324 O 554/08 - 02.11.2012 - Hamburger Zensoren halten sich an das BVerfG

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Die seinerzeit 16 und 18 Jahre alten Jungschauspieler Jimi Blue und Wilson Gonzalez Ochsenknecht wurden beobachtet, wie sie in der Nacht auf den 1. Mai 2008 mit einer Gruppe von Freunden Fahrräder traktierten, Blumen aus einem Blumenbeet herausrissen, den Telefonhörer in einer Telefonzelle abrissen. Die Details sind bestimmt strittig.

Die Personalien wurden von der Polizei aufgenommen; ein Ermittlungsverfahren wurde nicht eingeleitet.

Die «Sächsische Zeitung» berichtete im Internet «Polizei schnappt Ochsenknecht-Söhne» über den Vorfall.

Das BVerfG hat am 25.01.2012 mit den Entscheidungen 1 BvR 2499/09 und 1 BvR 2503/09 die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2009 - 324 O 554/08 und 324 O 555/08 - und die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. September 2009 - 7 U 32/09 und 7 U 33/09 aufgehoben.

Diese LG und OLG-Urteile verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

Die Sachen wurden an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen zu erstatten.

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für die Verfassungsbeschwerdeverfahren wird jeweils auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.

Heute wurden die an Landgericht zurückgewiesene Urteile verhandelt

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Rechtsanwalt Johannes Eisenberg kämpft um die Persönlichkeitsrechte dieser beiden Buben.

[bearbeiten] J. + W. Ochsenknecht vs. Sächsische Zeitung GmbH

324 O 554/08 Jimmi Blue Ochsenknecht vs. Sächsische Zeitung GmbH

324 O 555/08 Wilson Gonzalez Ochsenknecht vs. Sächsische Zeitung GmbH

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richter am Landgericht: Dr. Philip Link
.

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite:Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schorck; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Spyros Aroukatos

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

02.11.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ich hatte gefragt, ob das Verfahren weiter geführt werden soll? Wir würden die Klag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abweisen.

Ochsenknechtanwalt Johannes Eisenberg: Weshalb?

Vorsitzende: Wir halten uns an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Ochsenknechtanwalt Johannes Eisenberg: Das Landgericht soll aber entscheiden.

Richter Dr. Philip Link: Wir werden nicht noch ... ..

Ochsenknechtanwalt Johannes Eisenberg: .... .

Vorsitzende: Wir folgen dem Bundesverfassungsgerichts.

Richter Dr. Philip Link: Die Entscheidung war so deutlich.

Ochsenknechtanwalt Johannes Eisenberg: Das BVerfG hat nicht hat gesagt, sie haben zu entscheiden, wie das BVerfG.

Vorsitzende: Wir werden uns an das Bundesverfassungsgerichts halten.

Ochsenknechtanwalt Johannes Eisenberg: Der eine hat ethisch sich vorbildlich verhalten. Ist bei dem jüngeren Bruder geblieben. Deswegen muss er sich nicht als Rüpel von den Medien bezeichnen lassen. Mitgefangen heißt nicht mitgehangen.

Vorsitzende: Können sich beschwerden. Wir werden entscheiden.

Ochsenknechtanwalt Johannes Eisenberg: Lehnen Sie nicht wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Sie sagen, scheißegal, was ich sage. Das BVerfG hat nicht geprüft. Die Entscheidung hat mit dem Vorkommnis nichts zu tun. Wenn sie erörtern und dann entscheiden. Zwei Krawall.... Der war allein. Der Bruder hat ihn nicht allein gelassen. Der Bruder war der jüngere, .... nicht gesagt.

Richterin Barbara Mittler: Sie sagen Bagatelle .... Charakter ... Da positioniert sich das BVerfG.

Ochsenknechtanwalt Johannes Eisenberg: Sagt aber, es sei ein Fehlverhalten?

Richterin Barbara Mittler: Ja.

Ochsenknechtanwalt Johannes Eisenberg: Sagt, haben sich schlecht benommen. Der andere war nicht volljährig. Ist zurückgekommen. Was ist mit meinem Bruder los?

Vorsitzende: Er war aber Teilnehmer des Ereignisses.

Beklagtenanwalt Spyros Aroukatos: Das Bundesverfassungsgericht hat die Deutung gegeben als Teilnehmer einer Gruppe. Das sei schon ausreichend. Es wird ganz klar unterschieden. War mit in der Telefonzelle.

Vorsitzende: Wir werden die Klage abweisen. Wenn das BVerfG anders entscheidet, werden wir der Klag stattgeben. Dann sind Sie (Spyros Aroukatos) wieder dran. Wollen sie Anträge stellen?

Ochsenknechtanwalt Johannes Eisenberg: Ja.

Ochsenknechtanwalt Johannes Eisenberg: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass auf Grundlage der Entscheidung des BVerfG die Klage abgewiesen werden wird. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 30.11.2012, 9:55, Saal B335

Ochsenknechtanwalt Johannes Eisenberg: Habe vorgetragen auf Seite ... . Man muss überlegen. Das BVerfG gibt keine Unterscheidung. Sie müssen sich mit dem Tatbeitrag auseinandersetzen, denn er war erwachsen.

Vorsitzende: Wollen Sie bei beiden zurücknehmen?

Ochsenknechtanwalt Johannes Eisenberg: Nein.

Richter Dr. Philip Link: .... .

Ochsenknechtanwalt Johannes Eisenberg: Was sind Sie (Dr. Philip Link) eigentlich für ein Richter? Ich bin der Sohn eines Richters. ... Nazizeit ....

Kommentar RS: Doch nicht etwa Sohn von Paul Eisenberg?

Ochsenknechtanwalt Johannes Eisenberg: Deswegen bin ich nicht Richter geworden. Was hat das Bundesverfassungsgericht nicht schon alles entscheiden! Schwule wurden bestraft. Wenn Sie mal überlegen, was alles entscheiden wird.


[bearbeiten] Kommentar

Vielleicht kommt es zu einer juristischen Schleife. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet anders als am 25.01.2012. Das Landgericht folgt dem, und das Karussell kommt in den Schwung.

Das wäre mal ein neues Stück im absurden Theater der deutschen Zensurrechtsprechung.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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