416 O 78/10 - 31.08.10 - Testkäufer dürfen rechtsmissbräuchlich handeln

Aus Buskeismus

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Die Pseudoöffentlichkeit kennt nicht den klagenden Verein. Soll dessen Vorsitzender tatsächlich ein vorbestrafter Krimineller sein, so wäre das ein Hinweis dafür, dass wir uns auch der sowjetischen Wirklichkeit mit ihren unangenehmen Seiten nähern, nicht nur mit unseren sinnlosen und verkustreichen Soldateneinsätzen in Afghanistan. Die Pseudoöffentlichkeit kennt nicht den klagenden Verein. Soll dessen Vorsitzender tatsächlich ein vorbestrafter Krimineller sein, so wäre das ein Hinweis dafür, dass wir uns auch der sowjetischen Wirklichkeit mit ihren unangenehmen Seiten nähern, nicht nur mit unseren sinnlosen und verkustreichen Soldateneinsätzen in Afghanistan.
-Unklar bleibt der Pseudoöffentlichkeit, wie man eine Verfügung erlassen kann, die den Tankstellenverkäufern verbietet, Whisky an Minderjährige zu verkaufen. Das ist doch per Gesetz verboten. Man kann doch nicht einem überführten Mörder oder irgend einem anderen Bürger mit einer einstweiligen Verfügung verbieten, erneut zu morden. Das ist per gesetz verboten.+Unklar bleibt der Pseudoöffentlichkeit, wie man eine Verfügung erlassen kann, die den Tankstellenverkäufern verbietet, Whisky an Minderjährige zu verkaufen. Das ist doch per Gesetz verboten. Man kann doch nicht einem überführten Mörder oder irgend einem anderen Bürger mit einer einstweiligen Verfügung verbieten, erneut zu morden. Das ist per Gesetz verboten. Da bedarf es keiner einstweiligen Verfügungen.
Neu war für mich – auch nach der Internetrecherche – dass die Ergebnisse provozierter ungesetzlicher Testkäufe, in Zivilverfahren genutzt werden können. Noch dazu in Gform einfacher eidesstattlicher Erklärungen. Neu war für mich – auch nach der Internetrecherche – dass die Ergebnisse provozierter ungesetzlicher Testkäufe, in Zivilverfahren genutzt werden können. Noch dazu in Gform einfacher eidesstattlicher Erklärungen.

Version vom 20:02, 2. Sep. 2010

Corpus Delicti

Es geht um den Alkoholausschank an Tankstellen an Jugendliche.

Wir finden in der Broschüre – Tankstellenmarkt die Warnung:

Neue Abmahnmasche mit Alkohol-Testkäufern
Der Verein Pro-Verbraucherschutz e.V. versucht mit üblen Tricks, Tankstellenbetreiber abzuzocken.

Erwischt hat es diesmal wohl die Jet Tankstelle in Hamburg Osdorf

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Video bei YouTube

Verein pro Verbraucherschutz e.V. vs. G.

LG Hamburg Kammer für Handelssachen 416 O 78/10 Verein pro Verbraucherschutz e.V. vs. G.

.

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Mann pp. pp; Rechtsanwält Andreas Will in Untervollmacht
Beklagtenseite: Kanzlei Graf von Westphalen pp.; Rechtsanwalt Arnd Böken

Die Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Dr. Wolfgang Steinmetz

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

06.08.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Beklagtenanwalt Arnd Böken: Habe gestern noch den Schriftsatz vom 30.08.10 des Antragstellers erhalten.

Vorsitzende Richter Dr. Steinmetz: Kann der Vorsitzende allein entscheiden? Einverstanden? Ja? Es geht um Tankstellen, die branntweinhaltige Getränke, die Branntwein in nicht geringer Menge an Jugendliche abgeben. Es gilt der § 9 Jugendschutzgesetz, welches das Abgaben verbietet. Der Antragsgegner ficht das Verhalten des Vereins an sich nicht an. Aber die Person des Vorsitzenden wird angegriffen. Das reicht uns nicht. Wir befinden uns im Verfügungsverfahren. Die Testkäufer sind losgeschickt worden mit anderen Personalausweis. Der Vorsitzende ist ein schlechter Mensch. Verfolgt andere mit Massenabmahnungen. Die zweite Frage: Hat es überhaupt einen Test gegeben? Da gibt es zwei eidesstattliche Versicherungen des Antragstellers, dass tatsächlich eine minderjährige Person an der Tankstelle Alkohol erhielt. Minderjährige haben gekauft. Es stellt sich die Frage nach dem Erscheinungsbild eines Minderjährigen, wenn dieser keinen Ausweis vorzeigen muss. Da muss der Antragsgegner das Erscheinungsbild eines Volljährigen geben. Dann gibt es die Frage, ist ein minderjähriger Testkäufer zulässig? Habe mich mit Kollegen unterhalten. Es ist zulässig. Dass Minderjährige zu Alkoholkäufen verleitet werde, ist eine Ordnungswidrigkeit. Dass eine minderjährige Person zwischen Testkauf und Abgabe an die beobachtende Person, den Alkohol ausglucken, ist nicht anzunehmen. Dass das die Ordnugsbehörde machen müssen, ist nicht zwingend. Wenn sich eine verein darum kümmert, dass ist dann ok. Ich habe selbst eine Tochter, die ist jetzt volljährig, aber. Das alles soll die ordnngsbehörde verfolgen? Dann ist der Antrag zu unbestimmt. Das ließe sich im Wege einer Berichtigung beheben. Jetzt sind Sie [Beklagtenanwalt] am Wort.

Beklagtenanwalt Arnd Böken: Der Verein ist seit April 94 … Habe 97 Anzeigen vorliegen. Das ergibt die Vorgeschichte des Vorsitzenden. Zielt darauf ab, massenweise Jugendliche Alkohol zu kaufen. Es gibt den Kammergericht-Beschluss. Auch der BGH hat zu Testkäufen entscheiden, wenn die Mittel rechtsmissbräuchlich sind, dann ist es nicht vertretbar. Wenn in Begleitung von Polizisten oder Ordnungsdienstmitarbeitern, dann ist das erlaubt. Die Aufsicht durcheine erwachsene Person genügt nicht. Ein Testkäufer in einem anderen Fall hatte einen gefälschten Personalausweis.

Klägeranwalt Andreas Will fällt ins Wort.

Beklagtenanwalt Arnd Böken: Die Vorlage eines gefälschten Ausweises ist eine Straftat. Und dann noch sagen, das soll kein Rechtsmissbrauch sein.

Klägeranwalt Andreas Will unterbricht erneut:. Wenn ich kurz eine halbes Wort sagen kann.

Beklagtenanwalt Arnd Böken: Es ist nicht unstrittig, dass ein Testkauf stattfand.. Er hat einen falschen Ausweis vorgelegt. BGH … .

Richter Dr. Steinmetz: Welche Entscheidung meinen Sie?

Beklagtenanwalt Arnd Böken: BGH hat gesagt, was 89 … Wenn der Test nicht rechtsmäßig erfolgte, … . Wenn Plizisten dabei sind, dann lassen die Polizisten aber keine Stfatatetn zu.

Kommentar Pseudoöffentlichkeit: Wir finden Einiges dazu. Alls Ganzes ist die Verwendung unrechtsmäßig erlangter Beweise umstritten

Heimlich eingeholte Vaterschaftstests sind nicht vor Gericht nicht verwendbar - 12.01.2005 (gerichtliche Aktenzeichen: XII ZR 60/03 sowie XII ZR 227/03)
Philip Tresenreuter „Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel im Zivilprozess - Ein verfassungsrechtliches Problem / Studien zur Rechtswissenschaft, Bd. 179; Hamburg 2006, 198 Seiten; ISBN-13: 978-3-8300-2058-5; ISBN-10: 3-8300-2058-9
[ http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090702_2bvr222508.html 2 BvR 2225/08] Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 2. Juli 2009 -

Kein Beweisverwertungsverbot nach rechtswidriger Hausdurchsuchung

Richter Dr. Steinmetz: Gut. Jetzt sind Sie [Klägeranwalt] zunächst … .

Klägeranwalt Andreas Will. Ich bin nur Terminvertreter. Es war nicht klar, dass eine Urkundenfälschung erfolge. Deswegen wurde der Antrag zurückgenommen. Wir saßen im Termin der einstweiligen Verfügung. Konnten in diesem Stadium nichts anderes machen.

Richter Dr. Steinmetz belehrt: Sie brauchen keine Ausführungen in einer anderen Sache machen.

Klägeranwalt Andreas Will. Das Gericht muss entscheiden.

Richter Dr. Steinmetz: Ich gehe mal los. Hole mir die GH-Entscheidung.

Richter Dr. Steinmetz verlässt den Ыaal und kommt mit einem GRUR-Band aus der Bibliothek zurück.

Richter Dr. Steinmetz: Manchmal zitieren die Anwälte falsch. Es geht um BGH-Entscheidung in GRUR 1989, S.81 – Ri Steinmetz liest vor.

Kommentar Pseudoöffentlichkeit: Wir finden im Internet: BGH - I ZR 283/89 - Testfotos in Gewerberäumen sind nicht erlaubt. Vielleicht lässt sich eine Unterlassung bei Gericht erwirken, dass dem Kläger verbietet, Jugendlich zu Alkohol-Testkäufen loszuschicken.

Beklagtenanwalt Arnd Böken: Auch bei Karl Fr. Köhler „Kausalität, Finalität und Beweis“, Taschenbuch

Richter Dr. Steinmetz: GRUR 89 passt nicht. Wer nach dem Personenbeförderungsgesetz Anstiftung begeht .. . Der >Beschluss sagt nichts darüber aus, ob die Ergebnisse genutzt werden können. >Es geht um den Einsatz verwertbarer Mittel.

Klägeranwalt Andreas Will. Was heiß eindeutig? Ich sitze hier als Vertreter …

Beklagtenanwalt Arnd Böken: Man lernt. Die Urkunde war falsch.

Klägeranwalt Andreas Will. Abwarten. Wenn das so ist, werde ich den Verein nicht mehr vertreten. Der Tankstellenverkäufer behauptet, brauche den Ausweis nicht. Mit dem Käse gebe ich mich nicht ab.

Beklagtenanwalt Arnd Böken: Wenn der Verkäufer sagt, kommt mir minderjährig vor, und verkauft trotzdem …

Richter Dr. Steinmetz: Werben durch Verteilung von Werbematerialien … Brief … Verwerflich Mittel.

Beklagtenanwalt Arnd Böken: Bei Köhler kann man lesen .. .

Richter Dr. Steinmetz: Unlauter ist der Verein … Das sagt nichts darüber, darf man das verwenden.

Beklagtenanwalt Arnd Böken: Haben keinen Wert darauf gelegt. Das ist eindeutig.

Es wird diskutiert.

Klägeranwalt Andreas Will. Früher hat man sich die Vollmacht der Eltern geholt, um für den Vater zwei Bier zu kaufen. Ob die da schon eine Ordnungswidrigkeit begangen haben?

Referendar. Aber Köhler sagt, ob der, der getestet wird, nicht ohnehin zu der Tat bereit war.

Klägeranwalt Andreas Will. Jeder Tankstelenverkäufer verkauft nachts mindestens an fünfzehn Minderjährige Alkohol.

Beklagtenanwalt Arnd Böken: Da gibt es Belehrungen, Schulungen, Onlinekurse, vierteljährliche Wiederholungen. An der Kasse wird versucht, sich den Ausweis zeigen zu lassen. Das Problem ist, dass man nicht sieht, ob es ein Minderjähriger ist. Lässt man sich von jedem den Ausweis zeigen, verprellt man die Kunden. Die Verkäufer werden getäuscht.

Richter Dr. Steinmetz: Hatte schon eine Nacht hinter sich.

Beklagtenanwalt Arnd Böken: Eine Bereitschaft besteht nicht.

Richter Dr. Steinmetz: Gibt es eine Möglichkeit zu Einigkeit. In der Tat steht es auf der Kippe.

Klägeranwalt Andreas Will. Ich kenne den verein erst seit ein paar Tagen. Wenn viel abgemahnt wird, dann gibt es wohl auch einen bedarf. Muss erst Personal. … Der Verein ist in die Liste eingetragen. Ein Ausweis ist nicht Mal verlangt worden.

Richter Dr. Steinmetz: Nicht der Alkoholkonsum …. . Testkauf durch Jugendliche ist erlaubt. Erwachsene, die Jugendliche losschicken, … . Die Minderjährigen wurde überwacht beim Testkauf. Gut, meine Herren. Muss das auf die Spitze … . Vorschlag: Die Unterlassungsverpflichtungserklärung wird wirkungslos. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. … Können nur Erwachsene sein.

Beklagtenanwalt Arnd Böken: Werde das mit dem Antragsgegner besprechen. Er ist weisungsberechtigt. Ich werde ihn nicht überreden.

Kommentar Pseudoöffentlichkeit: Weshalb hat in diesem Fall der Beklagtenanwalt nicht die Hauptsache beantragt? Weshalb dieses Widerspruchsverfahren? Es werden nur unnötige Kosten produziert und der Richter muss sich unnötigerweise festlegen. In der Hauptsache wird es dann schwieriger, den Richter von seiner Entscheidung abzubringen. Es geht doch um das Verbot von Verkauf stark alkoholischer Getränke an Minderjährige. Das ist so und so verboten. Da brauche ich nicht in Widerspruch zu gehen. Auch ein gewonnener Widerspruch wird dem Antragsgegner nicht erlauben, starke alkoholische Getränke an Minderjährige zu verkaufen.

Klägeranwalt Andreas Will. Hi er im haus wird entscheiden.

Richter Dr. Steinmetz: Weshalb meinen Sie mich, nicht den Kollegen?

Klägeranwalt Andreas Will. Hier sitzt die Presse im haus.

Richter Dr. Steinmetz: Herr Schälike sind Sie Presse?

Rolf Schälike: Noch schlimmer.

Richter Dr. Steinmetz: Herrn Schälike kennt doch jeder in Hamburg? Sie nicht?

Klägeranwalt Andreas Will. Nein kenne ich nicht.

Richter Dr. Steinmetz: Herr Schälike ist solch ein Weltverbesserer, der immer … .,

Rolf Schälike: Ich bin kein Weltverbesserer. Ich beobachte und betreibe wissenschaftliche Arbeit. Ich möchte wissen wir die Justiz tickt, wir die Juristen, die Richter, Sie Herr Dr. Steinmetz, und die Anwälte ticken. Ich möchte wissen und untersuche, ob bei die Juristengruppe in der Lage ist, ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung nachzukommen.

Richter Dr. Steinmetz: Das ist ja was ganz anderes, dann … . Wir sehen die jugendlichen Testkäufer nicht al unzulässig. Hinsichtlich des Vereins kann nicht davon ausgegangen werden … Wir sehen, dass Minderjährige Alkohol erhielten. Der Antragsteller hat das durch zwei eidesstattliche Versicherungen glaubhaft gemacht. Testlauf… Wir brauchen auch nicht das Erscheinungsbild eines Minderjährigen … .Werde man neben dem Minderjährigen einen Susweis einführen, so müsste der Antragsgegner glaubhaft machen, dass der Minderjährige nicht den Eindruck eines Minderjährigen gemacht hat. Dann wird die Zulässigkeit des Testkauf durch Minderjährige … NJW 195, 1958, Köhler § 4, Nr. 10 Pkt. 1.6 (?) Sodann wird die Frage … besprochen. Anträge werden gestellt … Einstweilige Verfügung vom 22.06.2010. Ich halte den Antrag, wie formuliert nicht für zulässig.

Klägeranwalt Andreas Will. Zu weitgehend?

Richter Dr. Steinmetz: Ja. … branntweinhaltige Getränke, nicht in geringfügigen Mengen erhältlich … das branntweinhaltige Getränk durch Whisky ersetzen.

Beklagtenanwalt Arnd Böken: Die Präzisierung ist eine Teilrücknahme. Stelle Kostenantrag.

Richter Dr. Steinmetz: das ein Einzelrichter entscheidet, snd Sie einverstanden. Das gericht gibt zu bedenken, ob die Angelegenheit hier wirklich streitig entscheiden werden muss. Das Gericht schlägt vor, die einstweilige Verfügung vom 22.06.2010 als wirkungslos zu erklären. Wollen Sie das klären? Das können Sie auch bis morgen tun.. Die Kosten würden wir zur Entscheidung nehmen.

Beklagtenanwalt Arnd Böken: Hier in Hamburg gibt es fünf-sechs Fälle. Drüben auch so. Die siebente wurde zurückgenommen.

Richter Dr. Steinmetz: War das derselbe Testkäufer?

Beklagtenanwalt Arnd Böken: Man sieht, mit welchen Tricks gearbeitet wird.

Richter Dr. Steinmetz: Im Freundeskreis meiner Tochter wird Alkohol gekauft. Das ist nicht schwierig.

Beklagtenanwalt Arnd Böken: Es ist ein riesiges Problem. Kein Alkohol …

Klägeranwalt Andreas Will. Wir sehen, dass die Existenz des Verursachers .. Die machen nicht auch … Ich säße nicht hier, wenn ich den Verein doof finden würde.

Beklagtenanwalt Arnd Böken: In den anderen Vereinen sitzen nicht vorbestrafte als Vorsitzende.

Es entfacht eine Diskussion.

Beklagtenanwalt Arnd Böken: Wir wollen zum OLG.

Richter Dr. Steinmetz: OLG dauert 1,5 Jahre.

Klägeranwalt Andreas Will. Würde das gern sehen, dass der Kollege …

Richter Dr. Steinmetz: Wenn Sie eine Parallelverfahren haben, sagen Sie wo? ZK 8? Jugendlicher als Testkäufer mit einem gefälschten Ausweis.

Klägeranwalt Andreas Will. Es ist mir unangenehm, hier weiter zu reden [wo die Presse dabei ist].

Richter Dr. Steinmetz: Das ist Herr Schälike. Er ist bekannt. Informieren Sie mich per Mal über ihre Entscheidung. Der Antragsteller-Vertreter erklärt, hier in Hamburg ist eine Sache anderweitig anliegend, die … Sie haben jetzt das letzte ort, Herr G. [der Antragsgegner]. Nicht dass Sie sagen, Sie sind zu kurz gekommen. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Donnerstag, den 02.09.120, 12:00, Raum B244.

02.06.2010: Die einstweilige Verfügung wird bestätigt mit der Maßgabe dass der Tenor „Whisky“ anstelle branntweinhaltige Getränke heißt.. Der Streitwert beträgt 20.000 Euro.

Kommentar

Na ja. Die hunderte von der Leine losgelassenen jugendlichen Testkäufer werden es nicht verhindern können, dass Jugendluche Alkohol trinken und keinen mehr kaufen können. Das weiß auch Richter Dr. Steinmetz. Er wird es von seiner Tochter wissen, wie ich es von meinem Enkel weiß. Da werden einfach 18jährige losgeschickt zum Alkoholkauf. Wichtige Erfahrungen, wie man erfolgreich Gesetze trotz losgelassener Hunde umgeht, werden die Minderjährigen auf ihren Lebensweg mitnehmen. Bis jetzt mussten sie nur mit der Güte der Tankstellenverkäufer rechnen. An heute, dank der Entscheidung von Dr. Steinmetz wächst das kriminelle Erfahrungspotential in Deutschland, jugendweit.

Alkoholismus war in Deutschland lange Zeit eine unbekannte Krankheit. Man wusste nicht,. wie man mit dieser Krankheit umgeht. Die Ärzte waren dafür nicht ausgebildet worden. Anders in der Sowjetunion. Auch Gorbatschow versuchte das Alkoholproblem mit drastischen staatlichen Maßnahmen in den Griff zu bekommen. Weinplantagen wurden vernichtet. Drushinniki - freiwillige Ordnungshelfer aus der Bevölkerung - wurden eingesetzt, um dem Alkoholmissbrauch am Tage zu verhindern. Zu Saufgelagen trafen sich diese Menschen, nachdem sie den Bürgern - mit staatlicher Macht ausgerüstet -, Geld und Alkohol abnahmen. Der Alkoholkonsum verringerte sich nicht.

Die Pseudoöffentlichkeit kennt nicht den klagenden Verein. Soll dessen Vorsitzender tatsächlich ein vorbestrafter Krimineller sein, so wäre das ein Hinweis dafür, dass wir uns auch der sowjetischen Wirklichkeit mit ihren unangenehmen Seiten nähern, nicht nur mit unseren sinnlosen und verkustreichen Soldateneinsätzen in Afghanistan.

Unklar bleibt der Pseudoöffentlichkeit, wie man eine Verfügung erlassen kann, die den Tankstellenverkäufern verbietet, Whisky an Minderjährige zu verkaufen. Das ist doch per Gesetz verboten. Man kann doch nicht einem überführten Mörder oder irgend einem anderen Bürger mit einer einstweiligen Verfügung verbieten, erneut zu morden. Das ist per Gesetz verboten. Da bedarf es keiner einstweiligen Verfügungen.

Neu war für mich – auch nach der Internetrecherche – dass die Ergebnisse provozierter ungesetzlicher Testkäufe, in Zivilverfahren genutzt werden können. Noch dazu in Gform einfacher eidesstattlicher Erklärungen.

In der DDR waren es die IMs, welche dem Staat – genauer der Stasi –Informationen zulieferten, die dann zur Bestrafung genutzt werden konnten oder nicht. In Afrika – das lesen wir häufig – werden Kinder als Soldaten zum Morden erzogen.

Wir sieht es mit der Psychogier der von diesem umstrittenen verein losgelassenen jugendlichen Testkäufern.

Beraucht Richter Dr. Wolfgang Steinmetz wirklich solche Helfer für die Weiterentwicklung der deutschen Rechtswissenschaften?

Video bei YouTube

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|10 416 O 078/10]]


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