324 O 675/07 - 13.03.2009 - Sabine Christiansen möchte nicht verlieren; Unterstützung leistet Dr. Schertz

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-'''10.07.09:''' In der Sache <font color="#800000">324 O 840/07</font> Christiansen vs. Freizeitwoche ergeht ein Urteil: Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 15.000 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 7/10, die Beklagte 3/10 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000 Euro.+'''10.07.09:''' '''Vorsitzender Richter Herr Buske:''' In der Sache <font color="#800000">324 O 840/07</font> Christiansen vs. Freizeitwoche ergeht ein Urteil: Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 15.000 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 7/10, die Beklagte 3/10 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000 Euro.
In der Sache <font color="#800000">324 O 8675/07</font> Christiansen vs. Heinrichr Bauer Verlag ergeht ein Urteil: Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 20.000 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 3/5, die Beklagte 2/5 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000 Euro. In der Sache <font color="#800000">324 O 8675/07</font> Christiansen vs. Heinrichr Bauer Verlag ergeht ein Urteil: Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 20.000 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 3/5, die Beklagte 2/5 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000 Euro.

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Sabine Christiansen vs. Heinrich Bauer und Freizeitwoche

13.03.09: 324 O 675/07 Sabine Christiansen vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
13.03.09: 324 O 840/07 Sabine Christiansen vs. Freizeitwoche Verlag GmbH & Co. KG

Die Sache begann vor der Zensurkammr vor mehr als einem Jahr, am 11.01.2007. Die Klägerin reist mit ihren Norbert und seinen Kindern nach St. Barth. Möchte nicht mit vierhundert Fotografen zusammen sein. Die Abgeschiedenheit sollte vor Fotografen schützen.

Wir berichteten über diese erste Verhandlung. Soweit die Pseudoöffentlichkeit es verstand, forderte die Klägerin 40.000,00 EUR Schandesersatz bzw. Schmerzensgeld. Das Gericht meinte damals, soviel sei nicht drin, denn so ganz abgeschieden war der Strand wohl nicht und ... .

Heute wurden der Ehemann und seine beiden Söhne als Zeugen befragt, um dem Gericht die Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgeldes zu erleichtern.


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Andreas Buske
Richterin am Landgericht Dr. Goetze
Richter am Landgericht Dr. Korte Zeugen der Klägerin: Ehemann Norbert Medus, Stiefsöhne Martin Meduse und Lucas Meduse

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: In beiden Sachen Kanzlei: Schertz pp.; RA Dr. Christian Schertz und Helge Reich
Beklagtenseite: In Sache 324 O 675/07 Kanzlei: Klawitter pp.; RA'in Dr. von Bassewitz; Justiziar der Beklagten Dr. Mai
In Sache 324 O 840/07 Kanzlei: Lovells pp.; RA Dr. Engels; Justiziar der Beklagten Dr. Mai
Zeugen der Klägerin: Ehemann Norbert Medus, Stiefsöhne Martin Medus und Lucas Medus
Dolmetscherin: Marie-Annick Pfeiffer

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Die Berichterstattung erfolgt an Hand der Notizen des Vertreters der Pseudoöffentlichkeit. Richter Dr. Korte notiert sich die übersetzten Anworten und diktiert danach die Fragen und Antworten ins Protokoll. Damit sind die möglichen und sicher vorhandenen Differenzen in dem Protokolltext des Gerichts und den hier niedergeschriebenen Notizen der Pseudoöffentlichkeit zu erklären.

[bearbeiten] Sabine Christiansen vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag 324 O 675/07 und Freizeitwoche Verlag 324 O 840/07

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske belehrt alle drei Zeugen. Dann wird entschieden, dass die Söhne als erste befragt werden, weil diese noch heute nach Paris zurückfliegen möchten.

1. Zeuge: Ich heiße Martin Medus, bin 19 Jahre als, Student und wohne in Paris.

Der Vorsitzende: Ist das Beweisthema bekannt, weil qwir nur in Deutschland geladen haben? Es geht um die Urlaubsfotos, die gemacht wurden. Können Sie sich erinnern an die Urlaubssituation?

Zeuge Martin Medus: Ja ... wir waren am Strand.

Der Vorsitzende: Wie war die Situation? Waren viele Leute am Strand, wenig Leute? Wie sah es aus? Ich war nicht dabei.

Zeuge Martin Medus: Es war vor zwei Jahren. Im allgemeinen versuchen wir Strände zu vermeiden, wo viele Leute waren. Wenn wir uns am Strand trafen, dann waren dort wenig Leute.

Der Vorsitzende: War das immer die gleiche Stelle?

Zeuge Martin Medus: Wir wechselten sehr oft. Wir haben überlegt, zu welcher Zeit wir da liegen wollen.

Der Vorsitzende: Weswegen?

Zeuge Martin Medus: Um Leute zu vermeiden. Wir wurden auch von Fotografen verfolgt. Wir wollte es maximal vermeinen, in ekine solche Situation zu gelangen.

Der Vorsitzende sucht die Bilder: Sind da viele Leute?

Zeuge Martin Medus: Es war dieser Strand (K19).

Der Vorsitzende: War es immer dieser Strand, oder waren es unterschiedliche Strände?

Zeuge Martin Medus: Besonders oft war es dieser Strand. Ein zwei Mal sind wir zum anderen Strand gegangen.

Der Vorsitzende zeigt ein anderes Strandbild mit mehr Leuten: Oder beschreibt das besser die Situation am Strand?

Zeuge Martin Medus: Es waren nicht so viele Leute, [wie auf diesem Bild].

Richter Dr. Korte: Was war das Maximun an Leuten am Strand?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Es kommt auf die konkrete Situation an. ... April ... . Wir haben ein klares Beweisthema.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Ich weiß.

Richterin Frau Dr. Goetze: Er [Dr. Korte] muss verstehen, was sie [die Dolmetscherin] sagt.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz erzeugt einen aufgeregten Eindruck.

Der Vorsitzende zum Zeugen: Können Sie sich an die konkrete Situation erinnern?

Zeuge Martin Medus: An Sabine kann ich mich nicht erinnern. An die anderen ja. Kann mich ganz gut erinnern. Wenn man sich das Bild genau anguckt, so sind wir versteckt. Ich habe eine Brille auf, mein Vater ist versteckt, wir tragen Hüte.

Der Vorsitzende: Die Aussage über die Leute bezieht aich auf diese Situation?

Zeuge Martin Medus: Allgemein kann ich mich erinnern, dass wir oft an diesem Strand waren. An diesen konkreten Tag kann ich mich nicht erinnern. Ich habe selbst Bilder gemacht. Da sieht man, welche Lezte am Strand waren.

Richter Dr. Korte: Wie viele Leute waren es.

Zeuge Martin Medus zeigt auf Bild: Es waren nicht viel. Einige waren da oder da.

Richter Dr. Korte: 10, 50 oder 100 oder 1000?

Zeuge Martin Medus: Auf dem ganzen Strand fünfzig.

Richter Dr. Korte ditiert zu Protokoll.

Der Vorsitzende zu Dr. Korte: Es ist in beiden Verfahren die K19. Totaler Parallelfall.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: ...

Zeuge Martin Medus: ...

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Ist dieses Foto von Ihnen gemacht oder vom Bruder?

Zeuge Martin Medus: Ich habe 300 Fotos gemacht.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Dieses Foto demonstriert, wie viele Lezte da waren?

Zeuge Martin Medus: Ja.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Wenn Sie sagen fünfzig, dann sehe ich das Foto und sage, es waren weniger.

Zeuge Martin Medus: Ja.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz zeigt ein anderes Foto: Wenn ich dieses Foto sehe, dann waren es 50.

Zeuge Martin Medus: 200.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Können es auch weniger als 50 gewesen sein?

Zeuge Martin Medus: Nein, es waren weniger.

Christiansenanwalt Helge Reich zegt ein anderes Foto: Ist das ungefähr der Liegeort?

Zeuge Martin Medus: Ich habe nicht den ganzen Tag auf dem Felsen gesessen.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: War es diese Ecke?

Richter Dr. Korte: Bei diesem Felsen?

Zeuge Martin Medus lacht: Ich bin nicht den ganzen Tag auf dem Felsen geblieben.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Die anderen Leute, wie lagen die? Über die ganze Bucht verteilt?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Das ist nicht das Beweisthema.

Zeuge Martin Medus: Es sind zwei Jahre her. Ich kann keine Zeichnung machen.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: ...

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Er hat gesagt, kann keine Zeichnung machen.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Wie weit war der Anstand zu den anderen Leuten?

Zeuge Martin Medus: Groß.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Haben Sie mit anderen Leuten geplaudert?

Zeuge Martin Medus: ...

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Hier ist ein anderes Foto. Wie weit sind die Leute entfernt nach Ihrer Erinnerung?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz läuft im Saal hin und her, spricht dazwischen: Das liegt am Winkel, wie das Foto gemacht wurde.

Richter Dr. Korte zu Dr. Christian Schertz: Kann mich nicht konzentrieren. Das mit dem Winkel, kommt das vom Zeugen oder von Schertz?

Zeuge Martin Medus: Vom Zeugen nd gleichermaßen von Schertz.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz gibt nicht auf, die Antworten zu beeinflussen.

Zeuge Martin Medus: Ich habe nicht an den Leuten geklebt. Es ist sicher eine Winkelfrage (B34).

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Wurde geplaudert?

Zeuge Martin Medus: Nein, geplaudert wurde nicht.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Kann er sich erinnern, wie weit die Gruppe war? Kann er sich überhaupt an die Gruppe erinnern?

Zeuge Martin Medus: Weit. Viel weiter, als es hier erscheint. 7 Meter, vielleicht. So weit, wie bis zum Ende dieses Saals.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz spricht immer wieder dazwischen.

Der Vorsitzende zu Dr. Schertz,: Er will den Flieger kriegen. Er wird diesen nicht kriegen, wenn es so weiter geht. Würde Sie [Herr Schertz] wieder zurücktreten.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: In den Schriftsätzen wird von einem russischen Grüppchen gesprochen. Ist es diese Gruppe?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz schaut sich das Bild genau an, scheint gestress zu sein.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Die anderen Personen, kann er diese beschreiben?

Zeuge Martin Medus: Weiß nicht.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Lagen die anderen auf Liegen? Gab es Sonnenschirme?

Zeuge Martin Medus: Weiß ich nicht. Nein, sonst wären auf dem Bild Liegen.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Es gabe kene Liegen?

Zeuge Martin Medus: Ja.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Wann, zu welcher Zeit haben Sie die 300 Fotos gemacht? Waren Sieim Restaurant oder hatten Sie Proviant dabei?

Zeuge Martin Medus: Wir haben gegessen. Ein Mal haben wir am Strand gegessen. Ob es an diesem Tag war, weiß ich nicht. Ansonsten im Restaurant.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz korriegiert den zeugen immer wieder, spricht daziwshcne, ist aufgeregt.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: ...

Zeuge Martin Medus: Ist das wichtig?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Nein.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Ich möchte wissen, ob Sport getrieben wurde, ob sie rumgelaufen sind? Möchte diese Frage gestellt wissen.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz protestiert: Ich beantrage, diese Frage als unzulässig abzulehnen.

Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Es ist eine Schikane. Sie wissen, die jungen Lezte wollen zurück nahc Paris. Ob sie Sport treiben, darauf kommt es nicht an.

[bearbeiten] Pausengespräch mit xxxxx

Das Pausengespräch ist aus profilaktischen Gründen wegen drohendem Verbot vom Netz genommen. Wird ohne Erlaubnis des Gesprächspartners nicht wieder ins Netz gestellt.


[bearbeiten] Die Verhandlung geht weiter

Das Gericht betrifft wieder den Geruchtssaal. Der Vorsitzende: Die Frage wird zugelassen.

Zeuge Martin Medus: Zwei Männer spielten Fussball.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Ich möchte noch ein GFoto zeigen, wo man sieht ... .

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Woher ist das Foto?

Aus dem Zuschauerraum: Hat 300 Fotos gemacht.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Das Foto ist nicht von ihm. Widerspreche der Vorlage dieses Fotos.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz wiederholt: Widerspreche der Vorlage dieses Fotos und der Frage.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Gut, wir nehmen Ihr Foto.

Richter Dr. Korte: Bleiben nur da. haben schlechte Qualität.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Hier sieht man andere Personen.

Zeuge Martin Medus: Sind es die gleichen? Kann mich nicht erinnern.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Über welches Datum sprechen wir? Wann ... ?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Fragt ihn jetz kaut nach Datum und ... .

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Wie sind Sie zum Strand gekommen? Mit dem Fahrrad? Mit dem Auto?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Widerspreche dieser Frage, beanstande diese Fr<age. Höre langsam .. . Es sind keine Fragen. Dann kommt noch, was ist zum Frühstück gegessen worden?

Die Richter ziehen sich zur Entscheidung zurück. Schertz mach eine sehr nervösen Eindruck.

Nach Widedereintritt der Richter stehr Dr. CVhrsitian Schjertz als einziger auf. Der Vorsitzende: Auch diese Frage wird zugelassen.

Zeuge Martin Medus: Mit dem Auto.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Super Erkenntnis! Was haben Sie, Frau bassewitz an diesem Tag gemacht?

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Haben Sie [Martin Medus] sich auf die heutige Verhandkung vorbereitet?

Zeuge Martin Medus: Nein.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Sie haben nur das Beweisthema gelesen, sonst nichts?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Ich sehe ihn heute zum ersten mal.

Zeuge Martin Medus: Ob wir uns sahen?

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Ist das mit Vater, Bruder und Anwalt abgesprochen? Haben Sie die Akte, die Schriftsätze gelesen?

Zeuge Martin Medus: Nein, vermute, ist alles deutsch.

Der Vorsitzende: Stimmt.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Warum ist der andere Termin geplatzt?

Beklagtenanwältin von Bassewitz beanstandet die Frage: Weil wir ns mit der Gegenseite geeinigt haben, den Termin zu verschieben.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Es ist eine Glaubhaftigkeitsfrage.

Richterin Dr. Goetze zu Dr. Schertz Etwas Grundsätzlichen. Ich wünsche mir, dass nur der Zeuge auf die Fragen antwortet. Oder antwortet er Ihnen? Ich komme durcheinander.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Es geht um das geordnete Verfahren, [Herr Schertz].

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Lasse die Frage zu. Wir wissen nicht, ob er weiß, wann der Termin war.

Der Vorsitzende: Lassen Sie ihn [den Zeugen] antworten.

Zeuge Martin Medus: Habe über den Termin nicht Bescheid gewusst. Weiß, dass was vorgesehen war. Hatten für den 12.02.09 … Dann wurde das auf heute verlegt.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz nimmt Nasenspray zu sich.

Beklagtenanwalt Dr. Engels steht auf, geht zum Zeugen und zeigt Fotos: Hier liegt ein Handtuch, liegen Schuhe.

Zeuge Martin Medus: Das sind unsere. Ich glaube, das ist mein rotes Handtuch.

Beklagtenanwalt Dr. Engels läuft im Raum und stellt die Fragen: Wie groß ist der Abstand zum roten Handtuch? 6 Meter?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Bestimmt.

Der Vorsitzende:

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Wenn Fragen gestellt werden, die nicht Beweisthema sind, kommen Sie nicht zurecht.

Richterin Dr. Goetze: Natürlich wissen wir das. Wer kommen zurecht.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: … .

Richterin Dr. Goetze: Ich habe Schwierigkeiten zu folgen, wenn von allen Seiten gesprochen wird.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz verlässt den Gerichtssaal mit dem Handy am Ohr.

Richter Dr. Korte diktiert: Wir haben zwei gleiche rote Handtücher … . Der Abstand zum Sonnenschirm, so schätze ich, beträgt 5-6 Meter.

Zeuge Martin Medus: Habe damals die Entfernung zwischen den Menschen nicht gemessen. Ich suchte nur einen Platz, an dem die Leute nicht aneinander kleben.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Waren Fotografen am Strand?

Zeuge Martin Medus: Am Strand habe ich keine gesehen. In Mal morgens an unserem Haus, als wir wach wurden. Als wir zum Strand gingen … waren gezwungen zum anderen Strand zu gehen. An einem tag sahen wir 2-3 Fotografen. Ein deutscher Mann kam auf uns zu und sagte:ich warne, hier sind Fotografen.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Wurde diskutiert, weshalb die Fotografen da sind?

Zeuge Martin Medus: Na, uns wollte man fotografieren.

Der Vorsitzende lacht: Da ist was dran.

Richter Dr. Korte diktiert: Um 15:14 wir der zeuge dankend entlassen.

Der Vorsitzende lacht: Wir bedanken uns vielmals.

Der nächste Zeuge: Ich heiße Lucas Medus, bin 22 Jahre alt, betreibe eine Musikfirma, lebe in Paris.

Der Vorsitzende: Ihnen ist das Beweisthema bekannt. Was können Sie dazu sagen?

Zeuge Lucas Medus: Es war Ende des Tages … Wir waren am Ende des Felsens, um etwas isoliert zu sein.

Der Vorsitzende: Meine Damen und Herren, die K19.

Der Vorsitzende, Richter Dr. Korte, Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz haben keine Fragen.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Wie viel Personen waren am Strand?

Zeuge Lucas Medus: 30. Das ist zwei Jahre her. Die Leute lagen entfern von uns, weiter als dieser Personen [der Zeuge zeigt auf die beiden Referendare] von mir entfernt.

Beklagtenanwältin von Bassewitz zeigt ein Bild: Gehören diese Personen zu Ihnen?

Zeuge Lucas Medus: Sie sind nicht nah.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Wir weit weg?

Zeuge Lucas Medus: Weiter … 20 Meter vom Felsen weg. Es liegt an der Perspektive der Bilder. Es sieht nah aus. Ich kann mich erinnern. Sie sind ziemlich schnell gegangen. Es gibt Bilder, wo diese nicht mehr drauf sind.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Können Sie sich erinnern, andere Leute beim Gespräch gehört zu haben?

Zeuge Lucas Medus: Nein.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: gab es Familien mit Kindwern?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Es ist kein Beweisthema, ob Familien mit indern da waren.

Der Vorsitzende: Natürlich ist das Beweisthema.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz beruhigt sich, lächelt und kokketiert sogar mit dem Publikum:

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Haben Sie sich auf die Zeugenbefragung vorbereitet?

Zeuge Lucas Medus: Ein bisschen. War außerdem in Berlin

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Mit wem?

Zeuge Lucas Medus: Mit Sabine, Papa, bin … Wurde vorgestellt, damit wir wissen … .

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Wurde der Rechtsanwalt vorgestellt?

Zeuge Lucas Medus: Vor zwei Wochen in Berlin. Wir sind extra nach Berlin geflogen.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: War Ihr Bruder dabei?

Zeuge Lucas Medus: Nein. Es war im Büro.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Vor zwei Wochen? Haben Sie Akten, Schriftsätze gesehen?

Zeuge Lucas Medus: Nein. Nur die besagten Zeitschriften gesehen. Diese Art von Zeitschriften kaufen wir nicht.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Verstehe ich.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Haben Sie darüber gesprochen, wie die Zeugenvernehmung so läuft?

Zeuge Lucas Medus: Nein, nicht wirklich. Man hat uns gesagt, wir sollen uns nur an die Situation, die Herrlichkeit erinnern.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Weshalb ist der erste Termin ausgefallen?

Zeuge Lucas Medus: Weil wir arbeiten. Drei Personen zusammen zu bekommen … haben verlangt … Der Termin war nicht klar festgemacht. Es war kein fester Termin.

Beklagtenanwalt Dr. Engels steht auf, läuft im Saal und stellt Frage. Dr. Christian Schertz steht ebenfalls auf und stellt sich neben Dr. Engels

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz schaut zur Pseudoöffentlichkeit: Nur die Wahrheit.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Waren auf der Insel Fotografen?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Was ist das für eine Frage, ob auf der Insel Fotografen waren? Jeder Tourist ist ein Fotograf, wie er eine Fotoapparat hat.

Zeuge Lucas Medus: Jedenfalls haben wir gehofft, dass es keine Fotografen gab.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Das kann man protokollieren.

Der Vorsitzende: Wir haben Zeit.

Zeuge Lucas Medus wird als zeuge entlassen. Im Zuschauerraum sitzt auch die Schwester von Sabine Christiansen.

Der Vorsitzende: Man hätte sich auch vergleichen können.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Frau Raben … haben uns auf 25.000 geeinigt Eigentlich Stillschweigen vereinbart.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Man kann Sie jetzt verklagen.

Zeugenbefragung von Norbert Medus, des Ehemann der Klägerin

Zeuge Norbert Medus: Ich heiße Norbert Medus, bin 56 Jahre alt, Präsident einer Firma, habe zwei Adressen, eine in Paris.

Der Vorsitzende: Sie sind mit der Klägerin verheiratet. Sie brauchen nicht auszusagen. Möchten Sie aussagen?

Zeuge Norbert Medus: Ja, ja, ich möchte aussagen.

Der Vorsitzende: Es geht um Urlaubsfotos. Diese hier sind ziemlich ähnlich. Können Sie sich erinnern an diese Fotos? Wann, wo es war?

Zeuge Norbert Medus: Es war Dezember auf der Insel St. Barths, wo wir unseren Urlaub verbrachten.

Der Vorsitzende: Es sind Strandfotos.

Zeuge Norbert Medus: Ja. Es ist am Strand, wo wir am Ende des Tages hingehen, wo wir ein bisschen Intimität haben.

Der Vorsitzende: Es gibt mehrere Strände. Ist es dieser Strand?

Zeuge Norbert Medus: Ja.

Der Vorsitzende: Da ist eine Kringel. Ist das der Ort, den Sie aufgesucht haben?

Zeuge Norbert Medus: Ja. Wir sehen uns in dieser Ecke, um Ruhe zu haben.

Der Vorsitzende: Als diese Fotos gemacht wurde, sah es eher so aus der so?

Zeuge Norbert Medus: In den Stunden, wo wir an den Strand gehen, sah es nicht so aus. Wir gehen um 18:00 oder 18:30 hin, um unsere Ruhe zu haben.

Der Vorsitzende: Wie viel Leute sind am Strand. … .

Zeuge Norbert Medus: Es ist am Ende des Tages. Vielleicht 10 oder 15. Ich weiß es nicht. Sonst bleiben wir Tags über zu Hause, am Schwimmbad, nehmen die Sonne. … Normalwerweise sind wir das 18:00 bis 19:30. Bleiben Nachts nicht auf dem Strand. Wir sind da , um zu sehen, wie die Sonne untergeht.

Der Vorsitzende: Habe keine Fragen.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Haben keine Fragen.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: ….

Zeuge Norbert Medus: Wir benutzen keine Sonnenschirm. Ob wir an diesem Tag im Restaurant waren, weiß ich nicht.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Kann aber sein?

Zeuge Norbert Medus: Weiß nicht. Ich schlafe auf dem Bild. Ann mich nicht erinnern.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Wie lange haben Sie geschlafen?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Deckungsgleiche rage. Sie haben schulmädchenartig die Fragen vorbereitet. War 1,5 Stunden am Strand, hat geschlafen. Er kann nicht sagen, wie viele Leute am Strand da waren. Es war der 23.12.2007.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Sind Sie an anderen tagen auch an den Strand gegangen?

Zeuge Norbert Medus: In der Woche bin ich zwei bis drei Mal mit den Kindern an diesen Strand gegangen.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Auch zum anderen Strand?

Zeuge Norbert Medus: Sehr selten.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Wenn man sich diese Fotos ansieht, so ist das …

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Ich langweile mich zu Tode.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Das ist kein Argument.

Beklagtenanwältin von Bassewitz:

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Beantrage, diese Frage nicht zuzulassen.

Richter Dr.Korte zum Zeugen: Bitte, diese Frage nicht beantworten.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Dass ich mich langweile, ist kein Argument, das stimmt.

Zeuge Norbert Medus: Daran kann ich mich nicht erinnern. Auf dem Bild schlafe ich.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Ist das eine typische Strandsituation?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Rüge diese Frage.

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Die Frage wird zugelassen.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Vielleicht ist er doch vorher gekommen.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Lasse diese Frage nicht zu. Es ist reine Spekulation. Die Frage ist schon gestellt worden.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Wie viele Personen befanden sich am Strand als die Familie den Strand verlassen hat?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Kinderfrage.

Zeuge Norbert Medus: Fünf.

Beklagtenanwältin von Bassewitz diskutiert das Bild: Hier sehe mehr.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Ich sehe nur vier.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Ich glaube nicht, dass er allein Tennis gespielt hat. Vielleicht kann er das Erinnerungsvermögen auffrischen, und es waren mehr Personen.

Zeuge Norbert Medus: Wen man in die Nähe des Restaurants ankommt, dann gibt es mehr Leute. Dann war es ein Missverständnis.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Wie viel Leute waren es, einschließlich der Leute am Restaurant? Alle zusammen am Strand.

Zeuge Norbert Medus: In dem Moment, wo ich aufstehe … kann ich die Leute nur … Habe gesagt, zehnt Leute.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Hat ganz klar gesagt, zehn.

Richter Dr.Korte: Wir machen nur Fragen und Antworten oder einen Debattierclub? Herr Schertz, es ist so anstrengend, wenn Sie immer dazwischen was sagen.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Nehmen Sie nur das jetzt auf.

Richter Dr.Korte: Nein, ich nehme das jetzt nicht auf, sondern er’s die Fragen, dann die Antworten.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Haben Sie sich mit Ihren Söhnen und der Familie für die heutige Vernehmung abgesprochen.

Zeuge Norbert Medus: Nein.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Gar nicht?

Zeuge Norbert Medus: Das erste Mal bin ich vor Gericht. Die Söhne haben Fragen gestellt, die der Vater beantwortet hat.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Wir haben Sie sich auf heute vorbereitet? Haben Sie die Akte gesehen, die Schriftsätze?

Zeuge Norbert Medus: Überhaupt nicht.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Haben Sie mit Herrn Schertz gesprochen?

Zeuge Norbert Medus: Ja.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Hat er gesagt, was gesagt werden soll?

Zeuge Norbert Medus: Nein. Nur die Wahrheit.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Weshalb ist der erste Termin nicht wahrgenommen worden?

Zeuge Norbert Medus: Weiß nichts von einem anderen Termin. Kann mich nicht daran erinnern.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz korrigiert ständig die Aussagen des Zeugen.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Warum haben Sie diese Stelle ausgesucht?

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Darauf wurde schon geantwortet.

Zeuge Norbert Medus: Es war eine ruhige Stelle.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Es gab keinen weiteren Grund? Sie haben die Stelle ausgesucht hur, weil es eine ruhige Stelle war?

Zeuge Norbert Medus: Ja.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Sie sind um 18:00 Uhr zum Strand gegangen, damit möglich wenig Menschen und kein Fotograf angetroffen werden?

Zeuge Norbert Medus: Natürlich.

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Sie legen dem Zeugen die Antwort in den Mund.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Stelle die Frage neu. Weshalb sind Sie so spät zum Strand gegangen.

Zeuge Norbert Medus: Um Ruhe und Intimität zu haben.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Am kurzem Schatten sieht man, dass die Sonne hoch steht.

Christiansenanwalt Dr. Christian Schertz: Es ist eine Vermutung, keine Frage. Beantrage, die Frage nicht zuzulassen.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Können Sie sich erinnern, wann dieses Foto erstellt wurde?

Zeuge Norbert Medus: Nein, kann mich nicht erinnern.

Beklagtenanwältin von Bassewitz: Kann es sein, dass es früher Nachmittag war?

Zeuge Norbert Medus: Nein.

Der Vorsitzende: Da müssen wir einen Ortstermin machen.

Richterin Dr. Goetze: Schön. Haben uns diesen verdient.

Richter Dr. Korte diktiert: Um 17:50 wird der zeuge entlassen.

Der Vorsitzende: Bedanken uns nochmals bei der Dolmetscherin.

Richter Dr. Korte diktiert: Frau Pfeiffer wird um 17:52 entlassen und das wird ins Protokoll aufgenommen.

Der Vorsitzende: Anträge sind gestellt worden. Sollen beweiswürdigende Schriftsätze eingereicht werden? Wie lange brauchen Sie?

Beklagtenanwalt Dr. Engels: Vier Wochen. Brauchen aber das Protokoll.

Christiansenanwalt Helge Reich: Urlaub. Vier Wochen ein bisschen knapp.

Der Vorsitzende: Der 15. Mai müsste reichen.

Richter Dr. Korte diktiert: Beschlossen und verkündet: Alle der Parteien können zum Ergebnis der Bewesaufnahme bis zum 15.05.2009 Stellung nehmen. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freutag, den 10.07,.09, 9;:55, Saal B335.

Christiansenanwalt Helge Reich: Kann man auf die Schriftsätze antworten?

Der Vorsitzende: Mache dazu keinen Termin.

[bearbeiten] Urteilsverkündung

10.07.09: Vorsitzender Richter Herr Buske: In der Sache 324 O 840/07 Christiansen vs. Freizeitwoche ergeht ein Urteil: Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 15.000 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 7/10, die Beklagte 3/10 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000 Euro.

In der Sache 324 O 8675/07 Christiansen vs. Heinrichr Bauer Verlag ergeht ein Urteil: Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 20.000 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 3/5, die Beklagte 2/5 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000 Euro.

[bearbeiten] Kleine Episode nach der Verhandlung

Veröffentlichung der Episode mit der Einstweiligen Verfügung vom 19.03.2009 Az. 27 O 284/09 verboten.

Dieses Gespräch fand unter Zeugen in einer entspannten Atmosphärer statt. Es wurde gelacht.

Die Zersunrichter waren dieses Mal der Vorsitzender Richter Herr Mauck, Richterin am Landgericht Frau Becker, Richterin am Amtsgericht Frau Dr. Hinke

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Richter Michael Mauck mit Journalisten groß

Vors. Richter am Landgericht Michael Mauck

Richterin am Landgericht Dr. Hinke
Richterin am Landgericht Becker

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Richterin Dr. Hinke, Richter Mauck, Richterin Becker
groß

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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