324 O 588/11 - 02.12.2011 - Stefan Mross outet sich als Zensor

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 14:57, 5. Mai. 2012 (bearbeiten)
Rolf (Diskussion | Beiträge)

← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 21:50, 1. Jun. 2012 (bearbeiten) (Entfernen)
Test (Diskussion | Beiträge)
(Corpus Delicti)
Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 2: Zeile 2:
Drei lustige Verhandlungen, bei denen Frau Susanne Schmidt und Stefan Mross die Antragsteller waren. Drei lustige Verhandlungen, bei denen Frau Susanne Schmidt und Stefan Mross die Antragsteller waren.
-Die Menschen sollen Stefan Mross und Stefanie Hertel so sehne, wie sie sich öffentlich präsentieren und vermarktet werden.+Die Menschen sollen Stefan Mross und Stefanie Hertel so sehen, wie sie sich öffentlich präsentieren und vermarktet werden.
Seitensprünge dürfen nicht öffentlich werden, erst recht nicht, wenn nichts dran ist. Seitensprünge dürfen nicht öffentlich werden, erst recht nicht, wenn nichts dran ist.

Version vom 21:50, 1. Jun. 2012

Corpus Delicti

Drei lustige Verhandlungen, bei denen Frau Susanne Schmidt und Stefan Mross die Antragsteller waren.

Die Menschen sollen Stefan Mross und Stefanie Hertel so sehen, wie sie sich öffentlich präsentieren und vermarktet werden.

Seitensprünge dürfen nicht öffentlich werden, erst recht nicht, wenn nichts dran ist.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Richter

Den Vorsitz führende Richter: Dr. Maatsch Richter am Landgericht: Dr. Link
Richterin am Landesgericht Barbara Mittler

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Schweizer; Rechtsanwalt Markus M. Herrmann

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Susanne Schmidt vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 579/11

02.12.2011 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Richter Dr. Maatsch: Es geht um die Privatsphäre der Antragstellerin. Es gibt ein Gerücht, es wird gemunkelt, dass Stefan Mross eine neue Frau hat. Affäre als solche heißt nicht, dass Details mitzuteilen sind. sind. Es stellt sich die Frage, ob das Berichtserstattungsinteresse soweit geht, dass über alle Details berichtet wird. Die Frage: Hat er sich geöffnet. Es gibt die Sittenberg (?)-Entscheidung von 1964. Wir können den Reflex nicht sehen.

Beklagtenanwalt Markus Hermann: Kann Ihnen nicht vorwerfen, dass Sie kein Kenner der Musikbranche sind. In Wahrheit haben sie das Publikum betrogen. Sie zeugen sich als eine mustergültige Ehe. Dann war er so dumm, mit dieser Frau auf Malorca sich zu zeigen. Dann kam ein Brief. Schreibt nicht. Man sollte … Dann kam über Nesselhauf selbst ein Schreiben. Dann die Entscheidung. Brauche nicht lange darüber zu reden, dass bei der Aufdeckung auch Details beschrieben werden. Zum Reflex. Die Frau wusste … Ich weiß nicht, was verboten nist. Der erste Teil …

Richter Dr. Maatsch und Dr. Link im Chor:' Das unterstrichene.

Beklagtenanwalt Markus Hermann: Jetzt weiter. Zu Frau Hertel. Frau Hertel ist mit dem Mann ein Paap: Mross-.Hertel. Man darf darüber berichten. Gesichter auf Mallorca im Restaurant? Was ist untersagt? Dass sie eine Flasche Wein getrunken haben? Was ist da die Privatsphäre?

Richter Dr. Link: Welcher Sachverhalt?

Beklagtenanwalt Markus Hermann: Aus jedem Sachverhalt zieht man den Leitsatz heraus.



Richter Dr. Maatsch: … Leuchtet nicht ein. Wenn jemand sagt, meine Ehe ist wunderbar, und ein Jahr später ist diese in Bruch gegangen … Kann doch sein. später eine aschlechte …

Beklagtenanwalt Markus Hermann: Mross belügt die Menschheit.

Richter Dr. Link: Wenn die Affäre … Sie spricht vor Gericht, lasse meine Tochter gehen … Wenn er in diesem Moment betrogen hat, dann hätten Sie einen Punkt.

Beklagtenanwalt Markus Hermann: Er ist diese Flucht nicht angetreten. Wäre das nicht aufgedeckt worden. Hätte sie die Öffentlichkeit … . Diese Entscheidung kam.

Richter Dr. Maatsch: Jetzt haben wir es verstanden.

Klägerinanwältin Dr. Stephanie Vendt: Man kann nicht sagen, seit Jahren. Dann gab es Schwierigkeiten. …. Gottschalk …. Gefragt, was ist mit den Gerüchten. Sie hat sich in der Öffentlichkeit so nicht geäußert. Dpa …. Dass sie sich trennen und … .Sie bittet, die Privatsphäre zu schützen. Weiterhin freundschaftlich verbunden aber bitte, in der Privatsphäre nicht rumzuspekulieren. Es gibt keine Kooperation mit der BILD.

Beklagtenanwalt Markus Hermann: Herr Gottschalk und Herr Mross … hat ihn konfrontiert. Sage nichts zur Veröffentlichung. Die ganze Ehe ist Trug und Schau. Seine Fahrt nach Mallorca ist auch unterstrichen. Was ist das v erboten?

Klägerinanwältin Dr. Stephanie Vendt: Urlaubsthema.

Richter Dr. Maatsch: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Eine Entscheidung wird verkündet am Montag, den 05.12.2011, 12:00, Raum B334.

05.12.11, Richter Dr. Maatsch: Die einstweilige Verfügung vom 19.10.2011 wird bestätigt. Die Kosten trägt der Antragsgegner

Susanne Schmidt vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 581/11

02.12.2011 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike


Richter Dr. Maatsch: Nicht anderes.

Beklagtenanwalt Markus Hermann: Doch .. .,

Richter Dr. Maatsch: Sie haben recht. Muss mich entschuldigen. Weollte das Tempo erhöhen. Geht nicht. …. Mit Ausnahme von 1.d, Blatt 19 können wir Klammern. Eine Entscheidung wird verkündet am Montag, den 05.12.2011, 12:00, Raum B334.

05.12.11, Richter Dr. Maatsch: Die einstweilige Verfügung vom 19.10.2011 wird bestätigt. Die Kosten trägt der Antragsgegner

05.12.11, Richter Dr. Maatsch: Die einstweilige Verfügung vom 19.10.2011 wird bestätigt. Die Kosten trägt der Antragsgegner

Satafan Mross vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 588/11

02.12.2011 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Richter Dr. Maatsch: Was gibt es zu sagen? Der Schriftsatz wird am Frau Vendt überreicht.

Richter Dr. Link: … private Details. Er hat nichts gesagt das ist eine Ehe, wenn diese scheitert, bringe ich mich um. Hat nicht gesagt, er ist mit Schmidt zusammen.

Beklagtenanwalt Markus Hermann: Wenn ich das richtig verstehe, werden Sie es durchgehen lasen.

Richter Dr. Link: Ja.

liegen wirklich Welten zwischen uns. Wir sprechen ihnen nicht ab, Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu erkennen.

Richter Dr. Maatsch: Gelegentlich.

Beklagtenanwalt Markus Hermann: Wenn er aber sagt, mir ist es egal, was die Presse schreibt. Das war bei Silbereisen. Dann sehe ich solche einen Sntrag ….

Richter Dr. Maatsch diktiert: Der Antragsgegner-Vertreter weist darauf hin, dass Voraussetzung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung ein persönliches Empfinden ist. Hierzu verweist er auf die Anlage AG 8.

Beklagtenanwalt Markus Hermann: Sie sind >Herr des >Protokolls. Dass er der Öffentlichkeit mitgeteilt hat, dass es ihm egalt ist, was die Presse schreibt.

Klägeranwältin Dr. Stephanie Vendt: … .

Richter Dr. Maatsch: Die Antragstellering tritt dieser Auffassung entgegen. Anträge werden gestellt. Eine Entscheidung wird verkündet am Montag, den 05.12.2011, 12:00, Raum B334.

05.12.11, Richter Dr. Maatsch: Die einstweilige Verfügung vom 01.11.2011 wird bestätigt. Die Kosten trägt der Antragsgegner.

Videos



Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge