324 O 593/09 - 05.03.2010 - Unsere politische Elite des Nordens - ein Kindergarten

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Version vom 10:22, 24. Jun. 2010

Corpus Delicti

Ralf Stegner hätte im Telefongespräch am 17.09.2077 um seine Pension gebettelt und gefeilscht, behaupte Ministerpräsident des Bundeslandes Schleswig-Holstein Peter Harry Carstensen.

Am 01.03.2010 erging eine einsteilige Verfügung, in welcher Carstensen verboten wurde zu behaupten und zu verbreiten, sein ehemaliger SPD-Regierungspartner Ralf Stegner habe mit ihm in einem Telefonat um seine Pensionsansprüche als Landesminister gefeilscht.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

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Der Kläger Ralf Stegner
Foto: Rolf Schälike

Peter Harry Carstensen vs. Ralf Stegner

05.03.2010: 324 O 593/09

Die heutige Verhandlung hatte es in sich. Der Gegenstand war Peanuts, ein Kindergartenstreit. Für die Mainstream Medien ein gefundenes Fressen. Ein Politiker darf sich beim Rausschmiss keine Sorgen um seine Pension machen. Dieses niedere Ansinnen ist dem Fussvolk überlassen.

Die Verlogenheit setzte sich in der Verhandlung fort.

Die Verhandlung entpuppte sich als ein Schauspiel. Das Schauspielteam bestand aus acht Juristen – Buske, Ritz, Wiese, Prinz, Lehr, Lingens, Stegneranwältin, Christian von Boetticher -, einem Berufsadministrator – Ralf Stegner - , und einem Lehrer – Klaus Schlier. Der Hauptdarsteller - Peter Harry Carstensen -, ein Lehrer und schlauer Bauer (Agrarwissenschaftler), blieb im Hintergrund.

Diese deutsche Elite tagte in der Zensurexekutive Deutschlands und führte vor, was sie von ihren Auftraggebern, den Steuerzahlern hält, und wie man diese verarscht, auch wenn es heißt, dass die Streithähnchen ihre Parteien und Arbeitgeber nicht belasten - zahlen alles aus der eigenen Tasche (?).

Kostenlos war das trotzdem nicht. Es gab einen Preis, ein Bauernopfer. Der vorsitzende Richter Andreas Buske ließ das Filmen und Fotografieren erstmals zu. Jetzt gibt es Bilder dieses Richters im verhassten Internet, weltweit.

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Vorsitzender Richter Andreas Buske und Richterin Gabriele Ritz

Foto: Rolf Schälike

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Neumann / Bonn; Rechtsanwältin xxxx
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Dr. Prinz; Rechtsanwalt Prof. Dr. Prinz; Rechtsanwalt Lehr, Rechtsanwältin Lingens

Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Gabriele Ritz
Richterin am Landgericht: Wiese


Notizen der Pseudoöffentlichkeit

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Der Zuschaueraum war überfüllt. Einige Neugierige mussten stehen.
Foto: Rolf Schälike


05.03.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

13:10: Der Gerichtsflur vollgestopft mit Kameraleuten, Fotografen, Journalisten. Sie alle warten auf die Kontrahenten..

13:25: Fünf Minuten vor Beginn der Verhandlung erscheint der Kläger, Ralf Stegner mit seiner Anwältin. Interviews möchte er keine geben, er geht in den Saal, die Meute folgt ihm. Buske möchte nicht, dass fotografiert wird. Im Gerichtssaal steht ein Wachmann.

Von einem resolutem Fotografen wird Buske zurechtgewiesen: Der BGH verlangt, dass Fotografieren und Filmen vor der Verhandlung zu erlauben ist.

Buske gibt nach: Dann, eben.

Es blitzt und rumort. Der Wachmann versucht einzuschreiten. Die ergangene Erlaubnis hat er nicht gehört. Die Massen sind nicht zu halten. Ein Machtwort seitens des Richters wäre unangebracht. Passt nicht rein in das vorbereitete Konzept des weisen Richters.

Nach einigen Minuten ist Ruhe. Ralf Stegner sitzt mit seiner Anwältin rechts am Richtertisch. Die Richter schauen auf die Uhr. Es ist nach 13:30, dem angesetzten Termin.

Die nächste Sequenz.

Rechtsanwalt Prof. Prinz erscheint mit Anwalt Lehr, der Anwältin Lingens und seinen Zeugen, den Ministern, verspätet. In Flur werden noch kurze Interviews gegeben. Der Professor ist in seinem Element, hat seine Schau. Als Promianwalt ist das nicht unwichtig. Die Saaltür öffnet sich und der erfahrene Schauspieler tritt ein mit seinem Anhang. Die Vorstellung kann beginnen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske fragt: Sind Zeugen im Saal?

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Meine Zeugen sind draußen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske erläutert: Der Streitfall, mit dem wir es zu tun haben, ist nicht so kompliziert, er ist griffig und greifbar. Der Antraggegner sagt, der Antragsteller habe dem Antragsgegner gesagt, die vollen fünf Jahre, die er noch nicht voll hat, möchte er voll bekommen. Der Antragssteller sagt, das hat er nicht gesagt. Eins kann ja nur richtig sein. Wir haben die dicke Akte. Es kann nur ein gravierendes Missverständnis sein. Die subjektive Wahrheitsempfindung kann von der objektiven abweichen. Das kommt schon mal vor. Die Annahme, dass einer der Parteien die Unwahrheit bewusst uns, gegenüber uns als Gericht als Vorsitzender des Landesverbandes der SPD und als Ministerpräsident eines Bundeslandes sagt, ist am Rande unserer Vorstellungskraft.

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Richter Andreas Buske
Foto: Rolf Schälike

Kommentar von Rolf Schälike: Hoppla-di, hoppla-da. Was ist denn mit der Befragung des Stellvertreters der Bundeskanzlerin Franz Müntefering, der in Berlin von den Hamburger Oberlandesgerichts-Richtern bei einer schriftlichen Lüge fast ertappt wurde? Was ist mit den falschen eidesstattlichen Versicherungen des SPD-Politikers Hans-Jürgen Uhl? Hat Buske die Barschel-Affäre oder dem laxen Umgang mit der Wahrheit von Björn Engholm vergessen? Alles im gleichen Bundesland Schleswig-Holstein.

Vorsitzender Richter Andreas Buske macht einen Vorschlag: Dass Sie jeder auf Ihren Standpunkt bestehen, was am 17.09.2007 gesagt wurde, ist zu verstehen. Aber müssen Sie das erneut öffentlich thematisieren? Ansonsten müssen wir das streitig machen. Das trauen wir uns zu. Ob das zur Wahrheit führt, das weiß keiner. Ein anderes Gericht kann zu einem anderen Ergebnis kommen. Eine andere Wahrheit gibt es nicht. Wollen wir kurz unterbrechen? Können wir unterbrechen?

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Haben Sie unseren Schriftsatz?

Vorsitzender Richter Andreas Buske diktiert: Die Klägervertreterin erhält den Schriftsatz vom 03.03.2010.

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Wir sind sicher, dass die dreißig Zeugen keine falschen eidesstattlichen Versicherungen abgegeben haben. Ich kann es mir nicht vorstellen, dass fünfundzwanzig Zeugen lügen. Kann mir nicht vorstellen, dass die Wahrheit eine andere ist. Kann mir vorstellen, dass Sie [Herr Stegner] auf die einstweilige Verfügung verzichten. Fünfundzwanzig Zeugen, die das bestätigen können, was damals gesagt wurde im September 2007. Das haben damals alle gehört.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir würden kurz unterbrechen, damit Sie prüfen können, ob unser Vorschlag angenommen werden kann. Der Schriftsatz muss auch noch gelesen werden.

Vorsitzender Richter Andreas Buske diktiert zu Protokoll: Die Kammer unterbreitet den Vorschlag für einen Vergleich. Sodann wird die Verhandlung unterbrochen..

13:40: Die Parteien bleiben sitzen. Niemand verlässt den Saal. Die Richter verlassen den Saal. Vorsitzender Richter Andreas Buske: Fünf nach zwei sehen wir uns wieder.

14:00: Die Richter betreten den Saal.

Stegneranwältin: Ist es möglich, etwas zu sagen? Grundsätzlich möchte ich dem Gericht Recht geben. Ich habe Herrn Carstensen gebeten, die Äußerung zurückzunehmen. Ist nun öffentlich. Ich habe ein großes Problem mit den fünfundzwanzig Zeugen. Sie haben alle nicht gehört, was Herr Stegner gesagt hatte. Niemand hat Herrn Stegner gehört.

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Also können wir in die Verhandlung eintreten. Wir können den Vorschlag der Kammer annehmen. Ist uns aber zu früh. Vielleicht sollten wir uns vorher die Zeugen anhören. Vielleicht auf dem Tonträger verzeichnet.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Dann holen wir uns das juristische Handwerkzeug heran. Es sind zwei Äußerungen, wenn ich das richtig überflogen habe. Angeblich gehe es bei der Ministerpension nur um einige Monate. … Wir meinen ferner, dass in der Tat die Glaubhaftmachung beim Antragsgegner liegt, weil diese Äußerung das Ansehen mindert. Es gilt der § 186. Wir müssen uns das Beweisthema ansehen.

Carstensenanwalt Prof. Prinz müsste wissen, dass seine Zeugen nur Zeugen von Hören Sagen sind: Am 17.09.2007 tagte das gesamte CDU-Gremium und entschied, der Antragsteller ist zu entlassen. Man wollte mit Stegner nicht mehr zusammenarbeiten. Das ganze Gremium saß in einen Raum. Ministerpräsident Carstensen sollte Stegner anrufen, und ihm sagen, dass er ihn entlassen wolle. …. Stegner konnte … Carstensen sagte am Telefon, ich muss das weitergeben, muss wiederholen, was Stegner sagt. Beide trennten sich am Telefon. Im CDU-Gremium wurde gesprochen. Es wurde gesagt, spätestens im Dezember 2007 muss Schluss sein. Carstensen ruft Stegner noch einmal an, auch das ist laut im Raum zu hören. Sie einigten sich, das Stegner am 15. Januar aufhören wird. Dann hörten alle, wie Carstensen sagte: Wieso plötzlich März? Das war der Zeitpunkt, wo bei Stegner die fünf Jahre Ministerzeit voll wäre. Carstensen sagte: Sie wollen doch nicht über Ihre Ministerpension reden? Bedenken Sie, ich habe meine fünf Jahre als Bundestagsabgeordneter auch nicht voll. Ich habe auf mein Bundestagsmandat verzichtet. Stegner sagte, brauchte nicht die fünf Jahre. Vier Jahre und dreihundertvierundsiebzig Tage. Die fünfundzwanzig Gremiumsmitglieder gehen aus dem Saal, sind alle fassungslos, dass Herr Stegner über die Ministerpension redet. Alle hörten das. Am nächsten Tag hat Herr Stegner der Presse gesagt, weiß Gott nicht, über was wir redeten, nur nicht über die Ministerpension, ... .

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Brauchen wir nicht. Das ist nicht streitig.

Carstensenanwalt Prof. Prinz möchte die Zeugen trotzdem vorführen: Kommen wir zum Aschermittwoch. Da geht es um verschiedene Fragen. ... wieder diese Äußerungen.

Kommentar von Rolf Schälike: Wir finden im Internet so einige nette Äußerungen am diesjährigen Aschermittwoch dieser beiden Witzbolde.
Carstensen über Stegner: "Der Mann mit der Fliege hat seine Genossen und das Land Schleswig-Holstein in die roten Zahlen getrieben“ „Stegner war als Finanzminister eine Zumutung für Schleswig-Holstein, er war es auch als Innenminister.“
Stegner über Carstensen: „Lilalaunebär“.Carstensen sei ein ewig kumpeligen Wirt, der nicht wisse, was auf seiner Tageskarte stehe. „Und erst recht nicht weiß, was das Personal in der Besenkammer der Nordbank so treibt.“
Carstensen bleibt bei seiner Aussage, der damalige Innenminister habe in dem Telefonat um seine Ministerpension gefeilscht. Es ging damals in einer dramatischen Krise der CDU/SPD-Koalition um die Frage, zu welchem Termin Stegner aus dem Kabinett ausscheiden sollte. Der heutige SPD-Landes- und Fraktionschef bestreitet, dass er seine Pensionsansprüche ins Spiel gebracht habe. Stegner will mit seinem Vorgehen erreichen, dass Carstensen seine Äußerung nicht wiederholen darf. SPD-Landesgeschäftsführer Christian Kröning sprach am Mittwoch von einer „unwahren und diffamierenden Behauptung“.

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Der Ministerpräsident sagt zur Glaubwürdigkeit vom Stegner, am ersten Tag haben wir über die Ministerpension gesprochen und am nächsten Tag auch nicht über … . Wollen Sie das verbieten?

Stegneranwältin: Sie haben viel gesagt, was er gesagt hat. Ich habe dieses Betteln in t-online. Das ist eine Interpretation der Zeitung. Es ist nicht ersehbar, dass die Zeitung … . Jetzt ist es geändert, die Internetseite … .

Stegner: Heute morgen haben sie es geändert.

Die Referendarin geht den Ausdruck kopieren.

Richterin Ritz: Wir haben versucht, dem Rechnung zu tragen. Ausdruck dessen, dass es um den gleichen Ausdruck geht.

Carstensenanwalt Prof. Prinz listig: Er hat bestritten, dass er das geäußert hat. Würde gerne wissen, was er geäußert hat. Es geht um einen Tag … geändert … Das Pensionsanspruchsthema wurde nicht behandelt. Es gibt eidesstattliche Versicherungen.

Stegneranwältin: Nicht von Stegner gehört, steht in der eidesstattlichen Versicherung. Nicht von … . Zur Sache würde wir auch etwas sagen. Wir haben … Es gab mehrere Telefonate. Es gab ein kurzes Telefonat zur Abstimmung des Pressetermins. Es gab ein längeres Telefonat, in dem es um den Auszugszeitpunkt ging.

Stegner: Seit 1996 war ich Staatssekretär. Staatssekretär zu sein ist so interessant, dass Minister zurückgehen und Staatssekretäre werden. Nachmittags war das Treffen. Kern des Telefonats war, dass Herr Carstensen mich entlassen wollte. Ich sagte, der Ministerpräsident kann nicht entlassen. Er sagte, es sind im Zimmer fünfundzwanzig Leute und diese drängeln. Ich saß im Auto, neben mir saß Lothar Hay und hat mit seiner Frau telefoniert. Deswegen eignet er sich nicht als Zeuge. Mein Interesse war, aus der Landesregierung nach den Kommunalwahlen auszutreten. Wir haben hin und her diskutiert und sind beim 17. Januar gelandet. Im Raume sagte jemand, es geht wohl um die Altersversorgung. Diese war geregelt, als Staatssekretär gilt diese ab sofort. Beim Minister erst ab 55. Ich habe mich gewundert. Das war das Einzige, was ich dazu sagte. Erinnere mich nicht an alles. Was definitiv ist, ich habe nicht um meine Altersversorgung gefeilscht, gebettelt. … Es gab ein längeres substantiiertes Telefonat. Ich habe gesagt, ich muss mit meinen Leuten reden. Weiß Gott, wir haben über alles Mögliche geredet, nur nicht um die Altersversorgung.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Haben Sie über den März gesprochen?

Stegner: März, Januar, Juni, Juli ja, nicht wegen der Altersversorgung. Es jaulte viel in Hintergrund. Es kann eine Koalitionsvereinbarung geben, wer Minister ist.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Sie [Prinz] sagen, es gab drei Telefonate.

Carstensenanwalt Prof. Prinz: … Warum plötzlich März? … Das ist für die fünf Jahre nicht nötig. Erst dann ….

Stegner: Bestreite das. Dämlichkeit kann man mir nicht unterstellen. Der stellvertretende Minister Herr Hay saß im Auto. Journalisten waren drum herum. Wir sind weggefahren.

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Herr Hay sagt, war nur zeitweise dabei.

Stegner: Stimmt.

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Man sieht, wie Sie telefoniert haben.

Stegner: Habe nicht nur mit Carstensen telefoniert, auch mit meiner Frau.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir möchten beraten.

Die Richter verlassen den Saal. Kommen nach einer Minute zurück Der Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir halben die Beweisaufnahme einstimmig beschlossen. Eine Frage. Hat der Antragsgegner gesagt, ich muss das den Kollegen sagen. Erinnern Sie sich?

Stegner: Erinnere mich nicht. Ich hatte große Mühe, Carstensen zu verstehen. Im Auto war es nicht laut. Man konnte ihn nicht verstehen. Ich habe ihn gebeten, an den Rand zu gehen. Aber so, ich rufe Mal in den Saal oder mache das Telefon laut, hat er nicht gesagt. Herr Hay hat nur das gehört, was ich gesagt habe. Wenn der Vortrag erheblich ist, dann …

Vorsitzender Richter Andreas Buske kontert professionell: Es ist ein Parteienprozess.

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Fangen wir mit dem Innenminister, Herrn Schlie, an.

Am Richtertisch gibt es keinen freien Stuhl. Richter Andreas Buske geht ins Richterzimmer und holt einen Stuhl. War nicht nötig. Ein Zuschauer hat seinen Stuhl zur Verfügung gestellt.

Vorsitzender Richter Andreas Buske belehrt den Zeugen:

Zeugenvernehmung von Innenminister Klaus Schlie

Zeuge Klaus Schlie: Ich heiße Klaus Schlie, bin vom Beruf Innenminister in Schleswig-Holstein, bin an 14.05.1954 geboren, 55 Jahre alt, mit den Parteien und den Parteivertretern nicht verschwägert und nicht verwandt. Wohne in Mölln.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Es geht über das Telefonat vom 17.09.2007 zwischen 18:00 und 18:40. Können Sie uns dazu was sagen?

Zeuge Klaus Schlie: Am 17.09.2007 waren wir zusammen in Regensburg und haben über die Situation in der großen Koalition uns beraten. Es waren die CDU-Mitglieder der Regierung und die Geschäftsführer der CDU Fraktion. Wir haben uns politisch beraten im Conventgarten in Regensburg. Fast alle hatten sich zu Wort gemeldet. Es war die breite Meinung, weil es sich um einen wiederholten Fall handelte, Stegner zu entlassen. Viele meinten, so schnell wie nur möglich, spätestens Ende des Jahres. Der Ministerpräsident lief aus dem Raum und hat über das Handy Stegner angerufen. Er teilte Stegner mit, dass er nicht allein sei, in dem Sinne, dass andere Personen das Gespräch verfolgen können. Am 15. Januar wurde gesagt. Es entstand Empörung. Die CDU ist auch eine stolze Partei, weil Stegner gesagt hatte, die SPD sei eine stolze Partei. Das Gespräch wurde unterbrochen. Ich kann nur von den Sequenzen sprechen, die ich gehört habe, das sagen, was der Ministerpräsident sagte. Warum jetzt plötzlich März? … Sie wollen doch nicht jetzt über ihre Pension mit uns reden? Sie hören, wie die Stimmungslage hier im Raum ist. Ich sagte 15. Januar, nicht später. … Das ist das, was im Kern von mir dargelegt werden kann.

Richterin Ritz diktiert zu Perotokoll: … Herr Dr. Stegner äußerte die Bitte, sich im Kreis der SPD beraten zu können. Es kam zu keiner Einigung. 15. Januar oder der 31.Januer ... .

Zeuge Klaus Schlie: Das konnte ich nicht aus den Sequenzen erkennen. Erst aus der nachfolgenden Beratung. Dann ging es bei uns los. Weshalb sollte diskutiert werden über vier oder fünf Jahre. Es wurde lebhaft diskutiert. Ich kann das den einzelnen Personen nicht zuordnen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Sie haben Herrn Stegner nicht selbst gehört, wie ich das verstanden habe. Kann das Geschehen nicht die Person im letzten Telefonat ... .

Zeuge Klaus Schlie: Es hat noch die Äußerung des Ministerpräsidenten gegeben, bin auch ausgeschieden aus dem Bundestag, habe auch nicht an meine Pensionsansprüche gedacht.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Zur Märzsequenz. Stegner sagte zu … brauche ich März.

Zeuge Klaus Schlie: Das ist aus meiner Sicht nicht wahrscheinlich. Ich war damals in der Verwaltung für kommunalen … tätig. … Wenn es einen Hinweis darauf gegeben hätte, hätte der Ministerpräsident mich dann gefragt. Andererseits war das der Anlass. Es gab kein Interesse, das zu Ende zu führen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Thema Pension. War das ein längeres Thema?

Zeuge Klaus Schlie: Hat schon eine Rolle gespielt in der nachfolgenden Diskussion.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Erinnern Sie sich an Herrn Wiegard?

Zeuge Klaus Schlie: Erinnere mich nicht. Herr Wiegard hatte auch seine fünf Jahre nicht voll. Ich war Staatssekretär für Verwaltungsmodernisierung im Finanzministerium und auf der CDU-Seite mit der Verwaltungsmodernisierung beauftragt. Es bestand kein Interesse daran, die Verwaltungsstrukturreform schnell zu Ende zu bringen. Die politische Diskussion entbrannte gerade an diesem Punkt.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Können Sie sich an den Zuruf von Kayenburg erinnern?

Zeuge Klaus Schlie: Nein.

Richterin Ritz:

Zeuge Klaus Schlie: Wenn der Ministerpräsident telefonierte, herrschte Ruhe. Unruhe entstand, wenn es zu Äußerungen kam, die Unmut erzeugten. Unmut kam schon hoch. Der Ministerpräsident sagte: Sie hören ja, wie die Stimmung ist, wenn wir über die Pensionsansprüche reden. Auch als es um das Datum ging, gab es Zurufe.

Richterin Ritz: Gab es Unruhe bei dem Gespräch über die Pensionsansprüche?

Zeuge Klaus Schlie: Danach, wie ich es deutlich gemacht habe. Nach der Äußerung, sie wollen doch nicht auch über ihre Pensionsansprüche reden? Danach beruhigte es sich etwas.

Richterin Wiese: Gab es … Juni, Juli … erst nach den Kommunalwahlen … in Betracht gekommen ist.

Zeuge Klaus Schlie: Daran erinnere ich mich nicht.

Stegner: Die Kommunalwahlen waren im Mai.

Zeuge Klaus Schlie: Habe nicht wahrgenommen, dass der Mai thematisiert wurde.

Suggestivfragen werden zugelassen

Carstensenanwalt Prof. Prinz darf eine Suggestivfrage stellen: Ist es nicht so, dass in allen Telefonaten es um den Zeitpunkt des Ausscheidens ging?

Zeuge Klaus Schlie: Das war der Kern der Telefonate. In allen Telefonaten ging es um den Zeitpunkt des Ausscheidens. Um das, ob er ausscheiden muss, ging es nicht.

Carstensenanwalt Prof. Prinz stellt die nächste Suggestivfrage: Wollen Sie über die Pensionsansprüche reden? Ich bin doch auch aus Berlin gekommen, Herr Wiegard auch, und die haben an ihre Pension nicht mehr gedacht.

Zeuge Klaus Schlie: Ja. Ich habe diese Äußerungen in einer Atmosphäre wahrgenommen, die es nur ermöglichte, dass so klar zu verstehen.

Die nächste Suggestivfrage des Carstensenanwalts Prof. Prinz: Haben Sie gehört, ….

Zeuge Klaus Schlie: Hat Herr Carstensen genau so diesen Satz wiedergegeben.

Richterin Ritz diktiert: ….

Stegneranwältin: Sie haben gesagt, war Anlass …

Zeuge Klaus Schlie: Einer der Anlässe.

Stegneralwätin befragt den Zeugen

Stegneranwältin: Ich habe der Presse entnommen, dass Anlass die Schulbusse waren.

Zeuge Klaus Schlie: Es ging weniger um die Inhalts, sondern… .

Stegneranwältin: …. .

Zeuge Klaus Schlie: Diese Äußerungen konnte ich mit den eigenen Ohren nicht hören, weil ich mit Dr. Stegner nicht telefoniert habe.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ist es richtig diktiert? Die Zeugenaussagen werden nach Diktat bestätigt. Wir bedanken uns.

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Als nächsten Zeugen bitte ich Herrn Christian von Boetticher zu befragen. Er war damals Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir beraten, ob wir dieses Beweisangebot annehmen.

Die Richter verlassen den Saal. Eine längere Pause wird eingelegt. Carstensenanwalt Prof. Prinz verschindet in den Gängen des Gerichts und unterhält sich mit dem nächsten Zeuigen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske nach Wiedereintritt: Herrr Christian von Boetticher möchten wir als Zeugen vernehmen.

Zeugenvernehmung des stellvertretenden Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein Herrn Christian von Boetticher

Zeuge Christian von Boetticher nach der Belehrung: Ich heiße Christian von Bötticher, bin Rechtsanwalt, 39 Jahre alt, mit den Parteien nicht verwandt.

Zeuge Christian von Boetticher auf die Frage von Richter Andreas Buske: Die Forderungen wurden immer lauter, dass der Stegner entlassen werden sollte. Herr Carstensen teilte mit, dass er Herrn Stegner entlassen wird. Was habe ich gemacht, was werfen sie mir vor, war die Reaktion von Herrn Stegner. Mann wollte im Saal diese klare Aussage nicht mehr im Raum stehen lassen. Es wurde über den Zeitraum gesprochen. Da das nicht übereinstimmt, was das Parteigremium sagte, sagte Carstensen, ich sage, dass längstens zuerst bis Ende Dezember. Dann wurde das Gespräch unterbrochen, weil Herr Stegner Rücksprache führen wollte. Carstensen sagte zu. Dan hörte ich; na, warum jetzt im März? Warum wollen Sie noch über ihre Pension mit uns feilschen? Es kam zum Raunen im Saal. Denken sie an die anderen Kabinettsmitglieder, diese haben ihre Pension auch nicht voll. Er sollte als Bundestagsabgeordneter … Was will Herr Stegner? Er hat doch seine Zeit als Staatssekretär. Das hat Herr Carstensen Herrn Stegner mitgeteilt. …. Ich meine, Anfang Januar, Stegner wollte 30. Januar. Carstensen legt auf und sagt, ich verkünde 15. Januar.

Kommentar von Rolf Schälike: Seit wann wird ein Handy aufgelegt?

Zeuge Christian von Boetticher: Es war ein Treffen des Fraktionsvorstandes, des Parteivorstandes und der Mitglieder des Kabinetts. Es gab mehrer Sequenzen. Dass es in dem Gespräch über einen längeren Zeitraum über den Pensionsanspruch ging, war erkennbar.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Diese Sequenzen, man kann diese als Zeitraster sehen. Wie lang dauerten diese insgesamt?

Zeuge Christian von Boetticher ganz Jurist: Es waren vier bis fünf Sätze, die Carstensen gesagt hat. Das habe ich im Kopf. Zwischendurch vielleicht auch Wörter, an die ich mich nicht erinnern kann. Insgesamt zwei, zweieinhalb Minuten. Ich bin mir sicher, dass weitere Sätze gefallen sind, kann heute nicht sagen. wie die Sätze waren, wie der Wortlaut der Sätze war.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: In einer Sequenz sagte der Ministerpräsident, dass der Pensionsanspruch von Herrn Stegner gesichert sei.

Zeuge Christian von Boetticher: Meine Aussage bezieht sich nur auf den Zuruf des Landtagspräsidenten. Dieser Zuruf wurde sicher an Herrn Stegner weitergegeben.

Richterin Ritz: … war es nicht?

Zeuge Christian von Boetticher: An dieser Stelle wurde es unruhig. Das war vereinbart im Gremium, der sofortige Rausschmiss. War Ende Dezember, dann auf einmal März. Da nimmt man an, es geht um die Pensionsansprüche.

Richterin Ritz: Saßen Sie am Tisch?

Zeuge Christian von Boetticher: Wir saßen an einem großen Tisch herum. In der Mitte war es frei. Teilweise standen wir. Es war schon eine angespannte Situation, ziemlich tumultartig. Ich saß drei-vier Personen entfernt von Herrn Carstensen.

Richterin Ritz: Wurde auch ein späterer Zeitpunkt als der März genannt?

Zeuge Christian von Boetticher: Der März war der späteste Zeitpunkt. Das kann ich mit Gewissheit sagen, weil bereits dieser Zeitpunkt zur großen Unruhe führte.

Richterin Ritz: Wurde auch über die Verwaltungsstrukturreform gesprochen?

Zeuge Christian von Boetticher: Nein. Die Verwaltungsstrukturreform war zu diesem Zweitpunkt erkennbar gescheitert. Es ging an diesem Abend nicht um Inhalte, sondern nur um das Ausscheiden von Herrn Stegner.

Herr Rechtsanwalt Prinz darf wieder Suggestivfragen stellen

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Es kam zum Austausch über Pensionsansprüche. Was ist damit gemeint? Sie haben gesagt, es ging … März. Warum erst März?

Zeuge Christian von Boetticher: Ja. Offensichtlich kam März von Herrn Stegner. Deswegen die Frage: Warum erst März? Die nächste Äußerung, die danach kam. Ach Pension. Sie wollen doch nicht über die Pension feilschen?

Carstensenanwalt Prof. Prinz: … .

Richterin Ritz: Bei Diktat ergänzt der Zeuge, es hat aus meiner Sicht ein Dialog stattgefunden.

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Kann es ein, dass auf die Frage, warum erst März, die Antwort kam … Und danach, bedenken Sie, dass ich meine fünf Jahre noch nicht voll habe.

Zeuge Christian von Boetticher: Das wurde jedenfalls die nächste Aussage von Herrn Carstensen erklären.

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Hat er diese Äußerung am Abend gemacht?

Richterin Ritz diktiert die Antwort des Zeugen: Herr Ministerpräsident erklärte im nachhinein, dass es Herrn Stegner im Gespräch um seine Pensionsansprüche ging.

Zeuge Christian von Boetticher: Es hat das bestätigt, was für jeden im Raum offensichtlich war.

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Halte Ihnen die eidesstattliche Versicherung des Antragstellers vor.

Zeuge Christian von Boetticher: Dann hätte der Rest des Gesprächs ohne Dialog stattgefunden. Es war ein Dialog. Kann ich das beim besten Willen nicht verstehen. Muss das ausschließen. Zwei Sätze.

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Zur Verwaltungsstrukturreform würde ich noch gern was hören.

Zeuge Christian von Boetticher: ….

Stegneranwältin: Der Tageslauf wird nachvollzogen. Diese Erklärung ist Ihnen zugeleitet worden.

Zeuge Christian von Boetticher: Kann mich nicht erinnern. Es gab einige Sequenzen zu März.

Stegneranwältin: Sofortiger Rausschmiss oder Kommunalwahl? Deswegen stand Mai im Raum.

Zeuge Christian von Boetticher: War nicht Gegenstand des Telefonats.

Kommentar von Rolf Schälike: Die juristisch einwandfreie Antwort hätte lauten müssen: Ich habe nicht mitbekommen, dass das der Gegenstand des Telefonats gewesen sein sollte.

Stegneranwältin: War aber nach wie vor Gegenstand der Gespräche in dieser Sitzung? Sie haben die Gespräche nicht wörtlich gehört.

Zeuge Christian von Boetticher: Nein.

Stegneranwältin: Das ist Ihnen wieder gesagt worden?

Zeuge Christian von Boetticher: Nein. Der Zusammenhang des Gesprächs war so offensichtlich, und aus den Wiederholungen der Sequenzen. Zum Ausscheiden erst nach den Kommunalwahlen habe ich keinerlei Erinnerung.

Stegneranwältin: Die Verwaltungsstrukturreform war schon gescheitert, sagen Sie. Wie erklären Sie sich, dass die Kommunen aufgefordert wurden, sich bis zum 20.12.2007 zu äußern?

Zeuge Christian von Boetticher: Hatten das auf der Sitzung nicht zum Thema. Die Schülerbeförderung und die Verwaltungsstrukturreform waren nicht Thema.

Stegneranwältin: Es ging um die Plausibilität der Begründung.

Zeuge Christian von Boetticher: Unmut, auch auf das Verhalten von Herrn Dr. Stegner in Bezug auf die Verwaltungsstrukturreform.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ist das Diktat genehmigt?

Zeuge Christian von Boetticher: Ja.


Rechtsanwalt Prof. Prinz trumpft auf

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Habe weitere Zeugen. Inwieweit weitere Zeugen neue Erkenntnisse bringen, … . Habe eidesstattlichen Versicherungen unterschiedlicher Mandanten, unterschiedliche Sätze. Habe den Eindruck, dass das, was Herr Stegner vorgibt, nicht stimmt, und dass es eine unwahre eidesstattliche Versicherung ist. … Die Aussagen der weiteren Zeugen sind nicht unterschiedlich. Deswegen sind wir in dieser Phase bereit, dem Vorschlag der Kammer zu folgen.

Stegner: Ich bleibe dabei, ich hatte keinen Anlass über die Pensionsansprüche zu sprechen. Dass Carstensen erzählt habe, er sei aus dem Bundestags ausgeschieden ohne volle Pensionsansprüche, kann ich mich nicht erinnern. Es gibt nur einen Satz, an den ich mich erinnern kann. Herr Carstensen war schlecht zu verstehen. Kann nur sagen, was ich gesagt habe. Worum es geht, die Rufschädigung, die es schon gibt. Sollte nicht wiederholt werden. Mir soll ja auch Raffgier unterstellt werden. Ich lege keine Wert auf die Fortführung des Streits um das Telefongespräch. Wenn das Gericht diese Konsequenz erlaubt. Öffentlich ... .

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Der Vorschlag des Gerichts geht dahin, dass … .

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Und Verzicht auf die einstweilige Verfügung zur Erledigung des Rechtsstreits.

Stegner: Materiell wird sie erfüllt. Wenn der materielle Kern erfüllt ist, bin ich einverstanden.

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Das heiße aber, dass auch Sie jetzt nicht hinausgehen und verkünden dürfen, es sei bewiesen, dass Sie in dem Telefonat nicht über Ihre Pensionsansprüche gesprochen haben.

Richterin Ritz: Es betrifft natürlich beide Seiten.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Der Vorschlag des Gerichts geht dahin, dass das Telefongespräch öffentlich nicht thematisiert wird.

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Sie haben gesagt, Herr Carstensen hat die Äußerung ausgedacht.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: So nah waren Sie selten beieinander.

Stegner: Ich kann Ihnen intellektuell nicht folgen.

Carstensenanwalt Prof. Prinz: … .

Stegner: Sie unterschätzen die Intelligenz Ihrer Mitmenschen.

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Hätten gern, dass nicht mehr kommentiert wird, sondern beide verurteilt.

Beratungspause.

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Wir können das …. Bin mir nicht sicher, dass Herr Stegner weiß, was hier vereinbart wird. Die Parteien sagen einander zu, öffentlich sich nicht mehr zur Frage zu äußern, ob in dem Telefongespräch am 17.09.2007 der Antragsteller seine Pensionsansprüche thematisiert hatte.

Vorsitzender Richter Andreas Buske zuckt mit den Schultern: Könnten für erledigt erklären. Zur Erledigung des Rechtsstreits. Zweitens. Kostenaufhebung. Schluss. Ende.

Carstensenanwalt Prof. Prinz: Ich hole mir die Einwilligung.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Nur, wenn es klappt.

Carstensenanwalt Prof. Prinz verlässt den Gerichtssaal.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir haben genug Schwierigkeiten mit diesem Verfahren hier.

Carstensenanwalt Prof. Prinz nach Wiedereintritt. Niemand da. (?)

Vergleich

Vorsitzender Richter Andreas Buske: ... . Sodann schliessen die Parteien ohne Präjudiz für ihren Sach- und Rechtsstandpunkt den folgenden Vergleich:

1. Die Parteien sagen einander zu, sích öffentlich nicht mehr zu der Frage zu äußern, ob in dem Telefonat am 17.09.2007 der Antragsteller seine Pensionsansprüche thematisiert hat.
2. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Vorgelesen und genehmigt.

16:46: Wir bedanken uns.

Kommentar

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Ralf Stegner ist zufrieden
Foto: Rolf Schälike

Ralf Stegner kann zufrieden sein. Die einstweilige Verfügung gilt. Die außergerichtlichen Kosten dürfte Carstensen tragen. Rechtsanwalt Prof. Prinz hat die Aufhebung der einstweiligen Verfügung nicht erreicht.

Der Vergleich ist jurisitisch gesehen irgendwie unprofessionell, wie das gesamte Verfahren. Was passiert, wenn sich eine Seite nicht an den Vergleich hält?


Aus dem Internet. Äußerungen von Ralf Stegner nach der Entscheidung:

"Ich habe mich zur Wehr gesetzt."
"Das Ergebnis ist, dass mein Ruf nicht weiter geschädigt werden darf."
"Es hat sich gelohnt."

Erklärung des Antragstellers nach der Verhandlung:

Mit dem klugen Vorschlag des Gerichts ist der wichtigste Punkt, nämlich dass ehrabschneidende Behauptungen gegen mich nicht mehr erhoben werden dürfen, sichergestellt.
Ich habe dem Vorschlag einer schnellen Verfahrensbeendigung auch deshalb zugestimmt, weil mir an einer weiteren juristischen Auseinandersetzung mit dem Ministerpräsidenten nicht gelegen ist.
Mir geht es um die Lösung der politischen Probleme des Landes, bei der Landesregierung und Opposition ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Landes gerecht werden müssen. Für Prozesshanseleien zwischen zwei Männern hat niemand in Schleswig-Holstein Verständnis.
Auch der Antragsgegner jubelt. Peter Harry Carstensen darf zu der ganzen Geschichte nichts mehr öffentlich sagen. Bestraft kann er allerdings nur werden, wenn er genau gegen den Tenor der einstweiligen Verfügung verstößt. Alles andere ist Ehrensache.

Wir sehen hinten links den als Zeuge vernommenen freudig strahlenden stellv. Ministerpräsidenten von Schleswig-Holsdtein, der weiß, Carstensen darf sich nicht mehr zum Telefonat am 17.09.2007 äußern, aber alle anderen fünfundzwanzig CDU-Genossen dürfen weiter Kindergarten spielen und behaupten: Wisst ihr, was ich gehört habe … . Ha, ha, ha.

Aus dem Internet. Äußerungen nach der Entscheidung:

Boetticher: "Das war vernünftig."
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Die Medien haben ihre Meldungen
Foto: Rolf Schälike

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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