324 O 596/11 - 09.03.2012 - Dr. Nikolaus Klehr greift zusammen mit der Kanzlei Schwenn Krueger das Internet an

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'''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Sie sagten „intellektueller Verbreiter“. …. Wenn jemand nur den Zugang erleichtert, dann haftet er nur eingeschränkt. Nur bei offensichtlicher Unwahrheit gilt die Haftung von Anfang an. Wenn jemand hier verlinkt, was Kompa macht, auf nicht offensichtliche Unwahrheiten, kann das nicht verboten werden. Das machen Tausende Blogger. DAS Video kommt von YouTube. '''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Sie sagten „intellektueller Verbreiter“. …. Wenn jemand nur den Zugang erleichtert, dann haftet er nur eingeschränkt. Nur bei offensichtlicher Unwahrheit gilt die Haftung von Anfang an. Wenn jemand hier verlinkt, was Kompa macht, auf nicht offensichtliche Unwahrheiten, kann das nicht verboten werden. Das machen Tausende Blogger. DAS Video kommt von YouTube.
-'''Richterin Gabriele Ritz:''' Man kommt nicht auf die Idee, dass der Beklagte den Beitrag selbst gemacht hat. Der Beitrag wir integriert in seinen Text. Es ist nicht ersichtlich, dass die andere Seite, das bestreitet. Es ist kein Blog. Die Forumrechtsprechung kommt nicht in Frage. Wenn kein Beitrag … .+'''Richterin Gabriele Ellerbrock:''' Man kommt nicht auf die Idee, dass der Beklagte den Beitrag selbst gemacht hat. Der Beitrag wir integriert in seinen Text. Es ist nicht ersichtlich, dass die andere Seite, das bestreitet. Es ist kein Blog. Die Forumrechtsprechung kommt nicht in Frage. Wenn kein Beitrag … .
'''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Natürlich ist es ein Blog. Der Autor ist Kompa. Er berichtet viel über Klehr und ZDF. Darf er nicht den Gegenstand nennen und darüber berichten? Worüber wir uns streiten darf ich nicht sagen? Das wäre intellektuelle Verbreitung? '''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Natürlich ist es ein Blog. Der Autor ist Kompa. Er berichtet viel über Klehr und ZDF. Darf er nicht den Gegenstand nennen und darüber berichten? Worüber wir uns streiten darf ich nicht sagen? Das wäre intellektuelle Verbreitung?
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'''Rechtsanwalt Markus Kompa:''' Das Gericht unterscheidet Link und Einbindung '''Rechtsanwalt Markus Kompa:''' Das Gericht unterscheidet Link und Einbindung
-'''Richterin Gabriele Ritz:''' Kommt darauf an. Gesamtschau. Intellektuelle Verbreitung.+'''Richterin Gabriele Ellerbrock:''' Kommt darauf an. Gesamtschau. Intellektuelle Verbreitung.
'''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Wie unterscheiden Sie das? '''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Wie unterscheiden Sie das?
-'''Richterin Gabriele Ritz:''' Haben das nicht und ausgedacht. Wenn der Inhalt bekannt ist … +'''Richterin Gabriele Ellerbrock:''' Haben das nicht und ausgedacht. Wenn der Inhalt bekannt ist …
'''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Die Linkhaftung sagt etwas anderes. '''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Die Linkhaftung sagt etwas anderes.
-'''Richterin Gabriele Ritz verneint mit dem Kopf.'''+'''Richterin Gabriele Ellerbrock verneint mit dem Kopf.'''
'''Die Vorsitzende:''' … '''Die Vorsitzende:''' …
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'''Rechtsanwalt Markus Kompa:''' Was ist, … . Vermute, dass es um diesen Beitrag geht. Bin ich dann der intellektuelle Verbreiter? Es gibt bim Jahr 2012 keinen Unterschied zwischen einem Link und der Einbettung. Ich sage, ein link wäre zulässig. '''Rechtsanwalt Markus Kompa:''' Was ist, … . Vermute, dass es um diesen Beitrag geht. Bin ich dann der intellektuelle Verbreiter? Es gibt bim Jahr 2012 keinen Unterschied zwischen einem Link und der Einbettung. Ich sage, ein link wäre zulässig.
-'''Richterin Gabriele Ritz:''' Sage ich nicht.+'''Richterin Gabriele Ellerbrock:''' Sage ich nicht.
'''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Der BGH sagt, wenn der Zugang erleichtert wird, kann nicht verboten werden. Verstehe nicht, wie sie über diese Klippe springen wollen., Bringt nicht wenig … '''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Der BGH sagt, wenn der Zugang erleichtert wird, kann nicht verboten werden. Verstehe nicht, wie sie über diese Klippe springen wollen., Bringt nicht wenig …
-'''Richterin Gabriele Ritz:''' Sehen wir auch so. Wir finden in der einstweiligen Verfügung … . Wenn man sich die Überschrift [Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (1)], dass das Video in den eigenen Bericht integriert ist. Im Bericht des Beklagte steht auch, das es um das Gutachten geht. Dann kommentieren Sie allgemein. Er sagt nicht, der ZDF habe die Unwahrheit gebracht. Nicht der Leser, er sagt das stimmt.+'''Richterin Gabriele Ellerbrock:''' Sehen wir auch so. Wir finden in der einstweiligen Verfügung … . Wenn man sich die Überschrift [Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (1)], dass das Video in den eigenen Bericht integriert ist. Im Bericht des Beklagte steht auch, das es um das Gutachten geht. Dann kommentieren Sie allgemein. Er sagt nicht, der ZDF habe die Unwahrheit gebracht. Nicht der Leser, er sagt das stimmt.
'''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Wenn er darüber berichtet, dann muss er die Details nennen, BGHG, BVerfG … . '''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Wenn er darüber berichtet, dann muss er die Details nennen, BGHG, BVerfG … .
-'''Richterinnen Simone Käfer und Gabriele Ritz im Chor:''' Wir sagen nicht zu Eigen machen ,…+'''Richterinnen Simone Käfer und Gabriele Ellerbrock im Chor:''' Wir sagen nicht zu Eigen machen ,…
-'''Richterin Gabriele Ritz:''' sondern … .Der das Interview verbreitet als intellektueller Verbreiter … zu unterscheiden von einem technischen Verbreiter.+'''Richterin Gabriele Ellerbrock:''' sondern … .Der das Interview verbreitet als intellektueller Verbreiter … zu unterscheiden von einem technischen Verbreiter.
'''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Sie wollen unterscheiden intellektuelle Verbreiter und technischer Verbreiter. '''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Sie wollen unterscheiden intellektuelle Verbreiter und technischer Verbreiter.
-'''Richterin Gabriele Ritz:''' Wollen wir nicht. Die xxxx Entscheidung ist so ganz anders. So ist er hier nicht.+'''Richterin Gabriele Ellerbrock:''' Wollen wir nicht. Die xxxx Entscheidung ist so ganz anders. So ist er hier nicht.
'''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Hätte er 1:1 bei ZDF oder … eingeschränkt. Die Frage ist, wann eingeschränkt, wann eingebracht. Es gilt Artikel 5 des Grundgesetzes. Schon die Wette-Entscheidung, was öffentlich zugänglich ist. Sie sagen, wir wollen ihn genau so in Haftung nehmen, wie den des das Original verbreitet. '''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Hätte er 1:1 bei ZDF oder … eingeschränkt. Die Frage ist, wann eingeschränkt, wann eingebracht. Es gilt Artikel 5 des Grundgesetzes. Schon die Wette-Entscheidung, was öffentlich zugänglich ist. Sie sagen, wir wollen ihn genau so in Haftung nehmen, wie den des das Original verbreitet.
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'''Rechtsanwalt Gernot Lehr verlässt den Gerichtssaal.:''' '''Rechtsanwalt Gernot Lehr verlässt den Gerichtssaal.:'''
-'''Richterin Gabriele Ritz:''' … . Sorgfaltspflicht ist nicht gewahrt. In Kenntnis dessen, dass der Betroffene das bestreitet, und dessen Position ist nicht dargelegt.+'''Richterin Gabriele Ellerbrock:''' … . Sorgfaltspflicht ist nicht gewahrt. In Kenntnis dessen, dass der Betroffene das bestreitet, und dessen Position ist nicht dargelegt.
'''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Frage anders. Wenn er über einen Prozess berichtet,, dann berichtet er um was es geht. '''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Frage anders. Wenn er über einen Prozess berichtet,, dann berichtet er um was es geht.
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-'''Richterin Gabriele Ritz:''' Es ist Gegenstand des Streits. Die Position des Klägers wird gar nicht dargestellt.+'''Richterin Gabriele Ellerbrock:''' Es ist Gegenstand des Streits. Die Position des Klägers wird gar nicht dargestellt.
'''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Frage, durften sie das filmen. '''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Frage, durften sie das filmen.
-'''Richterin Gabriele Ritz:''' Noch nicht Mal das. Steht, dass WISO berichtet.+'''Richterin Gabriele Ellerbrock:''' Noch nicht Mal das. Steht, dass WISO berichtet.
'''Rechtsanwalt Markus Kompa:''' Klehr klagt gegen mich, meine Mandanten, nicht … Hohe Querulanz. Das wollte ich thematisieren. Seit … '''Rechtsanwalt Markus Kompa:''' Klehr klagt gegen mich, meine Mandanten, nicht … Hohe Querulanz. Das wollte ich thematisieren. Seit …
-'''Richterin Gabriele Ritz:''' Wie wollten Sie das zeugen, wenn Sie seine Position nicht darlegen?+'''Richterin Gabriele Ellerbrock:''' Wie wollten Sie das zeugen, wenn Sie seine Position nicht darlegen?
-'''Die Vorsitzende:''' H ätten verbreiten können. Sie hätten berichten können über den Streit. Sie setzen aber noch eins drauf und zeigen den Beitrag,+'''Die Vorsitzende:''' Hätten verbreiten können. Sie hätten berichten können über den Streit. Sie setzen aber noch eins drauf und zeigen den Beitrag,
'''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Er informiert. Der Beitrag wird ohne dem Video eine leere Hülle. '''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Er informiert. Der Beitrag wird ohne dem Video eine leere Hülle.
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'''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Das ist eine Formalität. '''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Das ist eine Formalität.
-'''Richterin Gabriele Ritz:''' Verstehe nicht, weshalb das nicht verstanden wird. …. Ich nehme für mich das Recht heraus, es weiter zu verbreiten.+'''Richterin Gabriele Ellerbrock:''' Verstehe nicht, weshalb das nicht verstanden wird. …. Ich nehme für mich das Recht heraus, es weiter zu verbreiten.
'''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Er verbreitet es nicht. Er verweist nur auf die Quelle. '''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Er verbreitet es nicht. Er verweist nur auf die Quelle.
-'''Richterin Gabriele Ritz:''' Er eröffnet eine neue Möglichkeit. Man braucht nicht zu YouTube zu gehen, sondern auf seine Seite.+'''Richterin Gabriele Ellerbrock:''' Er eröffnet eine neue Möglichkeit. Man braucht nicht zu YouTube zu gehen, sondern auf seine Seite.
'''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Ist vielleicht nur die Möglichkeit zu sehen. '''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Ist vielleicht nur die Möglichkeit zu sehen.
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'''Rechtsanwalt Markus Kompa:''' Frage. '''Rechtsanwalt Markus Kompa:''' Frage.
-'''Richterin Gabriele Ritz:''' Wir entscheiden nur über den konkreten Fall.+'''Richterin Gabriele Ellerbrock:''' Wir entscheiden nur über den konkreten Fall.
'''Rechtsanwalt Markus Kompa:''' Gerichtberichterstattung, wie geht denn die? '''Rechtsanwalt Markus Kompa:''' Gerichtberichterstattung, wie geht denn die?
-'''Richterin Gabriele Ritz:''' Zulässige Verdachtsberichterstattung. Hier geht es weiter.+'''Richterin Gabriele Ellerbrock:''' Zulässige Verdachtsberichterstattung. Hier geht es weiter.
'''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Frage. Zu dem damaligen Zeitzpunkt …. '''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Frage. Zu dem damaligen Zeitzpunkt ….
-'''Richterin Gabriele Ritz:''' Das mit Ihrem Twitter …greift nicht so. +'''Richterin Gabriele Ellerbrock:''' Das mit Ihrem Twitter …greift nicht so.
'''Rechtsanwalt Markus Kompa:''' Habe gesagt, das Gericht hat es verboten. Das streitet [spricht für den Kläger. '''Rechtsanwalt Markus Kompa:''' Habe gesagt, das Gericht hat es verboten. Das streitet [spricht für den Kläger.
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'''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Gut. Es ist die Frage ZPO [http://dejure.org/gesetze/ZPO/148.html § 148] Wir ZDF darstellen kann '''Rechtsanwalt Thomas Stadler:''' Gut. Es ist die Frage ZPO [http://dejure.org/gesetze/ZPO/148.html § 148] Wir ZDF darstellen kann
-'''Richterin Gabriele Ritz:''' Bei ZDF haben wir keine Hauptsache. Können gar nicht parallel laufen+'''Richterin Gabriele Ellerbrock:''' Bei ZDF haben wir keine Hauptsache. Können gar nicht parallel laufen
'''Die Vorsitzende:''' Wir können nicht erweitern. '''Die Vorsitzende:''' Wir können nicht erweitern.

Version vom 19:34, 23. Mai. 2012

Corpus Delicti

Über den Kläger Dr. Nikolaus Klehr finden wir im Internet fast nur Negatives. Kaum etwas aus fremder Feder, was den Kläger ins positive Licht rückt.

Kampagne nennt das der Kläger und versucht zusammen mit seinem Anwalt Dr. Sven Krüger aus der Kachelmann-Kazlei Schwenn & Krüger das Internet und sonstige Berichterstattung über die Zensurkammern zu reinigen.


Heute erlebten wir das Hauptsacheverfahren zum streitgegenständlichen Text in www.kanzleikompa.de: Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (1) (Der Text ist inzwischen geändert)

Steitgegenständliches VIDEO – ZDF - WISO 06.12.2010
Zu den zähesten Dauerkunden der Medienjurisprudenz darf sich der Krebsarzt Dr. Nikolaus Klehr zählen, der heute mal wieder Termin vor dem LG Hamburg hat, diesmal gegen das ZDF wegen dem WISO-Beitrag. Bei jeder mir bekannten Klehr-Klage argumentiert der gute Mann stets mit einer vierseitigen Gutachten der Charité von 1999, das angeblich die Wirksamkeit seiner Heilkünste belege.
Dabei vergisst der erfahrene Kläger regelmäßig zu erwähnen, dass der Gutachter längst mit Bausch und Bogen aus der Charité geflogen ist. Der Charité reichte schließlich Klehrs Hausieren mit ihrem guten Namen. Letztes Jahr verklagte sie Klehr erfolgreich auf Unterlassung. Das Urteil wurde kürzlich durch das OLG München bestätigt. Wir werden uns in absehbarer Zeit noch öfters mit Herrn Dr. Klehr zu beschäftigen haben …
UPDATE: Der Termin scheint abgesagt worden zu sein.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Gabriele Ellerbrock (Ritz)
Richter am Landgericht: Dr. Philipp Link

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn; Rechtsanwalt Dr. Mathias Mailänder
Beklagtenseite: Kanzlei ALAVI FRÖSNER STADLER; Rechtsanwalt Thomas Stadler
Beklahgter Markus Kompa persönlich

Dr. Niklolaus Klehr (Arzt) vs. Markus Kompa (Rechtsanwalt) 324 O 596/11

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

09.03.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben das Hauptsacheverfahren. Es geht darum, dass der Beklagte auf seiner Internet-Seite berichtet hat über das, was wir gerade behandelt haben, und er verweist auf das WISO-Video. Der Beklagte rügt die örtliche Zuständigkeit. Das Aussetzen hat sich erledigt, weil wir zusammen die Sachen verhandelt haben. Dann beruft sich der Beklagte auf das s.g. Laienprivileg. Die örtliche Zuständigkeit ist kein Problem. Die abgegeben Unterlassungsverpflichtungserklärung ist nicht ausreichend. Uf das Laienprivileg können sie sich nicht berufen, weil sein gerade berichten, dass der Kläger klagt. Wir sehen Sie als Internet-Verbreiter. Man muss sich die Äußerungen zurechnen lassen. Sie verweisen auf den ZDF-Bericht als intellektueller Verbreiter. Die Äußerungen sind unstreitig unwahr. … Charite … Sie sind beweispflichtig. Eine Frage: Sie haben eine Unterlassungsverpflichtung abgegeben. Diese ist nicht ausreichend. Vielleicht geben Sie eine ausreichende Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Dann streiten wir nur noch über die Kosten.

Rechtsanwalt Markus Kompa: Nein.

Die Vorsitzende: Wollen sie?

Rechtsanwalt Markus Kompa: Nicht mehr.

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Sie sagten „intellektueller Verbreiter“. …. Wenn jemand nur den Zugang erleichtert, dann haftet er nur eingeschränkt. Nur bei offensichtlicher Unwahrheit gilt die Haftung von Anfang an. Wenn jemand hier verlinkt, was Kompa macht, auf nicht offensichtliche Unwahrheiten, kann das nicht verboten werden. Das machen Tausende Blogger. DAS Video kommt von YouTube.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Man kommt nicht auf die Idee, dass der Beklagte den Beitrag selbst gemacht hat. Der Beitrag wir integriert in seinen Text. Es ist nicht ersichtlich, dass die andere Seite, das bestreitet. Es ist kein Blog. Die Forumrechtsprechung kommt nicht in Frage. Wenn kein Beitrag … .

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Natürlich ist es ein Blog. Der Autor ist Kompa. Er berichtet viel über Klehr und ZDF. Darf er nicht den Gegenstand nennen und darüber berichten? Worüber wir uns streiten darf ich nicht sagen? Das wäre intellektuelle Verbreitung?

Rechtsanwalt Markus Kompa: Das Gericht unterscheidet Link und Einbindung

Richterin Gabriele Ellerbrock: Kommt darauf an. Gesamtschau. Intellektuelle Verbreitung.

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Wie unterscheiden Sie das?

Richterin Gabriele Ellerbrock: Haben das nicht und ausgedacht. Wenn der Inhalt bekannt ist …

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Die Linkhaftung sagt etwas anderes.

Richterin Gabriele Ellerbrock verneint mit dem Kopf.

Die Vorsitzende:

Rechtsanwalt Markus Kompa: Was ist, … . Vermute, dass es um diesen Beitrag geht. Bin ich dann der intellektuelle Verbreiter? Es gibt bim Jahr 2012 keinen Unterschied zwischen einem Link und der Einbettung. Ich sage, ein link wäre zulässig.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Sage ich nicht.

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Der BGH sagt, wenn der Zugang erleichtert wird, kann nicht verboten werden. Verstehe nicht, wie sie über diese Klippe springen wollen., Bringt nicht wenig …

Richterin Gabriele Ellerbrock: Sehen wir auch so. Wir finden in der einstweiligen Verfügung … . Wenn man sich die Überschrift [Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (1)], dass das Video in den eigenen Bericht integriert ist. Im Bericht des Beklagte steht auch, das es um das Gutachten geht. Dann kommentieren Sie allgemein. Er sagt nicht, der ZDF habe die Unwahrheit gebracht. Nicht der Leser, er sagt das stimmt.

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Wenn er darüber berichtet, dann muss er die Details nennen, BGHG, BVerfG … .

Richterinnen Simone Käfer und Gabriele Ellerbrock im Chor: Wir sagen nicht zu Eigen machen ,…

Richterin Gabriele Ellerbrock: sondern … .Der das Interview verbreitet als intellektueller Verbreiter … zu unterscheiden von einem technischen Verbreiter.

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Sie wollen unterscheiden intellektuelle Verbreiter und technischer Verbreiter.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wollen wir nicht. Die xxxx Entscheidung ist so ganz anders. So ist er hier nicht.

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Hätte er 1:1 bei ZDF oder … eingeschränkt. Die Frage ist, wann eingeschränkt, wann eingebracht. Es gilt Artikel 5 des Grundgesetzes. Schon die Wette-Entscheidung, was öffentlich zugänglich ist. Sie sagen, wir wollen ihn genau so in Haftung nehmen, wie den des das Original verbreitet.

Rechtsanwalt Gernot Lehr verlässt den Gerichtssaal.:

Richterin Gabriele Ellerbrock: … . Sorgfaltspflicht ist nicht gewahrt. In Kenntnis dessen, dass der Betroffene das bestreitet, und dessen Position ist nicht dargelegt.

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Frage anders. Wenn er über einen Prozess berichtet,, dann berichtet er um was es geht.

Die Vorsitzende: Macht er nicht. Er verbreitet die ZDF-Sendung. Sein Beitrag bring nicht die Position des Klägers.

Rechtsanwalt Thomas Stadler: … .

Richterin Gabriele Ellerbrock: Es ist Gegenstand des Streits. Die Position des Klägers wird gar nicht dargestellt.

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Frage, durften sie das filmen.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Noch nicht Mal das. Steht, dass WISO berichtet.

Rechtsanwalt Markus Kompa: Klehr klagt gegen mich, meine Mandanten, nicht … Hohe Querulanz. Das wollte ich thematisieren. Seit …

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wie wollten Sie das zeugen, wenn Sie seine Position nicht darlegen?

Die Vorsitzende: Hätten verbreiten können. Sie hätten berichten können über den Streit. Sie setzen aber noch eins drauf und zeigen den Beitrag,

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Er informiert. Der Beitrag wird ohne dem Video eine leere Hülle.

Richter Dr. Philipp Link: Dem ZDF hat er verboten. Sie verlinken auf YouTube. Link auf YouTube wäre ein anderer Fall.

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Das ist eine Formalität.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Verstehe nicht, weshalb das nicht verstanden wird. …. Ich nehme für mich das Recht heraus, es weiter zu verbreiten.

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Er verbreitet es nicht. Er verweist nur auf die Quelle.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Er eröffnet eine neue Möglichkeit. Man braucht nicht zu YouTube zu gehen, sondern auf seine Seite.

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Ist vielleicht nur die Möglichkeit zu sehen.

Rechtsanwalt Markus Kompa: Frage.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wir entscheiden nur über den konkreten Fall.

Rechtsanwalt Markus Kompa: Gerichtberichterstattung, wie geht denn die?

Richterin Gabriele Ellerbrock: Zulässige Verdachtsberichterstattung. Hier geht es weiter.

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Frage. Zu dem damaligen Zeitzpunkt ….

Richterin Gabriele Ellerbrock: Das mit Ihrem Twitter …greift nicht so.

Rechtsanwalt Markus Kompa: Habe gesagt, das Gericht hat es verboten. Das streitet [spricht für den Kläger.

Die Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert.

Rechtsanwalt Markus Kompa: Habe mich zum materiellen Sachstand nicht geäußert. Möchte das erörtern. Sie haben keine Hinweise gegeben.

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Wir haben in der vorangegangenen mündlichen Verhandlung Details erfahren. Eben gerade,

Klehr-Anwalt Dr. Mathias Mailänder: Das haben Sie schon vorher erfahren.

Streiten.

Klehr-Anwalt Dr. Mathias Mailänder: Das sehe ich so nicht.

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Gut. Es ist die Frage ZPO § 148 Wir ZDF darstellen kann

Richterin Gabriele Ellerbrock: Bei ZDF haben wir keine Hauptsache. Können gar nicht parallel laufen

Die Vorsitzende: Wir können nicht erweitern.

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Wenn Sie der Klage stattgeben und ZDF absiegt …

Die Vorsitzende: Es ist ein Parteiprozess.

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Wir haften für den Inhalt. Können das aber nicht darlegen.

Die Vorsitzende: Sie hätten nicht verbinden dürfen in dieser Form. … Sie ragen für die Wahrheit die Glaubhaftmachungspflicht.

Rechtsanwalt Thomas Stadler: Aus dem vorangegangenen Verfahren …

Die Vorsitzende: Wir haben den ersten frühesten Termin. Da muss man zur Wahrheit vortragen

Diskutieren.

Die Vorsitzende: Dann darf man nicht verbreiten. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass es den Beklagten als s.g. intellektuellen Verbreiter betrachtet.

Rechtsanwalt Markus Kompa: Intellektuell ist positiv.

Die Vorsitzende lacht: So genannter intellektueller Verbreiter. Dies hat zur Folge, dass der Beklagte die darlegungs- und Beweislast für die Wahrheit der angegriffenen Äußerungen trägt sowie für die Rechtsmäßigkeit der in Rede stehenden Aufzeichnung trägt. Beschlossen und verkündet: Der Beklagte kann auf die Hinweise des Gerichts …. Noch Stellung nehmen. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Beklagtenvertreter kann die heutigen Hinweise des Gerichts bis zum 30.03.12 Stellung beziehen.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 04.05.12, 9:55, Saal B335

Urteil 324 O 596/11 v. 18.05.12

18.05.12, Richterin Simone Käfer: Es ergeht ein Urteil.


I. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens E 250.000,-, Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen,

1. Aufnahmen aus den Münchener Praxisräumen des Klägers im lnternet öffentlich zugänglich zu machen, die in der Sendung WlSO am 6. Dezember 2010 im Rahmen des Beitrags "WISO ermittelt: Dubioser Krebsarzt" gezeigt wurden;
2. im Zusammenhang mit einer Berichterstattung darüber, dass es dem Kläger verboten sei, Eigenblutpräparate an seine Patientin auszuhändigen, und darüber, dass der Kläger in seiner Münchener Praxis aufgesucht worden sei, durch Verbreiten und/oder Verbreiten lassen der folgenden Äußerungen: "Allerdings darf solche Präparate [Eigenblutpräparate] nicht an seine Patienten aushändigen. Weil ihm dazu die Erlaubnis fehlt. Er tut es aber dennoch. Einige Krebspatienten bekamen Ampullen mit nach Hause. Darauf mache ich die Aufsichtsbehörde [Regierung von Oberbayern] aufmerksam."
den Eindruck zu erwecken,
der Kläger habe in seiner Münchener Arztpraxis Patienten Eigenblutpräparate mit nach Hause gegeben;
3. durch Verbreiten und/oder Verbreiten lassen der folgenden Äußerungen: "Charité Stellungnahme zur Anfrage des Fernsehmagazins WlSO 'Es gibt kein Gutachten der Charité zur Wirksamkeit der Therapien des Dr. Klehr. Auch eine objektive gutachterliche Beurteilung, welche den Therapieerfolg wissenschaftlich glaubwürdig belegt, hat die Charite für diese Therapie nie erstellt' "
den Eindruck zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,
ein solches Gutachten gebe es nicht.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

III. Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer I. gegen Sicherleistung in Höhe von € 30.000,00 und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Und beschließt: der Streitwert wird auf 30.000,00 festgesetzt.

Kommentar

Alles ein Einzellfall.

Die Zensoren tasten sich unbemerkt an die verschiedensten Verbote heran, die nach Lust und Laune die Verbotsmöglichkeiten aus der Schublade zu holen. Je nach Bedarf.

So funktionieren Diktaturen. Die Täter sind die Anwälte und Richter.

Vor Gericht standen sich zwei Anwälte gegenüber, die entgegengesetzte Positionen bezüglich Diktatur und Rechtsstaat vertreten.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger aus der Kachelmann-Kazlei Schwenn & Krüger ist bekannt als konsequenter Zensor und er vertritt de facto die Ideologie des Mittelalters.

Bezeichnend ist das Negerkalle-Urteil 324 O 468/06 vom 25.04.2007, mit dem Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger die Epoche "Orwell 1984" in der deutschen Rechtssprechung einleitete. Archive müssen gereinigt und umgeschrieben werden.

Rechtsanwalt Thomas Stadler vetritt die Neuzeit gegen das Mittelalter. Am 09.02.2012 hat Rechtsanwalt Thomas Stadler beim OLG München ein beachtliches Urteil 6 U 2488/11 für Michael Plümpe gegen die Andressbuch-Halunken erreicht. Es ging um Mega-Tags. Ein beachtlicher Sieg gegen die Zensur.

Leider ist Hamburg mehr Mittelalter als München.

Diskussion im Internet

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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