324 O 598/18 - Rechtsbeugung - Rechtsmissbrauch

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Rechtsbruch durch VorsRichterin Simone Käfer und Rechtsmissbrauch durch Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Inhaltsverzeichnis


EINSPRUCH: Norbert Blüms heftige Kritik an der dt. Justiz [ZDF "MITTAGSMAGAZIN" am 23.10.2014]


Jan Ullrich spricht über Drogenprobleme und Gewaltvorwürfe
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ZEITACHSE

Verfügung vom 07.01.2019
324 O 598/18


EINSPRUCH: Norbert Blüms heftige Kritik an der dt. Justiz ["LANZ" am 23.10.2014]

Erlass der einstweiligen Verfügung 324 O 598/18 - die einzelnen Schritte

  • Im Juli 2018 gab ich in der Google-Rezension vom Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger meine folgende Meinung wieder:
Sie sind ein Wirtschaftskrimineller, Sie waren oder sind immer noch verurteilt, Sie möchten weiter betrügen, Sie sitzen im Knast, noch besser, Sie waren Stasi-Akteur und haben Probleme mit Internet-Archiven und aktuellen Veröffentlichungen über Ihre Vergangenheit, so ist RA Dr. Sven Krüger der richtige rechtsanwaltliche Ansprechpartner für Sie. Sie dürfen lügen, sogar eidesstattlich.
  • Vier Monate später, am 18. Dezember 2018 erhielt ich von RA Dr. Sven Krüger eine Abmahnung mit der Aufforderung bis zum 20. Dezember strafbewehrt die folgende Unterlassungsvepflichtugserklärung abzugeben.
  • Ich habe darauf am 20.12.18 mit einem Befangenheitsantrag, abgegeben bei der Geschäftsstelle am 21.12.18 um 7:30, reagiert.
  • Am 21.12.2018 erhielt gegen 9:30 das Gericht per Fax den Antrag des Rechtsanwalts Dr. Sven Krüger auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung mit einem von der Abmahnung (UVE) abweichendem Tenor.
  • Am Samstag, den 29.12.18 erhielt ich die folgende Verfügung der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer, mit der der Antragsteller um Präzisierung gebeten wurde. Davon wusste ich zu diesem Zeitpunkt nichts.
  • Am 29.12.18 und am 30.12.18 erweiterte ich meine Google-Bewertung mit den folgendne Klarstellungen:
Sollte ein potentieller Mandant oder Leser es so verstanden haben, dass RA Dr. Sven Krüger falsche eidesstattliche Versicherungen bei Gericht für seinen Mandanten wissentlich einreicht (oder eigene falsche), so stellen wir klar, dass das nicht gemeint war und auch nicht der Fall ist.
30.12.2018, 16:21: RA Dr. Sven Krüger darf natürlich auch nicht wissen, dass Sie ihn und das Gericht als sein Mandant betrügen und/oder belügen. Damit hätte RA Dr. Sven Krüger bestimmt Probleme bei Ihrer Vertretung bei Gericht.
Sie dürfen aber ein Lügner, ein Betrüger und Einreicher falscher eidesstattlicher Erklärungen bei Gericht gewesen sein oder immer noch sein.
  • Ich reagierte am 30.12.18 mit einem Schreiben, in dem ich um Übersendung der Antragsschrift und Einsicht in die Akten bat,
  • sowie mit Schreiben vom 31.12.18, gerichtet an den Antragsteller Dr. Sven Krüger und das Gericht, mit einem Spiegel-Artikel zu Jan Ulrich, einem Mandanten des Antragstellers, als Anlage. Diese Schreiben gab ich am 31.12.2018 bei der Poststelle des Landgerichts ab und schob diese zusätzlich unter die Tür der Geschäftsstelle., weil im von der Kammer niemand anwesend war. Die Türen waren alle verschlossen, nirgends brannte Licht.
  • Am 02.01.2019 erhielt ich in der Geschäftsstelle Einsicht in die Akten. Die VorsRichterin hatte das erlaubt. Aus der Akte wurde nichts entnommen, weil es nichts Internes gab. Mit wurde die Antragsschrift ausgehändigt samt Anlagen.
  • Noch am gleichen Tag, am 02.01.2019 erging eine zweite Verfügung, welche bei mir am 05.01.19 (Sonnabend) einging. Darin hießt es, der Eindruck könnte zwingend sein, eine Einstweilige Verfügung wäre zu erlassen.
  • Am 03.01.19 legte ich dem Gericht das Schreiben vom 02.01.19 vor, in dem ich darauf hinwies, dass eine anwaltliche Versicherung des Antragstellers für die Gleichbehandlung der Seiten nicht genüge.
  • Am 07.01.19 gab ich in der Geschäftsstelle das folgende Schreiben mitz Kopien fürn alle drei Richterinnen - Käfer, Ellerbrock, Böert - gesondert ab. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer freute sich von mir zu erfahren, dass nun nichts mehr Neues von mit käme.
  • Noch vor dem Erlass der einsweiligen Verfügung gab ich dem Gericht das Schreiben vom 07.01.19 ab mit der Versicherung an Eides Statt darüber, dass unter den durch mich Befragtn niemand in der streigegenständlichen Äußerung den zwingenden Eindruck sah, dass RA Dr. Sven Krüger weiß, dass er betrogen, belogen, sogar eidesstatlich von seine Mandanten wird. Ich bezweifelte auch, dass Dr. Sven Krüger selbts diesen Eindruck als zwingend erachtet, und beantragte die Einholung einer Bestätigung beim Antragsteller, dass er ebenfalls den Eindruck als zwingend erachtet.
  • Half alles nicht, überzeugte auch nicht die Richterinnen. Am gleichen Tag (07.01.2019) erging die Einstweilige Verfügung durch die VorsRiin am LG Simone Käfer, Richterin am LG Pia Bört und Richterin am LG Gabriele Ellerbrock. Ich gehe davon aus, das die Richterinnen Pia Böert und Gabriele Ellwerbrock am 07.01.2019 das erste Mal die Akten sahen, von der Sache Kenntnis bekamen. Ein Schnellverfahren eben.
  • Am 12.01.19 erhielt ich endlich die dienstliche Stellungnahme vom 09.01.19 von der abgelehnten Richterin Simone Käfer mit der Möglichkeit binnen einer Woche Stellung zu beziehen. Mein Anwalt beantragte Akteneinsicht und Terminverlängwerung. Beides wurde gewährt.
  • Am 25.01.19 erhielt das Gericht meine Stellungnahme zur dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richterin Simone Käfer.
  • Auch mein Rechtsanwalt Eberhard Reinecke gab in meinem Namen eine Stellungnahme zur dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richterin Simone Käfer ab.
  • Am 08.02.19 wiesen erwartungsgemäß die Richterinnen/Kollegonnen Pia Böert, Henrike Stallmann und Richter/KollegenDr. Thomas Linke das Ablehnungsgesuch zurück. Hier der Beschluss. Kein Wort darüber, dass die abgelehnte Vorsitzende Richterin Simone Käfer alles im Alleingang entschied.

Interessante Tatsachen

  • Ich gehe davon aus, dass der Ertstberichterstatter, Richter Johannes Kersting, seine Sache 324 O 598/18 überhaupt nicht kannte und nicht kennt, dass diese ihm nicht vorgelegt wurde. Dieser Richter ist zum 01.01.2019 aus der Kammer 24 (Pressekammer) des LG Hamburg ausgeschieden.
  • Weiterhin vermute ich, dass die neue Berichterstatterin, Richterin Böert und Richterin Ellerbrock bis zum 07.01.19 Urlaub hatten und von der Sache 324 O 598/18 erst am 07.01.2019. am Tag des Erlasses der einstweiligen Verfügung, erfahren haben.
  • Die abgelehte Richterin Simone Käfer zog alles allein durch, wissend, dass sie vor Eingang der Antragsschrift wegen Befangenheit abgelehnt war. Eine Vorsitzende ist nicht zwangsweise in jede Sache eingebunden. In die Sache 324 O 598/18 war Richterin Simone Käfer vor der Kenntnisnahme des Ablehnungsgesuchs noch nicht eingebunden, weil die Sache dem Gericht noch nicht vorlag.
  • Das BVerfG hat mit Beschluss - 1 BvR 436/17 – vom 21. November 2018 gerade bei einem solchen Verhalten eines Richters – Einholung von möglichen Zusatzinformationen nur bei einer Seite, die andere Seite wird nur über die Tatsache der Einholung von Informationen informiert - die Besorgnis der Befangenheit bejaht.

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