324 O 650/09 - 16.04.2010 - Lizenzanalogie besser als Geldentschädigung

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Es wurde viel fotografiert. Der Fotograf erhielt einen Kasten Wein. Nun wird Geldentschädigung für die werbliche Vereinnahmung verlangt

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Giesenkirchen u.a. vs. Weinland Waterfront GmbH ua.

16.04.10: LG Berlin 324 O 650/09

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Mierau pp; Rechtsanwältin xxxx
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Schlarmann von Geyso

[bearbeiten] Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Wiese
Richterin am Landgericht: Gabriele Ritz

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

16.04.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: … Es gibt andere Momente, die eine Geldentschädigung gerechtfertigen. … Es gibt Fotos mit Einwilligung, aber ob auch für die Medien … Mir reis beworfen. … Es gibt viele, bei denen wir die schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung verneinen würden. Man kann auch das in Lizenz wandeln. Für den durchschnittlichen Leser, die Familie ist der Aufmerksamkeitsgrad hoch. Aber für die anderen? … Ich bin nicht originell, Die Hälfer?

Beklagtenanwalt Schlarmann von Geyso: Bin nicht einverstanden. Wir hatten 500, 300 angeboten. Ob es eine besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung ist, … Habe recherchiert … wo … . Es ist ein Indiz. Es reicht nicht für eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Der ganze Vorgang war Vorsatz. Sie haben vorgetragen, muss eingewilligt werden. Es war ein Fotograf. Er hat eine andere Meinung. Er hat eine Kiste Rotwein erhalten.

Klägeranwältin: Wir haben geredet über … .

Beklagtenanwalt Schlarmann von Geyso: … Hier ist es im Wege eines Missverständnisses abgedruckt. Es gibt andere Fälle, wo es ein Werbeblatt ist. … Habe eine Urteil des OLG Koblenz. Es ging um eine Werbefoto. Ein Mann war abgebildet. Dann kam die Werbung.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Er ist bei der Arbeit fotografiert worden.

Richterinen Wiese und Ritzt im Chor: Wo liegt das Vergehen?

Beklagtenanwalt Schlarmann von Geyso: Hat 280 Euro erhalten. Wi haben 300, dann 500 angeboten. Jetzt lese ich, wir wollen verschleiern.

Richterin Ritzt: … .

Beklagtenanwalt Schlarmann von Geyso: Darf ich ausreden? Habe versuchtobjektiv vorzutragen.

Richterin Ritzt: Haben wir auch zur Kenntnis genommen.

Klägeranwältin: Soll ich dazu was sagen? Es war eine geschlossene Gesellschaft. Sehe nicht die Vergleichbarkeit. Wir bitten nicht in die Länge zu ziehen. Soll der Zeuige gehört werden?

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Soll noch was vorgetragen werden?

Beklagtenanwalt Schlarmann von Geyso: Das der Fotograf euine Kiste Rotwein erhalten hat.

Klägeranwältin: … .

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Mit den Parteilvertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Die Klägervertreterin erklärt, der Antrag soll nicht ausschließlich auf Geldentschädigung gestützt sein, soweit die Kammer den Anspruch auf Lizenzanalogie erwägt, kommt das dem geltend gemachten Anspruch … . Der Beklagtenvertreter erklärt, mein Mandant, der Fotograf hat dafür einen Kasten Rotwein erhalten. Mit den Parteivertretern werden Vergleichgespräche geführt. Ein Vergleich kommt nicht in Frage Die Klägervertreterin stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 02.12.2009. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen. Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung qwird anberaumt auf Freitag, den 28.05.2010, 9:55 in diesem Saal.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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