324 O 675/07 - 13.03.2009 - Sabine Christiansen möchte nicht verlieren; Unterstützung leistet Dr. Schertz

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Inhaltsverzeichnis

Sabine Christiansen vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag

13.03.09: 324 O 675/07 Sabine Christiansen vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
13.03.09: 324 O 840/07 Sabine Christiansen vs. Freizeitwoche Verlag GmbH & Co. KG

Die Sache begann vor der Zensurkammr vor mehr als einem jahr, am 11.01.2007. Die Klägerin reist ihren Norbert und seinen Kindern nach St. Barth. Möchte nicht mit vierhundert Fotografen zusammen sein. Die Abgeschiedenheit sollte vor Fotografen schützen.

Wir berichteten über diese erste Verhandlung. Soweit die Pseudoöffentlichkeit es verstand, forderte die Klägerin 40.000,00 EUR Schandesersatz bzw. Schmerzensgeld. Das Gericht meinte damals, soviel sei nicht drin, denn so ganz abgeschieden war der Strand wohl nicht und ... .

Heute wurden der Ehemann und seine beiden Söhne als Zeugen befragt, um dem Gericht die Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgeldes zu erleichtwern.


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Andreas Buske
Richterin am Landgericht Dr. Goetze
Richter am Landgericht Dr. Korte Zeugen der Klägerin: Ehemann Norbert Medus, Stiefsöhne Martin Meduse und Lucas Meduse

Die Parteien

Klägerseite: In beiden Sachen Kanzlei: Schertz pp.; RA Dr. Christian Schertz und Helge Reich
Beklagtenseite: In Sache 324 O 675/07 Kanzlei: Klawitter pp.; RA'in Dr. von Bassewitz; Justiziar der Beklagten Dr. Mai
In Sache 324 O 840/07 Kanzlei: Lovells pp.; RA Dr. Engels; Justiziar der Beklagten Dr. Mai
Zeugen der Klägerin: Ehemann Norbert Medus, Stiefsöhne Martin Medus und Lucas Medus
Dolmetscherin: Marie-Annick Pfeiffer

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Die Berichterstattung erfolgt an Hand der Notizen des Vertreters der Pseudoöffentlichkeit. Richter Dr. Korte notiert sich die übersetzten Anworten und diktiert dann die Fragen und Antworten ins Protokoll. Damit sind die möglichen und sicher vorhandenen Differenzen in dem Protokolltext des Gerichts und den hier niedergeschriebenen Notizen der Pseudoöffentlihckeit zu erklären.

324 O 675/07 Sabine Christiansen vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske belehrt alle drei Zeugen. Dann wird wntrscheiden, dass die Söhne als erste befragt werden, weil diese noch heute nach Paris zurückfliegen möchten.

1. Zeuge: Ich heiße Martin Medus, bin 19 Jahre als, Studen und wohne in Paris.

Der Vorsitzende: Ist das Beweisthema bekannt, weil qwir nur in Deutschland geladen haben? Es geht um die urlaubsfotos, die gemacht wurden. Können Sie sich erinnern an die Urlaubssituation?

Martin Medus: Ja ... wir waren am Strand.

Der Vorsitzende: Wie war die Situation? Waren viele Leute am Strand, wenig Leute? Wie sah es aus? Ich war nicht dabei.

Martin Medus: Es war vor zwei Jahren. Im allgemeinen versuchen wir Strände zu vermeiden, wo viele Leute waren. Wenn wir uns am Strand trafen, dann waren dort wenig Leute.

Der Vorsitzende: War das immer die gleiche Stelle?

Martin Medus: Wir wechselten swehr oft. Wir haben überlegt, zu welcher Zeit wir da liegen wollen.

Der Vorsitzende: Weswegen?

Martin Medus: Um Leute zu vermeiden. Wir wurden auch von Fotografen verfolgt. Wir wollte es maximal vermeinen, in ekine solche Situation zu gelangen.

Der Vorsitzende sucht die Bilder: Sind da viele Leute?

Martin Medus: Es war dieser Strand (K19).

Der Vorsitzende: War es immer dieser Strand, oder waren es unterscheidliche Strände?

Martin Medus: Besorders oft war es dieser Strand. Ein zwie Mal snd wir zum anderen Strand gegangen.

Der Vorsitzende zeigt ein anderes Strandbild mit mehr Leuten: Oder beschreibt das besser die Situation am Strand?

Martin Medus: Es waren nicht so viele Leute, [wie auf diesem Bild].

Richter Dr. Korte: Was war das Maximun an Lueten am Strand?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Es kommt auf die konkrete Situation an. ... April ... . Wir haben ein klares bewesithema.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Ich weiß.

Richterin Frau Dr. Goetze: Er [Dr. Korte] muss verstehen, was sie [die Dolmetscherin] sagt.

Christiansenanwalt Dr. Chrsitian Schertz erzeugt einen aufgeregten Eindruck.

Der Vorsitzende zum Zeugen: Können Sie sich an die konkrete Situation erinnern?

Martin Medus: An Sabine kann ich mich nicht ernnern. An die anderen ja. Kann mich ganz gut erinnern. Wenn man sich das Bild genau anguckt, so sind wir versteckt. Ich habe eine Brille auf, mein Vater ist versteckt, wir tragen Hüte.

Der Vorsitzende: Die Aussage über die Leute bezieht aich auf diese Situation?

Martin Medus: Allgemein kann ich mich erinnern, dass wir oft an diesem Strand waren. An diesen konkreten Tag kann ich mich nicht erinnern. Ich habe selbst Bilder gemacht. Da sieht man, welche Lezte am Strand waren.

Richter Dr. Korte: Wie viele Leute waren es.

Martin Medus zeigt auf Bild: Es waren nicht viel. Einige waren da oder da.

Richter Dr. Korte: 10, 50 oder 100 oder 1000?

Martin Medus: Auf dem ganzen Strand fünfzig.

Richter Dr. Korte ditiert zu Protokoll.

Der Vorsitzende zu Dr. Korte: Es ist in beiden Verfahren die K19. Totraler Parallelfall.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: ...

Martin Medus: ...

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Ist dieses Foto von Ihne gemacht oder vom Bruder?

Martin Medus: Ich habe 300 Fotos gemacht.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Dieses Foto demonstriert, wie viele Lezte da waren?

Martin Medus: Ja.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Wenn Sie sagen fünfzig, dann sehe ich das Foto und sage, es waren weniger.

Martin Medus: Ja.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz zeigt ein anderes Foto: Wenn ich dieses Foto sehe, dann waren es 50.

Martin Medus: 200.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Können es auch weniger als 50 gewesen sein?

Martin Medus: Nein, es waren weniger.

Christiansenanwalt Helge Reich zegt ein anderes Foto: Ist das ungefähr der Luegfeort?

Martin Medus: Ich habe nicht den ganzen Tag auf dem Felsen gesessen.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: War es diese Ecke?

Richter Dr. Korte: Bei diesem Felsen?

Martin Medus lacht: Ich bin nicht den ganzen Tag auf dem Felsen geblieben.

Beklagtenanwälin von Bassewitz: Die anderen Leute, wie lagen die? Über die ganze Bucht verteilt?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Das ist nicht das Bewesithema.

Martin Medus: Es sind zwei Jahre her. Ich kann keine Zeichnung machen.

Beklagtenanwälin von Bassewitz: ...

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Er hat gesagt, kann keine Zeichnung machen.

Beklagtenanwälin von Bassewitz: Wie weit war der Anstand zu den anderen Leuten?

Martin Medus: Groß.

Beklagtenanwälin von Bassewitz: Haben Sie mit anderen Leuten geplaudert?

Martin Medus: ...

Beklagtenanwälin von Bassewitz: Hier ist ein anderes Foto. Wie weit sind die Leute entfernt nach Ihrer Erinnerung?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz läuft im Saal hin und her, spricht dazwischen: Das liegt am Winkel, wie das Foto gemacht wurde.

Richter Dr. Korte zu Dr. Chrsitian Schertz: Kann mich nicht konzentrieren. Das mit dem Winkel,kommt das vom Zeugen oder von Schertz?

Martin Medus: Vom Zeugen nd gleichermaßen von Schertz.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz gibt nicht azuf, die Antworten zu beinflussen.

Martin Medus: Ich habe nicht an den Leuten geklebt. Es ist sicher eine Winkelfrage (B34).

Beklagtenanwälin von Bassewitz: Wurde geplaudert?

Martin Medus: Nein, geplaudert wurde nicht.

Beklagtenanwälin von Bassewitz: Kann er sich erinnern, wie weit die Gruppe war? Kann er sich überhaupt an die Gruppe erinnern?

Martin Medus: Weit. Viel weiter, als es hier erscheint. 7 Meter, vieleicht. So weit, wie bis zum Ende dieses Saals.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz spricht immer wieder dazwischen.

Der Vorsitzende zu Dr. Schertz,: Er will den Flieger kriegen. Er wird diesen nicht kriegen, wenn es so weiter geht. Würde Sie [Herr Schertz] wieder zurücktreten.

Beklagtenanwälin von Bassewitz: In den Schritfsätzen wid von einem russischen Grüppchen gesprochen. Ist es diese Gruppe?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz schaut sich das Bild genau an.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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