324 O 635/10 -14.01.2011 - Frau Guttenberg im Spendensumpf

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'''Klägerseite:''' Kanzlei Kalckreuth pp.; Rechtsanwalt Kalckreuth<br> '''Klägerseite:''' Kanzlei Kalckreuth pp.; Rechtsanwalt Kalckreuth<br>
'''Beklagtenseite:''' Kanzlei Loschfelder pp.; Rechtsanwalt Museol '''Beklagtenseite:''' Kanzlei Loschfelder pp.; Rechtsanwalt Museol
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„Dass nichts davon stimmt“ in den anderen Verfahren nicht unterstrichen. Unterstreichungen wurden unterschiedlich gesetzt „Dass nichts davon stimmt“ in den anderen Verfahren nicht unterstrichen. Unterstreichungen wurden unterschiedlich gesetzt
-Antragsteller-Anwalt Kalckreuth:+'''Antragsteller-Anwalt Kalckreuth:''' Zu1) ist alles geschrieben. Warum die eine Zeitung „Spendensumpf“ wohl mit Fragezeichen schreibt? Zu substanzarm, die Finanzen sind in bester Ordnung. Zu 2): Bei Frage erwartet man konkrete Reaktion. Es entsteht der Eindruck, man habe überhaupt nicht reagiert. .. Diese Silbe macht aus meiner Sicht den Unterschied. Zu 3): Wir hatten glaubhaft gemacht, der Verein sei durchaus ... Spätestens jetzt, wo der Artikel immer noch verbreitet wird, haben sie es sich zu eigen gemacht. Wird immer noch behauptet. Die Büros, wenn da steht „unterhält“, dadurch wird der Eindruck erweckt, es wird zweimal Miete bezahlt. Ist die Privatwohnung eines Vorstandsmitglieds.
-Zu1) ist alles geschrieben. Warum die eine Zeitung „Spendensumpf“ wohl mit Fragezeichen schreibt? Zu substanzarm, die Finanzen sind in bester Ordnung.+
-Zu 2): Bei Frage erwartet man konkrete Reaktion. Es entsteht der Eindruck, man habe überhaupt nicht reagiert. .. Diese Silbe macht aus meiner Sicht den Unterschied.+
-Zu 3): Wir hatten glaubhaft gemacht, der Verein sei durchaus ... Spätestens jetzt, wo der Artikel immer noch verbreitet wird, haben sie es sich zu eigen gemacht. Wird immer noch behauptet.+
-Die Büros, wenn da steht „unterhält“, dadurch wird der Eindruck erweckt, es wird zweimal Miete bezahlt. Ist die Privatwohnung eines Vorstandsmitglieds.+
-'''Antragsgegner-Anwalt Museol: ''' Beim Spendensumpf bin ich ganz Ihrer Auffassung. Es wird jedoch kein Vorwurf gegen den Verein erhoben, sondern es geht um die fehlende Transparenz. Keine Tatsachenbehauptung. Bei der Antragstellung wird der Kontext nicht richtig berücksichtigt. Es ist im Anschluss an „eisernes schweigen“ und „tagelanges Nichtbeantworten“ erklärt worden, zu was keine Auskunft erteilt wurde.+'''Antragsgegner-Anwalt Museol: ''' Beim Spendensumpf bin ich ganz Ihrer Auffassung. Es wird jedoch kein Vorwurf gegen den Verein erhoben, sondern es geht um die fehlende Transparenz. Keine Tatsachenbehauptung. Bei der Antragstellung wird der Kontext nicht richtig berücksichtigt. Es ist im Anschluss an „eisernes schweigen“ und „tagelanges Nichtbeantworten“ erklärt worden, zu was keine Auskunft erteilt wurde. .... ist etwas anders als das Durchführen einer Veranstaltung. Prävention .... durch praktische Arbeit ist der Verein bisher nicht aufgefallen. Auffallen und Kennen ist ein Unterschied. Zu 4) kann ich die Einschätzung der Kammer nicht teilen, man muss die gleiche Wertung wie bei Ziffer 6 machen, Verbandspersönlichkeitsrecht ist nicht verletzt. Vorwurf, man hat drei Personen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen interviewt. Wenn dies bei zwei Personen der Fall war, dann ist die dritte Person nicht mehr relevant.
-.... ist etwas anders als das Durchführen einer Veranstaltung. +Fraglich, wie zu verstehen ist: „Nach Informationen der FR benötigen diese Mitarbeiter offenbar zwei Büros.“ ... „Zur Frage, warum Innoncence in Danger zwei Büros hat und wieviel es kostet, bekamen wir keine Antwort.“ Repräsentatives Gebäude. Heisst nicht zwangsläufig, dass dafür Geld bezahlt wurde. Ziff 7): Absatz, der sich auf das Segel der UNESCO bezieht, beschränkt sich nicht auf die .... Mit der „pfiffigen Formulierung“ wird bezeichnet, dass der Verein unter dem Segel der UNESCO entstanden ist. Ist nicht der fall. Man identifiziert sich mit den zielen, arbeitet aber nicht miteinander zusammen. Richter Dr. Linke: UNESCO. Behauptung „nichts davon stimmt“ ist falsch, weil etwas davon stimmt. Antragsgegner-Anwalt Museol: Kontext! UNESCO ist nicht die Dachorganisation. ... Was bedeutet „Segel der UNESCO“? Klare Wertung. Unterlassung müsste sich beschränken auf „eins davon stimmt nicht“. Ziff 8) das gleiche.
-Prävention .... durch praktische Arbeit ist der Verein bisher nicht aufgefallen. Auffallen und Kennen ist ein Unterschied.+
-Zu 4) kann ich die Einschätzung der Kammer nicht teilen, man muss die gleiche Wertung wie bei Ziffer 6 machen, Verbandspersönlichkeitsrecht ist nicht verletzt. Vorwurf, man hat drei Personen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen interviewt. Wenn dies bei zwei Personen der Fall war, dann ist die dritte Person nicht mehr relevant.+
-Fraglich, wie zu verstehen ist: „Nach Informationen der FR benötigen diese Mitarbeiter offenbar zwei Büros.“ ... „Zur Frage, warum Innoncence in Danger zwei Büros hat und wieviel es kostet, bekamen wir keine Antwort.“+
-Repräsentatives Gebäude. Heisst nicht zwangsläufig, dass dafür Geld bezahlt wurde.+
-Ziff 7): Absatz, der sich auf das Segel der UNESCO bezieht, beschränkt sich nicht auf die .... Mit der „pfiffigen Formulierung“ wird bezeichnet, dass der Verein unter dem Segel der UNESCO entstanden ist. Ist nicht der fall. Man identifiziert sich mit den zielen, arbeitet aber nicht miteinander zusammen. Richter Dr. Linke: UNESCO. Behauptung „nichts davon stimmt“ ist falsch, weil etwas davon stimmt. Antragsgegner-Anwalt Museol: Kontext! UNESCO ist nicht die Dachorganisation. ... Was bedeutet „Segel der UNESCO“? Klare Wertung. Unterlassung müsste sich beschränken auf „eins davon stimmt nicht“. Ziff 8) das gleiche.+
'''Vorsitzender Richter Buske:''' Ich glaube, bei den Anträgen zu 7) und 8) müssten wir uns mal kurz beraten. '''Vorsitzender Richter Buske:''' Ich glaube, bei den Anträgen zu 7) und 8) müssten wir uns mal kurz beraten.
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Antragsgegner-Anwalt: Ist doch praktisch die gleiche Äußerung. Antragsgegner-Anwalt: Ist doch praktisch die gleiche Äußerung.
Vorsitzender Richter Buske: Jetzt wird der Streitwertgenerator angeworfen! Vorsitzender Richter Buske: Jetzt wird der Streitwertgenerator angeworfen!
-(Die Anwälte rufen ihre Parteien an.) 
-Antragsgegner-Anwalt Museol: Stößt auf Konsens, bräuchte eine Woche Widerrufsfrist. Sind drei Verlage. Da ist auch jemand krank geworden.+'''Die Anwälte rufen ihre Parteien an.'''
-Antragsteller-Anwalt Kalckreuth: Wir sind auch einverstanden.+
-Antragsgegnerin erklärt, mit der der Äußerung „Spendensumpf“ wollte und will die Antragsgegnerin nicht zum Ausdruck bringen, dass beim Antragsteller Spendengelder versickern.+'''Antragsgegner-Anwalt Museol:''' Stößt auf Konsens, bräuchte eine Woche Widerrufsfrist. Sind drei Verlage. Da ist auch jemand krank geworden.
-Auf Anregung der Kammer schließen die Parteien folgenden Vergleich:+
-::1. die Antragsgegnerin verpf. ...(Hamburger Brauch) zu u,+'''Antragsteller-Anwalt Kalckreuth:''' Wir sind auch einverstanden.
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 +'''Vorsitzender Richter Buske dikiert :'''Antragsgegnerin erklärt, mit der Äußerung „Spendensumpf“ wollte und will die Antragsgegnerin nicht zum Ausdruck bringen, dass beim Antragsteller Spendengelder versickern. Auf Anregung der Kammer schließen die Parteien folgenden Vergleich:
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 +::1. die Antragsgegnerin verpflichten sich . ...(Hamburger Brauch) zu unterlasssen,
::a. durch die Berichterstattung (Blatt 3 der Akte) bei Innocence in Danger haarsträubende Handlungsweisen, so tauchte Frau Julia von Weiler unter dem Vorwand, sollte ein Referat halten, sei unter Vortäuschung falscher Tatsachen ... RTL 2 den Eindruck zu erwecken, dass die .... mit einem Kamerateam interviewt habe. ::a. durch die Berichterstattung (Blatt 3 der Akte) bei Innocence in Danger haarsträubende Handlungsweisen, so tauchte Frau Julia von Weiler unter dem Vorwand, sollte ein Referat halten, sei unter Vortäuschung falscher Tatsachen ... RTL 2 den Eindruck zu erwecken, dass die .... mit einem Kamerateam interviewt habe.
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::aa) Blatt 4 der Akte - der Verein sei ... bei der man denken könnte, die UNESCO sei Dachorganisation. Nichts davon stimmt. Jetzt fliegt auch noch auf, dass ... obwohl der verein diesen Eindruck auf seiner internetseite erweckt. ::aa) Blatt 4 der Akte - der Verein sei ... bei der man denken könnte, die UNESCO sei Dachorganisation. Nichts davon stimmt. Jetzt fliegt auch noch auf, dass ... obwohl der verein diesen Eindruck auf seiner internetseite erweckt.
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::2. damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus der Veröffentlichung erledigt. ::2. damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus der Veröffentlichung erledigt.
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::3. Kosten: Die Antragsgegnerin trägt 2/3 der Kosten, die Antragstellerin 1/3. ::3. Kosten: Die Antragsgegnerin trägt 2/3 der Kosten, die Antragstellerin 1/3.
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::4: Der Antragsgegnerin bleibt nachgelassen, von diesem Vergleich ... bis zum 21.01.2011 ::4: Der Antragsgegnerin bleibt nachgelassen, von diesem Vergleich ... bis zum 21.01.2011
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::Antragsteller-Anwalt Kalckreuth: Dann würde ich die Anträge .... zurücknehmen. ::Antragsteller-Anwalt Kalckreuth: Dann würde ich die Anträge .... zurücknehmen.
-Antragsgegner-Anwalt Museol: Dann stelle ich Kostenantrag.+ 
-Vorsitzender Richter Buske: Das ist ja jetzt eine bedingte Rücknahme!+'''Antragsgegner-Anwalt Museol:''' Dann stelle ich Kostenantrag.
-(Diskussion, wie man das prozessuale Problem einer solchen Rücknahme im einstweiligen Verfügungsverfahren lösen könnte. Buske wirkt auf ein Gentlemans Agreement hin.)+ 
-Antragstellerin stellt die Anträge vom ....,+'''Vorsitzender Richter Buske:''' Das ist ja jetzt eine bedingte Rücknahme!
-Antragsgegnerin beantragt Zurückweisung.+ 
-Beschlossen und verkündet: 1. Streitwert wird auf 60.000 festgelegt. 2. Für den Fall des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 22.01. 9.55 Uhr, Saal B335+'''Diskussion, wie man das prozessuale Problem einer solchen Rücknahme im einstweiligen Verfügungsverfahren lösen könnte. Buske wirkt auf ein Gentlemans Agreement hin.'''
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 +'''Vorsitzender Richter Buske:''' Antragstellerin stellt die Anträge vom ...., Antragsgegnerin beantragt Zurückweisung. Beschlossen und verkündet: 1. Streitwert wird auf 60.000 festgelegt. 2. Für den Fall des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 22.01. 9.55 Uhr, Saal B335
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 +'''22.01.11:''' Verkündung fand am 21.01.2011 nicht statt. Der Vergleich dürfte Gültigkeit erlangt haben.
== Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 644/10== == Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 644/10==
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-Wurde parallel verhandelt und im Wesentlichen die gleichen Vergleiche geschlossen.+Wurde parallel verhandelt und im Wesentlichen wurden die gleichen Vergleiche geschlossen.
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Aktuelle Version

[bearbeiten] Corpus Delicti

Innocence_in_Danger.jpg

Corpus Delicti hier offenbar in einer überarbeiteten Version:

FR v. 27.11.2010 Die Internetsperren-Pressuregroup „Innocence in Danger“ möchte mit dem Zensieren nicht die Internetsperren abwarten, sondern wendet sich gegen einen kritischen Artikel zur Sendung „Tatort Internet“ Zum Thema: FAZ vom 01. Dezember 2010

Die "Frankfurter Rundschau" und die "Berliner Zeitung", die zum DuMont-Verlag gehören, haben in der vergangenen Woche über Stephanie zu Guttenbergs gemeinnützigen Verein gegen Kindesmissbrauch "Innocence in Danger" berichtet. Die Überschriften lauteten: "Im Spendensumpf" und "Undurchsichtige Finanzen, dubiose Methoden". Dazu erschien unter dem Titel "Seriöse Vereine legen ihre Finanzen offen" ein Interview mit Burkhard Wilke. Wilke führt die Geschäfte des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI), an das sich Vereine wenden können, wenn sie ein "Spendensiegel" erhalten wollen. Das Spendensiegel kostet allerdings Geld, jede Organisation muss sich fragen, ob sie es braucht. Die Geschichten in der "Frankfurter Rundschau" stellten diese Frage nicht.

Sie streuten einen Verdacht und machten die Runde. In der "Badischen Zeitung" war zu lesen: "Die Freifrau gibt sich zugeknöpft. Stephanie zu Guttenberg sammelt emsig Spenden für sexuell missbrauchte Kinder, ihr Verein ,Innocence in Danger' hält aber wenig von Transparenz." Die Agentur AFP titelte: "Unesco dementiert Zusammenarbeit mit Stephanie zu Guttenbergs ,Innocence in Danger'". Vorgestern schließlich hatte der Autor Matthias Thieme, der die Kampagne auslöste, in der "Frankfurter Rundschau" noch einige "Fragen an den Hilfsverein". Er forderte: "Diese Vorgänge muss Stephanie zu Guttenberg aufklären."

Mediale Empörung

Was war geschehen? Ein Spendenskandal? Matthias Thieme und Katja Tichomirowa, die mit ihrem Artikel in der "Frankfurter Rundschau" die mediale Empörung auslösten, haben die Internetseite von "Innocence in Danger" ("Verein mit dramatischem Namen") besucht und dort keine Angaben darüber gefunden, in welche Projekte wie viel Spendengelder geflossen sind. Sie entdeckten auch kein Gütesiegel des DZI ("Garant für Seriosität"). Stattdessen trafen Thieme und Tichomirowa auf die "Guttenbergsche Glitzerwelt", in der "eisernes Schweigen" herrsche. Sie erhielten auf ihre erste von mehreren Anfragen nicht sofort - will heißen binnen fünf Tagen - Antwort ("Intransparenz statt Eloquenz"). Doch fanden sie heraus, dass "Innocence in Danger" 2,5 Angestellte beschäftigt, die sich auf zwei Büros ("Residenzen") - eins in Berlin ("repräsentativ"), eins in Köln - verteilen, und dass im Vorstand fast nur Adlige sitzen.

Keinem der "Fachleute", die sie befragten, sei Guttenbergs Verein positiv aufgefallen. Auf dessen Internetseite haben Thieme und Tichomirowa gelesen, dass "Innocence in Danger" "1999 anlässlich einer Konferenz unter dem Segel der Unesco in Paris gegründet worden" sei. "Eine pfiffige Formulierung", die suggeriere, "die Unesco sei die Dachorganisation von ,Innocence in Danger' oder arbeite eng mit dem Verein zusammen. Nichts davon stimmt."

Nur dem Finanzamt verpflichtet

Bis vor kurzem interessierte sich kaum jemand für "Innocence in Danger". Dann wurde Karl-Theodor zu Guttenberg Verteidigungsminister und immer beliebter, Stephanie zu Guttenberg trat in der RTL-2-Sendung "Tatort Internet" auf und erspielte neulich bei Günther Jauchs "Wer wird Millionär?"-Prominentenraten 500.000 Euro für ihren Verein. Plötzlich interessierten sich ziemlich viele für "Innocence in Danger".

Um über Stephanie zu Guttenbergs Verein etwas zu erfahren, ist es tatsächlich keine schlechte Idee, dessen Internetseite zu besuchen. Dort sind sämtliche Projekte wie zum Beispiel das "Interaktive Präventionsmodellprojekt mit Jugendlichen gegen die Verbreitung von (sexualisierter) Gewalt via Internet, Handy, iPod und Co." oder die "Kunstwoche für traumatisierte Kinder" aufgelistet und beschrieben. Wie viel Spendengelder der Verein im vergangenen Jahr eingenommen hat und in welche Projekte er sie jeweils investierte, ist auf der Internetseite bislang nicht vermerkt.

Daran ist erst einmal nichts auszusetzen, da "Innocence in Danger" nur dem Finanzamt gegenüber verpflichtet ist, seine Zahlen offenzulegen. Das geschieht jedes Jahr, weshalb "Innocence in Danger" 2009 für fünf weitere Jahre seine Gemeinnützigkeit bestätigt bekam. Doch darf man Zahlen und einen Einblick in die Finanzströme des Vereins auch darüber hinaus erwarten. Es geht schließlich um Spenden.

Kleiner Verein arbeitet langsam

Eine Nachfrage bei "Innocence in Danger" ergibt, dass der Verein 2009 eine Spendensumme von 270.173 Euro eingenommen hat. Das Präventionsmodell "Smart user" wurde von der "Aktion Mensch" gefördert und von der Auerbach-Stiftung unterstützt. 2009 habe man für das Projekt von "Aktion Mensch" eine Abschlagszahlung von 74.962 Euro und von der Auerbachstiftung 30.000 Euro erhalten. 2010 hat "Innocence in Danger" bis Ende Oktober knapp 200.000 Euro Spenden eingenommen, sagt Stephanie zu Guttenberg. Die 500.000 Euro von "Wer wird Millionär?" seien noch nicht überwiesen worden. Sie sollen 2011 eine flächendeckende Präventionsberatung von Jugendlichen für Jugendliche ermöglichen.

Der Verein "Innocence in Danger" hat sich nicht geweigert, seine Zahlen zu veröffentlichen. Er hat das Interesse, das über ihn hereingebrochen ist, einfach unterschätzt und Ultimaten eines Journalisten zur Beantwortung von Anfragen nicht eingehalten. "Wir sind noch ein relativ kleiner Verein mit 2,5 Hauptamtlichen, einigen Ehrenamtlichen und Honorarkräften", sagt Stephanie zu Guttenberg. "Wir beantworten alle Anfragen. Weil unsere Bücher von einem Steuerberatungsbüro geführt werden, dauert das manchmal länger als einen Tag. Wegen des großen Interesses am Verein werden wir demnächst die Finanzdaten 2010 und 2009 veröffentlichen".

Siegel oder nicht Siegel?

Wie aber verhält es sich mit den repräsentativen Räumlichkeiten in der Berliner Mommsenstraße? "Das ist die Wohnung eines Vorstandsmitglieds", sagt Stephanie zu Guttenberg. Sie werde unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Und das Büro in Köln? "Es ist vierzig Quadratmeter groß und unter dem Dach". "Innocence in Danger" hat, wie gesagt, kein DZI-Spendensiegel. Doch was sagt das aus? Das Spendensiegel ist freiwillig und kostet Geld - maximal 10.000 Euro, plus Mehrwertsteuer. Greenpeace, Dunkelziffer e.V. und die Deutsche Krebshilfe, die man bedenkenlos unterstützen kann, haben auch kein DZI-Siegel. Gegenüber der Redaktion sagte Burkhard Wilke: "Wir nehmen keinerlei Einfluss auf die Vereine, damit sie ein Spendensiegel beantragen. Dies ist allein deren Entscheidung."

Julia von Weiler, die Geschäftsführerin von "Innocence in Danger", erinnert sich an etwas anderes, an ein Gespräch mit Wilke Anfang des Monats. Er warb bei ihr für sein Siegel. Einige Emails, die dieser Zeitung vorliegen, wurden hin- und hergeschrieben. Jetzt prüft der Steuerberater von "Innocence in Danger", ob sich die Kosten für das Siegel lohnen. Der Vorgang war also wie folgt: Wilke warb für sein Siegel, dann wurde er als Kronzeuge gegen "Innocence in Danger" zitiert. Von der tendenziösen Aufbereitung der Berichte aber distanziert er sich, wie er dieser Zeitung sagt.

Am Ende bleibt von allen Vorwürfen nichts

Und die angeblich distanzierte Unesco? Ein Anruf bei Dieter Offenhäuser, dem stellvertretenden Generalsekretär der Deutschen Unesco-Kommission ergibt, dass sich die Unesco nicht für eine gegen "Innocence in Danger" gerichtete Berichterstattung einseitig instrumentalisieren lassen wolle. Mittlerweile hat sie in einer Pressemitteilung richtiggestellt, was fälschlich behauptet wurde: "Die Deutsche Unesco-Kommission weist darauf hin, dass die heute von dapd und AP mit Verweis auf einen Artikel der 'Frankfurter Rundschau' herausgebrachte Nachricht ,Unesco dementiert Zusammenarbeit mit Stephanie zu Guttenberg Verein' falsch ist."

Das Gegenteil ist der Fall: "Die deutsche Unesco-Kommission unterstützt mit Nachdruck die Ziele des Vereins "Innocence in Danger". Am Ende bleibt von allen Vorwürfen nichts. Ziemlich riskant, in der Adventszeit, in der Spendenvereine mit Neid aufeinander schauen, von "Spendensumpf" zu reden. Stephanie zu Guttenberg hat juristische Schritte gegen den DuMont-Verlag angekündigt.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Innocence in Danger ./. Druck und Verlagshaus Frankfurter Rundschau

LG Hamburg 324 O 635/10 Innocence in Danger ./. Druck und Verlagshaus Frankfurter Rundschau

Parallel wurden die Sachen 324 O 644/10, Innocence in Danger vs. Berliner Verlag GmbH

324 O 649/10 Innocence in Danger vs. Mitteldeutsche Druck- und Verlagshaus Gmbh & CO KG verhandelt

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterinam Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Kalckreuth pp.; Rechtsanwalt Kalckreuth
Beklagtenseite: Kanzlei Loschfelder pp.; Rechtsanwalt Museol

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 635/10

14.01.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Der Antragsteller überreicht Schriftsätze vom 13.01.2011

Vorsitzender Richter Buske: Wir haben das heute nur überflogen, hatten Sitzung. Antrag zu 1): So richtig schön ist das nicht mit den Spendensummen. Meinungsäußerung, substanzarm. Im übrigen zulässig, dass man Artikelinhalte schlagwortartig überschreibt. Das, was als „Spendensumpf“ gemeint ist, findet man in den Äußerungen zu 2). „Eisernes Schweigen“, dass die Fragen tagelange nicht beantwortet sind, irgendwo „trübes Gewässer“. Mangelnde Transparenz. Hat ja möglicherweise eine tragfähige Grundlage. Antrag zu 2): Wir neigen, zurückzuweisen. Anlage AG 7 und ASt 11. Wenn der Befragte zwar antwortet, aber inhaltlich nichts sagt, dann kann man von „eisernen Schweigen“ und „tagelangem Nichtssagen“ sprechen. Wir würden auch den Antrag zu 3) zurückweisen. Zitiert zutreffend über seine Wahrnehmung, sind keine weiteren Recherchen geboten. Wenn ein Vereinsvorsitzender sagt, ... Dem Antrag zu 4) würden wir stattgeben wollen. Der Eindruck entsteht durch unsere Auffassung zwingend, ist falsch und wird dadurch nicht wahr, dass das woanders so ein mag. Antrag zu 5) würden wir zurückweisen. Man könnte annehmen, dass der Eindruck entstehen würde, dass der Verein zwei Büros bezahlt. Aber dieser Eindruck wird nicht zwingend erweckt. Laut Anlage AG 8, warum ein zweites Büro in Berlin existiere, hat der Antragsteller schon beantwortet. Beim Antrag zu 6) fragen wir, ob es einen Unterschied macht, ob sich die Geschäftsführerin oder die Präsidentin geäußert hat. Mag für die Geschäftsführerin eine Rolle spielen, für den Verein sicher nicht. Antrag zu 7): Trifft nicht zu, haben Stellungnahme der UNESCO, halten den Antrag für aussichtsreich. UNESCO ist nicht als Dachorganisation zu sehen, aber die anderen Äußerungen .... der Antrag zu 8) erscheint uns schwierig. „Jetzt fliegt das auch noch auf“ hat wertenden Charakter, ist Meinungsäußerung. „Dass nichts davon stimmt“ in den anderen Verfahren nicht unterstrichen. Unterstreichungen wurden unterschiedlich gesetzt

Antragsteller-Anwalt Kalckreuth: Zu1) ist alles geschrieben. Warum die eine Zeitung „Spendensumpf“ wohl mit Fragezeichen schreibt? Zu substanzarm, die Finanzen sind in bester Ordnung. Zu 2): Bei Frage erwartet man konkrete Reaktion. Es entsteht der Eindruck, man habe überhaupt nicht reagiert. .. Diese Silbe macht aus meiner Sicht den Unterschied. Zu 3): Wir hatten glaubhaft gemacht, der Verein sei durchaus ... Spätestens jetzt, wo der Artikel immer noch verbreitet wird, haben sie es sich zu eigen gemacht. Wird immer noch behauptet. Die Büros, wenn da steht „unterhält“, dadurch wird der Eindruck erweckt, es wird zweimal Miete bezahlt. Ist die Privatwohnung eines Vorstandsmitglieds.

Antragsgegner-Anwalt Museol: Beim Spendensumpf bin ich ganz Ihrer Auffassung. Es wird jedoch kein Vorwurf gegen den Verein erhoben, sondern es geht um die fehlende Transparenz. Keine Tatsachenbehauptung. Bei der Antragstellung wird der Kontext nicht richtig berücksichtigt. Es ist im Anschluss an „eisernes schweigen“ und „tagelanges Nichtbeantworten“ erklärt worden, zu was keine Auskunft erteilt wurde. .... ist etwas anders als das Durchführen einer Veranstaltung. Prävention .... durch praktische Arbeit ist der Verein bisher nicht aufgefallen. Auffallen und Kennen ist ein Unterschied. Zu 4) kann ich die Einschätzung der Kammer nicht teilen, man muss die gleiche Wertung wie bei Ziffer 6 machen, Verbandspersönlichkeitsrecht ist nicht verletzt. Vorwurf, man hat drei Personen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen interviewt. Wenn dies bei zwei Personen der Fall war, dann ist die dritte Person nicht mehr relevant. Fraglich, wie zu verstehen ist: „Nach Informationen der FR benötigen diese Mitarbeiter offenbar zwei Büros.“ ... „Zur Frage, warum Innoncence in Danger zwei Büros hat und wieviel es kostet, bekamen wir keine Antwort.“ Repräsentatives Gebäude. Heisst nicht zwangsläufig, dass dafür Geld bezahlt wurde. Ziff 7): Absatz, der sich auf das Segel der UNESCO bezieht, beschränkt sich nicht auf die .... Mit der „pfiffigen Formulierung“ wird bezeichnet, dass der Verein unter dem Segel der UNESCO entstanden ist. Ist nicht der fall. Man identifiziert sich mit den zielen, arbeitet aber nicht miteinander zusammen. Richter Dr. Linke: UNESCO. Behauptung „nichts davon stimmt“ ist falsch, weil etwas davon stimmt. Antragsgegner-Anwalt Museol: Kontext! UNESCO ist nicht die Dachorganisation. ... Was bedeutet „Segel der UNESCO“? Klare Wertung. Unterlassung müsste sich beschränken auf „eins davon stimmt nicht“. Ziff 8) das gleiche.

Vorsitzender Richter Buske: Ich glaube, bei den Anträgen zu 7) und 8) müssten wir uns mal kurz beraten.

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück.

Vorsitzender Richter Buske nach Wiedereintritt: Vorschlag. B erklärt zu Protokoll, dass nicht der Eindruck entstehen sollte. Unterlassungserklärung zu Ziff 4), Belastung nicht so groß, weil sie die anderen Äußerungen ja bringen dürfen. Antragsteller-Anwalt Kalckreuth: Wobei, das haben wir ja nicht angegriffen, obwohl. Vorsitzender Richter Buske: Und eine Unterlassungserklärung zu 7) und 8). Streitwertvorschlag: 80.000,- Euro. Antragsgegner-Anwalt: Ist doch praktisch die gleiche Äußerung. Vorsitzender Richter Buske: Jetzt wird der Streitwertgenerator angeworfen!

Die Anwälte rufen ihre Parteien an.

Antragsgegner-Anwalt Museol: Stößt auf Konsens, bräuchte eine Woche Widerrufsfrist. Sind drei Verlage. Da ist auch jemand krank geworden.

Antragsteller-Anwalt Kalckreuth: Wir sind auch einverstanden.

Vorsitzender Richter Buske dikiert :Antragsgegnerin erklärt, mit der Äußerung „Spendensumpf“ wollte und will die Antragsgegnerin nicht zum Ausdruck bringen, dass beim Antragsteller Spendengelder versickern. Auf Anregung der Kammer schließen die Parteien folgenden Vergleich:

1. die Antragsgegnerin verpflichten sich . ...(Hamburger Brauch) zu unterlasssen,
a. durch die Berichterstattung (Blatt 3 der Akte) bei Innocence in Danger haarsträubende Handlungsweisen, so tauchte Frau Julia von Weiler unter dem Vorwand, sollte ein Referat halten, sei unter Vortäuschung falscher Tatsachen ... RTL 2 den Eindruck zu erwecken, dass die .... mit einem Kamerateam interviewt habe.
b. zu behaupten und/oder behaupten zu lassen oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:
aa) Blatt 4 der Akte - der Verein sei ... bei der man denken könnte, die UNESCO sei Dachorganisation. Nichts davon stimmt. Jetzt fliegt auch noch auf, dass ... obwohl der verein diesen Eindruck auf seiner internetseite erweckt.
2. damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus der Veröffentlichung erledigt.
3. Kosten: Die Antragsgegnerin trägt 2/3 der Kosten, die Antragstellerin 1/3.
4: Der Antragsgegnerin bleibt nachgelassen, von diesem Vergleich ... bis zum 21.01.2011

Vorgelesen und genehmigt.

Für den Fall des Widerrufs ...

Antragsteller-Anwalt Kalckreuth: Dann würde ich die Anträge .... zurücknehmen.

Antragsgegner-Anwalt Museol: Dann stelle ich Kostenantrag.

Vorsitzender Richter Buske: Das ist ja jetzt eine bedingte Rücknahme!

Diskussion, wie man das prozessuale Problem einer solchen Rücknahme im einstweiligen Verfügungsverfahren lösen könnte. Buske wirkt auf ein Gentlemans Agreement hin.

Vorsitzender Richter Buske: Antragstellerin stellt die Anträge vom ...., Antragsgegnerin beantragt Zurückweisung. Beschlossen und verkündet: 1. Streitwert wird auf 60.000 € festgelegt. 2. Für den Fall des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 22.01. 9.55 Uhr, Saal B335

22.01.11: Verkündung fand am 21.01.2011 nicht statt. Der Vergleich dürfte Gültigkeit erlangt haben.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 644/10

324 O 644/10, Innocence in Danger vs. Berliner Verlag GmbH

Wurde parallel verhandelt und im Wesentlichen die gleichen Vergleiche geschlossen.


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 649/10

324 O 649/10 Innocence in Danger vs. Mitteldeutsche Druck- und Verlagshaus Gmbh & CO KG

Wurde parallel verhandelt und im Wesentlichen wurden die gleichen Vergleiche geschlossen.

[bearbeiten] Kommentar

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[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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