324 O 695/11 - 15.06.2012 - Rechtsanwalt droht Rolf Hochhuth mit Mandatniederlegung

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

Der Dramatiker Rolf Hochhuth setzt sich ein für die Ehrung und geschichtliche Würdigung von Georg Elser, der am 8. November 1939 im Münchener Bürgerbräukeller ein Bombenattentat auf Adolf Hitler und weitere Mitglieder der NS-Führung, für das er kurz vor Kriegsende auf Hitlers Befehl hin ermordet wurde, verübte. Am 8. November 2011 wurde in Berlin-Mitte an der Wilhelmstraße/An der Kolonnade ein 17 Meter hohes Denkmal eingeweiht. Die Antragstellerin, die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete und versandte Meldungen vor der Einweihung des Denkmals und danach, allerdings wohl nicht ein-zwei Tage zuvor und auch keine Mitteilung über den Zeitpunkt des Festaktes, wie sich das Rolf Hochhuth gewünscht hätte, damit am Einweihtag die Presse noch ein Mal an dieses Ereignis erinnert wird und diese Information an ihre Leser weiterleitet.

Rolf Hochhuth war sauer und äußerte empört, dass die dpa sich geweigert hätte, über die Denkmalsenthüllung zu berichten. Rolf Hochhuth meinte, dpa hätte nicht zeitnah zur Denkmalsenthüllung nochmals eine Meldung rausgeschickt und den Zeitpunkjt des Festaktes auch nicht genannt. Das sei nicht so wichtig, sei ihm angeblich von einer dpa-Mitarbeiterin gesagt worden. Empört war Rolf Hochhuth ebenfalls über die einstweilige Verfügung mit der Androhung von bis zu € 250.000 für jeden Fall der Zuwiderhandlung und meinte irrig, wie so viele zensierte Rezipienten / Durchschnittleser, dass er damit zum Schadensersatz von € 250.000 verurteilt wurde.

Vertreten wurde Rolf Hochhuth vom Rechtsanwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns, der die berühmt-berüchtigte Stolpe-Entscheidung verzapfte.

dpa war empört angesichts des von Rolf Hochhuth weltweit ausgelösten falschen Eindrucks und möchte diesen falschen Eindruck zensurrechtlich korrigieren.

Rolf Hochhuth hat keine Ahnung von der deutschen Zensur.

Ein entlarvender Zensurprozess.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Gabriele Ellerbrock
Richter am Landgericht Dr. Philip Link

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Bird&Bird; Rechtsanwältin Verena Haisch
dpa-Justiziar Jan Mahler
Beklagtenseite: Kanzlei Kanzlei Lehmann-Brauns Uwe Dr., Mahlo Dietrich Dr. Notare, Braun Michael Rechtsanwälte; RA Dr. Uwe Lehmann-Brauns
Rolf Hochhuth persönlich

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Deutsche Presseagentur GmbH (dpa) vs. Rolf Hochhuth 324 O 695/11

15.06.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben die Einstweilige Verfügung erlassen mit der dem Antragsgegner verboten wurde

1. den Eindruck zu erwecken, dpa hätte sich geweigert, eine Meldung über die Denkmalsenthüllung abzusetzen.

2. zu behaupten, die Antragstellerin habe mit der Begründung, das sei nicht so wichtig, von einer Meldung abgesehen.

Es gab einen Festakt. Herr Hochhuth hat sich sehr engagiert. Er hat die Festrede gehalten. dpa soll bitte darüber berichten. Die dpa-Mitarbeiterin hätte gesagt, wir haben schon berichtet. Sie hätten kein Interesse, hat sich geweigert zu berichten, sei nicht so wichtig. dpa hat eidesstattliche Versicherungen abgegeben. Sie haben auch eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, Bericht war nicht ausführlich genug. Sie hätten im Detail berichten sollen. ... . Entscheidend ist, was ist der Gegenstand des Verbots. Der Antragsteller hat nicht berichtet. Das ist unstreitig falsch. Deswegen geht es darum, haben Sie sich so geäußert, dass der Eindruck entsteht ...

Rolf Hochhuth: Über den Tag, die Stunde, den Ort der Einweihung wurde nicht berichtet.

Vorsitzende Richterin: Das haben Sie nicht so gesagt.

Rolf Hochhuth: Die ganze .....

Vorsitzende Richterin: ... .

Rolf Hochhut: Hat von der Stunde nicht gemeldet.

Vorsitzende Richterin: Das haben Sie nicht gesagt.

Rolf Hochhuth: Wir haben die Denkmalenthüllung, die Stunde ...

Vorsitzende Richterin: dpa hat Ort und Stunde gemeldet.

Rolf Hochhuth: Hat von der Stunde nicht gemeldet.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Über diese Denkmalsenthüllung ... . Darüber haben wir sicher berichtete. Haben Zeugen. Nun kommt die Kammer und sagt .... Denkmalsenthüllung hat so nicht .... In der Tagesvorschau haben sie (dpa) es nicht gemacht.

Vorsitzende Richterin: Der Antragsteller hat am 15.09.11 über den Tag der Einweihung berichtet.

Kommentar RS: Ergebnisse diese dpa-Meldung finden wir im Internet: Ein ungewöhnliches Denkmal wird bald an Hitler-Attentäter Georg Elser erinnern. Sein Gesicht soll als filigrane Silhouette über die Baumkronen an der Wilhelmstraße (Mitte) in der Nähe der einstigen Nazi-Machtzentrale hinausragen. Am Donnerstag wurde symbolisch der Grundstein für das 200.000 Euro teure Denkmal gelegt. (Quelle: dpa/B.Z). - 15.09.11 Das war Rolf Hochhuth nicht zeitnah und nicht genügend.

Vorsitzende Richterin: Dann gab es eine Meldung am 02.11.11.

Kommentar RS: Auch dazu finden wir etwas im Internet: Erinnern an Elser Das Denkmal steht bereits, nun fehlt noch der Schriftzug: Eine Woche vor der Eröffnung am kommenden Dienstag sind die Arbeiten an dem 17 Meter hohen Kunstwerk zur Erinnerung an den Hitler-Attentäter Georg Elser (1903-1945) fast abgeschlossen. Elsers Gesicht ragt als filigrane Silhouette über die Baumkronen an der Wilhelmstraße in der Nähe der einstigen Nazi-Machtzentrale hinaus. Das 200.000-Euro-Projekt aus Stahl stammt vom Künstler Ulrich Klages. Es soll zum Jahrestag des Attentats am 8. November enthüllt werden. Elser hatte 1939 versucht, Hitler mit einer Bombe zu töten. (dpa) (Quelle: TAZ) 02.12.11

dpa-Anwältin Verena Haisch: Es war die Wochenvorschau.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Eine Wochenvorschau ist kein adäquater Bericht.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wir streiten darüber, ob das angemessen war. Die Mitteilung war, darüber darf dpa nicht berichten.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: .... .

dpa-Anwältin Verena Haisch unterbricht.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Wenn Sie mich unterbrechen, komme ich durcheinander.

dpa-Anwältin Verena Haisch unterbricht trotzdem: Der Kern des Verbotes ist nicht, ob adäquat berichtet wurde.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Berichtet haben sie. Sie geben eine Meldung weiter ..

Vorsitzende Richterin: Wir sind uns einig, dass es einen Meldung gab. Das Verbot gilt für die Äußerung, dass es keine Meldung gab.

Rolf Hochhuth: Es gab Berichte. Es stand aber nicht die Stunde. ..... Mir wurde mitgeteilt, dass die Pressestelle des Kultursenats dpa informiert hat. dpa sagt, habe informiert, legt aber keine Zeitung vor, in der das gedruckt steht. .... Sagt, es gibt keine Zeitung, die gewillt ist ... .

dpa-Anwältin Verena Haisch: Am 09.11.11 wurde gemeldet.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Das ist zu spät. Es gab nur den Wochenüberblick.

dpa-Anwältin Verena Haisch: Über die Feierlichkeit wurde gemeldet. Es kam sehr viel Prominenz, so dass die Stühle nicht reichten.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Es geht nicht über die Eitelkeit [meines Mandanten]. Er hat Elser wieder aus dem Grab aufsteigen lassen. .... aber über die Denkmalenthüllung hieß es, unwichtig. Daraus auf Emotionen zu schließen, ist falsch.

Vorsitzende Richterin: Das ist der Knackpunkt. Man hat berichtet.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: ... sind zu kurzsichtig. Nicht ... vor den Feierlichkeiten.

Vorsitzende Richterin: Das ist zu wenig. Das ist völlig richtig.

Rolf Hochhuth: Habe nicht gesagt, ist zu wenig.

Vorsitzende Richterin: Dass überhaupt nicht berichtet wurde, stimmt nicht. Kann man aber so verstehen. Darüber können wir streiten. Der Durchschnittsleser weiß es nicht.

Rolf Hochhuth: Es ging nur um die Mitteilung der Stunde. Es ist nicht vergessen worden, über den Termin zu berichten.

Vorsitzende Richterin: Für „das sei nicht so wichtig“ sind Sie in der Beweispflicht.

Rolf Hochhuth: Wir haben Zeugen.

Vorsitzende Richterin: Habe eine eidesstattliche Versicherung .... machen nicht wieder eine Nachricht.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: So ist es. Was interessiert es .... als Autor dieser Festlichkeiten. Da sagt die dpa: Herr Hochhut, wir haben darüber schon berichtet, ist nicht so wichtig. Die Folgerung über den Eindruck ist nicht zu ziehen.

Rolf Hochhuth: Elser hatte den Stand ... Weder im Brockhaus, noch in .... wurde Elser mit keinem Buchstaben erwähnt. Wann wurde über die Einzelheiten der Feierlichkeiten die Presse unterrichtet?

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Vielleicht salomonisch. Vielleicht im Wege eines Vergleiches. Ich glaube nicht, dass dpa ein Interesse hat, das in den oberen Instanzen gestritten wird über „Das ist nicht so wichtig.“.

Vorsitzende Richterin: Was ist Ihr Vorschlag?

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Ich stelle klar, dass dpa nicht über Elser berichtet hat, dass am 08.11.11 ... . Ist abgebügelt worden, ist nicht so wichtig.

Vorsitzende Richterin: Der Antragsgegner erklärt persönlich, mit der streitgegenständlichen Äußerung wollte ich nicht behaupten, dass die Antragstellerin überhaupt nichts über die Einweihung berichtet hat, sondern mir ging es darum, dass der Bericht nicht ausführlich gewesen st. Nach meiner Ansicht hätte auch noch konkret auf die Stunde des Festaktes hingewiesen werden müssen.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: ... .

Vorsitzende Richterin: Wir werden die Einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkennen. Mit den Kosten kommt Frau Haisch entgegen.

dpa-Anwältin Verena Haisch: .... .

Vorsitzende Richterin: Frau Haisch wird reden.

dpa-Anwältin Verena Haisch: Weshalb sollen wir mit den Kosten entgegenkommen?

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Weil der Eindruck nicht entsteht.

Vorsitzende Richterin: Weil der Antragsgegner tatsächlich was anderes wollte.

dpa-Justiziar Jan Mahler: Weltweit verbreitet ... undankbar ... deutsch.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Er ist ein Künstler. Er hat das Recht ... .

Vorsitzende Richterin: Wir sind bei der gerichtlichen Einigung.

Die dpa-Partei verlässt den Gerichtssaal zwecks Beratung. Die Richter verlassen ebenfalls des Gerichtssaal, um nicht mit Hochhuth ohne dem Antragsteller sprechen zu müssen. Hochhuth verlässt mit seinem Anwalt ebenfalls der Gerichtssaal.

Vorsitzende Richterin nach Wiedereintritt: Als eindeutige Regelung, das was Sie (Haisch) haben wollten.

dpa-Anwältin Verena Haisch: Wenn er in Berufung geht. Hat behauptet, dass wir ihn auf € 250.000,- verklagt haben. Dass soll er nicht so behaupten.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns fällt seinem Mandanten in den Rücken: Das hat er nicht verstanden.

dpa-Anwältin Verena Haisch: Dass die dpa nun in eine Position gerückt wird ....

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Wir haben das Dokument von dpa: ist nicht zur Veröffentlichung bestimmt.

Vorsitzende Richterin: Wir wollen das hier nicht diskutieren.

Rolf Hochhuth: Warum hat keine Zeitung geschrieben? dpa muss beweisen, dass sie die Presse informiert hat.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: .... ... Vollstreckungssache ....

Vorsitzende Richterin: Zu dem mit den 250.000 sich nicht strafbewehrt verpflichten ... eine einfache Erklärung. Die Kosten ... .

Rolf Hochhuth: Ich werde meine Rede im Buch nicht ändern. Haben über diese Feierstunde nicht berichtet.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Mein Mandant ist bereit ein Sternchen (*) bei der Rede zu machen.

Rolf Hochhuth: Nicht .... Habe Zeugen, die Sie nicht hören wollen.,

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Vielleicht sprechen wir mir Frau Haisch, was gemeint ist.

dpa-Anwältin Verena Haisch: Wenn Sie das rüberbringen würden, wäre das schon ... .

Rolf Hochhuth: Steht in der dpa-Passage.

dpa-Anwältin Verena Haisch: Steht nicht, das ist nicht wichtig.

Vorsitzende Richterin: Wir wollen die Zeugen nicht hören, weil es nicht darum geht, ob das überhaupt gefallen ist.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Wir werden nicht berichten, dpa hat über die Denkmaleinweihung nicht berichtet. Auch nicht das mit den 250.000.

Rolf Hochhuth: Ich bin bereit, Ihren Artikel im September zu drucken.

dpa-Anwältin Verena Haisch: Wir haben am 02.11.11 die Wochenvorschau gemacht. Sie sagen, wir würden nicht darüber berichten. Ich sehe, wir schaffen es nicht mit dem Vergleich.

Vorsitzende Richterin: Ich schlage vor, dass der Gegenstand des Vergleichs das Folgende wird: a. Dass überhaupt nicht berichtet wurde, stimmt nicht, b. Dass sich geweigert wurde zu berichten, nicht stimmt. Dann die 250.000. Wie die Kosten verteilen?

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Kosten teilen.

dpa-Anwältin Verena Haisch: Habe keine Kostenteilung vorgeschlagen.

Vorsitzende Richterin: Gibt es von Ihnen, Frau Haisch, einen Vorschlag?

dpa-Anwältin Verena Haisch liest die eidesstattliche Versicherung von Frau W. vor.

Vorsitzende Richterin: Darauf kommt es nicht an.

dpa-Anwältin Verena Haisch: ... wollen weiter behaupten.

Richter Dr. Philip Link: Das ist nicht Gegenstand der Verfügung.

Rolf Hochhuth: Ich habe Frau W. gar nicht genannt.

dpa-Anwältin Verena Haisch: Wir schließen einen Vergleich. Ich möchte wissen, ob auf Grundlage dieses Vergleichs ....

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Es steht in der eidesstattlichen Versicherung von Frau W. „... nochmalige erneute Meldung nicht beabsichtigt hatten.“

Rolf Hochhuth: Frau W. hatte gesagt, wir werden nicht berichten. ......

dpa-Anwältin Verena Haisch: Es gab die Wochenvorschau.

Rolf Hochhuth: Legen Sie eine Zeitung vor.

Vorsitzende Richterin: Müssen Sie nicht. dpa ist nicht für die Zeitung verantwortlich.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns brüskiert seinen Mandanten: Herr Hochhuth, wenn Sie weiter so machen, dann lege ich mein Mandat nieder.

Vorsitzende Richterin: Einigung für alle ... Sonst entscheiden wir. Der Vergleich muss umfassen: 1. überhaupt nicht berichtet, ... unwichtig ... als endgültige Regelung. 2. Der Antragsgegner ist nicht zum Schadensersatz in Höhe von € 250.000 verurteilt worden. 3. Von den Kosten trägt die Antragstellerin ¼, der Antragsgegner ¾.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Es ist ... . Regelung ...

Vorsitzende Richterin: Der Gegenstand des Vergleichs ist nicht die Kritik am Umfang der Berichte.

dpa-Anwältin Verena Haisch: Wenn er wieder im September veröffentlicht, dann verstößt er wieder. Im September .... enthüllt.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Schreiben als Fußnote, stellt folgendes klar.

dpa-Justiziar Jan Mahler: Stimmt nicht. Wir haben ein ganzes Päckchen ...

dpa-Anwältin X.: Termin ... .

Rolf Hochhuth: Es steht, weil an die Presse ist nicht vorgesehen.

dpa-Justiziar Jan Mahler: Ist missverstanden.

Richterin Gabriele Ellerbrock: 02.11.11, 07.1.11 ist an die Presse weiter gegeben worden.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Das ist kein richtiger Bericht.

dpa-Anwältin Verena Haisch: Steht 02.11.11 Wilhelmstraße Ecke ... .

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Wissen wir. Ist ... .

Rolf Hochhuth: dpa hat nicht beschossen, dass darüber nicht berichtet wird.

Richterin Gabriele Ellerbrock schaut sich das Schriftstück von Hochhuth an: Das ist was anderes.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Wenn wir uns einigen, ist das Schnee von gestern. Interessiert wirklich niemanden. In der Welt ist so viel inzwischen passiert.

dpa-Anwältin Verena Haisch: Hat Interesse, freut sich. Wird in Berufung gehen. ... .

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Dann lassen wir den Vergleich.

Vorsitzende Richterin: Wir können von Herrn Hochhuth nicht verlangen, dass er nicht .... . Ich weiß nicht, wie wir das vergleichen wollen.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Ich glaube, Sie [Haisch] wollen keinen Vergleich.

Vorsitzende Richterin: Weshalb etwas vergleichen, was erlaubt ist?

dpa-Anwältin Verena Haisch: Nicht. Weise nur darauf hin, was .... ist. Wir machen nur einen Widerrufsvergleich.

Hochhuth-Anwalt Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Wir auch nur mit Widerruf.

Vorsitzende Richterin: ... Das Gericht weist darauf hin, .... überhaupt nicht berichten, damit begründet hat, dies sei nicht so wichtig. .... den folgenden Vergleich:

1. Die Einstweilige Verfügung vom 14.12.11 wird mit Verzicht auf die Rechte aus den §§ 924, 926, 927 ZPO als endgültige Regelung anerkannt.
2. Der Antragsgegner wird nicht verbreiten, dass er im Zusammenhang mit dem hier streitgegenständlichen Verfahren auf Schadensersatz in Höhe von € 250.000,- von der Antragstellerin in Anspruch genommen wird.
3. Gegenstand des Verfahrens ist es nicht, dass der Antragsgegner etwaige Kritik dahingehend nicht äußern darf, dass der Umfang der Berichterstattung der Antragstellerin nicht ausreichend sei.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits, enschließlich des Vergleichs trägt die Antragsstellerin ¼ der Antragsgegner ¾.
5. Beiden Parteien bleibt es nachgelassen von diesem Vergleich, schriftlich anzuzeigen beim Landgericht Hamburg - bis zum 29.06.12 eingehend-, zurückzutreten.

Rolf Hochhuth: Ich werde ¾ nicht zahlen. Werde widerrufen.

Vorsitzende Richterin: Wenn Sie den Vergleich nicht beitreten, tragen Sie alle Kosten.

Kommentar RS: Weshalb klärte die Vorsitzende Herrn Hochhuth nicht darüber auf, dass im Fall des Vergleichs zwar die Gerichtskosten sich verringern und auch der Anteil um ¼, dass aber die hinzukommende Vergleichsgebühr diese Verringerung und das gesparte ¼ so gut wie aufhebt. Im Internet steht, dass der Streitwert € 20.000,-- beträgt. Das ergibt die folgende Rechnung

Kosten für Rolf Hochhuth im Fall des Vergleichs: 6.869,89 * ¾ = 5.152,42. Das ergibt sich aus 1,5 Verfahrensgebühr, 1,5 Termingebühr; 1,5 Einigungsgebühr, € 288,- Gerichtskosten

Kosten für Rolf Hochhuth im Fall eines Urteils: 5.524,04. Das ergibt sich aus 1,5 Verfahrensgebühr, 1,5 Termingebühr; € 864,- Gerichtskosten

Vorsitzende Richterin: Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet:

Im Einverständnis mit den Parteien wird die Verkündung einer Entscheidung anberaumt auf Dienstag, den 03.07.11, Raum B334

03.07.12: Rolf Hochhuth hat den Vergleich anerkannt. Damit ist Rolf Hochhuth bereit, für die falsche Verwendung der deutschen Sprache einige Tausend Euro an die Justizkasse und die Anwälte zu zahlen.

Kommentar

Weshalb klagt die dpa? Der dpa-Justiziar Jan Mahler sprach von weltweiten falschen Eindruck. Dieser falsche Eindruck wird kaum durch diesen Prozess verringert.

Rolf Hochhuth hat sich nicht so geäußert, wie die Zensurregeln es verlangen. Diese kennt er auch nicht und wird diese als Künstler wohl auch nicht begreifen. Muss er auch nicht. Die über 5.000,- € werden Herrn Hochhuth auch nicht zur notwendigen Zensur-Erkenntnis bringen, denn es gibt keine Rechtssicherheit.

Interessant ist für uns dpa und deren Geschäftsgebaren. Welche Interessen vertritt dieses Medien-Unternehmen?

Hätte es nicht genügt, eine Richtigstellung an die Presse zu verteilen, anstelle so offen die Zensur zu demonstrieren?

Weshalb hat die dpa die Rechtsanwaltskanzlei KSP – Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - damit beauftragt, Blogger abzumahnen und wegen übernommenen bzw. zitierten dpa-Meldungen hart zur Kasse zu bitten.

Auch wir haben in diesem Bericht dpa-Meldungen zur Erläuterung der Sachlage zitiert. Müssen wir mit der "dpa-Keule" rechnen?

Hat Rolf Hochhuth mit der Wahl seines Rechtsanwalts Dr. Uwe Lehmann-Brauns, welcher die verheerende Stolpe-Entscheidung mit zu verantworten hat, heute die richtige Entscheidung getroffen?

Was ist mit dem Kanzleipartner seines Anwalts, dem Herrn Michael Braun, welcher als Notar mit Unternehmen arbeitete, die mit dubiosen Methoden sogenannte „Schrottimmobilien“ verkauft haben und nach Angabe von Verbraucherschützern aktiv in den massenhaften Verkauf der wertlosen Immobilien eingebunden gewesen sei.

Ist es zu vertreten, dass ein Anwalt in einer Zensurverhandlung mit der Niederlegung seines Mandats droht?

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Bird&Bird]

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