324 O 668/11 - 03.02.2012 - Schertz - Mir geht es um die Optik, wie wir hier rausgehen

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-'''Klägerseite:''' Kanzlei Shertz Bergmann; Rechtsanwalt Prof. Dr. Chrsitian Schertz<br>+'''Klägerseite:''' Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz<br>
'''Beklagtenseite:''' Kanzlei Schultz-Süchting; Rechtsanwalt [http://www.schusue.de/de/kroener.html Dr. Lars Kröner], Rechtsanwalt [http://www.schusue.de/de/bruhn.html Dr. Dirk Bruhn] <br> '''Beklagtenseite:''' Kanzlei Schultz-Süchting; Rechtsanwalt [http://www.schusue.de/de/kroener.html Dr. Lars Kröner], Rechtsanwalt [http://www.schusue.de/de/bruhn.html Dr. Dirk Bruhn] <br>

Version vom 06:06, 6. Feb. 2012

Corpus Delicti

Im manager-magazin vom 04.11.2011 steht:

Ist die Daimler-Klage gegen den designierten Aufsichtsrat Georg-Dieter Bell ein Rachefeldzug von Personalvorstand Wilfried Porth? Bell legt das in einer Klageerwiderung nahe, die manager magazin online vorliegt. Der Kleinkrieg um angeblichen Zeitbetrug, einen beschatteten Betriebsrat und den 20. Sitz im Aufsichtsrat eskaliert.

Hamburg - Es sind handfeste Drohungen, an die sich Georg-Dieter Bell (59) erinnert. "Ich werde dafür sorgen, dass Sie von mir weitere Schwierigkeiten bekommen", habe ihm Daimler-Personalvorstand Wilfried Porth (52) angekündigt, was dieser jedoch bestreitet. Porth, so Bell weiter, habe außerdem gesagt, er werde auch dafür sorgen, dass die Mitglieder der in Baden-Württemberg von Bell angeführten Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) Nachteile im Unternehmen hätten.

Heute erlebten wir das Gegendarstellungsverfahren.

Im Ergebnis der Verhandlung wurde die folgende Gegendarstellung erreicht:

Gegendarstellung

Auf www.manager-magazin.de schreiben Sie in einem Artikel vom 4. November 2011 mit der Überschrift

"Klage gegen designierten Aufsichtsrat - Kleinkrieg zwischen Daimler und Bell eskaliert", ich hätte gegenüber Georg-Dieter Bell folgende Äußerung getätigt: "Ich werde dafür sorgen, dass Sie von mir weitere Schwierigkeiten bekommen."
Hierzu stelle ich fest:

„Ich habe diese Äußerung nicht getätigt“!

Stuttgart, den 8. November 2011

Wilfried Porth

Daimler Personalvorstand


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Wir machen alle nur unseren Job.

Wilfried Porth vs. manager magazin new media GmbH

324 O 668/11 Wilfried Porth vs. manager magazin new media GmbH


Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richter am Landgericht: Dr. Asmus Maatsch
Richterin am Landesgericht: Dr. Link

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
Beklagtenseite: Kanzlei Schultz-Süchting; Rechtsanwalt Dr. Lars Kröner, Rechtsanwalt Dr. Dirk Bruhn

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

03.02.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Prof. Dr. Christian Schertz übergibt der Gegenseite einen Schriftsatz.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Das hatten Sie der Gegenseite gefaxt?

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Wir haben es als fax erhalten.

Die Vorsitzende: Der Antragsgegner-Vertreter erhält den Schriftsatz, übergibt den Schriftsatz vom 02.03.12 für Gericht und Gegner. Wir fangen mit dem manager-magazin an. Es geht um die Gegendarstellung, die die Kammer erlassen hat. Kleinkrieg zwischen Daimler und Bell eskaliert. Der Antragsgegner meint, die Gegendarstellung sei in fünf Punkten nicht zulässig. Sie sei geschwätzig. Es sei ein Meinungsäußerung. Es fehle die Eilbedüftigkeit. Wir meinen, diese Einwände greifen nicht durch. Es heißt „handfeste Drohungen“ gegenüber Georg-Dieter Bell heißt, habe diese auch geäußert. Wir müssen abstellen auf den durchschnittlichen und den flüchtigen Leser. Drohungen ist plural. Ein flüchtiger Leser erkennt nicht dass Plural statt Singular. Diese Äußerung habe ich aber nicht getätigt, sagt der Kläger. „Handfeste Drohungen“ ist notwendig zur besseren Verständlichkeit. Wäre ohne Wiedergabe der Erstmitteilung nicht wiedererkennbar. Nach Ihnen, wenn an der Erstmitteilung rumgefuscht wurde. Bei Ihnen muss man drei Mal lesen, wer, was gesagt hat. Im Gegendarstellungs-Text wollen wir nicht kleinlich sein. Geschwätzigkeit ist … Zu Eilbedürftigkeit: Ist hier problematisch Bei Spiegel Online kein Problem,. Wir haben umgeladen vom 13.01.12.

Klägeranwalt Schertz kann nicht an sich halten: Aus Aktualitätsgründen. Sie haben vom 06.01. auf 13.01.12 umgeladen.

Die Vorsitzende: 06.01.12 war Spiegel-.Online. Hier war von Anfang an 03.,02.12 angesetzt. Haben auf 13.01.12 umgeladen. Dann hieß es, ob man nicht beide zusammen führen kann.

Klägeranwalt Schertz kann kleinlich: Ich war am 20. und am 27. bereit. Nur … .

Die Vorsitzende: Sie haben am 13.01.12 verhandeln können Diese Sache. Deswegen stellt sich die Frage, ob unter diesen Umständen … Aktualitätsrüge ist zu verneinen. Wir habe einen Termin, der von Anfang an vorgesehen war.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz kann nicht schweigen: Wir haben nur den Titel. Dass ich etwas nicht getan habe, was die Eilbedürftigkeit betrifft, … . Die ganze Diskussion ergibt sich nur im Hauptsache-Verfahren. Auch dogmatisch … falsche Platte, die hier aufgelegt ist. In den Kommentaren von Seitz heißt es, dass nur in der Hauptsache es nicht ausgeschlossen ist.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Ob zei Aussetzungen zwingend waren, … . Man hätte jemand anderes schicken können. Man … keine Kenntnis.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Ich danke Ihnen.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Ob … richtig ist …

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Habe deutlich gemacht, wenn alles nicht …. Hätten am 13., 20., 27. erscheinen können. Wenn es der Kammer nicht möglich war, kann das nicht zu unserem <Ungunsten geschehen. Habe den Termin bestätigt. Muss die Möglichkeit haben, mich zu erholen.

Die Vorsitzende: Beide wollten beide Verfahren an einem Tag verhandeln.

Die Streihähne hähneln.

Die Vorsitzende: Ihr [Beklagter] Einwand ist nachvollziehbar, aber nicht … .

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Wir machen alle nur unseren Job.

Beklagtenanwalt Dr. Bruhn: Auf den Punkt der Geschwätzigkeit würde ich eingehen. Drohung zulässig oder nicht ….zwingend notwendig war es nicht. Wer ist mit ihm gemeint? …. War möglicherweise unverständlich gewesen. Am 07.11.11 stand Klage von Georg-Dieter Bell. Keinesfalls der gleiche Umfang. Gemäß Seitz bist es eine handfeste Drohung. … wie er sich gegenüber Georg-Dieter Bell verhielt. … weil man das drin haben wollte.

Die Vorsitzende: Es war Ihr Einwand gekommen., so haben wir es nicht geschrieben.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Immer in wörtlicher Rede. Bei Senfft gelernt. Du musst es wörtlich zitieren. Es ist eine reine …

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Es geht gar nicht darum.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz unterbricht: Doch.

Die Vorsitzende belehrt Prof. Dr. Schertz: Herr Kröner ist dran.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner diskutiert den vorgeschlagen Gegendartstellungs-Text von Schertz.

Richter Dr. Maatsch: Es wird gar nicht behauptet, sondern verbreitet.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Gut, in Ordnung. Dann wird über mich verbreitet -…. >Nie gedroht zu haben, wird nicht in Abrede gestellt. Bin nicht so.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz kann es nicht lassen: Sind doch so.

Die Vorsitzende: Kann man sich nicht einigen, dass man ihre [Beglagten] Formulierung übernimmt.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz gibt zu: … sauberer kann ich es nicht machen. Für Herrn Porth … Vorstand … Bei einer Gegendarstellung. Denke wie werden dürfen. 15 Punkte.

Die Vorsitzende lacht.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Machen einen Hilfsantrag.

Die Vorsitzende: Habe mit auch was so gedacht. Wir sind im Gegendarstelljngsrecht. Deswegen sage ich, nicht kleinlich sein.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz:

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: …. .

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz besteht auf seinem Quasselrecht: Ich bin jetzt dran. …. Geschwätzig …. Das Recht muss er haben. Sie behaupten Drohung. Darf ich nicht zitieren, Sie sagen geschwätzig.

Beklagtenanwalt Dr. Bruhn diskutiert „geschwätzig“ mit Prof. Schertz.

Die Vorsitzende: Wir beurteilen nicht das, was Herr Schertz damit bezweckt. Wir beurteilen nur …

Richter Dr. Link: Hier ist die Frage, ob sie Hopp oder Hopp wollen. Wenn der Satz nicht der kostbarste ist. …. Sie erwidern, … so dass sie gegen eine Gegendarstellung an sich nichts haben. Mann kommt der Sache … Wen das OLG und eine Frist setzt. Stellen vielleicht ein. … Denn es besteht die Frage, man wahrt die Formalien. Wir haben nicht gedacht, dass daraug erwidert wird.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: … sonst verstehe er nicht so ganz … OLG ….

Die Vorsitzende: Herr Link hat es als Frage gestellt. Sie [Beklagte] sind jetzt dran.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Wenn Sie einverstanden sind, gehe ich jetz telefonieren.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Bin gespannt auif das OLG.

Die Vorsitzende: Auf Kosten Ihrer Mandantschaft.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Georg-Dieter Bell hat folgende Äußerung getätigt .. Wir werden dafür sorgen, dass sie von mir Schwierigkeiten bekommen.

Es beginnt das Feilchen an der Formulierung der Gegendarstellung

Richter Dr. Link: Wir haben uns nicht beraten. Aber mit dem Vorspann fnde ich es besser.

Diskutieren die Formulierung H

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Müssen schon den ganzen Text vorlesen. … Daimler Personalvorstand.. 04.11.11 Spiegel-Ayrtikel. … oder zu erkennen …

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Dafür turnen wir hier nicht rum. Äußerung … Hinzustellen, ich habe diese Äußerung nicht getan.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Gut, ich gehe telefonieren. Wenn ich den Kläger nicht ans Telefoin bekomen, dann mit Widerspruch binnen drei Tagen wegen der Eilbedürftigkeit.

Die Parteivertreter verlassen den Gerichtssaal.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz nach Wiedereintritt: Erreiche keine. Nehme auf meine Kappe ohne Widerruf. Aber keine Redaktionsschwanz. Haben ohnehin eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Richter Dr. Link: Mache wegen … Thema war ein neuer Streitgegenstand.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz:französische Revolution … Gegendarstellung

Die Vorsitzende: Können wir mal machen.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Mehrere Online-Magazine …. Eine Sache … RVG geht nicht mehr. Dauert lange. Muss mit dem Zug fahren. Sage, jetzt sofort oder gehe los, fahre mit dem Zug.

Die Vorsitzende: Anders terminieren.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: 5:00 muss ich aufstehen. Bin dann nicht verhandlungsfähig.

Die Vorsitzende: 10:00

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Dann muss ich den Zug um 7:00 nehmen. Der ist hier um 9:26., .. komm 10:00 an.

Beklagtenvertreter betreten den Gerichtssaal.:

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Habe niemanden erreicht. Nehme auf meine Kappe.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Kosten .. Meinen 100:00 geht kosmetisch nicht.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Mache ich auf keinen Fall. Dann zweite Instanz. Denn dann rennen die rum und sagen, wir haben verloren.

Die Vorsitzende: Vergleichkosten vergleichen.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Mache ich nicht. Entscheiden Sie. Verliere eben.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: … .

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Ich mache es nicht. Es geht nicht um die Summe. Ich weiß, wie der Chefredakteur Lange rumrennt und sagt, Daimler unterliegt wieder in Hamburg. Sören Jensen rennt rum. … Lasse lieber entscheiden. Habe ein gutes Gefühl. Wenn Sie es anders sehen, … .

Die Vorsitzende: Wir sagen Vergleichsgebühr …

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Keine Vergleichsgebühr von Ihnen [Schertz]. Sie rechen so und so nach Stunden ab.

a Beschluss Gehen davon aus, … Sie sagen, die Kosten sind egal. Dann haben sie einen Gerichtsbeschluss. Erledigt.

Richter Dr. Link: Dann wird es teurer.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Hauptargument Drohung. Kenne die Reaktion ihrer Mandantschaft, keine Chefredaktion ist so, wie … Ende der Diskussion.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Möchten wir keine Vegleichsgebühr von Schertz haben.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Ist falsch. Haben Kammergericht.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Was Schertz …. seine Mandantschaft ist mir Wurst. Aber nicht mir.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Ihnen geht es um Inhalte. Mir geht es um die Optik wie wir hier rausgehen.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Erledigung … Vergleich über Inhalt. …

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Mache ich nicht.

Die Vorsitzende: Wie wäre es, wenn sie die Vergleichsgebühr nicht berechen.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Mandant. Es ist ein Wort unter Anwälten. Möchte das nicht ins Protokoll.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Möchte nicht sagen. Super ist es keinesfalls.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Was klar ist, keinerlei Redaktionsschwanz.

Die Vorsitzende: So sind wir klar, kein Redaktionsschwanz. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Daraufhin schließen die Parteien den folgenden Vergleich: Sind uns einig über die Abrechnung?

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Ja, haben das jetzt.

Die Vorsitzende: 1. Der Antragsgegner verpflichtet sich im gleichen Teil des Online-Auftritts des Internet-Artikels im manager-magazin.de in der gleichen Sdchrift und Überschriftengröße „Gegendarstellung“ zu schrieben:


Gegendarstellung

Auf www.manager-magazin.de schreiben Sie in einem Artikel vom 4. November 2011 mit der Überschrift

"Klage gegen designierten Aufsichtsrat - Kleinkrieg zwischen Daimler und Bell eskaliert", ich hätte gegenüber Georg-Dieter Bell folgende Äußerung getätigt: "Ich werde dafür sorgen, dass Sie von mir weitere Schwierigkeiten bekommen."
Hierzu stelle ich fest:

„Ich habe diese Äußerung nicht getätigt“!

Stuttgart, den 8. November 2011

Wilfried Porth

Daimler Personalvorstand

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten dieses Rechtsstreits.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Dann Redaktionsschwanz.

Die Vorsitzende: 3. Die Antragsgegnerin verpflichtet sich zu der Gegendarstellung keine Redaktionsschwanz hinzuzufügen.

Vorgelesen und genehmigt.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Stellen Sie das noch heute rein?

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Ich komme nach Hause und werde das veranlassen.

Klägeranwalt Prof. Dr. Schertz: Erkläre den Zwanggeldantrag für erledigt.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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