324 O 669/09 - 19.02.2010 - Hell Angels Präsident Hanebuth klagt gegen die Presse

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Version vom 07:30, 29. Jul. 2010

Corpus Delicti

Frank Hanebuth genannt „Steintorkönig“ oder „der Lange“, ist Präsident des Hells Angels-Charters von Hannover. Im Internet finden wir nicht nur Nettes über den Kläger. Die Beklagte gibt u.a die Hannoversche Allgemeine Zeitung heraus und gehört zu den kommerziellen Meinungsmachern.

Der Klägeranwalt Helmuth Jipp hat etwas gegen die Gerichtbeichterstattung unter www.-buskeismus.de und klagt nicht selten gegen den Betreiber Rolf Schälike. Der Vorsitzende Richter Hans-Hermann Lauenstein am OLG Hamburg hat bestätigt, dass dieser Anwalt niemals lügt und auch nicht krank ist; zumindest darf man dies nicht behaupten. Wir wissen auch, dass er nicht als Einzelanwalt von zu Hause aus arbeitet.

Angesichts dieser Tatsachen ist es für die Pseudoöfffentlichkeit schwer zu erfahren, um was es in diesem Verfahren wirklich ging. Wir können nur raten und googeln.

Bildnisverbot, Immobilien , Zigaretten, Biergeschichte, Kiez-Größe, Strohmännergeschichte, in strategische Entscheidungen einbezogen…. Wir können uns aussuchen, was dem Kläger nicht passte.

Es könnte durchaus der folgende Artikel gewesen sein, der jetzt angegriffen wird: Hannoversche Allgemeine v. 26.06.2009 20:38 Uhr

Rocker-Szene

LKA Ermittler warnt vor Hells Angels in Hannover

Wenn Volker Kluwe über die Hells Angels in Hannover spricht, formuliert er seine Sätze mit leiser, ruhiger Stimme. Doch was der Leitende Kriminaldirektor beim Landeskriminalamt (LKA) zu sagen hat, sollte Politiker und Geschäftsleute in der Stadt aufhorchen lassen.

„Was die Hells Angels aus dem Steintorviertel gemacht haben, ist nicht rein zufällig passiert, sondern war von Anfang so gewollt.“

Der Party-Plan ist aufgegangen. In knapp zehn Jahren haben die Rocker um ihren Chef Frank Hanebuth aus dem schmuddeligen Rotlichtbezirk eine Amüsiermeile mit schicken Bars und Eventgastronomien gemacht, die fast ausschließlich von den Höllenengeln kontrolliert wird. Von Leuten also, die, wie Kluwe sagt, grundsätzlich „eine hohe Neigung zu Gewaltbereitschaft und zu Straftaten“ an den Tag legen. Allein in Volker Kluwes Abteilung kümmern sich acht Sonderermittler rund um die Uhr um die Rockerkriminalität und beobachten somit auch die Geschäfte der Hells Angels in Hannover: „Wie alle Gruppierungen, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden, sind die HellsAngels bis heute konsequent einem Drei-Phasen-Modell gefolgt.“

In der ersten Phase demonstrierten sie ihre Macht und ihre Überlegenheit. In der zweiten Entwicklungsstufe versuchten sie, sich langsam in einem Gebiet zu etablieren. „Wir gehen davon aus, dass in Hannover jetzt Phase drei begonnen hat“, sagt der LKA-Beamte. Die Rocker wagten den Schritt in die Welt der Wirtschaft, kauften über Strohmänner Immobilien, betreiben Sicherheitsunternehmen oder Veranstaltungsorganisationen. Sogar eigene Bier-, Schnaps- und Zigarettenmarken haben die Höllenengel auf den Markt geworfen. Die Produkte tragen alle die Zahl 81 im Logo. Die Ziffern stehen für die entsprechenden Buchstaben im Alphabet: HA, also Hells Angels.

Die Sonderermittler beobachten diese Entwicklung mit großer Sorge. „Für uns wird es dadurch immer schwerer, ihnen Straftaten nachzuweisen“, sagt Volker Kluwe. Selbst wenn sie von einem Vorfall erfahren, sogar mögliche Opfer oder Zeugen finden – niemand sagt gegenüber der Polizei auch nur ein Wort. Zu groß ist die Angst vor dem langen Arm der Höllenengel. „Ein Hells Angel muss heute nicht mehr zuschlagen. Er muss nur seine Kutte überziehen, und jeder weiß Bescheid“, sagt Volker Kluwe.

Innerhalb der Rockerszene gilt das Steintorviertel inzwischen als Paradebeispiel dafür, wie der Schritt in die Wirtschaft und damit in die Legalität am besten gelingen kann. Kluwe: „In anderen Städten kontrollieren die Hells Angels auch den Rotlichtbereich. Aber Hannover ist ein ganzes Stück weiter.“ Der Einfluss der Rocker zwischen Reuter- und Reitwallstraße reicht bis in die kleinsten Details. So bestimmen sie zum Beispiel, dass Gäste auf der gesamten Partymeile lediglich Bierflaschen der Marken „Beck’s“ und „Support 81“, dem Bier der Hells Angels, mit in die Klubs nehmen dürfen.

Die neuen Geschäftsinteressen der Männer um Frank Hanebuth sind ihnen offenbar so wichtig, dass sie sich sogar mit ihren ärgsten Feinden vom Motorradklub der „Bandidos“ an einen Tisch gesetzt haben. „Wir gehen davon aus, dass es Gespräche gegeben hat“, erläutert Kluwe. Auffällig ist in der Tat: Während in anderen Bundesländern ein zum Teil erbitterter Krieg um Gebietsansprüche zwischen den Rockern tobt, ist es in Niedersachsen in den vergangenen Jahren verhältnismäßig ruhig geblieben. „Es ist schlecht fürs Geschäft, wenn die Medien immer wieder von Übergriffen berichten“, meint Kluwe.

Inzwischen strecken die Motorradrocker ihre Fühler auch immer stärker in die Region aus. In Garbsen betreiben sie ein Sportstudio und einen Tattoo-Shop. In Neustadt am Rübenberge gab es in den vergangenen Wochen Wirbel nach der Neueröffnung eines Tätowierstudios in der Leinestraße. Der neue Betreiber des Geschäfts gehört nach Erkenntnissen der Polizei zu den Hells Angels. Das Studio mit dem Namen „Tattoo your only desire“ wirbt ebenfalls mit der Zahl 81, der Kennziffer der Hells Angels, um Kunden.

Doch auch über die Grenzen Niedersachsens hinaus ist der Rat von Frank Hanebuth und seinen Leuten immer mehr gefragt. „Der Präsident des Charters Hannover wird in fast jede bundesweite strategische Entscheidung der Hells Angels einbezogen“, so Kluwe. Auch eines der wichtigen Ämter des Deutschland-Klubs der Rocker wird von einem Hannoveraner besetzt: Der Schatzmeister der hannoverschen Höllenengel regelt auch die Finanzen seiner Bundesbrüder. [Tobias Morchner]


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Hanebuth vs. Verlagsgesellschaft Madsack GmbH

19.02.10: LG Hamburg 324 O 669/09 Frank Hanebuth vs. Verlagsgesellschaft Madsack GmbH

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Helmuth Jipp
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Senger

Die Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Link

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

19.02.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

12:29, Klägeranwalt Helmuth Jipp beginnt und scherzt.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Sie können aber auch eine Minute warten.

12:30, Vorsitzender: Der Beklagtenvertreter erhält die Durchschrift des Schriftsatzes vom 16.02.2010.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Das ist die formelle Zustellung.

‘‘‘Der Vorsitzende:’’’ Es ist der schönste Fall des Tages.

Beklagtenanwalt Senger: Deswegen ist die Rolle so lang.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Nicht Eisenberg?

‘‘‘Der Vorsitzende:’’’ Das ist das Finale. Der Kläger will das Bildnisverbot. Eine Einwilligung des Klägers liegt nicht vor. Konkludente Einwilligung … . … Zeitgeschichtliches Ereignis. Soll man neuerdings großzügig sein. So steht es in den dicken Büchern. … Hells Angels Party hat eine eigene Biersorte, Eigenbier „Support 81 und „Beck’s“. Man könnte dazu kommen, dass das erlaubt ist.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Auch wenn … _

‘‘‘Der Vorsitzende:’’’ Da nicht.

Richter Dr. Link: Die Angls Lokale betreibt … Immobilienbetreiber, eingekauft … Hat mit Schwerte gar nichts zu tun.

Beklagtenanwalt Senger: Sie bestreiten nicht, das Kiez-Größe [Erdogan A. ]… .

‘‘‘Der Vorsitzende:’’’ Hanebuth Angels … Steintor … Zigaretten, Biergeschichte

Beklagtenanwalt Senger: Habe sechzig Artikel. Deswegen nicht … . Die Presse kann selbst bestimmen, was im öffentlichen Interesse ist.

‘‘‘Der Vorsitzende:’’’ Gesellschaftliche Relevanz muss es haben.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Wir fahren hin.

Vorsitzender lacht: Ortstermin.

Beklagtenanwalt Senger: In Hannover … Partymeile. Es wird immer wieder darüber berichtet. Dasselbe haben die Angels.

Richter Dr. Link: Wenn Bier „Support 81“ verkauft wird. Ist Ihr Indiz.

Beklagtenanwalt Senger: Im Stern war auch ein Bericht.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Dauerereignis?

‘‘‘Der Vorsitzende:’’’ Ja, Dauergeschichte. Ereignis … . Ein berechtigtes Interesse nach UHG § 23, Abs. 2 sehen wir nicht. Nach dem Stand der Dinge würden wir die Fotoveröffentlichung für zulässig erachten. Zum Punkt 2. Dieser pendelt. Das Persönlichkeitsinteresse des Klägers überwiegt. Es gibt keinerlei Grund, diese alte Geschichte rauszuholen. Dass jetzt alles legal abläuft. Läuft alles in Ruhe ab, passiert nichts, Neigen dazu, die Klage zu bestätigen. Dann die Strohmännergeschichte. Da werden wir vielleicht die Beklagte zurecht darauf hinweisen, dass der Kläger die Immobilie selbst erworben hat. Der Eindruck ist zu berücksichtigen.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Der einzige Name.

Der Vorsitzende: Es sei denn, dass Struve … .

Richter Dr. Link: dass Struve über Strohmänner Immobilien gekauft hat.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Es gibt gar nichts in der Hand.

Richter Dr. Link: Eindruck, dass Struve über Strohmänner … . Diesen Eindruck erzeugt der Artikel.

Beklagtenanwalt Senger: Das haben wir gerade nicht behauptet.

Richter Dr. Link: Es ist der Einzige, der im [Zusammenhang mit] Hanebuth genannt wird. Stolpe.

Beklagtenanwalt Senger: Steht, die Rocker … .

Klägeranwalt Helmuth Jipp: … Es ist eine Spekulation der Kripo … Wenn man nichts weiß, wir spekuliert.

Beklagtenanwalt Senger: Weshalb mit Herrn Struve. Vielleicht ist es wahr.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Müssen Sie ins Grundbuch sehen.

Beklagtenanwalt Senger: Es sind 8 bis 9 Ermittler.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Hanebuith steht nicht drin.

Beklagtenanwalt Senger: Sind nicht drin. Wer hat die Beweislast? Ist das ehrenrührig?

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Für Sie nicht, aber sonst ja,

Der Vorsitzende: 4. „ist in die … strategische Entscheidung einbezogen“ Sehen kein § 186. Er ist Chef des Verbandes. Haben auch strategische Entscheidungen. Verbot kann nur ergehen, wenn es keine Anknüpfungspunkte gibt.

Klägeranwalt Helmuth Jipp naiv: Wie kann ich strategischen Einfluss auf Bundesebenen haben, wenn es keine Bundesveranstaltung gab?

Der Vorsitzende: Wenn es keine Bundesveranstaltung gibt, da müssen Sie etwas sagen. Priviligierte Quelle würden wir verneinen. Es geht um die Bewertung. ;am kann sich auf die Bewertung einer privilegierten Quelle nicht verlassen. Man muss selbst recherchieren. Gibt es … Angels in Deutschland?

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Hannover … und … und ….

Der Vorsitzende: Ja: Die Ziffer 5. Wir haben die Tendenz zusagen, der Kläger wird nicht unmittelbar betroffen. Höchstens der Schatzmeister. Regelt die Bundeszentrale. Gibt es einen Bund?

Richter Dr. Link: Was diese Person noch macht … Bundesverband ja, weil ihm ein Schatzmeister zugeordnet wird, den es nicht gibt.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: … wird tätig auch für andere Organisationen. Einen Bundesverein gibt es nicht. Bundesbrüder.

Der Vorsitzende: Macht er Anlagenberatung=?

Richter Dr. Link: Wird noch interessanter.

Beklagtenanwalt Senger: In Hannover kleines Politikum … Nicht nur LKA in Niedersachsen, auch in Neu Brandenburg. Geht mit Gerd Schröder.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Wer ist Gerd Schröder?

Beklagtenanwalt Senger: Haben FKK-Bäder gemietet. Mit Sicherheitsleuten. Es ist nichts passiert. Jetzt sagt er, es gebe ihn kaum in Hannover.

Der Vorsitzende: Eine Bundesvereinigung gibt es nicht.

Klägeranwalt Helmuth Jipp schweigt.

Der Vorsitzende: E .. Unterlassungsverpflichtungserkläruing zu … Dfie Klage dann soweit zurücknehmen.

Beklagtenanwalt Senger: … .

Der Vorsitzende: Wenn er selbst nicht über Strohmänner erwirbt und wenn es keine Bundesebene gibt.

Richter Dr. Link: Gewaltige Recherche.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Föderales System.

Der Vorsitzende: Föderales System ist Bundesebene. Oder ist es eine Räterepublik, die die haben?

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Ich muss mit meinem Mandanten reden. Sie könne ausreden. [Volker] Kluwe kann reden, kann seine Phantasie spielen lassen.

Beklagtenanwalt Senger: … .

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Ist typische Kriminalistenarbeit, so die Minen zu legen.

Beklagtenanwalt Senger: Es ist nicht ehrenrührig.

Klägeranwalt Helmuth Jipp: Wird hochstilisiert auf Bundesebene. Hochkriminalität. Der Schatzmeister organisiert die Bundesfinanzen. Er hat sich auch nicht an die Polizei gewandt. Wird seit acht-neun Jahren ermittelt ohne Ergebnis, weil das nicht aufgelöst wird.

Beklagtenanwalt Senger: Es ist doch besser Hanebuth hat alles im griff als … Kriminelle Vereinigung, … stehen aber unter Beobachtung. Ist doch besser als … .

Der Vorsitzende: 5. hakten wir nicht für aussichtsreich. 3. eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung. Es wird auf Kostenaufteilung hinauslaufen.

Richter Dr. Link nickt.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Es wird dann erörtert, ob es eine Bundesebene der Hell Angels gibt. Die Kammer hält die Aussage hinsichtlich des Antrages zu 4. nicht für ehrenrührig. Gegebenenfalls muss der Kläger weiter vortragen. Die Kammer unterbreitet eine Vergleichsanregung. Die Parteivertreter sagen binnen drei Wochen, mitzuteilen, ob eine nichtstrittige Erledigung möglich ist. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: 1. Der Beklagtenvertreter kann auf die heute erteilten Hinweise und den Schriftsatz vom 16.03.10 bis zum 16.03.10 erwidern. 2. Der Klägervertreter kann zu den heute erteilten Hinweisen Stellung nehmen. 3. Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 16.04.10, 9:55 in diesem Saal.

Verkündung 324 O 669/09

11.06.10: Urteil Die Beklagte wird verurteilt durch eine bestimmte Berichterstattung, den Endruck zu erwecken, ... Immobilien ... Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten haben der Kläger 70 %, die Beklagte 30 % zu tragen. Der Streitwert beträgt 50.000 Euro (?)

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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