324 O 626/09 - 16.04.2010 - Persönlichkeitsrecht = Gebühren und nochmals Gebühren

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Zum Corpus Delicti findet man allerhand in dem folgenden Artikel:

Quelle: www.presseportal Journalist

01.10.2009 | 13:58 Uhr Sind die Klickzahlen von news.de geschönt? Die Nachrichtenseite der Leipziger Unister GmbH generierte mehr Klicks durch Suchdienste als mit redaktionellem Inhalt

Remagen (ots) - Nach Recherchen des Medienmagazins journalist bedient sich das Nachrichtenportal news.de zumindest zeitweise eines Tricks, um seine Klickzahlen zu steigern. So bucht das Portal bei Google Anzeigen-Stichwörter, die es redaktionell nicht einlöst. Dazu gehören zum Beispiel die Begriffe "Routenplaner Fahrrad", "Deutsche Bahn Fahrplan" oder "Routenplaner kostenlos". Wer auf die entsprechenden Google-Treffer klickt, landet etwa auf einer Suchmaske von news.de, die mit vier externen Routenplanern verknüpft ist. In der Inhaltsübersicht des Nachrichtenportals, das zur Leipziger Unister GmbH gehört, findet sich dagegen kein Hinweis auf solche Dienste.
In der Onlinestatistik der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) zeigt sich, dass news.de im August mehr Klicks in der Rubrik "Suchmaschinen, Verzeichnisse und Auskunftsdienste" aufwies als im Segment "Redaktioneller Content". Laut Rangliste der Arbeitsgemeinschaft Onlineforschung (Agof) konnte news.de seine Reichweite in den vergangenen Monaten nahezu verdreifachen. Nach Agof-Zahlen hat die Seite mehr Besucher (Unique User) als handelsblatt.com, abendblatt.de oder tagesspiegel.de. Die IVW-Statistik belegt, dass der Zugriff auf die redaktionellen Inhalte von news.de in den vergangenen Monaten dabei eher zurückgegangen ist.
News.de ist vor einem Jahr mit großen Ambitionen gestartet. Die derzeit rund 30 Journalisten umfassende Redaktion soll in den nächsten Monaten auf 50 aufgestockt werden. Chefredakteurin Kathrin Steinmetz sagte gegenüber dem journalist: "Wir werden Spiegel Online nicht schlagen, aber vielleicht nutzt uns der Spiegel-Online-Leser künftig als Zweitportal." Dabei lief seit dem Start in der Redaktion einiges schief. Mitarbeiter berichten, dass sie für Fortbildungen Urlaub einreichen mussten, mehrere Redakteure haben news.de teils freiwillig, teils unfreiwillig wieder verlassen. Außerdem soll die Gründung eines Betriebsrats bei news.de verhindert worden sein.
Einen ausführlichen Bericht über das Nachrichtenportal lesen Sie in der Oktoberausgabe des Medienmagazins journalist. Diese Vorabinformation ist mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Pressekontakt:
journalist - Das deutsche Medienmagazin
Anna von Garmissen / Matthias Daniel
Chefredaktion
Telefon: +49(0) 228 20172-24
Fax: +49(0) 228 20172-33
journalist@journalist.de

Konkret ging es um den Artikel: "Schlechte Laune bei den Besser-Wissern" von Ralf Geißler

journalist 10/2009 S. 40-43

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] news.de GmbH vs. Medienfachverlag Rommerskirchen (Journalist) ua.

16.04.10: LG Berlin 324 O 626/09


[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Mohns pp.; Rechtsanwalt Daniel Heymann
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Michael Schmuck

[bearbeiten] Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Wiese
Richterin am Landgericht: Gabriele Ritz

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

16.04.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Die Protokollführerin fehlt. Ich werde selbst diktieren. Der Antragsgegner-Vertreter überreicht den Schriftsatz vom 14,04,10 für Gericht und Gegner. Der Antragsteller-Vertreter überreicht den Schriftsatz vom 15,.04,.2010 für Gericht und Gegner. Ja, wenn ich das so sagen darf, es war ein etwas quälendes Erlassverfahren War beim OLG. Hat gehalten. Ist Ihnen immer noch zu viel.

Beklagtenanwalt Michael Schmuck: Es ist alles Wortklauberei. Ob es „Urlaub“ heißt oder „Überstunden abfeiern“ ist nicht wichtig. „Seminare außerhalb der Arbeitszeit“. So ist es überall. Mit Ausnahme des Taschenvorzeigens. Wenn ich bitte, nimm mal raus, was Du in der Tasche hast. Spiel mal vor. Das ist Unterwerfung vor der Obrigkeit. .. Klingt so, das bezahlt wird, ist es auch nicht so.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir können alles durchgehen. Wir sind bei Ihnen. … „Wenige Wochen nach der Versammlung erhielt jemand eine Abmahnung, weil er über ein e Stunde zu spät kam.“ Damit entsteht der Eindruck eines Zusammenhanges mit der Versammlung. Nach Stolpe kein zwingender Eindruck erforderlich. Nach der eidesstattlichen Versicherung der Chefredakteure war es nicht so. Liest man so, dass es ein nacheinander Zuspätkommen war. War aber nicht so. Wir wissen nicht, wie das so in der Redaktion vorgeht. Die Verknüpfung zur Versammlung … Abgemahnt, weil er an zwei Tagen zwei mal zu spät gekommen ist, und das nicht das erste Mal. Möchten bestätigen. Vielleicht übersieht die Beklagte … .“Mussten bei der Entlassung die privaten Taschen zeugen.“ Es ging um die Hosentaschen mit Mobiltelefonen. Private Tasche klingt nícht nach Hosentaschen. … Haben gegenseitig Häuptchen drauf getan, so die persönlichkeitsrechtliche Relevanz. Dann der Aufhebungsvertrag. „Man wollte einem Prozess zuvorkommen, verhindern.“ Aber es gab erheblichen Anlass. Es gab auf Anhieb eine Abmahnung.“ f. Dass dann eine web-Blog-Schulung beantragt wurde, ist Erbsenzählerei, ist … . Mussten an der Schulung gar nicht teilnehmen. Es war nicht Urlaub, es war Freizeit. War aber nicht so, dass sie Urlaub beantragen mussten. Jetzt kommen wir zur Profilschärfe. Kann man schon sagen, dass das außerhalb der Arbeitszeit war? War im Arbeitsvertrag so. Die Arbeitszeit wurde verlängert. Außerhalb der Arbeitszeit erfasst nicht den Vorgang. … Vielleicht wollte man …. Ist aber nicht richtig geworden. h. … Hatte von der ehemaligen Redakteurin Anweisung, nicht mit dem Antragsgegner zu 2 zu sprechen. Das ist geeignet, den Antragsteller in der öffentlichen Meinung zu entwürdigen. Wir haben nach der Vorberatung die Tendenz, zu bestätigen.

Klägeranwalt Daniel Heymann: … es ist bekannt … wir wollten … . Wenn man den Artikel liest, dann steht dort eine Ungenauigkeit nach der anderen. Schlag auf Schlag. Es sind alles falsche Tatsachenbehauptungen. Die Summe macht es.

Richterin Ritz: Wir haben unterschiedliche Gerichte … beim Streitwert.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Die haben mehr Kosten erhalten als Sie [der Beklagte].

Beklagtenanwalt Michael Schmuck: Das kann sich ändern. Bei den Taschen können wir einlenken. Man hat Kleinigkeiten gesucht. Aber dort herrscht Kasernenton. Wir hatten noch drei eidesstattliche Versicherungen. Aber die Damen sind dort noch angestellt. Sie mussten die Handys vorführen, weil es eine Beule in der Hosentasche gab. Wir können und werden in der nächsten Ausgabe von Journalist den Bericht richtig stellen. O.k. es war angeordnet, Mehrarbeit nicht zu bezahlen. Es stimmt, brauchten nicht teilnehmen.. Wir werden richtig stellen, so dass man zufrieden ist.

Klägeranwalt Daniel Heymann: Ich höre unterschwellig eine kleine Kriegserklärung.

Beklagtenanwalt Michael Schmuck: Nein. Wir wollen richtig stellen, Ihnen entgegenkommen. Es war kein urlaub, war …

Klägeranwalt Daniel Heymann: … .

Beklagtenanwalt Michael Schmuck: Stelle das in den Raum. Wir können es weglassen. Versuche auf die Punkte einzugehen. Taschen – 1c - können wir anerkennen.

Klägeranwalt Daniel Heymann denkt an die Gebühren: Sie haben gesehen, wie viel Arbeit wir reingesteckt haben. Was Sie jetzt anbieten, ist nichts für einen Vergleich. … Es hat keinen Anreiz. Wir hatten umgekehrt gedacht. Es soll gedeckelt werden, wenn die Veröffentlichung nicht kommt. Sieht so aus, … . Wir können nicht verbieten, das ist klar.

Richterin Ritz: … wenn Sie sagen, so wolles Sie es nicht mehr verbreiten, dann können Sie die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkennen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Was wäre. Die eintsweilige Verfügung anerkennen und Generalquittung. So und so Pitsche Patsche. Wir können dann die Kosten des Erlassverfahrens mit 54 : 46 belassen und die des Widerspruchverfahrens teilt man sich.

Beklagtenanwalt Michael Schmuck: Muss telefonieren. Bis Dfienstag.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Am Allerschönsten heute.

Beklagtenanwalt Michael Schmuck: Wieso. Gehen Sie in Urlaub?

Richterin Wiese: Sehen wir so aus?

Richterin Ritz: Urlaubsreif sind wir alle.

Alle lachen.

Klägeranwalt Daniel Heymann: Status quo. Einstweilige Verfügung.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wie ist es mit der Generalquittung. Sie brauchen sich nicht zu quälen.

Richterin Ritz: oder mit den anderen Ansprüchen?

Beklagtenanwalt Michael Schmuck: Kann ja nicht bestimmen, was sie schreiben wollen. Kann fragen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Streitwert im Widerspruchsverfahren 46.000, 100.000 waren im Skat. Einstweilige Verfügung als endgültige Regelung. Generalquittung.

Parteivertreter und die Richter verlassen den Saal.

Vorsitzender Richter Andreas Buske nach Wiedereintritt: Sie würden das mitmachen? Hätten das gerne heute geregelt zu kriegen.

Beklagtenanwalt Michael Schmuck: Ich warte auf einen Anruf.

Klägeranwalt Daniel Heymann: holt die Katze aus dem Sack: Was im Raum steht, das sind die Kosten der Abmahnung und des Abschlussschreibens.

Beklagtenanwalt Michael Schmuck: Abschlussschreiben machen wir nicht.

Es wird erst. Gebühren werden diskutiert. Vom Widerspruch gegen die Verfügung wusste der Kläger vor dem Abschlusschreiben nichts.

Klägeranwalt Daniel Heymann: Dieser Anspruch steht uns zu.

Beklagtenanwalt Michael Schmuck: Haben Sie [die Richter] eine Rechtsmeinung dazu? Der Widerspruch gegen die Verfügung erfolgte zwei-drei tage nach Erhalt. Dann komm in die Wochen das Abschlussschreiben.

Klägeranwalt Daniel Heymann höhnisch: Das ist Ihr Risiko, ob die Kenntnis bei uns vorhanden ist.

Die Schutzschrift ist dem Anwalt vom Gericht nicht zugestellt worden.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir haben keine Rechtsmeinung. Die einstweilige Verfügung ist zugestellt worden am 5. Februar, einen Monat nach Erlass. Am 12.02.10 ist der Widerspruch eingegangen. Das Abschlussschreiben erging am 22.02.10 um 15:30.

Klägeranwalt Daniel Heymann: Aus unserer Sicht … .

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Kann so sagen, auch der Anspruch ist erledigt, mit Ausnahme der Gebühren für das Abschlussschreiben.

Beklagtenanwalt Michael Schmuck: Ist ja das Höchste.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wie viel haben Sie berechnet? Das Abschlussschrieben ist nach BGH ein Teil des Hauptsacheverfahrens.

Beklagtenanwalt Michael Schmuck: Manch machen 1,3 plus 0,5, mehr als bei der Terminsgebühr.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wollen Sie was schreiben?

Klägeranwalt Daniel Heymann: Abmahnsache …

Beklagtenanwalt Michael Schmuck: 60 : 40. Die Abschlussschreiben kommen erst, seitdem der BGH entschieden hat, die kosten was.

Es wird heftig über die Kosten, die Gebühren diskutiert.

Richterin Ritz: Wir brauchen nicht zu versuchen, das hochzuschrauben.

Beklagtenanwalt Michael Schmuck nach Wiedereintritt: Machen wir, wenn bis Mittwoch Rücktrittsrecht gegeben wird. Am Wochenende, Dienstag … Widerrufsgelegenheit.

Klägeranwalt Daniel Heymann: Wir haben zwei Beklagten, Herrn Geißler und …

Beklagtenanwalt Michael Schmuck: Wären alle mitgekommen, wenn sie am Wochenende nicht arbeiten müssten.

Richterin Ritz rechnet: Abschlussschreiben 0,8 Gebühren plus 20,00 Euro … 2.700,00 Euro.

Beklagtenanwalt Michael Schmuck: Eine Verfahrensgebühr, ene Terminsgebühr.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Mit den Parteilvertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umassend erörtert. Die Kammer unterbreitet eine Vergleichsanregung. Daraufhin schließen die Parteien ohne Präjudiz für ihren Sach- und Rechtsstandpunkt den folgenden Vergleich:

1. Die Antragsgegner erkennen die einstweilige Verfügung des Klägers vom 15.01.10 zur Sache 324 O 626/09 mit Verzicht auf die Rechte aus den §§ 924, 926, 927 der ZPO als endgültige Regelung an.
2. Die Antragsgegner verpflichten sich als Gesamtschuldner an den Antragsteller 2.733,90 Euro zu zahlen.
3. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus der Veröffentlichung im Journalist 10/2009 erledigt.
4. Es bleibt bei der Kostenverteilung des Erlassverfahrens, so wie in der einstweiligen Verfügung vom 15.01.10 niedergelegt. Die Kosten des Widerspruchverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Es bleibt den Antragsgegnern nachgelassen, von diesem Vergleich, anzuzeigen bei der Zivilkammer 24 des LG Hamburg bis zum 21.04.10, zurückzutreten. Vorgelesen und genehmigt.

Klägeranwalt Daniel Heymann: Wenn nur einer widerspricht?

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Dann ist der Vergleich weg. Der Antragsgegner-Vertreter stellt für den Fall des Widerspruchs den Antrag, … Der Antragsteller-Vertreter … . Beschlossen und verkündet: 1. Termin zur Verkündung einer Entscheidung für den Fall des Rücktritts erfolgt am 23.04.10, um 9;55 im Saal 335. 2. Der Streitwert des Widerspruchverfahrens wird auf 46.000 Euro festgesetzt. Wünsche ein sonniges Wochenende für Sie.

Beklagtenanwalt Michael Schmuck: Wann kommt das Urteil?

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Kommt drauf an. Wenn ich Berichterstatter bin, dann dauert es länger.

Richterin Wiese: Bei mir auch. Ich bin Berichterstatterin.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Fünf Monate. Länger dürfen wir nicht.

[bearbeiten] Kommentar

Es ging um Gebühren, um nichts anderes. Die Leipziger wissen es. Nachhohlbedarf besteht. Uns überrollt die alte DDR.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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