325 O 51/10 - 06.07.2010 - Klaus Maurischat (Gomopa) vs. Heinz Gerlach †

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Der Kläger Klaus Marischat und der Beklagte Heinz Gerlach beschimpfen sich herrlich im Internet. Wir wählen einfach Mal ein paare zufällige Worte heraus, welche den jeweiligen Gegner zugeworfen werden:

Klaus Maurischat gegen Heinz Gerlach:

GoMoPa steht seit Freitag, 21:10 Uhr, abermals unter DDOS Angriffen. Mittlerweile haben wir die Situation im Griff, es kann jedoch temporär noch zu Ausfällen kommen.
Vielleicht ist es interessant für die hiesige Runde, dass wir mehrere Emaileingänge zu verzeichnen hatten die uns inhaltlich zu bestimmten Handlungen aufforderten – unter anderem löschen bestimmter Beiträge.
Nachdem dem selbsternannten Finanztester Heinz Gerlach (64) aus Oberursel (Hessen) vom Landgericht Hamburg am 28. September 2009 (Az: 325 O 334/09) verboten wurde, weiter Lügen über den New Yorker Finanznachrichtendienst GoMoPa.net zu verbreiten, reagierte der Schein-Anlegerschützer nicht etwa mit Reue. Ganz im Gegenteil. Gerlach wurde kriminell und verleumdete die Gründungsgesellchafter GoMoPa's, Klaus Maurischat und Mark Vornkahl, und einen außerhalb von GoMoPa stehenden Geschäftsmann, Wolfgang Zimmermann, als angebliche Erpresser.
Er sendete diese Räuberpistole am 15. Oktober 2009 per Einschreiben an den Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschat Berlin, Dr. Andreas Behm. GoMoPa wurde eine Kopie zugespielt. Quelle; extremnews

Heinz Gerlach gegen Klaus Maurischat:

Die anonymisierten, feigen User auf der Erpresser- und Verleumder-Website GoMoPa der Anlagebetrüger Klaus Maurischat und Mark Vornkahl sind identifiziert: … . Quelle: anlegerschitzauskunft
ich rate jeden gegen die Gomopa Gmbh Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu machen, auch annonym ist sowas machbar. dann sind diese kriminellen Maurischat, … bald wieder im Knast. Quelle: provacy

Usw., usf.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Klaus Maurischat vs. Heinz Gerlach †

325 O 51/10 Klaus Maurischat vs.Heinz Gerlach †

Es ist das erste Verfahren, in dem sich der Kläger und der Beklagte im Internet hemmungslos beschimpfen, beleidigen und gleichartiger Vorwürfe an den Kopf werden. Nun werden die Richter der Zensurkammer ZK 25 entscheiden, was Recht und Ordnung bedeuten.

Das nächste ähnliche Verfahren zwischen zwei Streithälsen haben wir am nächsten Tag (07.07.2010) in Köln beobachtet und berichtet.

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Albrecht Saß
Beklagtenseite: Kanzlei Klumpe pp.; Rechtsanwalt Hardt

[bearbeiten] Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Schulz
Richter am Landgericht: Dr. Graf
Richterin am Landgericht: Dr. Wölk

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

06.07.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Schulz: Der Beklagtenvertreter erhält die Abschrift des Schreibens vom 02.07.2010. Ja. Der erste Streitpunkt liegt hier bei der Frage der Zulässigkeit. In Hinblick darauf, dass der Anschrift des Klägers Portugals ist, stellt sich die Frage, ob die Einwendung, dass die Anschrift nicht zutreffen dürfte, … . Ist nicht so, dass Personen an mehreren Orten wohne dürfen. An mehreren Orten einen Wohnsitz publiziert und bekannt geworden, ist nicht per se ein Umstand, der Bedenken gegen die Zulässigkeit begründet.

Beklagtenanwalt Hardt: Mir ist die Adresse nicht bekannt. Der Kläger schreibt, gerichtsbekannt.

Klägeranwalt Hardt: Aus anderen verfahren.

Vorsitzender Richter Schulz: Ja. Wir stellen keine Adressenachforschungen an.

Beklagtenanwalt Hardt: Es gibt den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft, Unter den Linden Berlin. Es ist eine Büroservice. Daneben ist die russische Botschaft. Es gibt eine Adresse in New York, in Berlin, in Portugal. Vielleicht ist es meine neid, dass er soviel rumkurvt in der Welt.

Vorsitzender Richter Schulz: In der Sache streiten siech die Parteien um Geldentschädigung wegen Veröffentlichungen. Wesentliche Punkte bei der Frage sind, ob persönlichkeitsrechte verletzt wurden, die eine Geldentschädigung gerechtfertigen würden. Wir würden unter Berücksichtigung des wechselseitigen Vorbringens das würdigen. Möchten Sie noch was ergänzend vorbringen?

Klägeranwalt Hardt: … arbeitet im Netz immer noch weiter. Vehement … Versucht noch damit Geld zu sehen.

Beklagtenanwalt Hardt: Ihr Mandant schreibt, mein Mandant solle sich auf seinen Geisteszustand überprüfen lassen.

Klägeranwalt Hardt: Ihr Mandant schreibt auf seinen Internet-Seiten, dass man sich einig ist, meine Mandant wäre ein wirrer kopf Die Staatsanwaltschat, der objektivste Kopf der Welt, hat nachgewiesen, dass es … .

Beklagtenanwalt Hardt: Es ist wechselseitig. … Wer sollte die e-Mail falsch …

Klägeranwalt Hardt: Ihr Mandant hat noch andere Bekanntschaften, die ihn nicht … Vielleicht können Sie ihrem Mandanten gut zureden.

Beklagtenanwalt Hardt: Sie könnten vielleicht Ihrem Mandanten auch sagen, … Ich habe nicht , bin nicht der Berater ihres Mandanten.

Klägeranwalt Hardt: Ich berate meinen Mandanten auch nicht.

Vorsitzender Richter Schulz: Die Sach- und Rechtslage wurde besprochen. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Ein Entscheidung wird verkündet am 30.07.10, 12:00, Raum B316.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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