324 O 675/07 - 13.03.2009 - Sabine Christiansen möchte nicht verlieren; Unterstützung leistet Dr. Schertz

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche
dog_cat.jpg BUSKEISMUS

Diese web-Site ist ein
Aktionskunstprojekt
Realsatire
Buskeismus-Forschung

cat_judge.gif


Inhaltsverzeichnis

Sabine Christiansen vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag

13.03.09: 324 O 675/07 Sabine Christiansen vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
13.03.09: 324 O 840/07 Sabine Christiansen vs. Freizeitwoche Verlag GmbH & Co. KG

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Andreas Buske
Richterin am Landgericht Dr. Goetze
Richter am Landgericht Dr. Korte Zeugen der Klägerin: Ehemann Norbert Medus, Stiefsöhne Martin Meduse und Lucas Meduse

Die Parteien

Klägerseite: In beiden Sachen Kanzlei: Schertz pp.; RA Dr. Christian Schertz und Helge Reich
Beklagtenseite: In Sache 324 O 675/07 Kanzlei: Klawitter pp.; RA'in Dr. von Bassewitz; Justiziar der Beklagten Dr. Mai
In Sache 324 O 840/07 Kanzlei: Lovells pp.; RA Dr. Engels; Justiziar der Beklagten Dr. Mai
Zeugen der Klägerin:

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

324 O 675/07 Sabine Christiansen vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge