgeglichen. Es ist wohl nicht merhr im Internet?

Dr. Roger Kusch leise: Es steht noch im Internet. Es ist nicht gelöscht. Es ist ergänzt mit einem Hinweis. Ich habe mit dem Bereiber ausgehandelt. Er war zur Löschung nicht bereit. Es steht der Hinweis, dass es beim Landgericht zu einem vergleich kam, bei dem ich mich verpflichtet habe, diese Behauptung nicht mehr aufrecht zu halten..

Richterin Karin Lemcke erklärt die Zensurregeln: Das steht im Schriftsatz, er habe keinen einzigen Euro gespendet. Das haben Sie erreicht. Vielleicht kommt es zu einem vergleich?

Wagneranwalt Corvin Fischer: Habe mit meinem Mandanten gesprochen. Er bittet um ein Urteil.

Richterin Karin Lemcke zu Kusch: Sie vielleicht?

Kuschanwalt Rummel: … Dr. Kusch war bereit, 1.000 Euro u zahlen.

Wagneranwalt Corvin Fischer sicher: Mein Mandant möchte ein Urteil.

Richterin Karin Lemcke: Frage, wollen sie eine Entscheidung, wollen Sie auf der Berufung bestehen? Wir werden entscheiden mit einer anderen Begründung als das Landgericht.

Kuschanwalt Rummel: Was wird die Zurücknahme bringen?

Richter Meyer: Kleine Kostenersparnis.

Richterin Karin Lemcke: Dann werden wir die Anträge stellen. Anträge werden gestellt. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung. Wir werden uns noch beraten.

Kommentar

Es war eine Musterverhandlung zur Warnung an alle Justizsenatoren, Justizminister, die früheren, die heutigen und die zukünftigen.

Qualifiziert euch, sucht euch bessere Anwälte, studiert die Zensurregeln, die ZPO, seid nicht so abgehoben. Vergesst nicht, die Richter haben in Deutschland Heute das letzte entscheidende Wort. Minister und Abgeordnete können reden, reden und noch mehr reden. Das Deutungsrecht der Gesetze verbleibt bei den Richtern. In Deutschland gilt die richterliche Fortbildung des Rechts.

Kleiner Hinweis an den jetzigen Hamburger Innen- und Justizsenator Heino Vahldieck (CDU)

Im heutigen - 09.02.11 - Hamburger Abendblatt lesen wir:

"Hamburgs Innen- und Justizsenator Heino Vahldieck (CDU) bekräftigte angesichts dieser Statistik und der anhaltenden Diskussion über Gewalt im öffentlichen Raum seine Forderung nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts."

Dazu kann ich nur raten: Passen Sie auf, Herr Nochinnen- und Nochjustizsenator Heino Vahldieck (CDU), dass nicht auch Sie von den Zensoren in der Justiz verschärft erwischt werden.

Denken Sie daran, die modernen Zensurregeln wurden von Gregor Gysi und Manfred Stolpe protegiert. Nach diesen Zensurregeln darf jeder, jederzeit, an jedem Ort in Deutschland verschärft zur Kasse gebeten, einer Entwürdigng und Erniedrigung unterzogen und zu dem Gebrauch der deutschen Sprache so gezwungen werden, wie es den Zensurrichtern/Innen gerade passt. Jeder Fall ist ein Einzelfall. Das gilt auch für Senatoren, Minister und, und ... . Wir leben ja schließlich in einer rechtsstaatlichen Demokratie, in der die wenigen gebildeten und die meist ungebildeten Richter das letzte Wort haben. Den Kontakt zu Ihnen haben die geschäftstüchtigen Anwälte, welche mehr Interesse an ihrem eigem Portemonnaie haben als an Ihrem persönlichen, niemanden interessierenden Gerechtigkeitsempfinden und/oder Ihren kleinkarierten Interessen.

Sie als Innen- und Justizsenator sind da machtlos. Sie dürfen an der Karriere einiger Richter/Innen mitschieben. Nicht mehr und nicht weniger. Einige ehemaligen Zensoren/Innen sitzen ja inzwischen auch in Ihrer Behörde und sind Ihnen unterstellt. Machtlos gegen die Zensur bleiben Sie trotzdem. In Zukunft erst recht.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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