324 O 535/14 - Bravo, Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

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Bravo, Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

05. Dezember 2014


[bearbeiten] Was war heute los?

05.12.2014

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27.08.2014 - 10 UF 183/14

Stalking und Gewaltschutz: Rentner belästigt Schülerin

Das OLG Celle hat mit Beschluss (AZ. 10 UF 183/14) den Unterlassungsanspruch einer 14-jährigen Jugendlichen gegen einen 79-jährigen Rentner bestätigt, der im Frühjahr 2014 wiederholt Begegnungen mit der Jugendlichen provozierte, u.a. auf ihrem Schulweg. Das OLG baut den Schutz vor Stalking aus.

Der Sachverhalt

Der Rentner war bereits mehrfach wegen Vergewaltigung (erstmals in den 1960er Jahren) und in einem Fall wegen sexueller Belästigung eines Kindes vorbestraft. Seit 2002 befand er sich in Sicherungsverwahrung. Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Rechtswidrigkeit des deutschen Systems der Sicherungsverwahrung wurde er vorzeitig und unter Führungsaufsicht entlassen. Ihm wurde die Weisung erteilt, keinen Kontakt zu Kindern aufzunehmen.

Rentner lauert Schülerin auf

Im Anschluss lauerte der Rentner jedoch bereits im Jahre 2012 der hier betroffenen Antragstellerin in der Nähe ihrer elterlichen Wohnung auf dem Schulweg auf und drängte ihr seine Zuneigung auf, weshalb er noch im Jahre 2012 wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht rechtskräftig verurteilt wurde.

Rechtsfrage: Kann für die Schülerin eine Schutzzone eingerichtet werden?

In der jetzt entschiedenen aktuellen Situation ging es darum, ob zugunsten des Opfers zivilrechtlich und mit Hilfe des Gewaltschutzgesetzes weiträumig eine Schutzzone eingerichtet werden kann.

Entscheidung: OLG Celle (AZ. 10 UF 183/14) baut Schutz vor Stalking aus

Das OLG Celle folgte der Gewaltschutzverfügung des Amtsgerichts Hannover und hat dem Rentner untersagt, sich dem Mädchen auf eine Entfernung von weniger als 50 m zu nähern, sich in der Wohnstraße des Mädchens aufzuhalten und zudem den Schulweg zu bestimmten Zeiten sowie die U-Bahn Haltestelle, die das Mädchen regelmäßig nutzt, aufzusuchen. Auch wurde dem Rentner untersagt, den in der Nähe des Wohnhorts des Mädchens befindlichen Einkaufsmarkt zu den aufgeführten Zeiten zu nutzen, da das Mädchen diesen Markt zu diesen Zeiten besonders häufig aufsucht.

Unser heutiger Fall hat mit dem links beschriebenen Fall nichts, überhaupt nichts zu tun, obwohl es offenbar auch um Stalking gegenüber einem jungen Mädchen ging.

Es ging heute um die Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde von W.P., über den die Springer-Presse berichtet hat. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger konnte im Bericht Fehler finden und bei den Hamburger Zensoren punkten.

Unsere Aufmerksamkeit galt deswegen dem Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, der zusammen mit dem Strafverteidiger Johann Schwenn eine Kanzlei betreibt.

RA Dr. Sven Krüger hat schon früher umstrittene Mandanten erfolgreich vertreten. So z.B. 2003 in der Sache 324 O 196/03einen Arzt, der Stasi-Mitarbeiter war, als solches nicht öffentlich namentlich genannt werden wollte und nach Buske auch nicht durfte. Interessant in diesem zusammenhang: Die DDR-Stasi-Ärzte sind fast alle ins gesamtdeutsche Gesundheitswesen übernommen worden und dürfen mit ihren umstrittenen unmenschlichen Stasiqualitäten unter rechtsstaatlichen Bedingungen weiter tätig sein, ohne dass deren Untaten aufgearbeitet wurden, geschwiege denn deren Untaten deren früheren Patienten bekannt sind.

RA Dr. Sven Krüger setzte sich auch für andere weit bekanntere Stasi-Akteure, wie Prof. Peter Porsch und Hagen Boßdorf, erfolgreich aber auch erfolglos ein.

RA Dr. Sven Krüger war für uns der erste Jurist, welcher die Archive nach dem Orwellschen Prinzip „1984“ erfolgreich bei Buske zur Umschreibung ins Neudeutsche freizugeben versuchte. Das hat dieser Anwalt in der Sache 324 O 468/06 Negerkalle versucht. Die Löschung hat zwar im Netz nicht so richtig funktioniert, aber die Orwellsche „1984“-Rechtsprechung ist inzwischen untrennbarer Bestandteil der deutschen Justizkriminalität und erlaubt kriminell anmutenden Rechtsanwälten Erfolg versprechend, Geschäftsfelder zu eröffnen, und Kriminellen, mehr Chancen auf dem Markt zu bieten als dem biederen Bürger.

Weitere umstrittene Mandanten dieses Anwalts, der DDR-Doping-Trainer Thomas Springstein, der Lügner Jan Ullrich trugen dazu bei, dass die Doping-Kriminalität im Sport nicht gründlich aufgearbeitet ist.

Auch strafrechtlich verurteile Geschäftsleute, wie Ulrich Marseille und Dr. Nikolaus Klehr, oder umstrittene Geschäftsleute, wie Tonio Arcaini und Wilhelm Mittrich, Ulff Driff von den Hell’s Angel, Prof. Dr. Ruthard Stachowske, sind Mandanten dieses Anwalts und erreichen zweifelhafte Zensur.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger ist beliebt bei der Vorsitzenden LG-Richterin Simone Käfer und dem Vorsitzenden OLG-Richter Andreas Buske.

Dieser Anwalt gehört aus meiner Sicht zum Netzwerk der organisierten Hamburger Justizkriminalität.

Dieser Anwalt rief die Gerichtspräsidenten auf, zu prüfen, ob dem Buskeismus-Betreiber nicht Hausverbot erteilt werden kann (DRIZ, 03/2013). Dieser Anwalt sei nicht in der Lage, frei und unbeeinflusst seine Mandanten zu vertreten, wenn der Buskeismus-Betreiber im Gerichtssaal sitzt und mitschreibt. Er kann seine Arbeit als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht so nachkommen, wie das aus seiner Sicht notwendig wäre.

__________________

12:30

[bearbeiten] W.P. vs. Axel Springer SE 324 O 535/14

05.12.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren Vorsitzende Richterin am Landgericht Simone Käfer, Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, Rechtsanwältin xxx.,

[bearbeiten] Corpus Delicti


Maschinen des Todes - Erfindungen für den Henker - Mitelalter - Teil 1

Der Kläger unterlag einem Näherungsverbot gegenüber einem Mädchen. Er soll diese im Supermarkt gesehen haben und anstelle sich zu entfernen, dieses beobachtet, aufgelauert und abgefangen haben.

So berichtete offenbar die Springer-Presse, was prozessul gesehen falsch ist.

Der Kläger behauptet, er habe das Mädchen gar nicht gesehen es auch nicht beobachtet, geschweige denn, dem Mädchen aufgelauert, es abgefangen zu haben. Der Bericht in der Zeitung wäre falsch.

Es ging um eine Ereignis am 21.05.2014.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit W.P. vs. Axel Springer SE

05.12.2014: Notizen von Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie haben Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung eingelegt. Der Vorgang ereignete sich am 21.05.2014. Der Antragsteller ist dem Mädchen im Supermarkt nicht gefolgt. Das Mädchen behauptet, der Antragsteller bereits im Supermarkt gesehen, der Antragsteller ging dann raus, stellte das Fahrrad vor die Tür und dann auf die andere Seite. Wir haben das Problem mit der Relevanz. Ob im Supermarkt beobachtet oder von außen, ist unerheblich. Es ist die gleiche Situation. Man kann sagen, die Situation wäre unangemessen. Können Sie (RA Krüger), was zum Sachverhalt sagen?

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Ihrer Auffassung würde ich nicht widersprechen. Aber in BILD steht es falsch. Es hat ohne das Mädchen zu sehen bezahlt und ist rausgegangen. ... .. später sei er weggegangen. Was ist jetzt neu?

Richterin Barbara Mittler: Dass er das Fahrrad zurückgestellt hat. Das Amtsgericht ... .

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger liest aus der Akte vor: ... stellte sein Fahrrad wieder zurück. ... MP-Markt ist auch auf die andere Straßenseite rübergekommen. Wo steht, dass das Fahrrad abgestellt wurde? Es hat wegen des Nachstellens ein Strafverfahren gegeben. Der Antragsteller ist freigesprochen worden am 13.10.12014.

Richterin Barbara Mittler: Weil nicht erwiesen ist, ... .

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: ... interessant, wie konterkariert wird. Was dem Beklagten zur Last gelegt wird. Es ist eine 14jährige Zeugin, obwohl er sich zu entfernen hatte. ... wartete auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

Vorsitzende: D.h., Sie bestreiten den Vortrag der Gegenseite?

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Die Vernehmung des Mädchens. Es ist noch weiter abgedruckt. Der Antragsteller bestreitet bis heute, dass er sie erkannt habe.. .... Es wird geschrieben,, schiebt die Tür weg, dann habe er sie an der Kasse gesehen ... dann auf die andere Straßenseite gegangen.

Vorsitzende: Wir sind davon ausgegangen, was das Amtsgericht geschrieben hat .... offenbar zufällig ... daraufhin ....Tür, S. 3 auf die andere Seite gegangen.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Kann noch was sagen.

Vorsitzende: Daran haben wir die Relevanz scheitern lassen. Nun hat Herr Krüger vorgetragen, ... . Wir werden die Einstweilige Verfügung bestätigen.

Springeranwältin: Es steht nicht, dass der Vortrag des Mädchens falsch war ...

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Wo steht es im AG-Beschluss das im Tatbestand? Auch das steht nicht, dass er das Fahrrad zurückgestellt hat.

Vorsitzende: Zurückgestellt ... wird zunächst an der Tür gewartet. Wollte wohl weiter fahren, stellt weg. Es ist nur der Vortrag des Mädchens. Werden im Urteil ...

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Schon die Aussage des Mädchens, was Mutmaßungen sind, lautet nicht so, dass zurückgestellt wurde. ... Hatt Fahrrad links zu stehen. ... Er blieb dann stehen, schaute mich an ... ist dann auf die andere Straßenseite gegangen.

Richterin Barbara Mittler: Wieso ist die Aussage der Polizei genommen worden, wenn sie selbst angehört wurde?

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Das Amtsgericht ... 02.07.2014. Die Aussage ist selbst unterschiedlich, unterscheidet sich von der Aussage im Tatbestand. Hat nicht vor der Tür aufgelauert. Selbst, wenn das so wäre ... , was nicht der Fall ist. Wir haben angegriffen im Rahmen der Berichterstattung, ... aufgelauert, abgefangen. Das heißt im Supermarkt ist er dem Mädchen gefolgt..... Macht selbst deutlich, dass (BILD) ... aufgelauert ...

Vorsitzende: Sie (Springeranwältin) können das nicht glaubhaft machen.

Springeranwältin: Dieser Freispruch ... ist aus anderen Gründen denn erfolgt. Das, was Sie (Krüger) vortragen, haben sie nicht vorgelegt. Weiß nicht, ob das eine Mitschrift der nichtöffentlichen Sitzung ist. Kann nur bestreiten.

Vorsitzende: Wollen Sie das zur Akte reichen, Herr Krüger. Brauchen Sie nicht.

Antragsteller-Vertreter überreicht ... des Amtsgerichts ... für Gericht und Gegner. Die Antragsteller-Vertreterin bestreitet die Richtigkeit der Aussagen des Mädchens, wie in dem Tatbestand des Beschlusses des Amtsgerichts Hannover vom 11.06.2014 festgestellt wurde.

Wir werden die Einstweilige Verfügung bestätigen.

Springeranwältin: Mir ist nicht klar, was sie bestreiten. Unstreitig ist, dass der Antragsteller sich auf die andere Straßenseite gestellt hat.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Nicht für Ungut. Brauche das nicht noch ein Mal zu erzählen. Halte Ihre Argumentation für irrelevant.

Vorsitzende: ... .

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: ... andere Straßenseite ... . bestreitet, dass er das Mädchen überhaupt erkannt hat.

Vorsitzende: Auch das Warten auf der anderen Straßenseite wird bestritten.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger:... wird nicht gesagt, wie lange.

Vorsitzende: In der Tat. Die Antragsgegner-Seite muss vortragen. Es wird falsch berichtet. Ein Folgen im Supermarkt gibt es nicht.

Richterin Barbara Mittler: Aus dem Urteil ergibt sich ... Die Staatsanwaltschaft hat gesagt, dass er vor der Tür des Supermarktes gewartet hat. Sie haben ... abgestellt auf die andere Straßenseite .. .

Springeranwältin verlässt den Gerichtssaal, um zu telefonieren.

Springeranwältin nach Wiedereintritt: Ein Punkt ist mir aufgefallen. Am 01.10.2014 lag der Beschluss des Amtsgerichts nicht vor. Ist alles im nachhinein erfolgt.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger: Bestreite mit Nichtwissen. ... Wo steht, dass er in der Straßenbahn gefolgt ist?

Vorsitzende: Wir brauchen das, was das Mädchen erzählt hat. ... ist wahr. Mit den Parteien wir die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Antragsgegnerin beruft sich auf die privilegierte Quelle, den Beschluss des Amtsgerichts Hannover. Sie weiß nicht, ob der Beschluss vorgelegen hat. Ich weiß nicht, ob das OLG das für relevant erachten wird.

Springeranwältin: Dann kläre ich das noch Mal.

Springeranwältin verlässt der Gerichtssaal.

Springeranwältin nach Wiedereintritt: Konnte nicht klären.

Vorsitzende: Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird verkündet am Schluss der Sitzung im Raum B334

Urteil 324 O 535/14

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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