324 O 766/11 - 02.11.2012 - Google-Vorschlaege sind zulaessig

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

Gibt man bei der Google-Suche den Namen des Klägers ein, so erschienen Suchvorschläge mit dem Begriff „Insolvenz“. Das gefiel dem Kläger nicht so. Er ist ja kein Insolvenzverwalter, der für sich Werbung macht. Ein Autor von Büchern über Insolvenz ist er auch nicht.

Ein einfacher Geschäftsmann, der selbstbestimmt seine Geschäfte machen möchte und auf diesem Recht besteht.

Die Hamburger Zensoren sollen helfen. Wollen abver nicht so richtig.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


E. Korenzecher vs. Google Inc.

324 O 407/12 E. Korenzecher vs. Google Inc.

Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Gabriele Ellerbrock
Richterin am Landesgericht: Barbara Mittler

Die Parteien

Klägerseite:Kanzlei Moser Bezzenberger; Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser.
Beklagtenseite: Kanzlei Taylor Wessing; Rechtsanwältin Dr. Britta Heymann, Rechtsanwältin Marian Mundschenk

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

02.11.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Die Richterinnen betreten den Saal. Die Anwälte stehen brav auf. Das Publikum bleibt sitzen.

Es geht m die Suchfunktion der Beklagten. Im Dropdown tauchen verschiedene Begrifflichkeiten auf, darunter „Insolvenz“. Dadurch wird der Eindruck erweckt, der Kläger sei insolvent. Der Kläger ist Geschäftsführer verschiedener Firmen, die 2011 Insolvenz angemeldet haben. Der Kläger sagt, dass das nicht automatisch daraus folgt. . Wie sehen das die Nutzer? Der Kläger verweist auf Länder, wo die Beklagte verurteilt wurde. Wir wollen die Klage abweisen, wie bei Gen-Milch. Die Aussage ist nicht klar. Beschäftigt er sich mit Insolvenz? Hält er Vorträge? Viele Fallgestaltungen sind zulässig. Noch dazu zulässig und denkbar. Die Zuständigkeit bejahen wir. Das ist bekannt. Würde auch für die Kosten gelten..

Klägeranwalt Christian-Oliver Moser: O.k. Gut. Habe das Urteil. Die Ergebnisse der Vorschlagsliste sind nicht hinreichend bestimmt. Die Suchliste ist .... . Allen anderen Interessenten ist das ... verständlich.

Vorsitzende: Ist nun mal so. Kläger ist Geschäftsführer einer Firma, die Insolvenz angemeldet hat einige Monate oder Tage Nach seinem Ausscheiden. Selbst bei einem Täter würden wir nicht verbieten. ... Call Center Insolvenz. Was stelle ich mir drunter vor? Herr Moser, Sie wollen den Eindruck verbieten. Wir verbieten nur zwingenden Eindruck.

Klägeranwalt Moser: Möchte nicht diskutieren. Entscheiden Sie. Werde weiter sehen.

Richterin Barbara Mittler: Sie beanstande die Worte, nicht die Suchergebnisse. Der Benutzer sieht nur diese Box.

Klägeranwalt Moser: Ja, das ist das, was wir beanstanden.

Vorsitzende: Wiese meinen Sie, dass der Leser das nur so verstehen kann, er ist insolvent?

Klägeranwalt Moser: Sie unterschätzen die Aufmerksamkeit der Autocomplete-Funktion. Die Person wird in eine bestimmte Schublade gesteckt. Und das wäre es. Die Suche wird automatisch ergänzt mit diesen beiden Begriffen. ... Wird nicht wirklich hinterfragt, was ist. Es ist ein öffentlich diskutierter Fall, wie bei Bettina Wulff.

Die Vorsitzende lacht.

Klägeranwalt Moser: An den Gerüchten Prostitution ist nichts dran. Es war ja eine Firma,. Die Insolvenz angemeldet hat. Bei Gen-Milch sagen Sie, hat keine Sinngehalt. Wo fängt es an, ist nächste Woche Termin. Kann sagen ist in Ordnung. Die Leute haben diskutiert.

Vorsitzende: Wir entscheiden nur das, was bei uns auf dem Tisch liegt. Wir haben (bei Wulff) noch nicht entscheiden.

Klägeranwalt Moser: Wir haben alles im Bewusstsein, im vollen Bewusstsein gemacht. Wir wussten um das Risiko. Haben unseren Mandanten ach so beraten. Es gibt wahnsinnig viele Interpretationen. Nehmen wir an., Ihr (Käfer) Name wird verbinden mit dem Vorschlag „Rechtsbruch“. Dann frage ich, ob Sie ein Problem hätten oder nicht? Sie können sagen, hat einen Vortrag gehalten über Rechtbruch bei Richtern.

Vorsitzende: Bei der Zivilkammer 25 gibt es eine Entscheidung, die für Sie spricht. Wollen wir untersagen. Solch einen Fall haben wir hier nicht.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Man kann nicht als Maßstab .... .

Vorsitzende: Wenn die Nutzer zu faul sich zu suchen, .... .

Klägeranwalt Moser: Er wurde angeprangert.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Ob wir das selbst so lesen wollen, so spielt das für die Entscheidung keine Rolle.

Google-Anwältin Dr. Britte Heymann: ... es gibt auch andere Personen mit diesem Namen.

Vorsitzende: Er ist wirtschaftlich tätig.

Google-Anwältin Dr. Britte Heymann überreicht einen Ausdruck:' Ist nicht bahn brechend. ... Modervertrieb, Hausverwalter ...

Klägeranwalt Moser: Gehören alle zu dieser Familie.

Google-Anwältin Marian Mundschenk: Der Sohn war Geschäftsführer eines dieser Unternehmen. Es sind zwei Begriffe. Die nebeneinander angezeigt werden. ....

Vorsitzende: Weiß ich nicht. Mir war es neu.

Google-Anwältin Marian Mundschenk: ... .

Richterin Gabriele Ellerbrock: ... Ist aber ... .

Google-Anwältin Marian Mundschenk: Kann ganz leicht rausfinden.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Es ist für Ihre Seite aber auch für die Klägerseite. Ist mit dem Sachverhalt vertraut. Man schaut sich den Artikel an.

Klägeranwalt Moser: Es kommt nicht darauf an . Habe schon gesagt, wird beeinflusst. ... insbesondere ....

Vorsitzende: ... selbst einem Täter würden wir nicht verbieten.

Google-Geschäftsführer: Google gibt nicht aktiv ein.

Klägeranwalt Moser: Löscht aber aktiv. Wirkt aktiv mit an den Suchergebnissen. Mit eigenen Prädiktionen.

Vorsitzende: .Wir kommen ... .

Klägeranwalt Moser: Wir kommen nicht zusammen.

Vorsitzende: Mit der Parteivertretern wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass nach der s.g. Gen-Milch Entscheidung die Klage für unbegründet hält. Die Beklagten-Vertreterin überreicht als Anlage B19 ... . Anträge werden gestellt.

Klägeranwalt Moser: Eine Bitte. Ich weiß, es kommt nicht darauf an. Es würde bestritten, dass die Prädiktion überhaupt aufgetaucht ist. Ich habe persönlich am 02.ß08.12 Google aufgerufen und die Prädiktion in Verbindung mit dem Namen gesehen. Habe einen Screenshot. ... Hab das an meinem Computer, am Computer der Kollegin Thamm in meinem Büro gemacht.

Die Vorsitzende diktiert das ins Protokoll.

Google-Anwältin Dr. Britte Heymann: Es kann sein, dass es nicht überall angezeigt wird. Die vom Arbeitsplatz eingehenden Prädiktionen sind relevanter.

Vorsitzende: .Ist ja auch sinnvoll.

Klägeranwalt Moser: Macht mir Angst.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Können Sie abstellen,.

Klägeranwalt Moser: Habe gebeten, wir machen Screenshots ... .

Die Vorsitzende diktiert: Die Beklagte weist darauf hin,. Dass die in der Anlage K... sichtbaren Prädiktionen, nicht auf jedem Computer sichtbar sind, da die vom konkreten Nutzerverhalten sichtbar werden. Anträge werden gestellt.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 18.l01.13, 9:55, Saal B335

Kommentar

Bei Google haben wir nicht gefunden, wie der Kläger mit dem Vornamen heißt, trotz Eingabe zusammen mit Insolvenz.


Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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