7 U 111/09 - 01.03.2011 - Vorsicht bei Kritik umstrittener Experimente an Krebskranken

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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Ersatz für das obige, inzwischen in Deutschland verbotene Video

[bearbeiten] Urteil erster Instanz 325 110/08

Am 14.01.2009 entschieden in der Sache 325 O 110/08 die Richter Schulz, Petzold und Dr. Graf:

I. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes - und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 €; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu unterlassen,

1. zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen:

a) „In der BILD-Zeitung vom 17.10.1997 propagierte Klehr, es lägen solche Studien vor. Das Paul-Ehrlich-Institut (www.pei.de) widersprach dieser Behauptung jedoch in einer Pressemeldung im gleichen Jahr;"
b) in Bezug auf die TITAI-Therapie des Klägers:
„[...] propagierte Dr. Klehr in den 1990er Jahren ein Verfahren, mit welchem er angeblich Abwehrzellen im Serum gegen Krebszellen trainieren wollte [...]";
c) der Kläger habe wahrheitswidrig ausgesagt, durch das TITAI-Verfahren eine Heilungsrate in 92 % bei nahezu jeder Tumorform zu erreichen;
d) der Kläger habe einen Professorentitel einer peruanischen Universität offenbar gegen eine finanzielle Spende erhalten;
e) der Kläger habe versucht, Berichte über seine Methode in Szenezeitschriften zu lancieren;

2. durch folgende Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, der Kläger vermeide für seine Eigenblutzytokin-Therapie-Produkte die dafür rechtlich offen stehende arzneimittelrechtliche Zulassung als Fertigarzneimittel, um die mit einer solche Zulassung verbundene Wirksamkeitsüberprüfung durch das Paul-Ehrlich-Institut zu vermeiden:

„Eine von vielen Warnungen an Krebspatienten [...] Eigenblutzytokin-Therapie nach Klehr. Der in München arbeitende Dermatologe Dr. med. Klehr propagierte in seinem eigenen Institut seit Jahren die so genannte Eigenblutzytokin-Therapie [...]
Die Klehr'schen Mittel sind sog. ,lndividualrezepturen', die nach dem gängigen Arzneimittelgesetz (§ 21 AMG) keiner Zulassung bedürfen und deshalb kann auch die für solche Substanzen zuständige Behörde (PEI) die therapeutische Wirksamkeit nicht prüfen. Wäre das Produkt aber als Fertigarzneimittel erzeugt, was Dr. Klehr wohlweislich vermeidet, da es aus dem Blut jedes einzelnen Patienten neu hergestellt werden muss, wäre das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zuständig. Eine Inverkehrbringung wäre dann nur nach Vorlage eines Wirksamkeitsnachweises möglich."

3. durch Verbreiten und/oder Verbreitenlassen der folgenden Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, der Kläger habe einen später auf Antrag des Verbandes Sozialer Wettbewerb vom Landgericht München I im Verfahren zum Az I HK O 20924/01 als redaktionelle Werbung verbotenen Zeitschriftenbeitrag geschaltet und/oder vor Veröffentlichung dieses Beitrages dessen Text gekannt:

„Er [der Kläger] wurde jedoch vom Verband Sozialer Wettbewerb am Landgericht München I (Az I HK O 20924/01) wegen der Schaltung eines solchen redaktionellen Beitrags, der faktisch eine getarnte, unlautere Werbung war, erfolgreich verklagt. Klehr hatte in einer Esoterik-Zeitschrift die Behandlung mit Eigenblutzytokinen als ,Sieg einer sanften Krebstherapie' feiern lassen. [...] Klehr wurde für den Artikel in Haftung genommen, der als Verstoß gemäß § 1 UWG und auch als berufswidrige Werbung gemäß § 27 der ärztlichen Berufsordnung gewertet wurde."

II. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.419,19 € nebst Zinsen in Höhe von p.a. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. Juli 2008 zu zahlen.

Der Beklagte ging gegen dieses Urteil in Berufung und argumentierte hauptsächlich mit der fehlenden Passivlegitimation.

[bearbeiten] Dr. med. Nikolaus Walther Klehr vs. Ralf Behrmann

7 U 110/09 Dr. med. Nikolaus Walther Klehr vs. Ralf Behrmann.

Der Kläger ist uns schon aus einigen anderen Verfahren bekannt:

07.05.2010: 324 O 145/08 bekannt. Dort hat er verloren.

18.01.2011: 324 O 657/10: Dem ZDF ist vom Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 18.01.2011, Az. 324 O 657/10 einstweilig untersagt worden, die Aufnahmen aus den Münchener Praxisräumen des Antragsstellers zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten, wie sie in dem oben verlinkten, in Deutschland inzwischen von der Zensur gesperrten WISO-Beitrag zu sehen waren.


[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn pp.; Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Felix Damm

[bearbeiten] Die Richter

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht: Dr. Raben
Richterin am Oberlandesgericht: Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Weyhe

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

08.03.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger übergibt den Schriftsatz vom 28.02.11 für Gericht und Gegner.

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Wir wollen die Sach- und Rechtslage kurz ansprechen. In der 1. Instanz war die Autorenschaft unstrittig. Wir haben den Ausdruck. Dort steht als Autor Behrmann. Halten das für plausibel aus unserer Sicht. Sagt, er hat es nicht geschrieben. Es waren hacker. Das ist nicht sehr überzeugend. Geht aufs Konto der Vergangenheit. Muss 2006 gewesen sein. Die Site ist unstreitig vom Beklagten geschrieben. War Verbreiter. Haftet unstreitig. Wir können es offen lassen. Was kommt, steht in der ZPO. Es ist weder in der Berufung bestritten noch in der ersten Instanz, dass die Äue0rungn unwahr sind. Wir müssen es als wahr sehen. Es ist nicht Ihr [Felix Damm] Problem, sonders das Problem Ihres Vorgängers in der 1. Instanz. So dass wir uns berufen müssen auf den Schrifitsatz und die §§ der ZPO. Der Ausnahmetatbestand greift nicht. Wi brauchen das nicht zu diskutieren. Wir meinen, dass die Berufung zurückzuweisen ist. Es gibt nur einen klein Punkt. Die Abmahnkosten sind zurückgewiesen. Müssen wir berücksichtigen. Wir fragen, müssen wir alles ausschreiben?

Beklagtenanwalt Felix Damm: Sie hätten den Hinweis vorher machen sollen. Ich bin entsetzt, dass es jetzt erst kommt.

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Sie erhalten Schriftsatznachlass.

Beklagtenanwalt Felix Damm: Bitte um Schriftsatznachlass

Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Wir konnten vorher nicht. Die Tatsachen wurden nicht bestritten. … Erst da wo sie bestritten werden, können wir sagen … .

Beklagtenanwalt Felix Damm: Es gibt noch einen Punkt. Habe diesen schon vorgetragen. Sie unterstellen, dass zu spät bestritten wird, und deswegen bleibt es als unwahr. Es stellt sich die Frage: Hat der Beklagte als Betreiber eines privaten Forums eine genau solche Sorgfaltspflicht, wie ein großes Medienunternehmen? … Es ist eine Thema vom öffentlichen Interesse. Wir haben es mit einem Arzt zu tun, der mehr Zeit in den Gerichtsprozessen verbringt, als für seine Tätigkeit als Arzt. Es ist so, das eine öffentlich unbestrittenen Behauptung in das Forum übernommen wurde. Es ist keine Behauptung, die sich der Beklagte aus den Fingern gesogen hat. Kann ich das als Privater sagen, ja, es ist wahr, ich übernehme das? Das sind Spitzfindigkeiten, wenn darauf bestandne wird, habe das nicht so gesagt, sondern anders. Jede Variante stand in den gro0en Medien, mit solchen Spitzfindigkeiten der Kläger vorgeht. Die Charite hat sich nicht gewehrt mit …. Es hat keien Gutachten gegeben, eine Studie hat es gegeben. Das OLG München hat eine Entscheidugn getroffen. Der ewige Kläger hat geschrieben … .

Die Vorsitzende: Welche Anlage?

Beklagtenanwalt Felix Damm: Reiche ich jetzt ein. Gutachtliche Stellungnahme der Charite …. Der Kläger bekommt gesagt, diese Behauptung ist unzulässig. Hat Charite …. Eingeräumt, Studie geschrieben. In der Pressemitteilung der Charite…. , ein Gutachten existiert nicht. Zusammengefasst wäre aus meiner Sicht, auch wenn man es so sieht, wie Sie, dass der Vortrag verspätet ist. Es stellt sich nun die Frage, ob dem Betreiber die gleichen Sorgfaltsanforderungen aufgelegt werden.

Die Vorsitzende: Kann das nicht absolut zuordnen.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Zum Tenor 1a [„In der BILD-Zeitung vom 17.10.1997 propagierte Klehr, es lägen solche Studien vor. Das Paul-Ehrlich-Institut (www.pei.de) widersprach dieser Behauptung jedoch in einer Pressemeldung im gleichen Jahr;"]

Beklagtenanwalt Felix Damm: Es gibt keine Studie der Charite. Ist von der Charite so akzeptiert worden.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Kann dazu was sagen, Frau Vorsitzende.

Beklagtenanwalt Felix Damm: Nicht die Charite hat widersprochen, sondern ZDF. Waren nicht mehr interessiert. Haben eingeräumt. Der gleiche Beitrag darf nicht mehr ausgestrahlt werden aus ganz anderen Gründen.

Es wird gestritten.

Beklagtenanwalt Felix Damm: Sie [Dr. Krüger] sind in Strafsachen … . Sie vertreten Dr. Klehr. ZDF war es unsicher. Haben … .

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Jetzt bin ich dran. Es sind zwei Ansätze. OLG München. Man kann es so auslegen als Versuch mit Schmutz zu schmeißen. … Dass der Beklagte eine Laie ist, dass es eine private Site ist, dazu gibt es Null Vortrag. Man muss deutlich machen, dass es keine Gewinnabsicht gibt. … Herr Behrmann ist Kinderarzt und handelt nur zum Weohlergehen sener Kinder. Wir sind trotzdem weit entfernt von einen Laienprivileg. Das Bundesverfassungsgericht sagt, welche Artikel unverzüglich zu löschen sind. Er hat keinen Artikel übernommen, auch nicht die, denen er vertraut hat. Auch in Ihrem Schriftsätzen, der ein Jahr verspätet eingereicht wurde, steht nichts dazu. Es heißt Artikel in der Bild vom 17.10.1997. Der Kläger kennt diesen Artikel immer noch nicht. Beruft sich auf die Presseerklärung des Paul-Ehrlich-instituts.

Im Internet finden wir - RS:

Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zur Meldung der Bildzeitung über die Eigenblut-Therapie von Dr. Klehr 9/1997
Entgegen einer Meldung in der Bildzeitung vom Samstag, 17. Oktober 1997,
  • hat das Paul-Ehrlich-Institut in Langen kein Gutachten zur Wirksamkeit der Eigenblut-Therapie von Dr. Nikolaus Klehr erstellt.
  • hat das Landgericht München kein Gutachten beim Paul-Ehrlich-Institut eingeholt, das Paul-Ehrlich-Institut hat jedoch bei der Herstellungserlaubnis mitgewirkt.
  • ist die Eigenblut-Therapie nicht zugelassen, eine "offizielle Zulassung" ist auch nicht erforderlich.
Dr. Klehr hat von der Regierung von Oberbayern die Herstellungserlaubnis für das von ihm beantragte Arzneimittel erhalten. Die Herstellungserlaubnis macht keine Aussagen zur Wirksamkeit. Sie besagt lediglich, daß Räume und Einrichtungen zur Herstellung und Prüfung des betreffenden Arzneimittels geeignet sind und ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.
Die Regierung von Oberbayern, bei der der Antrag auf Herstellungserlaubnis gestellt worden war, hat das Paul-Ehrlich-Institut als für Blutzubereitungen zuständige Bundesoberbehörde entsprechend den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) um gutachtliche Mitwirkung, insbesondere bei der Beurteilung des Herstellungsverfahrens, gebeten. Vom Paul-Ehrlich-Institut wurden verschiedene Modifikationen der bis dahin angewendeten Methode gefordert. Nach Berücksichtigung dieser Anregungen bestanden seitens des Paul-Ehrlich-Instituts keine Einwände gegen die Erteilung der Herstellungserlaubnis durch die Regierung von Oberbayern. Daraufhin hat die Regierung von Oberbayern eine Herstellungserlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz erteilt. Die Herstellungserlaubnis gilt nur für eine bestimmte (die überprüfte) Betriebsstätte und bestimmte Arzneimittel..
Einige zusätzliche Hintergrundinformationen:
  • In Deutschland besteht Therapiefreiheit. Therapien unterliegen nicht der Zulassungspflicht.
  • Die von Dr. Klehr hergestellten Arzneimittel sind jeweils nur für eine Person bestimmt (sog. Individualrezeptur). Über eine behördliche Herstellungserlaubnis (siehe oben) hinaus sind solche Arzneimittel nach dem AMG grundsätzlich nicht zulassungspflichtig. Eine Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut ist daher nicht erforderlich. Folglich wird auch durch das Paul-Ehrlich-Institut die therapeutische Wirksamkeit nicht beurteilt.
  • Fertigarzneimittel dagegen müssen durch eine Bundesoberbehörde zugelassen werden. Eine der Voraussetzungen für die Zulassung ist das Vorliegen einer Herstellungserlaubnis durch die zuständige Landesbehörde. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden dann immunbiologische Fertigarzneimittel vom Paul-Ehrlich-Institut auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft.
Diese Pressemitteilung ersetzt die Pressemitteilung vom 20.10.1997.
Pressekontakt:
Paul-Ehrlich-Institut
Pressestelle
Dr. Susanne Stöcker, Dörte Ruhaltinger
Paul-Ehrlich-Straße 51-59
63225 Langen
GERMANY
Telefon: +49 6103 77 1030
Telefax: +49 6103 77 1262
E-Mail: Presse@pei.de

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Zeigen Sie und diesen Bild-Artikel und zeigen Sie, dass Behrmann darauf vertraut hat. Sie haben keine einzigen Beleg dafür bringen können. Zweitens. Wann will Ihr Mandant unverzüglich gelöscht haben?

Beklagtenanwalt Felix Damm: Das ist unstreitig.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Unstreitig? Wann ist die Löschung erfolgt? Bisher ist das nicht vorgetragen worden. Einen Monat später kam ein Schreiben, dass unser Anspruch zurückzuweisen wäre. Seine Therapie mit der sachgutchterlichen Stellungnahme der Charite zu bestätigen. Das Landgericht München sagt, die gutachtliche Stellungnahme ist keine Studie. Wenn man eine Studie hätte, wäre die Therapie belegt. Eine gutachtliche Stellungnahme reicht nicht. Deswegen ist es eine wahrheitswidrige Behauptung, der Kläger hätte eine Studie für seine Therapie. …

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Beim ZDF ist folgendes richtig: WISO wollte einen kritischen Beitrag über den Kläger bringen. Wir haben von der Charité eine presserechtliche Stellungnahme, ob die Charite eine gutachtliche Stellungnahme abgegeben hat. Die Charite hat geschrieben, es gibt keine Studie. ZDF sagt, es gab kein Gutachten der Charite. Haben alles bei Buske behandelt. Jetzt wird der Widerspruch des bei Buske Behandelten verhandelt. Sie möchten … Dann gute Nacht.

Die Vorsitzende: Habe verstanden. Studie ist der Punkt. Was sollen wir machen?

Kommentar RS: Im Internet auf der web-Seite des Klägers finden wir

zur Studie:
„Viele dieser Nachbauten (Fertigarzneimittel) befinden sich noch bis heute im Versuchsstadium und werden deshalb erst in klinischen Studien an Patienten erprobt
zur gutachtlichen Stellungnahme:.
„Zur Klärung der Wirksamkeit des Therapieverfahrens hat bereits im Jahre 1999 der damalige Direktor des Instituts für Transfusionsmedizin und Immunhaematologie, Universitätsklinikum-Medizinische Fakultät der Humboldt- Universität zu Berlin, Campus Charité Mitte, eine gutachtliche Stellungnahme zur allgemeinen Wirksamkeit in der Tumormedizin festgeschrieben. Ausgewertet wurden die Behandlungsdaten solcher Patienten, bei denen zuvor die Chemotherapie und/oder die Strahlentherapie erfolglos eingesetzt worden war.“

Beklagtenanwalt Felix Damm: … durchforsten dogmatische Gesetze. Es gibt Fallen. Ich bitte um Hinweise. Ich werde im Stadium des Schriftsatznachlasses dazu was schreiben.

Die Vorsitzende: Wir möchten uns beraten

Die Richterziehen sich zur Beratung zurück.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger nach Wiedereintritt der Richter: Herr Damm verkündet, Herr Gutenberg ist zurückgetreten. Aus Freude nimmt Herr Damm die Berufung zurück.

Die Vorsitzende verwirrt: Nehmen Sie die Berufung zurück? Wir geben keine Hinweise Schriftlich nicht. Tatsache ist, dass letzlich Sie , nicht wir …

Beklagtenanwalt Felix Damm: Ich brauche Hinweise, damit ich meinem Mandanten … Es gibt das Urteil des OLG München 29 U 3012/10 vom 27.01.11. Der Senat weist darauf hin, dass man der Auffassung sei, die Passagen sind zu recht verboten worden, weil die Rechtswidrigkeit in Frage gestellt wurde. So dass die Unwahrheit nicht bestritten worden ist.

Die Vorsitzende: … War der Beklagte nicht der Verfasser des Beitrages, so kommt er als Betreiber, als Störer in Frage. Die Sorgfaltspflichten waren unstreitig vorhanden. Der Senat regt an, die Berufung sollte von dem Beklagten zurückgenommen werden. Der Beklagte bittet um Einräumung eines weitläufigen Verkündungstermins an. Die Formalien der Berufung wurden eingehalten. Anträge werden gestellt – Beklagter vom 17.04.2009, Kläger vom 28.04.2009.

Beklagtenanwalt Felix Damm: Sie haben keinen Hinweis zur Sorgfaltspflicht gegeben.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Was soll das Gezerre?

Beklagtenanwalt Felix Damm: Wir sind bemüht, die Sache sauber vom Tisch zu bekommen. Es gibt die fehlende Wiederholungsgefahr. Es ist in der 1. Instanz von ihm erläutert worden. Ich werde dazu … .

Die Vorsitzende: Es ist nie gesagt worden, dass der Beklagte sich darauf verlassen hat, das irgendwo gelesen zu haben.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Ihr Mandant hat selbst gesagt, habe nicht überprüft. Die Wahrheit hat ihn nicht interessiert.

Beklagtenanwalt Felix Damm: Er brauchte nicht zu prüfen. Ob es ihn nicht interessiert hat, interessiert mich wieder nicht.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Sie haben die Zeitungsnachricht nicht verglichen.

Die Vorsitzende: Nach der Abmahnung war die Sorgfalt notwendig. Können sofort verkündigen.

Beklagtenanwalt Felix Damm: Habe Schriftsatzfrist angeregt. Habe den Antragsgegner … nicht dabei, und sie als Senat müssen das hinnehmen. Wenn Sie sagen, sie können sofort verkünden.

Die Vorsitzende: Ich habe technische Probleme. Habe keine Protokollführerin dabei. Muss den Satz einbauen. Wollen sie Hinweise haben?

Beklagtenanwalt Felix Damm: Nein, nicht mehr.

Die Vorsitzende: Wie viel Zeit brauchen Sie für die Stellungnahmen?

Beklagtenanwalt Felix Damm: Vier Wochen.

Die Vorsitzende: Der Termin zur Verkündung wird anberaumt auf den 29.03.11 um 10:00. Wären Sie so nett und sagen mir, wie lange Sie brauchen, damit wir nicht umsonst ein Urteil schreiben müssen.

Beklagtenanwalt Felix Damm: Zwei Wochen.

Die Vorsitzende: Der Wert der Berufung wird festgesetzt auf 35.000 €. Beklagtenvertreter erhält zwei Wochen Zeit um mitzuteilen, ob die Berufung aufrecht erhalten bleibt.

29.03.11: Verkündung: Die Berufung wird zurückgewiesen.

[bearbeiten] Urteil 7 U 111/09

Urteil

Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 14.Januar 2009, Az. 325 O 110/08, in Ziffer II. des Tenors abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.308,81 nebst Zinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.Juli 2008 zu zahlen.
Die weitergehende Zahlungsklage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Hinsichtlich der Kosten erster Instanz verbleibt es bei der Kostenenentscheidung des Urteils vom 14.Januar 2009. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger hinsichtlich der Unterlassung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 35.000,00, im Übrigen für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

[bearbeiten] Kommentar

Wir haben als Betroffener Dr. Nikolaus Klehr als Beteiligter an dem Galvit-Betrug erlebt. Schon allein aus diesem Grunde würde ich keinem Krebskranken mit reinem Gewissen empfehlen können, sich auf die Aussagen von Dr. Klehr zu verlassen.

Frau Dr. Raben, den Herren Meyer und Dr. Weyhe kann ich nur wünschen, dass sie nicht in die Situation gelangen, sich die Frage zu stellen, ob eine Krebsbehandlung nach den Verfahren von Dr. Klehr ihnen als Krebskranke das Leben verbessern bzw. verlängern würde.

Erfolgreiche Methoden setzen sich durch, auch wenn über diese falsch berichtet wird. Es bedarf keiner presserechtlichen Entscheidungen in den Auseinadersetzungen über die angebotenen Krebstherapien. Dafür gibt es die Fachgremien, das Ministerium.

Sich an Spitzfindigkeiten aufgeilen können nur Menschen, welche eigene umstrittene Interessen gegen die Interessen anderer Menschen dank ihrer Macht durchzusetzen versuchen.

Die medizinische Forschung bringt das nicht voran. Geschäftstüchtige Mediziner erhalten jedoch mehr Chancen, wenn sie bei den Zensurkammern gegen die Kritik spitzfindig klagen.


[bearbeiten] Links zu anderen Verfahren und Zensurbegehren

  • (4)- Markus Kompa berichtet, 31. März 2011
  • (3)- Markus Kompa berichtet, März 2011
  • (2) - Markus Kompa berichtet, 2011
  • (1)- Markus Kompa berichtet, 2010

[bearbeiten] Zur Erinnerung

An dem Galavit-Betrug war Dr. Nikolaus Klehr beteiligt.


02.11.2011: Richtigstellung, Präzisierung, falscher Eindruck

Die Behauptung, Dr. Nikolaus Klehr war an dem Galavit-Betrug beteilig ist falsch, wenn dadurch der Eindruck entsteht, Dr. Nikolaus Klehr hat willentlich und wissentlich am Galavit-Betrug mitgemacht und diesen gefördert, und er sei dafür auch verurteilt worden.

Dazu schreibt sein Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger im Auftrag von Dr. Klehr:

Der Eindruck, den der unten zitierte ZEIT-Artikel erzeugt, Dr. Klehr sei an dem Betrug, im Rahmen dessen das Mittel Galavit als Krebsmittel angepriesen, verabreicht und durch den Schauspieler Desny unter Täuschung über dessen Gesundheitszustand angeboten wurde, beteiligt gewesen, ist falsch. Prof Dr. Klehr hat sich an diesen Machenschaften nie beteiligt und davon auch nichts gewusst, sondern davon erst im Nachhinein erfahren. Wegen einer Mitwirkung an diesen betrügerischen Vorgängen ist Dr. Klehr, anders als der ZEIT-Artikel den Lesern glauben macht, auch nie verurteilt worden.

Wir können nur hinzufügen: Pfuj ihr ZEIT-Redakteure. Habt ihr nicht gewusst, dass der gute Name des Arztes ohne seinem Wissen für Galavit missbraucht wurde? Korrigiert schleunigst euren Artikel, oder wollt Ihr nach wie vor die Krebskranken täuschen und die Krebskranken allein ohne solche Fachärzte ihrem Schicksal überlassen?

03.11.2011: Richtigstellung, Präzisierung, falscher Eindruck zur Richtigstellung vom 02.11.2011

In der Richtigstellung vom 02.11.2011 heißt es:

"Der Eindruck, den der unten zitierte ZEIT-Artikel erzeugt, Dr. Klehr sei an dem Betrug, ...beteiligt gewesen ... ."

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger macht mich darauf aufmerksam, dass es für den unbedarften Leser wichtig sei zu wissen, was Dr. Sven Krüger in seiner Anmahnung an mich wörtlich geschrieben hat:

Wörtlich hatte Dr. Sven Krüger geschrieben:

"Ihre Behauptung, mein Mandant sei an dem Betrug, im Rahmen dessen das Mittel Galavit als Krebsmittel angepriesen, verabreicht und durch den Schauspieler Desny unter Täuschung über dessen Gesundheitszustand angeboten wurde, beteiligt gewesen, ist unwahr. Mein Mandant hat sich an diesen Machenschaften nie beteiligt und davon auch nichts gewusst, sondern davon erst im Nachhinein erfahren. Wegen einer Mitwirkung an diesen betrügerischen Vorgängen ist mein Mandant, anders als Sie Ihre Leser glauben machen, auch nie verurteilt worden."

Wir stellen klar: Die Richtigstellung vom 02.09.2011 ist kein wörtliches Zitat - die Anführungsstriche fehlten -, sondern die Wiedergabe des Wunsches von Rechtsanwalt Dr. Krüger und seines Mandanten Dr. Klehr, wie wir es verstanden haben.

_______________


Zeit-Online, 2008

Medikamentenbetrug Böses Spiel mit Todgeweihten

Mehr als 130 Schwerstkranke wurde im Skandal um das angebliche Krebswundermittel Galavit ihr letztes Geld abgeknöpft. Die Täter müssen dafür nun ins Gefängnis. Eine Ampullenpackung Galavit kostet wenige Hundert Euro - die deutschen Krebspatienten zahlten fast das Dreißigfache.

Wenn einer alte Autos als Neuwagen oder Sekt als Champagner verkauft, dann ist er ein Betrüger. Aber was, wenn jemand ein billiges Stärkungselixier nicht nur als kostbares Wundermittel anpreist, sondern gleich noch einen prominenten Schauspieler als angeblichen Beweis durch die Schmierblättchen tanzen lässt? Wenn einer sich mit einem Onkologen verbündet, der seinen Krebspatienten das wirkungslose Präparat für viel Geld spritzt, und der gemeinsam mit seinen vier Komplizen von einem Millionengewinn profitiert, während die Kranken so inständig wie vergeblich auf Besserung hoffen? Anzeige

Im Fall Galavit hat es sich nach Ansicht des Landgerichts Kassel ziemlich genau so zugetragen. Und diesen Skandal um das vermeintliche Krebsmittel bloß Betrug und Wucher zu nennen dürfte auch den Richtern schwer gefallen sein, als sie jetzt ihr Urteil über die fünf Täter fällten.

Falko Dahms, jener Geschäftemacher, der als Drahtzieher des schamlosen Schwindels gilt, muss für mehr als sieben Jahre ins Gefängnis. Der Arzt Eike Rauchfuß soll knapp sechs Jahre einsitzen. Nur drei Jahre gab es für einen beteiligten Medizinjournalisten, der offenbar geholfen hatte, den Mythos um das angebliche Wundermittel in der Presse aufzubauen. Zwei weitere Komplizen kamen mit hohen Geldstrafen davon.

Ein Urteil, über das sich die betroffenen 132 Opfer des Skandals nicht mehr freuen können - die meisten von ihnen starben schon damals, vor acht Jahren, kurz nach der Galavit-Behandlung durch den beteiligten Arzt, für die sie umgerechnet um die 10.000 Euro zahlten, obwohl das Mittelchen tatsächlich nur etwa 300 Euro kostet und in etwa so wirkungsvoll ist wie ein Lutschbonbon.

Falko Dahms hatte das Tonikum wohl in Russland entdeckt, es wird dort als Stärkungsmittel für das Immunsystem angeboten - eine Art synthetisches Echinacea, das in Deutschland damals nicht zugelassen war und es auch bis heute nicht ist. Echte Belege über seine Wirkung auf das Immunsystem fehlen genauso wie jeder noch so winziger Hinweis auf eine Wirksamkeit gegen Krebs.

Doch der Kaufmann kaufte, und bald schon kursierten in der Klatschpresse die Gerüchte über ein Wundermittel, das die Russen in geheimen Labors entwickelt hätten, um ihre Kosmonauten vor gefährlicher Strahlung zu schützen und das tatsächlich auch gegen Krebs helfen solle. Soweit die gezielte Legendenbildung, doch der absolute Coup gelang Falko Dahms, als der russischstämmige Schauspieler Ivan Desny, ein beliebter B-Prominenter aus Traumschiff und Tatort, die Bühne betrat.

Galavit habe ihn vom Krebs gerettet, erzählte Desny in der Bunten und im Neuen wie Goldenen Blatt, und ließ sich mit dem Arzt Eike Rauchfuß gar vor Kernspin-Aufnahmen ablichten, die seine Spontanheilung vom Prostatakarzinom angeblich belegten. Dass die Vorsteherdrüse des alternden Schauspielers niemals vom Krebs befallen war und dass die Kernspin-Bilder von einem Fremden stammten, gab Desny selbst noch freimütig zu, bevor er vor sechs Jahren an einer Lungenentzündung starb. Er habe seinem Freund einen Gefallen tun wollen.

Für den Erfolg von Galavit war die vermeintliche Heilung des Fernsehdarstellers wohl hilfreich, so lange zumindest, bis die Geschichte eben wegen der ausführlichen Pressearbeit des Betrügerteams aufflog. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnte im September 2001 vor Galavit, das dem chemischen Leuchtfarbstoff Luminol ähnele, dessen Wirksamkeit gegen Krebs aber jeder Grundlage entbehre.

Die Warnung kam zu spät für die Patienten, doch die Ermittlungen rollten. Das recht harte Urteil, das jetzt gefallen ist, sollte eine Warnung sein - nicht nur für profitgierige Händler. Sondern auch für die Patienten. Wo Wunder draufsteht, ist eben niemals ein Wunder drin, sondern eine böse Überraschung.

Quelle: Galavit-Prozess Zeit-Online, 2008

[bearbeiten] Aktuelle Sendungen

06.11.2011: Bayrischer Rundfunk Dr. Klehr ist nicht zu fassen: Warum ein zweifelhafter Krebsarzt weiter praktizieren darf

Das Geschäftsmodell von Versicherungen, Kosmetikherstellern und Wunderärzten basiert auf zwei menschlichen Regungen: Angst und Hoffnung. Wenn also ein todkranker Mensch, dem die Schulmedizin nicht mehr helfen kann, Rettung bei einem Arzt sucht, der sich später als Scharlatan herausstellt - kann man es ihm verdenken? Sicher nicht. Wohl aber den Behörden und Verbänden, die es nicht schaffen selbst ernannten Wunderheilern das Handwerk zu legen.

Umstrittene Therapie

So wie im Fall von Dr. Nikolaus Klehr. Seit 20 Jahren behandelt der Dermatologe vor allem Krebspatienten mit einer Art Eigenbluttherapie. Kein Wissenschaftler hat je die Wirksamkeit bestätigt und es gab Dutzende von Prozessen gegen den Arzt, der von manchen Medien als Wunderheiler gehandelt wurde. Doch Dr. Klehr ist nicht zu fassen - er praktiziert immer noch. In München und Salzburg betreut er Patienten aus halb Europa. Patientenschutz? Fehlanzeige.

Jahrelanger Rechtsstreit

Während Behörden und Verbände zaudern, beweist eine Witwe aus Markt Schwaben Zivilcourage. Sie verklagte Dr. Klehr, der ihren krebskranken Mann behandelte, durch alle Instanzen. Knapp fünf Jahre nach dem Tod ihres Mannes verurteilte der Bundesgerichtshof den Arzt, die Krankenakte des Toten an die Familie herauszugeben und die Behandlungskosten zu erstatten. Das Geld wurde jetzt überwiesen. Die Akte aber hütet Dr. Klehr bislang ebenso eifersüchtig wie seine Approbation.


[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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