324 O 681/11 - 22.06.2012 - Zeugenbefragung in Sachen Dr. Nikolaus Klehr vs. BR

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Der Kläger, ein umstrittener Krebsheiler, geht gegen Fernsehanstalten (ZDF, YouTube, Rundfunk) erfolgreich vor.

In diesem Verfügungsverfahren geht es um die Aussagen von Frau Bachmeier in der Sendung „Quer“ des Bayerischen Rundfunks vom 10.11.2011.

Richtigstellung:

Wie wir heute - 10.07.2012 - vom Klägeranwalt mitgeteilt bekommen haben, geht es vielmehr in diesen Verfahren um Aussagen aus einer ganz anderen Sendung.

Um welche Sendung es sich handelte, ist uns allerdings nicht mitgeteilt worden. Konnte auch aus dem uns zur Verfügung stehenden Verbotsbeschluss nicht entnommen werden. Siehe dazu auch Abschnitt: Bayrischer Rundfunkt unterstützt Zensur

Frau Bachmeier wurde als Zeugin gehört. Ob das dem Bayerischen Rundfunk hilft, wird die Entscheidung des Gerichts zeigen.

Das war heute die zweite Verhandlung in Sachen Dr. Nikolaus Klehr vs. Bayrischer Rundfunk. Den Bericht über die erste Verhandlung (Verfügungverfahren) können Sie hier lesen.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Autor: Claudia Bürkow, Bärbel Bielek

[bearbeiten] Dr. Nikolaus Klehr vs. Bayerischer Rundfunk – 324 O 681/11

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richterin am Landgericht Gabriele Ellerbrock

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, Rechtsanwältin ...
Beklagtenseite: Kanzlei Eckart, Köster & Kollegen; Rechtsanwalt Dr. Gerd F. Hegemann
Assesor Steinmetz (?)

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

22.06.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann zu der Zeugin und Journalistin: Wenn Se jetzt beide rausgehen.

Kommentar RS: Das war allein die Entscheidung des BR-Anwalts. Die Zeugen waren noch nicht geladen, brauchten den Saal nicht zu verlassen. Der Journalistin, die als Zeugin nicht angehört wurde, wurde die Möglichkeit genommen, dem Prozess beizuwohnen, um mitzubekommnen, wie der BR-Anwalt und des BR Assesor die Meinungsfreiheit vertreten, und was und wie die Zeugin Bachmeier aussagte. Wäre bestimmt vom Nutzen gewesen für die zukünftigen Fernseh-Projekte.

Es gibt allerdings "schlimmere" Fälle. Werden z.B. zwei Anwälte als Zeugen geladen, dann dürfen diese im Saal während der Befragung des jeweils anderen im Gerichtssaal verbleiben. Sie müssern sich lediglich zum Prozessbevollmächtigten der Partei für diesen Zeitraum erklären. Nach der Zeugenbefragung des einen Anwalts wird diese wieder Perozessbevollmächtigter und kann durch Fragen mögliche Fahler korrigieren. Eine solche Zeugenbefragungsfarce stört das Landgericht Köln nicht. Hatte auch keinen Einfluss auf die Glaubwürdigkeit der beiden Anwälte als Zeugen. Habe das zwei Mal in Köln beobachtet.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragsgegner überreicht den Schriftsatz vom .... . Der Antragsteller übereicht den Schriftsatz vom 19.6.12.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Haben Sie von uns mit Fax erhalten.

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann : Ohne Anlagen, Herr Kollege.

Vorsitzende Richterin: Antragsteller erhält Schriftsatz des Antraggegners vom 20.06.12.

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann : Frau Bachmeier kann bestätigen, dass der Antragsteller die Mittel .... .

Vorsitzende Richterin: Wir würden auch hier die einstweilige Verfügung bestätigen. Sie sagen, der Eindruck wäre nicht erweckt. Haben Sie recht, würden wir als Maßgabe ... sehen. Wir sind der Auffassung, dass der Eindruck erweckt wird. Uns würden die eidesstattlichen Versicherungen reichen. Wir würden Frau Bachmeier als präsente Zeugin hören. Zur Ziffer 2 ebenfalls, auch zu Ziffer 3. Bei Ziffer 4 würden wir die einstweilige Verfügung bestätigen, weil es um die Aussage geht „generell verboten“. Die Behörden haben nicht generell verboten. Das können wir der im Münchner Urteil nicht erkennen. Bei Ziffer 5 sagen Sie, der Eindruck wird nicht erweckt. Haben die eidesstattliche Versicherung, würden Frau Bachmeier als Zeugin anhören. Da außer von Frau Bachmeier ... . Kann durchaus ein kritischer Punkt sein. Ziffer 6a. Die Eigenbluttherapie erhöht die Lebenserwartung. Wollen Frau Bachmeier hören. Dann, dass das Herstellungsverfahren nicht erläutert wird. Herstellungsverfahren wird aber erläutert. Würden bestätigen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: ... .

Vorsitzende Richterin: Lege zur Seite. Nehmen dann nicht auf.

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann : Möchte einen einzigen Satz sagen. Die Unterlagen des Klägers scheinen mehr Gewicht zu haben. Wir haben ein Urteil des Landgerichts München, es ist nicht rechtskräftig. Aber, dass der Kläger das Geschehen nicht zur Nachvollziehbarkeit des Verwaltungsgerichts hat darlegen können, steht im Urteil.

Vorsitzende Richterin: Das Verbot betrifft er „verschweige das Herstellungsverfahren“.

Richterin Gabrielle Ellerbrock: Es ist zu unterscheiden, wie wirkt diese Therapie. Das ist nicht die Darstellung, wie stelle ich das Medikament her. Es geht um die Frage, woher und wie gewinnt man die Eigenblut-Zytokine. Das, was wir haben, reicht uns. Da steht, das Landgericht, das Verwaltungsgericht macht ... . Die wollen wissen, wie das funktioniert das Ganze, nicht ob es funktioniert.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger überreicht ein Schriftstück. ..

Vorsitzende Richterin: Das heißt, der Antragsteller ist nicht bereit ... . Verstehe das so, dass er überhaupt nicht,.... dass er von den Experten als Charlatan bezeichnet wsird. Haben aber nur einen Experten. Behaupotet wiord, mehrere ... . Haben Sender, ..... dass ein Dritter ihn so bezeichnet habe. Wir können nicht daraus schließen, dass er es so gemacht hat.

Vorsitzende Richterin schaut traurig aussehend zu RA Dr. Sven Krüger: Zu Ziffer 6e wollen wir Frau Bachmeier hören. Wir werden die einstweilige Verfügung aufheben wollen. .... Ampulle wäre verunreinigt. Der Antragsteller kann nur allgemein. ... Wollen Frau Bachmeier hören, ist das wirklich diese ... . Zahlt auch für Übernachtung von Patienten. HansOLG 97, dass das wo ist.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: ... an der Studie teilgenommen. Es gab Entschädigung für den Zeitaufwand. Nichts anderes. Solche Studien finden nicht mehr statt. Ist kalter Kaffee.

Vorsitzende Richterin: Als Urteil ... OLG ist falsch. Wäre schön, hätten wir erlassen. Betrugstraftätigkeit. Würden persönlichkeitsrechtliche Relevant verneinen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Seite 7. Hier wird in Präsens gesprochen. Die Behauptung steht in Präsens. Es wird etwas unterstellt, was verbotsfähig wäre. Es ist persönlichkeitsrechtsverletzend.

Vorsitzende Richterin: Im Urteil steht auf S. 7 mehrmals bezahlt. Wenn man das unterstellt .... . Ob der Verweis auf 97 .... ist aktuell?

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Hat nach der Überzeugung des Gerichts gemacht. Ist verboten worden. Es gibt nichts Schlimmeres, als gegen das Verbot eines deutschen Gerichts zu verstoßen

Die Richter lächeln.

Richterin Gabrielle Ellerbrock: Steht ....

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Werde nicht den gesamten Nachmittag gebrauchen, um zu beweisen, dass .... .

Richterin Gabrielle Ellerbrock: Wir meinen, es ist ausreichend.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben BGH unterstrichen. Werden ... bleiben.

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann: Ist das nicht zu engherzig? Die Leser sind Laien. Ist hochgegeben beim BGH und ....

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage zu den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6a, 6e, 6g der einstweiligen Verfügung erörtert. Der Antragsteller übereicht zu Ziffer 6b zum Herstellungsverfahren für Gericht und Gegner die eidesstattliche Versicherung des Antragstellers. Zu 6h, dass das in Rede stehende Urteil des OLG zu halten ... , sei falsch. Der Antragsteller habe .... demnach keine Prozente an Ärzte für die Übergabe von Patienten gezahlt.

Danach erfolgt die Befragung der Zeugin Margarete Bachmeier. Die Zeugin wird belehrt: Es handelt sich um den Vorgang von 2006. Sie müssen versuchen, sich zu erinnern. Was ist heute die konkrete Erinnerung. .... Sie machen sich strafbar, unabhängig davon ob sie vereidigt werden oder nicht.

Richterin Gabrielle Ellerbrock diktiert die Aussagen ins Aufnahmegerät. Sie fragt: Es geht m das Jahr 2006, um die Behandlung Ihres Mannes in der Praxis von Dr. Klehr. Wurden Ampullen mit nach Hause gegeben?

Zeugin Bachmeier antwortet auf diese Suggestivfrage: Ampullen wurden überreicht in einer Schachtel. Ich sollte diese im Kühlschrank aufbewahren. Dann handwarm verarbeiten mit einer Spritze.

Richterin Gabrielle Ellerbrock: Was, wie ...


Zeugin Bachmeier: Der. Klehr bei ... Es wird Eigenblut abgegeben. Das wird aufgearbeitet Dann meinem Mann gebe. Wir waren zwei Epochen bei ihm in der Behandlung. In der Zwischenzeit spritzte ich zu Hause. Sollte nur einmal in der Woche kommen.

Richterin Gabrielle Ellerbrock: Wo und wie haben Sie gespritzt?

Zeugin Bachmeier: Die Uhrzeit war egal, immer zur gleichen Zeit unter die Haut, die Hautfalte. Das hat Überwindung gekostet. War ... Krankenschwester.

Richterin Gabrielle Ellerbrock: In den Oberschenken, in den Arm?

Zeugin Bachmeier: ... .

Richterin Gabrielle Ellerbrock: Was war das für eine Schachtel?

Zeugin Bachmeier: Habe nur noch 20 Ampullen. Zu Anfang waren es 35 Ampullen.

Richterin Gabrielle Ellerbrock: Zeit ...

Zeugin Bachmeier: Habe zwei Mal gegeben. Dann hat er mich gebeten, nicht mehr zu geben.

Richterin Gabrielle Ellerbrock: Haben Sie die gefroren bekommen?

Zeugin Bachmeier: Waren gefroren. Hatte eine Gefriertasche mitgebracht. Er hatte gesagt, soll eine Gefriertasche mitbringen. Es war eine weiße Schachtel.

Richterin Gabrielle Ellerbrock: Wieso haben Sie die Schachtel noch?

Zeugin Bachmeier: Wollte mich trennen. Mein Sohn sagte, irgendwann wirst Du das verwenden. Nicht verwenden [im Sinne], dass ich meinen Mann spritze. Da war er schon tot. Mein Sohn hatte vor, Klehr zu verklagen.

Richterin Gabrielle Ellerbrock wieder suggestiv: Haben Sie nur Dr. Klehr gesprochen?

Zeugin Bachmeier: Nur mit Dr. Klehr? Er war beim Erstgespräch allein.

Richterin Gabrielle Ellerbrock: Wo sind die Ampullen übergeben worden?

Zeugin Bachmeier: In der Praxis.

Richterin Gabrielle Ellerbrock: Im Behandlungsraum?

Zeugin Bachmeier: Im Empfangsraum. Mein Mann wurde von der Sprechstundenhilfe ins Innere gebracht. Es war ein Mittwoch. War Dr. Klehr anwesend. Er hat mir die Schachtel gegeben.

Richterin Gabrielle Ellerbrock: War noch jemand da?

Zeugin Bachmeier: Mein Mann. Ansonsten kann ich mich nicht erinnern.

Richterin Gabrielle Ellerbrock: Was ist beim Erstgespräch so gesprochen worden?

Zeugin Bachmeier: Mein Mann war austherapiert. Er hatte große Zweifel. Dr. Klehr hat versichert, die Beschwerden werden abnehmen, die Lebensqualität wird sich verbessern. Die Lebenszeit wird sich verlängern. Meine Tochter und ich haben auf meinen Mann eingeredet. Dr. Klehr meinte sofort, heute noch. Er fragte, ob mein Mann nach Salzburg gehen würde. Wir haben uns geweigert. Habe am Nachmittag ihn wieder abgeholt in München. Es war alles an einem Tag, den 20.08.2006. An diesem Tag wurde auch das Blut abgenommen. Es ist sicherlich mehr gemacht worden. Da waren wir nicht dabei.

Richterin Gabrielle Ellerbrock: Zur Chemo ...

Zeugin Bachmeier: Sagte er schon am Telefon. Wir sollen die Chemo sofort abbrechen, vor diesem 30.08.06. Chemo bringt nichts, sagte er. Das Telefongespräch war Mitte August. Er ist bis Ende in Urlaub.

Richterin Gabrielle Ellerbrock: Hat er es näher erläutert, oder ... .

Zeugin Bachmeier: Er bringt Menschen um. An den Wortlaut kann ich mich nicht genau erinnern. Chemo sollte aber abgebrochen werden. Ich habe ihn angerufen, weil ich einen Termin wollte. Er sprach abwertend von de Chemo.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Anregung. Mein Mann hatte da schon keine Chemo mehr.

Richterin Gabrielle Ellerbrock diktiert: Kann dazu sagen, dass mein Mann zu diesem Zeitpunkt keine Chemo mehr hatte.

Richterin Gabrielle Ellerbrock: Was ist mit den Ampullen weiter geschehen?

Zeugin Bachmeier: Im Kühlschrank gelassen. Immer noch. Es sind welche abgeholt worden. Nicht alle.

Zeugin Bachmeier sucht den Abholschein: Wurden abgeholt am 31.08.2011 von .... und nach Rostrock gebracht.

Richterin Gabrielle Ellerbrock: Wie kam es dann dazu, dass man wusste, dass Sie Ampullen haben?

Zeugin Bachmeier: Frau ...., die Autorin hat die Verbindung über meinen Anwalt hergestellt. Über den Anwalt, weil er Dr. Klehr verklagt hatte. Mein Anwalt hat dann zum Kontakt nichts mehr gesagt.

Vorsitzende Richterin fragt ebenfalls suggestiv: Wie sahen die Ampullen aus? Mit Aufkleber?

Zeugin Bachmeier: Diese waren mit dem Namen meines Mannes versehen.

Vorsitzende Richterin: Hatte keine Chemo ...

Zeugin Bachmeier: Er war austherapiert, bekam keine Chemo mehr. Die erste Aussage von Dr. Klehr ... hat nur gesagt, schon austherapiert: Haben karitativ behandelt und dann nach Hause entlassen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Genauer Zeitraum bei Klehr?

Zeugin Bachmeier: 30.08.06 bis 27.09.06.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wann wurde ... abgeholt?

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann : Muss die Zeugin zwei Mal antworten?

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wie oft waren Sie persönlich in der Praxis?

Zeugin Bachmeier: Ein Mal. Am ersten Tag ständig [mehrmals].

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ampullen haben Sie am selben Tag erhalten?

Zeugin Bachmeier: Etwa in 14 Tagen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie sagten, Sie waren nur ein Mal in der Praxis.

Zeugin Bachmeier: Jeden Tag [nur ein Mal] reingegeben worden. Mittwoch. Habe mich wieder verabschiedet.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: An diesem einen Tag ... und wieder.

Zeugin Bachmeier: War ein Mittwoch.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Welcher Mittwoch?

Zeugin Bachmeier: Nach zwei Wochen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Hat Ihr Mann die Arzneien mitbekommen?

Zeugin Bachmeier: Kann ich nicht beantworten. Wir haben Laborrechnung erhalten, Medikamente auf Rezept in der Aoptheke abgeholt.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Die Klinik hat eine Eilapotheke. Haben Sie auch mitgenommen aus der Praxis?

Zeugin Bachmeier: Nein.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wer war beim Erstgespräch noch dabei?

Zeugin Bachmeier: Nur Dr. Klehr.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Dr. Bauer war nicht dabei?

Zeugin Bachmeier: Nein.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie haben sich dann gestritten vor Gericht mit Dr. Klehr.

Vorsitzende Richterin: Es geht um die Glaubwürdigkeit.

Zeugin Bachmeier: Er hatte im Erstgespräch gesagt, die Kasse übernimmt auch diese Kosten. Habe es schriftlich, dass Klehr das gesagt hat, die Kasse übernimmt. Das hat mich veranlasst, zum Anwalt zu gehen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: .... -

Zeugin Bachmeier: Zur Herausgabe der Krankenakte. Habe diese bis heute nicht. Dann darum, dass die Kasse zurückerstattet.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Hat Ihr Mann den Behandlungsvertrag unterschrieben?

Zeugin Bachmeier: Nein.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie haben im Gericht gesagt, dass Sie nicht wirklich wissen, ob er ihn behandelt hat.

Zeugin Bachmeier: Ich weiß es nicht.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Haben Sie dem Gericht vorgelegt, was beim Erstgespräch war und das mit den Ampullen? Haben Sie das dem Gericht gesagt?

Zeugin Bachmeier: Ich habe das so geschildert, wie heute. Mein Anwalt .... .

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Hat es Vergleichgespräche gegeben über ... ?

Zeugin Bachmeier: Nein.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Es gibt ein Verfahren über die Vollstreckungsabwehrklage. Prozessbevollmächtigter trägt vor, Ihr Anwalt hat gütliche Einigung angeboten.

Zeugin Bachmeier: Ich weiß es anders rum.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie haben gesagt, es gab keine Gespräche.

Zeugin Bachmeier: Im Gericht wird ... nicht konfrontiert. Ich bin nicht darauf eingegangen.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: .... .

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann : Gehört es wirklich zum Beweisbeschluss?

Vorsitzende Richterin: Es geht um die Glaubwürdigkeit.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Hat Ihr Anwalt Ihnen etwas über den Inhalt des Gespräches erzählt? Des Gespräches von Anwalt zu Anwalt?

Zeugin Bachmeier: Ja. Der Anwalt von Dr. Klehr hat ihn angesprochen, er möchte am runden Tisch sitzen. Ich habe abgelehnt.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ist von Ihrem Anwalt angesprochen ... . Für den Fall eines Vergleichabschlusses nicht weiter in den Medien aufzutreten. Im Klartext: Klehr zahle, dann wende ich mich nicht an die Medien wenden. Davon wissen Sie nichts?

Zeugin Bachmeier: Nein. Ist schon zwei Mal aufgefordert worden, die Krankenakte herauszugeben. Habe keine bekommen. In meinem Beisein wurde kein Vertrag [von menem Mann] unterschrieben.

Vorsitzende Richterin: Wann soll das gewesen sein?

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: Am 20. Vier Verfahren. Die Titel habe ich nicht. Wann war denn das?

Zeugin Bachmeier: Landgericht München. OLG.... . Das weiß ich nicht. Habe ... . Muss den Aktenordner mitbringen. Das Gespräch war nach dem OLG.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger: ...

Zeugin Bachmeier: Schuld gesteht er .... Kann das Urteil durchlesen, verstehe es nicht.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger lacht: Geht mir auch so.

Zeugin Bachmeier: Nach der zweiten Verhandlung, wo er verbal ... Die Akte nicht rausgegeben hat. Dann mit dem Vergleich. War im November?

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger lacht: Haben Sie in diesem Prozess gesagt, wer der behandelnde Arzt war?

Zeugin Bachmeier: Nein.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger lacht: Wissen Sie das?

Zeugin Bachmeier: Nein. Klehr hat die Anordnungen gegeben.

Vorsitzende Richterin: Können wir die Zeugin entlassen?

Richterin Gabriele Ellerbrock: Weitere Fragen gibt es nicht. Die Zeugin wird um 16:00 mit Dank entlassen. Genehmigt nach Diktat.

Vorsitzende Richterin: Wir stellen die Anträge.

BR-Anwalt Dr. Gerd F. Hegemann : Habe noch Originale. Veronika Döring. Raum und Zeit zu den 80 Prozent. Anlage B43.

Klehr-Anwalt Dr. Sven Krüger lacht: Habe noch Originale.

Vorsitzende Richterin: Wir brauchen keine Originale. Das ist nicht entscheidungsrelevant.

Beschlossen und verkündet: Im Einvernehmen mit den Parteivertretern erfolgt die Verkündung einer Entscheidung im Tenor am Dienstag, den 26.06.12, 10:00 Raum B 334.

26.06.12, Richterin Simone Käfer: Es ergeht ein Urteil: Die Einstweilige Verfügung vom 26.01.12 wird in den Punkten I.4, 5, 6b, 6c, 6d, 6e bestätigt. Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung aufgehoben und der ihr zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen. Von den Kosten der Einstweiligen Verfügung haben der Antragsteller 77 %, die Antragsgegnerin 23 % zu tragen. Streitwert 200.000,-. Von den Kosten des Widerspruchsverfahrens haben der Antragsteller 60 %, die Antragsgegnerin 40 % zu tragen. Streitwert € 115.000,-.

[bearbeiten] Kommentar

Es bleibt für uns ein Rätsel, weshalb der Bayerische Rundfunk sich darauf einlässt, Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung zu erheben.

Prozessökonomischer und näher zum BGH wäre es auf die Erhebung der Hauptsache nach § 926 ZPO zu warten. Es genügt dem Antragsteller zu erklären, dass die einstweilige Verfügung nicht als endgültige Regelung anerkannt wird.

In einem solchen Widerspruchsverfahren legen sich die Richter/Innen fest. Es wird schwieriger werden, die gleichen Richter im Hauptsacheverfahren von den Irrtum ihrer rechtlichen Auffassungen zu überzeugen.

Bei soviel „non liquet“ Situationen, die im Verfügungsverfahren immer verloren gehen, weil die Beweismöglichkeiten in diesen Schnellverfahrne beschränkt sind, ist eine Hauptsache eigentlich automatisch angesagt.

Auf diese Fragen konnte mir der BR Anwalt Herr Dr. Gerd F. Hegemann an diesen Freitag Nachmittag nur antworten, es seien prozesstaktische Gründe. Welch könne er mir in Kürze nicht erläutern, auch nicht in Stichpunktform.

Die Richterinnen dürften es schwer haben, die einstweilige Verfügung nach der Zeugenbefragung vollumfänglich aufrecht zu erhalten. Der OLG-Vorsitzende Andreas Buske könnte möglicherweise mit Rat und Tat helfen. Ob die Richterinnen sich an diesem Freitagnachmittag in einer gemütlichen Runde beraten haben, wissen wir nicht.

[bearbeiten] Bayerischer Rundfunk unterstützt Zensur

[bearbeiten] Mailsverkehr mit dem Bayrischem Rundfunk

Am 26.06.12 mailte ich an den BR-Anwalt Herrn Gerd Hegemann

Folgende Bitten:
- Ich habe auf BR-Sendungen verlinkt, wobei mir unklar ist, welche Sendung zu welchem Verfahren gehört. Wann liefen die Sendungen?

Zwanzig Minuten später erhielt ich vom BR-Rechtsanwalt Gerd Hegemann die folgende Mitteilung:

Sehr geehrter Herr Schälike,
den Eingang Ihrer email wie nachstehend ersichtlich bestätige ich namens meiner Mandantschaft BR/ Bayerischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts.
Für meine Mandantschaft BR teile ich mit:
Meine Mandantschaft nimmt aus grundsätzlichen Erwägungen überhaupt nicht Stellung, damit nicht Stellung zu den Anfragen hier nachstehend, und damit auch nicht Stellung zu den von Ihnen online gesetzten Darstellungen (die allein in Ihrer Verantwortung liegen).
Die von Ihnen – wie immer eigeninititativ - online gesetzten Darstellungen wurden auch nicht geprüft.
Die inhaltliche Verantwortlichkeit für Ihre Veröffentlichungen liegt weiterhin allein bei Ihnen.
Mit freundlichem Gruß
Gerd Hegemann
Dr. Gerd F. Hegemann, Rechtsanwalt

Ca. zwanzig Minuten später (am 26.06.12) mailte ich an den Intendanten des Bayerishcen Rundfunks, den Herrn Ulrich Wilhelm:

Sehr geehrter Herr Wilhelm,
könnten Sie mir bitte bestätigen, dass Ihr Rechtsanwalt Dr. Gerd Hegemann mit seiner Anwort-Mail (s.u) auf meinen Frage und Bitte (s. ganz unten) die Politik des Bayerischen Rundfunks mir richtig rübergebracht hat.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schälike

Eine Antwort erhielt ich nicht.

[bearbeiten] Abmahnung von Dr. Sven Krüger im Auftrag von Dr. Nikolaus Klehr

Dafür erhielt ich heute (10.07.12) von RA Dr. Sven Krüger, dem Prozessbevoillmachtigten des Klägers die folgende Abmahnung:

Herrn Rolf Schälike, Bleickenallee 8, 22763 Hamburg
Per E-Mail: r.schaelike@schaelike.de
10.07.2012 Kr/We
Sehr geehrter Herr Schälike,
Herr Dr. Nikolaus Klehr musste mich erneut bitten, Ihnen zu schreiben.
Wie mein Mandant nun festgestellt hat, veröffentlichen Sie auf Ihrer Website unter www.buskeismus-lexikon.de bei Ihren Terminberichten vom 22.6.2012 zu den Verfahren mit den Az. 324 O 63/12 und 324 O 681/11 unwahre Behauptungen über meinen Mandanten, die dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen.
Sie berichten unter der URL http://buskeismus-lexikon.de/index.php?title=324_O_63/12_-_22.06.2012_-_Dr._Nikolaus_Klehr_vs._Bayerischer_Rundfunk_%281%29&oldid=17350 unter dem Titel „324 O 63/11-22.6.2012 - Dr. Nikolaus Klehr vs. Bayerischer Rundfunk (1)“ über das vor dem Landgericht Hamburg geführte Verfahren zum Az. 324 O 63/12 und unter der URL http://www.buskeismus-lexikon.de/324_O_681/11_-_22.06.2012_-_Zeugenbefragung_in_Sachen_Dr._Nikolaus_Klehr_vs._BR unter dem Titel „324 O 681/11-22.6.2012 - Zeugenbefragung in Sachen Dr. Nikolaus Klehr vs. BR“ über das ebenfalls vor dem Landgericht Hamburg geführte Verfahren zum Az. 324 O 681/11.
Beide Terminberichte enthalten unter der Überschrift „Corpus Delicti“ unwahre Behauptungen. So schreiben Sie zu ersterem Beitrag
„In dem heutigen Verfügungsverfahren geht es gegen einige Behauptungen in der Sendung „Quer“ des Bayerischen Rundfunks […] vom 10.11.2011“
und zum zweiten Beitrag
„In diesem Verfügungsverfahren geht es um die Aussagen von Frau Bachmaier in der Sendung „Quer“ des Bayerischen Rundfunks […] vom 10.11.2011.“
Diese Behauptungen sind beide unzutreffend. In keinem der beiden Verfahren geht es um Aussagen in der Sendung „Quer“ vom Bayrischen Rundfunk vom 10.11.2011. Es geht vielmehr in diesen Verfahren um Aussagen aus ganz anderen Sendungen. Mein Mandant hat unwahre Behauptungen bezüglich seiner Person und von ihm geführter Gerichtsverfahren nicht hinzunehmen.
Darüber hinaus haben sie bei beiden Terminberichten ein Video von YouTube eingestellt mit dem Titel „Dr Nikolaus ‚Krebsheiler“ Klehr Reportage quer“ des Nutzers „sowasization“. Auch dieses Video gibt die beim Bayerischen Rundfunk ausgestrahlte Sendung „quer“ vom 10.11.2011 wieder. Auch mit Einstellen dieses Videos im Zusammenhang mit den Terminberichten zu den Az. 324 O 64/12 und 324 O 681/11 erwecken Sie den falschen Eindruck, dass es bei diesen beiden Verfahren um die Sendung „quer“ im Bayrischen Rundfunk geht.
Die genannten unwahren Behauptungen und Eindrücke begründen daher unter anderem Unterlassungsansprüche meines Mandanten gegen Sie aus § 1004 BGB i. V. m. § 823 Abs. 1 BGB, Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 186 f. StGB.
Namens und in Vollmacht meines Mandanten habe ich Sie daher aufzufordern, mir bis
Donnerstag, den 12. Juli 2012, 18.00 Uhr,
die anliegende Unterlassungsverpflichtungserklärung ordnungsgemäß unterschrieben zurückzusenden. Den Eingang innerhalb der Frist vorab per Telefax betrachte ich zunächst als ausreichend.
Sollte die Erklärung nicht fristgerecht bei mir eingehen, werde ich meinem Mandanten empfehlen, ohne weitere Mitteilung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sven Krüger
Rechtsanwalt

________


Rolf Schälike, Bleickenallee 8, 22763 Hamburg
Unterlassungsverpflichtungserklärung


I. Hiermit verpflichte ich mich gegenüber Herrn Dr. Nikolaus Klehr, es zu unterlassen,
1. in Bezug auf das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg zu dem Az. 324 O 63/12 zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen:
„In dem heutigen Verfügungsverfahren geht es gegen einige Behauptungen in der Sendung „Quer“ des Bayerischen Rundfunks […] vom 10.11.2011.“
und/oder
2. in Bezug auf das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg zu dem Az. 324 O 681/11 zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen:
„In diesem Verfügungsverfahren geht es um die Aussagen von Frau Bachmaier in der Sendung „Quer“ des Bayerischen Rundfunks […] vom 10.11.2011.“
und/oder
3. durch Einstellen/Verlinkung des bei YouTube hochgeladenen Videos „Dr Nikolaus ‚Krebsheiler‘ Klehr Reportage quer“ des Nutzers „sowasization“ im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Verfahren vor dem Landgericht Hamburg zu den Az. 324 O 63/12 und 324 O 681/11 den Eindruck zu erwecken, dass es bei den Verfahren zu den Az. 324 O 63/12 und 324 O 681/11 um die Sendung „Quer“ des Bayerischen Rundfunks vom 10.11.2011 geht.
II. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der Verpflichtungen gem. Ziffer I. dieser Erklärung verpflichte ich mich hiermit zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00 an Herrn Dr. Nikolaus Klehr, dies unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs.
Hamburg, den ........... Rolf Schälike

Rolf Schälike hat diese UVE nicht abgegeben.

[bearbeiten] Auch Rechtsanwält Markus Kompa und Thomas Stadler reagierten nicht

Die Anwälte Markus Kompa und Thomas Stadler informierte ich zur gleichen Zeit über meine Fragen und die Antwort von RA Gerd Hegemann. Ich bat indirekt die beiden Anwälte mir mitzuteilen, ob denen bekannt ist, um welche Sendungen es sich bei den beiden Verfahren handelte.

RA Markus Kompa war Beobachter dieser Verhandlung und berichtete darüber.

Eine Antwort von diesen Rechtsanwälten, die sich für Meinungsfreiheit einsetzen, erhielt ich bis heute (10.07.12) nicht.

10.10.2013: Inzwischen lief beim HansOLG das Berufungsverfahren. Immer noch keine Antwort von dem Piraten-Anwalt Markus Kompa und dem Piraten-Unterstützer RA Thomas Stadler.

[bearbeiten] Videos

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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