324 O 675/07 - 13.03.2009 - Sabine Christiansen möchte nicht verlieren; Unterstützung leistet Dr. Schertz

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Inhaltsverzeichnis

Sabine Christiansen vs. Heinrich bauer Zeitschriften Verlag

13.03.09 324 O 675/07 Sabine Christiansen vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag
13.03.09 324 O 840/07 Sabine Christiansen vs. Freizeitwoche Verlag GmbH & Co. KG

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Andreas Buske
Richterin am Landgericht Dr. Goetze
Richter am Landgericht Dr. Korte

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Nesselhauf pp.; RA'in Dr. Steohanie Vendt
Beklagtenseite: Kanzlei: Prof. Schweizer; RA Markus Hermann

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälie

324 O 675/07 Sabine Christiansen vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag

Beklagtenanwalt Herr Hermann von der Kanzlei Schweitzer: 1/3, 2/3 ..... Kostenrücknahme ....

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Keine Neuigkeiten?

Kläger Kahn-Anwältin Stephanie Vendt von der Kanzlei Nesselhauf als Roboter: Antrag zu 1) wird zurückgenommen.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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