324 O 748/09 - 01.09.2009 - Eine Moderatorin verliert in der Privatsphäre

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Inka Bause vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH

01.09.09: LG Berlin 27 O 748/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um die Berichterstattung über eine mögliche Liebesbeziehung der Klägerin, die aus dem Fernsehen öffentlich bekannt ist.


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RAin Schmitt
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Dr. jur. Schweizer; RA Herrmann

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

01.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verbreitung, dass sie einen neuen Freund habe, und zwar einen Polizisten, der für die Partei „Die Linke“ im Parlament von Sachsen-Anhalt sitzt.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Das ist unstreitig.

Antragsteller- / Klägeranwältin Schmitt: Doch.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Sie hat jedenfalls in erheblichem Maß das Interesse der Öffentlichkeit geschürt. Es hat sie kein Mensch gezwungen, so in die Öffentlichkeit zu gehen. Dann kommt es schon darauf an, glaubhaft zu machen.

Antragsteller- / Klägeranwältin Schmitt: Das ist doch sehr zu vergleichen mit Joschka Fischer. Gerade als der noch verheiratet war. Solange durfte nicht berichtet werden.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Warum haben sie dann eine Eidesstattliche Versicherung …?

Antragsteller- / Klägeranwältin Schmitt: []

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Wie erklären sie sich persönlich dazu? Mit Nichtwissen?

Antragsteller- / Klägeranwältin Schmitt: Ich möchte hier nicht meine Antragstellerin in eine Eidesstattliche Versicherung treiben. Es ist eine Liebesangelegenheit. Manchmal weiß man, wie´s aus geht und wie nicht. []

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Frau Bause hat ganz ausführlich in Bunte und in der SUPERIllu beschrieben, wie der Deckel aussehen soll, der auf den Topf passt. Durch ihre Rolle als Deutschlands berühmteste TV-Kupplerin hat sie ja auch eine besondere Position. Wir reden hier nicht über Intimes. Sie kokettiert ja sonst selbst damit. Wenn er dann da ist, dann soll man´s nicht schreiben.

Antragsteller- / Klägeranwältin Schmitt: Ihre persönliche Sozialsphäre gestattet kein solches Eindringen in die Privatsphäre. Es ist doch klar, dass sie in einem Interview bestimmte Fragen nicht umgehen kann.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Warum macht sie das überhaupt? Es gab dazu keinen Zwang – außer einem Honorar.

Antragsteller- / Klägeranwältin Schmitt: Das waren nur allgemeine Äußerungen.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Die Formulierung „Sie ließ lange keinen Mann an ihr Herz“ lassen sie verbieten. Das ist völlig inkonsequent.

Richterin Frau Becker: Die Formulierung „Liebesrausch“ ist jedenfalls eine entschädigungswürdige Formulierung.

Antragsteller- / Klägeranwältin Schmitt: Die kleine Tochter wird miteinbezogen.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Die bringt sie selbst mit rein.

Antragsteller- / Klägeranwältin Schmitt: Es wird hochspekulativ über ihr Privatleben berichtet. Man muss auch unterscheiden zwischen dem „ob“ und dem „wie“.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Wie würden sie denn den Inhalt beschreiben? Sie haben sich in den letzten beiden Schriftsätzen immer auf völlig [andere] Fälle bezogen, Jauch oder den „Holzklotzfall“.

Antragsteller- / Klägeranwältin Schmitt: []

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Wieso sagt sie so was in den Interviews, will sie da auf sich aufmerksam machen? Fragen sie doch mal Herrn Schertz, der schreibt doch immer über Persönlichkeitsrecht als lizenzfähiges Gut. Sie haben ihre Mandantin falsch beraten.

Antragsteller- / Klägeranwältin Schmitt: Das ist drei Jahre her.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Herrmann: Die Sachen sind aus den Jahren 2009 und 2008!

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Sie müssen ja nicht Herrn Herrmann überzeugen. Wir werden beraten.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück, und gab am Ende des Verhandlungstages bekannt, dass die Einstweilige Verfügung aufgehoben und die Anträge zurückgewiesen wurden.

Urteil 324 O 748/09 v. 01.09.2009

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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