324 O 90/10 - 09.06.2010 - Oliver und Simone Kahn waren nicht bei der Hochzeit von Boris Becker

Aus Buskeismus

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-'''Beklagtenanwalt Nabert:''' Außergerichtliche Kosten? Habe die nächste Mitteilung. Such die außergerichtlichen Kosten werden gegeneinander aufgehoben.+'''Beklagtenanwalt Nabert:''' Außergerichtliche Kosten? Habe die nächste Mitteilung. Auch die außergerichtlichen Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
'''Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt:''' Nehme das auf. '''Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt:''' Nehme das auf.

Version vom 19:25, 12. Jul. 2010

Corpus Delicti

Was durch die einstweilige Verfügung verboten wurde und was in dem heutigen Hauptsacheverfahren verlangt wurde, erfuhr die Beklagte erst während der Verhandlung.

Es war der angebliche Besucht von Oliver und Sabine Khan bei der Höchzeit von Boris Becker

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Video bei YouTube

Oliver Kahn vs. Druck- und Verlagsgesellschaft

324 O 90/10 Oliver Kahn vs. Druck- und Verlagsgesellschaft


Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf pp.; Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt
Beklagtenseite: Kanzlei Senfft Kersten Nabert & Maier; Rechtsanwalt Nabert

Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

07.05.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richter Andreas Buske: Sie wissen ja, um was es geht?

Beklagtenanwalt Nebert: Nee.

Der Vorsitzende: Bei der Hochzeit von Boris Becker waren Oliver und Simone Kahn dabei. Sonst hätten sie nicht berichtet.

Beklagtenanwalt Nabert: In der Abmahnung stand nicht, was wahr und was unwahr sei. Was soll ich machen? Negative Beweisführung?

Der Vorsitzende: Erweiterte Beweislast.

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: … sie haben gar nicht nachgefragt.

Beklagtenanwalt Nabert: Sie waren gar nicht auf der Hochzeit, hätte man in der Abmahnung sagen können

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Brauche ich nicht.

Beklagtenanwalt Nabert: Könnte ich vermuten, dass der dahinter steckt?

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Oliver Kahn ist die Recherche …

Beklagtenanwalt Nabert: Sie müssen sagen, weshalb wir hier sind?

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Ich gebe gern eine eidesstattliche Versicherung ab, dass Oliver und Simone Kahn gar nicht auf der Hochzeit von Boris Becker und Lilly Kerssenberg zugegen waren.

Beklagtenanwalt Nabert: Der Kläger erklärt, dass er sich dazu heute nicht erklären kann. Das hätten Sie [Frau Dr. Vendt] sich sparen können. Es sind Monate vergangen.

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Darauf kommt es nicht an. Ist doch klar.

Der Vorsitzende: Es ist nicht Ansehen mindernd, bei Boris Becker auf der Hochzeit zu sein.

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Das sagen Sie.

Der Vorsitzende: Sie müssen sagen, weshalb. Sonst sind Sie beweispflichtig. Dann machen wir eine Beweisaufnahme. Wir müssen alle Gäste als Zeugen kommen lassen, die auf der Hochzeit waren.

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt nuschelt.

Der Vorsitzende: Die Trauung von Becker war Anfang Juni 2009. Da waren die noch ein Paar.

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Ja.


Video bei YouTube

Beklagtenanwalt Nabert: Mache einen pragmatischen Vorschlag. Wir geben eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Die Kosten halbe-halbe.

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Gut. Mit Widerruf.

Richter Dr. Link: Es ist doof, Boris Becker hierher zu zitieren.

Der Vorsitzende: Simone wäre auch nicht schlecht. Was ist mit dem Streitwert?

Beklagtenanwalt Nabert: Machen Sie eine Vorschlag. Biete noch ein Bienchen darauf.

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: UVE auch für Simone?

Beklagtenanwalt Nabert: Ja.

Der Vorsitzende: Dann schließen die Parteien ohne Präjudiz einen Vergleich: 1. Die Beklagte verpflichtet sich gegenüber dem Kläger und Simone Kahn … Vertragsstrafe … es zu unterlassen und/oder zu berichten und/oder berichten zu lassen: Zuletzt haben sich Oliver und Simone Khan bei der Hochzeit bei Boris Becker in der Öffentlichkeit gezeigt.. 2. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

Beklagtenanwalt Nabert: Hatten wir auch den Kläger? Ich habe Abmahnungen in der Parallelsache.

Richter Dr. Link: Es steht Kläger und Simone Kahn.

Der Vorsitzende: Können wir machen.

Beklagtenanwalt Nabert: Außergerichtliche Kosten? Habe die nächste Mitteilung. Auch die außergerichtlichen Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Nehme das auf.

Der Vorsitzende: Formulieren wir so: Kriegen wir Simone da rein?

Richter Dr. Link: Ist schwer. Gegeneinander aufheben. Das führt zur Unwirksamkeit.

Beklagtenanwalt Nabert: Ich habe gelernt. Wir vergleichen uns hier, und dann streiten wir uns beim Gericht. Vertreten Sie [Frau Vendt] noch Simone Kahn?

Der Vorsitzende: Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Rücktritt.

Beklagtenanwalt Nabert: Nehme ich an.

Der Vorsitzende: Simone Kahn brauchen wir auch. …. Zurückzutreten, anzuzeigen bis zum 16.0ß7.2010. Jetzt haben wir den Vergleich. … schließen den folgenden Vergleich. Die Klägervertreterin erklärt: ich vertrete auch Simone Kahn.

Der vergleich wird von der Protokollführerin vorgelesen.

Der Vorsitzende: Vorgelesen und genehmigt. Für den fall des Rücktritts … Die Kammer weist darauf hin, dass der Kläger darlegungs- und beweispflichtig sein wird. Die Kläger-Vertreterin bittet mit Rücksicht auf …. Und eine Schriftsatzfrist. Beschlossen und verkündet:. Die Kläger-Vertreterin erhält …. Schriftsatzfrist bis zum … .

'Urlaubsdiskussion. S

Beklagtenanwalt Nabert: Wenn noch substantiiert was kommt, dann …

Der Vorsitzende: Bis zum 20.08.10. Wenn schlichtweg eine Beweisangebot kommt, werden wir sehen. Im Falle des Rücktritts, Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 27.08.2010, 9:55 in diesem Saal. 3. Der Wert des Vergleichs übersteigt nicht den Wert der hauptsache … um 10.000 der 20.000.

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Mit ist es Wurst.

Der Vorsitzende: Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgelegt. Der Wert des Vergleichs übersteigt den Wert der Hauptsache um 10.000 Euro. Wir bedanken uns.

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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