324 O 508/10 - 03.12.2010 - RA Johannes Eisenberg zu RA Helmuth Jipp - Sie vertreten Nazis

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::Einzelne Vorwürfe hätte sie im Gespräch abgestritten, sagt der Sprecher der Stadt Lüneburg. "Wir überprüfen das aber alles jetzt sehr genau", betont er: "Wir wollen keine Rechtsextremen Kinder erziehen lassen." Die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Christa Reichwaldt meint: "Die Träger von Kindertagesstätten und Schulen sind gefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit diese Personen nicht mehr für Kindern und Jugendliche zuständig sind." ANDREA RÖPKE / ANDREAS SPEIT ::Einzelne Vorwürfe hätte sie im Gespräch abgestritten, sagt der Sprecher der Stadt Lüneburg. "Wir überprüfen das aber alles jetzt sehr genau", betont er: "Wir wollen keine Rechtsextremen Kinder erziehen lassen." Die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Christa Reichwaldt meint: "Die Träger von Kindertagesstätten und Schulen sind gefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit diese Personen nicht mehr für Kindern und Jugendliche zuständig sind." ANDREA RÖPKE / ANDREAS SPEIT
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 +'''Corpus Delicti''' scheint der folgende Artikel zu sein :
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 +::Andrea Röpke/Andreas Speit, TAZ, 11. August 2010
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 +::'''Rechtslastige Erzieherin'''
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 +::NEONAZIS - Lüneburg hat eine Kindergärtnerin, die sich für die NPD engagiert, vom Dienst freigestellt. Zuvor hat sich bereits ein Sportverein in Lübtheen gegen das Engagement ihrer Familie gewehrt. Ihre Gesinnung lebt sie im Alltag. Bei Festen der NPD schenkt Birkhild T. Kaffee und Kuchen aus. Nebenher führte die fünffache Mutter jahrelang eine kleine nationale Frauengruppe, half Kameradinnen in Erziehungsfragen. Bis zum Verbot schickte sie die eigenen Kinder zur 'Heimattreuen Deutschen Jugend'. Und doch ist sie als Pädagogin an der Kindertagsstätte Marienplatz im niedersächsischen Lüneburg tätig. Die Stadt stellte sie nach Bekanntwerden der Vorwürfe am Dienstag sofort vom Dienst frei. Seit dem 1. August ist T. in der städtischen Tagesstätte angestellt. Zuvor war sie bereits bei einer anderen Kindertagesstätte der Stadt beschäftigt. "Von der politischen Tätigkeit wussten wir nichts", sagt die Leiterin der Tagesstätte Marienplatz. Sie kennt T. schon aus der Ausbildungszeit. "Nichts ist mir aufgefallen", sagt sie. "Sie geht ganz liebevoll mit den Kindern um." In der Region bei Lübtheen ist T. der Bürgermeisterin Ute Lindenau (SPD) dagegen als engagierte Rechte oft aufgefallen. Die Familie nahm am NPD-Kinderfest in Grevesmühlen teil. T.´s Ehemann ist Wahlkreismitarbeiter des NPD-Fraktionschefs Udo Pastörs in der Lindenstadt. Bürgermeisterin Lindenau betont aber, Theißen sei nicht bloß wegen ihres Mannes als rechts bekannt. In Lübtheen wehrte sich der Sportverein bereits gegen das ehrenamtliche Engagement der T.´s und weiterer NPD-Eltern - aus Sorge vor einen Unterwanderung. An der Grundschule wurde Birkhild T. dennoch in die Elternvertretung gewählt.
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 +::Einzelne Vorwürfe hätte sie im Gespräch abgestritten, sagt der Sprecher der Stadt Lüneburg. "Wir überprüfen das aber alles jetzt sehr genau", betont er: "Wir wollen keine Rechtsextremen Kinder erziehen lassen." Die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Christa Reichwaldt meint: "Die Träger von Kindertagesstätten und Schulen sind gefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit diese Personen nicht mehr für Kinder und Jugendliche zuständig sind."
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 +::Seit dem 1. August ist T. in Lüneburg in der städtischen Tagesstätte angestellt. Zuvor war sie bereits bei einer anderen Kindertagesstätte der Stadt beschäftigt. "Von der politischen Tätigkeit wussten wir nichts", sagt die Leiterin der Tagesstätte Marienplatz der taz. Die Leitung zog Konsequenzen: "Sie ist vom Dienst freigestellt", erklärt keine zwei Stunden nach der Nachfrage der taz Daniel Steinmeier, Pressereferent der Stadt. "Wir wollen keine Rechtsextremen Kinder erziehen lassen".
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 +::Auch in Lübtheen hatte sich der Sportverein laut taz schon gegen das ehrenamtliche Engagement T.s und weiterer NPD-Eltern gewehrt - aus Sorge vor einen Unterwanderung. An der Grundschule wurde Birkhild T. dennoch in die Elternvertretung gewählt.
:: „Wir wollen keine Rechtsextremen Kinder erziehen lassen“ -Sprecher der Stadt Lüneburg :: „Wir wollen keine Rechtsextremen Kinder erziehen lassen“ -Sprecher der Stadt Lüneburg
-Gegen diesen oder eine anderen ähnlichen Artikel klagte Frau Birkhild Theißen. Sie habe mit den Neonazis nichts zu tun. Vertreten wird Birkhild Theißen von Walraff-Anwalt [http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=%22Helmuth+Jipp%22&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= Helmuth Jipp].+Gegen diesen Artikel klagte Frau Birkhild Theißen. Sie habe mit den Neonazis nichts zu tun. Vertreten wird Birkhild Theißen vom Kommunisten- und Walraff-Anwalt [http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=%22Helmuth+Jipp%22&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= Helmuth Jipp].
 + 
 +In der Luft hängt der Vorwurf der [http://www.dullophob.com/Kalendertage/2013-05/N13-05-05%20KiTa.html Sippenhaft].
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-= <font color="#800000"> Birkhild Theißen vs.TAZ </font> =+= Birkhild Theißen vs.TAZ - 1. Instanz <font color="#800000">324 O 508/10</font> =
LG Hamburg <font color="#800000">'''324 O 508/10'''</font> [http://www.google.de/search?hl=de&q=%22Birkhild+Thei%C3%9Fen%22&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= Birkhild Theißen] vs.TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH LG Hamburg <font color="#800000">'''324 O 508/10'''</font> [http://www.google.de/search?hl=de&q=%22Birkhild+Thei%C3%9Fen%22&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai= Birkhild Theißen] vs.TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
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'''10:55: Johannes Eisenberg betriff den Gerichtssaal und bleibt zunächst ohne Robe.. ''' '''10:55: Johannes Eisenberg betriff den Gerichtssaal und bleibt zunächst ohne Robe.. '''
-''Theißen-Anwalt Helmuth Jipp: ''' Haben eine Schriftsatz.+'''Theißen-Anwalt Helmuth Jipp: ''' Haben eine Schriftsatz.
'''Der Vorsitzende zu Eisenberg:''' Kennen Sie den schon? '''Der Vorsitzende zu Eisenberg:''' Kennen Sie den schon?
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'''Richter Dr. Link:''' Wenn … ist nicht ehrenrührig … HDJ …. Es geht um die Darlegungspflicht. '''Richter Dr. Link:''' Wenn … ist nicht ehrenrührig … HDJ …. Es geht um die Darlegungspflicht.
-'''Der Vorsitzende:''' Dann haben wir fünf Äußerungen insgesamt. Bei zwei und fünf sehen wir uns relativ nah beieinander. Wahlauftakt der NPD. Wahl am 18.06.2008. Die Punkte 1 und 4 sind auch dicht beieinander. … Wir haben gesehen, wie die Klägerin Kaffee und Kuchen verteilt. … +'''Der Vorsitzende:''' Dann haben wir fünf Äußerungen insgesamt. Bei zwei und fünf sehen wir uns relativ nah beieinander. Wahlauftakt der NPD. Wahl am 18.06.2008. Die Punkte 1 und 4 sind auch dicht beieinander. … Die Begalgte sagt: Wir haben gesehen, wie die Klägerin Kaffee und Kuchen verteilt. …
-'''TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg inzwischen in Robe:''' NPD, wenn die Dorfgemeinschaft da mitmacht, ist doch nicht negativ. Es ist doch sozusagen eie Lob, wenn sie Kaffee ausschenkt. Deswegen muss die Klägerin nachweisen, dass sie keinen Kaffee und Kuchen ausgeschenkt hat. Sie ist sechsfache Mutter, nicht eine fünffache Mutter. Sie hat das Kind später gekriegt. Soll den Bundesverdienstorden bekommen. Die Gemeinde will den nicht geben wegen den Nazis.+'''TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg inzwischen in Robe:''' NPD, wenn die Dorfgemeinschaft da mitmacht, ist doch nicht negativ. Es ist doch sozusagen ein Lob, wenn sie Kaffee ausschenkt. Deswegen muss die Klägerin nachweisen, dass sie keinen Kaffee und Kuchen ausgeschenkt hat. Sie ist sechsfache Mutter, nicht eine fünffache Mutter. Sie hat das Kind später gekriegt. Soll den Bundesverdienstorden bekommen. Die Gemeinde will den nicht geben wegen den Nazis.
'''Der Vorsitzende:''' … Auch hier genügt der Beklagten die erweiterte Darlegungs- und Beweislast. Unmittelbare Zeugen. Nur was können die bezeugen? Was sie gesagt hat. '''Der Vorsitzende:''' … Auch hier genügt der Beklagten die erweiterte Darlegungs- und Beweislast. Unmittelbare Zeugen. Nur was können die bezeugen? Was sie gesagt hat.
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'''Theißen-Anwalt Helmuth Jipp:''' … die Rede .. . '''Theißen-Anwalt Helmuth Jipp:''' … die Rede .. .
-'''TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg:''' So benannt ist sie nicht. Bin nicht der Meinung der Kammer, auch wenn sie selbst nicht teilgenommen hat, aber die ,in der und ihr Mann, und ihre Kinder in die inzwischen verbotene nationalsozialistische Erziehungsanstalt schickt.. … Ist das nicht eine Bagatellabweichung? Es wird massiv verdeckt. Es werden Parallelstrukturen aufgebaut. Es werden Strukturen außerhalb der Zivilgesellschaft aufgebaut. Sie ist selbst Erzieherin. … Es geht davon eine hohe soziale Gefahr aus. Kann man mit solcher an Buchstaben hängenden Verbot tenorieren? … solange sie ihre Kinder nicht hinschickt .. .+'''TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg:''' So benannt ist sie nicht. Bin nicht der Meinung der Kammer, auch wenn sie selbst nicht teilgenommen hat, aber die, in der sie und ihr Mann ihre Kinder in die inzwischen verbotene nationalsozialistische Erziehungsanstalt schickt. … Ist das nicht eine Bagatellabweichung? Es wird massiv verdeckt. Es werden Parallelstrukturen aufgebaut. Es werden Strukturen außerhalb der Zivilgesellschaft aufgebaut. Sie ist selbst Erzieherin. … Es geht davon eine hohe soziale Gefahr aus. Kann man mit solcher an Buchstaben hängenden Verbot tenorieren? … solange sie ihre Kinder nicht hinschickt . ... .
'''Theißen-Anwalt Helmuth Jipp:''' … ihre Mandantin … meine Mandantin … Die Schulung hat nicht stattgefunden. Dass sie die Kinder hingeschickt hat, solange der Verein verboten ist … Ist von ihren Eltern selbst hingeschickt worden. … Meine Mandantin hat damit nichts zu tun. Was ihr Ehemann tut, hat sie nichts damit zu tun. Vielleicht geht sie mit ihren Kindern hin. '''Theißen-Anwalt Helmuth Jipp:''' … ihre Mandantin … meine Mandantin … Die Schulung hat nicht stattgefunden. Dass sie die Kinder hingeschickt hat, solange der Verein verboten ist … Ist von ihren Eltern selbst hingeschickt worden. … Meine Mandantin hat damit nichts zu tun. Was ihr Ehemann tut, hat sie nichts damit zu tun. Vielleicht geht sie mit ihren Kindern hin.
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Die neuer Verhandlung hat die Pseudoöffentlichkeit nicht mitbekommen. Die neuer Verhandlung hat die Pseudoöffentlichkeit nicht mitbekommen.
-'''10.06.11:''' Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, verschiedene Äußerungen über die Klägerin nicht erneut zu verbreiten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 4/5, die Beklagte 1/5 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.+==Urteil 324 O 508/10 v. 10.06.2011==
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 +'''10.06.11:''' [http://www.buskeismus.de/urteile/324O50810A_U.pdf Urteil] vom 10.06.2011. Die Beklagte wird verurteilt, verschiedene Äußerungen über die Klägerin nicht erneut zu verbreiten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 4/5, die Beklagte 1/5 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
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 +Verboten wurde der Eindruck, die Klägerin habe am NPD-Kinderfest in Grevesmühlen teilgenommen, der durch die Berichterstattung:
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 +::2. "Auch in der Region bei Lübtheen, wo Theißen lebt, ist sie als engagierte Rechte aufgefallen. Die Familie nahm am NPD-Kinderfest in Grevesmühlen teil."
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 +Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
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 +Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.
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 +Erlaubt wurde die Berichterstattung:
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 +::1.a) Bei Festen der NPD schenkt Birghild Theißen Kaffee und Kuchen aus. Sie half bei der Auftaktsveranstaltung dedr NPD zur Landtagswahl 2006.
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 +::1b) Nebenher führte die fünffache Mutter (Birghild Theißen) jahrelang eine nationale Frauengruppe.
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 +::und/oder
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 +::Eine Aussteigerin erzählte, dass Theißen eine NPD-nahe Frauengruppe geleitet habe.
'''2013:''' Die Klägerin und die Beklagte gingen in Berufung. Az. <font color="brown">'''7 U 65/11'''</font>. Zwei Jahre später am 25.06.2013 und am 03.09.2013 fanden die OLG-Verhandlungen mit Zeugenbefragungen statt. Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 01.10.2013. '''2013:''' Die Klägerin und die Beklagte gingen in Berufung. Az. <font color="brown">'''7 U 65/11'''</font>. Zwei Jahre später am 25.06.2013 und am 03.09.2013 fanden die OLG-Verhandlungen mit Zeugenbefragungen statt. Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 01.10.2013.
 +
 += Birkhild Theißen vs.TAZ - 2. Instanz <font color="#800000">7 U 65/11</font> =
 +
 +== Richter==
 +
 +'''Den Vorsitz führende Richter am Landgericht:''' Claus Meyer<br>
 +'''Richterin am Landgericht:''' Cathrin Lemke<br>
 +'''Richter am Landgericht:''' Dr. Lothar Weyhe<br>
 +
 +== Die Parteien ==
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 +'''Klägerseite:''' Rechtsanwalt [http://www.jipplaw.de/ Helmuth Jipp]<br>
 +'''Beklagtenseite:''' Kanzlei Eisenberg pp.; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
 +
 +
 +== Notizen der Pseudoöffentlichkeit==
 +
 +'''25.06.13, 11:00:''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
 +
 +In Gerichtssaal fünf Zuschauer. 4 Zeugen werden befragt. Zwei Zeugen von der Klägerseite und zwei Zeugen von der Beklagtenseite.
 +
 +Rechstanwalt Johannes Eisenberg, wie immer, kampfeslustig. Rechtsanwalt Helmuth Jipp blaß, grau, gealtert, verherbt.
 +
 +Als Zeugen treten auf:
 +
 +Für die Beklagten: Journalistin [https://www.google.de/#q=journalistin+andrea+r%C3%B6pke Andrea Röpke], der Fotrograf und Kemaramann Florian Manz. Der Journalist [https://www.google.de/#q=Journalist+Andreas+Speit Andreas Speit] war verhindert. Dessen Zeugenbefragung erfolgte am 04.09.2013.
 +
 +Für die Klägerin: Frau Brunhild Köster (Ehefrau des Landesvorsitzenden der NPD in Mecklenburg-Vorpommern, [https://www.google.de/#q=stefan+k%C3%B6ster+npd Stefan Köster]), Frau Claudia Klingebiel (Ehefrau von [https://www.google.de/#q=Torgai+Klingebiel+NPD Torgai Klingebiel], Wahlkreismitarbeiter des NPD-Landesvorsitzenden Stefan Köster)
 +
 +In der Zeugenbefragung des Berufungsverfahrens ging es nur noch um die von Buske erlaubte taz-Behauptung, Birkhild Theißen schenke nei Festen der NPD Kaffee und Kuchen aus. Die Journalisten-Zeugen wollen bezeugen, dass am Kaffee- und Kuchenstand am 18. Juni 2006 auf dem NPD-Wahlkampf-Auftakt-Fest in Lübtheen die Klägerin am Kaffee- und Kuchenstand mitwirkte und Kaffee und Kuchen ausschenkte.
 +
 +Die Zeugin der Klägerseite Claudia Klingenbiel, die den Kaffeestand betrieben haben will, sagte vor Gericht: "Nein, die (Birkhild Theißen) war da nicht, wenn die da gewesen wäre, hätte ich mich mit ihr unterhalten." Auch Brunhild Köster, beteuerte, sie habe Birkhild Theißen nicht gesehen. Sie gehe davon aus, dass Birghild Theißen mit Claudia Klingebiel verwechselt wurde, da beide sich ähnlich sähen.
 +
 +Journalistin Andrea Röpke, die zuvor mit einer Aussteigerin aus der Szene gesprochen hatte, war sich jedoch sicher, dass Birkhild Theißen da gewesen war. Andrea Röpke sagte: "Ich hatte damals eine sehr genaue Beschreibung, sie stand mit am Kaffeestand ... Die Frauen waren zugeteilt, den Kaffee auszuschenken, die Männer haben die Reden geschwungen."
 +
 +Fotograf Florian Manz legte sogar ein Foto von dem betreffenden Tag vor, das Andreas und Brunhild Theißen mit einem Kind auf dem Arm zeigt und bezeugte: "Als sie merkten, sie werden fotografiert, sind sie ganz schnell weggegangen"
 +
 +===Passagen aus der Zeugenbefragung am 25.06.2013===
 +
 +'''Richter Claus Meyer:''' ... Zu 1: Kaffeeausschank und Kuchenverftzeilung auf der NPD-Wahlauftaktveranstaltung. Wir haben dazu Zeugen.
 +
 +Zu2: Die Klägerin arbeitet zusammen mit der Frauengruppe der NPD. Da meint der Senat, es ist eine Meinungsäußerung. Es ist keine Schmähkritik ... BGH ... Frau Köster und .... reichen für die NPD-Nähe. Das muss sich die Kkläögerin gefallen lassen. Meinungsäußerungen können falsch sein ... .
 +
 +Zu 3: Was den Eindruck betrifft, die Klägerin habe am NPD-Kinderfest in G. teilgenommen ...
 +
 +Bericht wird fortgesetzt
=Videos zu NPD in Lübtheen= =Videos zu NPD in Lübtheen=

Aktuelle Version

[bearbeiten] Corpus Delicti

Inder der TAZ v. 11.08.2010 finden wir den folgenden Artikel:

Rechtslastige Erzieherin
Lüneburg hat eine Kindergärtnerin, die sich für die NPD engagiert, vom Dienst freigestellt. Zuvor hat sich bereits ein Sportverein in Lübtheen gegen das Engagement ihrer Familie gewehrt
Ihre Gesinnung lebt sie im Alltag. Bei Festen der NPD schenkt Birkhild T. Kaffee und Kuchen aus. Nebenher führte die fünffache Mutter jahrelang eine kleine nationale Frauengruppe, half Kameradinnen in Erziehungsfragen. Bis zum Verbot schickte sie die eigenen Kinder zur "Heimattreuen Deutschen Jugend". Und doch ist sie als Pädagogin an der Kindertagsstätte Marienplatz im niedersächsischen Lüneburg tätig. Die Stadt stellte sie nach Bekanntwerden der Vorwürfe am Dienstag sofort vom Dienst frei. Seit dem 1. August ist T. in der städtischen Tagesstätte angestellt. Zuvor war sie bereits bei einer anderen Kindertagesstätte der Stadt beschäftigt. "Von der politischen Tätigkeit wussten wir nichts", sagt die Leiterin der Tagesstätte Marienplatz. Sie kennt T. schon aus der Ausbildungszeit. "Nichts ist mir aufgefallen", sagt sie. "Sie geht ganz liebevoll mit den Kindern um." In der Region bei Lübtheen ist T. der Bürgermeisterin Ute Lindenau (SPD) dagegen als engagierte Rechte oft aufgefallen. Die Familie nahm am NPD-Kinderfest in Grevesmühlen teil. T.'s Ehemann ist Wahlkreismitarbeiter des NPD-Fraktionschefs Udo Pastörs in der Lindenstadt. Bürgermeisterin Lindenau betont aber, Theißen sei nicht bloß wegen ihres Mannes als "rechts" bekannt. In Lübtheen wehrte sich der Sportverein bereits gegen das ehrenamtliche Engagement der T.'s und weiterer NPD-Eltern - aus Sorge vor einen Unterwanderung. An der Grundschule wurde Birkhild T. dennoch in die Elternvertretung gewählt.
Einzelne Vorwürfe hätte sie im Gespräch abgestritten, sagt der Sprecher der Stadt Lüneburg. "Wir überprüfen das aber alles jetzt sehr genau", betont er: "Wir wollen keine Rechtsextremen Kinder erziehen lassen." Die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Christa Reichwaldt meint: "Die Träger von Kindertagesstätten und Schulen sind gefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit diese Personen nicht mehr für Kindern und Jugendliche zuständig sind." ANDREA RÖPKE / ANDREAS SPEIT

Corpus Delicti scheint der folgende Artikel zu sein :

Andrea Röpke/Andreas Speit, TAZ, 11. August 2010
Rechtslastige Erzieherin
NEONAZIS - Lüneburg hat eine Kindergärtnerin, die sich für die NPD engagiert, vom Dienst freigestellt. Zuvor hat sich bereits ein Sportverein in Lübtheen gegen das Engagement ihrer Familie gewehrt. Ihre Gesinnung lebt sie im Alltag. Bei Festen der NPD schenkt Birkhild T. Kaffee und Kuchen aus. Nebenher führte die fünffache Mutter jahrelang eine kleine nationale Frauengruppe, half Kameradinnen in Erziehungsfragen. Bis zum Verbot schickte sie die eigenen Kinder zur 'Heimattreuen Deutschen Jugend'. Und doch ist sie als Pädagogin an der Kindertagsstätte Marienplatz im niedersächsischen Lüneburg tätig. Die Stadt stellte sie nach Bekanntwerden der Vorwürfe am Dienstag sofort vom Dienst frei. Seit dem 1. August ist T. in der städtischen Tagesstätte angestellt. Zuvor war sie bereits bei einer anderen Kindertagesstätte der Stadt beschäftigt. "Von der politischen Tätigkeit wussten wir nichts", sagt die Leiterin der Tagesstätte Marienplatz. Sie kennt T. schon aus der Ausbildungszeit. "Nichts ist mir aufgefallen", sagt sie. "Sie geht ganz liebevoll mit den Kindern um." In der Region bei Lübtheen ist T. der Bürgermeisterin Ute Lindenau (SPD) dagegen als engagierte Rechte oft aufgefallen. Die Familie nahm am NPD-Kinderfest in Grevesmühlen teil. T.´s Ehemann ist Wahlkreismitarbeiter des NPD-Fraktionschefs Udo Pastörs in der Lindenstadt. Bürgermeisterin Lindenau betont aber, Theißen sei nicht bloß wegen ihres Mannes als rechts bekannt. In Lübtheen wehrte sich der Sportverein bereits gegen das ehrenamtliche Engagement der T.´s und weiterer NPD-Eltern - aus Sorge vor einen Unterwanderung. An der Grundschule wurde Birkhild T. dennoch in die Elternvertretung gewählt.
Einzelne Vorwürfe hätte sie im Gespräch abgestritten, sagt der Sprecher der Stadt Lüneburg. "Wir überprüfen das aber alles jetzt sehr genau", betont er: "Wir wollen keine Rechtsextremen Kinder erziehen lassen." Die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Christa Reichwaldt meint: "Die Träger von Kindertagesstätten und Schulen sind gefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit diese Personen nicht mehr für Kinder und Jugendliche zuständig sind."
Seit dem 1. August ist T. in Lüneburg in der städtischen Tagesstätte angestellt. Zuvor war sie bereits bei einer anderen Kindertagesstätte der Stadt beschäftigt. "Von der politischen Tätigkeit wussten wir nichts", sagt die Leiterin der Tagesstätte Marienplatz der taz. Die Leitung zog Konsequenzen: "Sie ist vom Dienst freigestellt", erklärt keine zwei Stunden nach der Nachfrage der taz Daniel Steinmeier, Pressereferent der Stadt. "Wir wollen keine Rechtsextremen Kinder erziehen lassen".
Auch in Lübtheen hatte sich der Sportverein laut taz schon gegen das ehrenamtliche Engagement T.s und weiterer NPD-Eltern gewehrt - aus Sorge vor einen Unterwanderung. An der Grundschule wurde Birkhild T. dennoch in die Elternvertretung gewählt.
„Wir wollen keine Rechtsextremen Kinder erziehen lassen“ -Sprecher der Stadt Lüneburg

Gegen diesen Artikel klagte Frau Birkhild Theißen. Sie habe mit den Neonazis nichts zu tun. Vertreten wird Birkhild Theißen vom Kommunisten- und Walraff-Anwalt Helmuth Jipp.

In der Luft hängt der Vorwurf der Sippenhaft.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Birkhild Theißen vs.TAZ - 1. Instanz 324 O 508/10

LG Hamburg 324 O 508/10 Birkhild Theißen vs.TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Maatsch

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Helmuth Jipp
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg pp.; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

03.12.10, 11:00: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

10:50. Rechtsanwalt Helmuth Jipp betritt den Gerichtssaal.

Der Vorsitzende Andreas Buske: Sie brauchen keine Robe anzuziehen.

Rechtsanwalt Helmuth Jipp murmelt für die Pseudoöffentlichkeit unverständlich und zieht sich die Robe an.

Richter Dr. Maatsch. Eisenberg hat angerufen. Er kommt gleich.

10:55: Johannes Eisenberg betriff den Gerichtssaal und bleibt zunächst ohne Robe..

Theißen-Anwalt Helmuth Jipp: Haben eine Schriftsatz.

Der Vorsitzende zu Eisenberg: Kennen Sie den schon?

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: … ..

Der Vorsitzende: Der Beklagtenvertreter erhält den Schriftsatz vom 02.12.10. Wir haben beraten. Es geht um die Darlegungs- und Beweislast. Haben uns Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) angeschaut. Ist auf der Klägerseite zu sehen. Wo ist es ehrenrührig, seine Kinder in die HDJ zu schicken? Es war eine Veranstaltung der NPD.

Richter Dr. Link: Wenn … ist nicht ehrenrührig … HDJ …. Es geht um die Darlegungspflicht.

Der Vorsitzende: Dann haben wir fünf Äußerungen insgesamt. Bei zwei und fünf sehen wir uns relativ nah beieinander. Wahlauftakt der NPD. Wahl am 18.06.2008. Die Punkte 1 und 4 sind auch dicht beieinander. … Die Begalgte sagt: Wir haben gesehen, wie die Klägerin Kaffee und Kuchen verteilt. …

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg inzwischen in Robe: NPD, wenn die Dorfgemeinschaft da mitmacht, ist doch nicht negativ. Es ist doch sozusagen ein Lob, wenn sie Kaffee ausschenkt. Deswegen muss die Klägerin nachweisen, dass sie keinen Kaffee und Kuchen ausgeschenkt hat. Sie ist sechsfache Mutter, nicht eine fünffache Mutter. Sie hat das Kind später gekriegt. Soll den Bundesverdienstorden bekommen. Die Gemeinde will den nicht geben wegen den Nazis.

Der Vorsitzende: … Auch hier genügt der Beklagten die erweiterte Darlegungs- und Beweislast. Unmittelbare Zeugen. Nur was können die bezeugen? Was sie gesagt hat.

Der Vorsitzende: Schulung, Treffen HDJ, Treffen bei den Frauen. So dass die Klägerin Zeugen benennen kann, dass die Aussagen der Beklagten falsch sind. Dann haben wir noch das Kinderfest. Wir wollen der Presse nicht vorschreiben, was sie schreiben soll. Aber der Eindruck kann erweckt werden. Wir haben die Tendenz, … offen mehrdeutige Bekanntschaft … Neuerdings haben wir Stolpe nachgefragt. Seit dem Sommer.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Habe nicht alles verstanden. Mann muss auch nicht alles verstehen.

Der Vorsitzende: Sie haben auch gewonnen.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Ja, wollte aber schlichter gewinnen. … Wenn jemand bis alle Ohren in der NPD-Struktur steckt, seine Kinder in verbotswürdige Organisationen schickt, ohne dass wir mal schreiben … Wo ist es mehr, wenn sie selbst nicht teilnimmt?

Theißen-Anwalt Helmuth Jipp: … die Rede .. .

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: So benannt ist sie nicht. Bin nicht der Meinung der Kammer, auch wenn sie selbst nicht teilgenommen hat, aber die, in der sie und ihr Mann ihre Kinder in die inzwischen verbotene nationalsozialistische Erziehungsanstalt schickt. … Ist das nicht eine Bagatellabweichung? Es wird massiv verdeckt. Es werden Parallelstrukturen aufgebaut. Es werden Strukturen außerhalb der Zivilgesellschaft aufgebaut. Sie ist selbst Erzieherin. … Es geht davon eine hohe soziale Gefahr aus. Kann man mit solcher an Buchstaben hängenden Verbot tenorieren? … solange sie ihre Kinder nicht hinschickt . ... .

Theißen-Anwalt Helmuth Jipp: … ihre Mandantin … meine Mandantin … Die Schulung hat nicht stattgefunden. Dass sie die Kinder hingeschickt hat, solange der Verein verboten ist … Ist von ihren Eltern selbst hingeschickt worden. … Meine Mandantin hat damit nichts zu tun. Was ihr Ehemann tut, hat sie nichts damit zu tun. Vielleicht geht sie mit ihren Kindern hin.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Wenn der Staatsschutz zu der Erkenntnis kommt, dass sie verdeckte Strukturen aufbauen … und dann als Kindergärtnerin in einem staatlichen Kindergarten tätig ist … Kriegt Berichte über Parallelstrukturen … kriegt Berichte über die Veranstaltung, in der ihr Mann eine entscheidende Rolle spielt. … Wie sie schreiben, hat sie sich emanzipiert von ihrem Mann und Kindheit … dann … … … nicht ein anderes Verhältnis, weshalb se entlassen wurde. Nennen sie … bloß nicht, dann wird mein haus angezündet. Kein … , eidesstattliche Versicherung … war da, weggegangen, war schwanger. Zehnfache erprobte Mutter. Was soll sie an diesem Stand? NPD-Wahlkampfauftakt. Es gibt Bilder. Jetzt heitß es, war da, hat aber nicht ausgeschenkt. Vielleicht hatten wir … Sie können beweisen, dass sie an dem Stand war, aber nicht Kaffee ausschenkte. Dass eine macht sie zu Organisatorin, dass ändert nur … Sieben Monate alten Fötus wollte sie nicht gefährden, weil es Gegendemonstrationen gab.

Theißen-Anwalt Helmuth Jipp: … es steht … schenkt Kaffee und Kuchen aus.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Wo verbringen Sie ihre Freizeit? Ich verbringe …

Der Vorsitzende: Das würde ich gerne wissen.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Nicht bei der DKP.

Theißen-Anwalt Helmuth Jipp: Haben sie nicht geschrieben. Sie wissen es,

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Möchte bei der Kammer werden, weil wir … War nur zehn Minuten und hat nicht ausgeschenkt. Jetzt frage ich die Kammer, kann man diese Berichterstattung verbieten? … weil Gefährdung für ihr ungeborenes Leben.

Der Vorsitzende: Wir kennen noch nicht den Sachstand. Jipp sagt, sie ist nicht in der Struktur. Sie sagen, sie ist … Wenn sie tatsächlich in der Struktur ist, dann ist es tatsächlich eine Eingriffsintensität.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Da könnte sie was zu Aussteigerin sagen. War ein großes Ärgernis. Wenn sie sagt, stimmt alles nicht. Die Aussteigerin stimmt.

Theißen-Anwalt Helmuth Jipp: Heißt nicht, dass sie sich so geäußert hat.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Natürlich weiß die NPD, dass sie ausgestiegen ist. Heißt das … ?

Theißen-Anwalt Helmuth Jipp: Dazu muss ich nichts sagen.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: … das ist Presserecht. Darlegungspflicht. Sie sagen, sie muss richtig sagen.

Der Vorsitzende: Möglicherweise ändert sich das. Wir haben den ersten frühesten Termin. Vielleicht kommt ein Beweisbeschluss.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Jipp ist ein erfahrener Anwalt. Deswegen keine EV.

Theißen-Anwalt Helmuth Jipp: Drei Äußerungen, eine weitere aus dem Termin … .Was sie geschrieben hat.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Wieso. Steht im Artikel. Habe eine Frage, ob die Klage schlüssig ist. Brauche Schriftsatznachlass. Was soll ich schreiben?

Der Vorsitzende: Gar nichts.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie haben gesagt, brauche gar nichts zu schreiben. Ist … am Küchenstand.

Theißen-Anwalt Helmuth Jipp: Nicht am Küchenstand.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Hier steht am Küchenstand.

Richter Dr. Link: …. Stolpe gesagt. Also die Frage, ob eine Gruppe gegründet wird. Das ist nicht persönlichkeitsrechtverletzend. Die Beweislast liegt auf der Klägerseite. Aber …

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Das habe ich verstanden. Das letzte der Antrag zu 5. So wie er gestellt ist, würden wir nicht näher treten. Buske sagte, will nicht vorschreiben. Hat nicht damit zu tun. Aber, wenn sie Kinder hinschicken, hat sie was damit zu tun.

Theißen-Anwalt Helmuth Jipp: Ist nicht 5.

Richter Dr. Link: Doch 5.

Theißen-Anwalt Helmuth Jipp: Ist 3.

Richter Dr. Link: Ja, ja 3. Stolpe … Die Presse kann nicht schreiben, hat damit nichts zu tun. Drei Kinder waren da.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: War ja ein Kinderfest. Wahlauftaktveranstaltung. Man kann sagen, was sind das für Spinner? Aber ein Kinderfest, die Kinder werden verführt.

Richter Dr. Link: Muss zwingend sein. Es ist nicht zwingend.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Habe verstanden. …. Nationalsozialismus hin und her.

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass die Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des vorliegenden Verfahrens bei der Klägerin liegen könnte. Wollen wir Anträge stellen? Der Kläger stellt den Antrag aus der Klage vom 30.09.10. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Sinnlos, dass ich was schreibe. Vielleicht überlegt sich Herr Jipp im eigenen Namen, hat einen guten Namen. Sie vertreten Nazis.

Theißen-Anwalt Helmuth Jipp: Das rein …

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Es genügt. Manchmal bei einem älteren Mann an ihren verstand zu appellieren.

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: 1. Der Klägervertreter kann auf die heutigen Hinweise der Kammer bis zum 14.01.2011 Stellung beziehen. 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag den 28.01.11, 9:55 in diesem Saal.

Verkündungstermin wurde mehrmals verschoben.

18.03.11: Beschluss. Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Der neue Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Die neuer Verhandlung hat die Pseudoöffentlichkeit nicht mitbekommen.

[bearbeiten] Urteil 324 O 508/10 v. 10.06.2011

10.06.11: Urteil vom 10.06.2011. Die Beklagte wird verurteilt, verschiedene Äußerungen über die Klägerin nicht erneut zu verbreiten. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 4/5, die Beklagte 1/5 zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Verboten wurde der Eindruck, die Klägerin habe am NPD-Kinderfest in Grevesmühlen teilgenommen, der durch die Berichterstattung:

2. "Auch in der Region bei Lübtheen, wo Theißen lebt, ist sie als engagierte Rechte aufgefallen. Die Familie nahm am NPD-Kinderfest in Grevesmühlen teil."

Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.

Erlaubt wurde die Berichterstattung:

1.a) Bei Festen der NPD schenkt Birghild Theißen Kaffee und Kuchen aus. Sie half bei der Auftaktsveranstaltung dedr NPD zur Landtagswahl 2006.
1b) Nebenher führte die fünffache Mutter (Birghild Theißen) jahrelang eine nationale Frauengruppe.
und/oder
Eine Aussteigerin erzählte, dass Theißen eine NPD-nahe Frauengruppe geleitet habe.

2013: Die Klägerin und die Beklagte gingen in Berufung. Az. 7 U 65/11. Zwei Jahre später am 25.06.2013 und am 03.09.2013 fanden die OLG-Verhandlungen mit Zeugenbefragungen statt. Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 01.10.2013.

[bearbeiten] Birkhild Theißen vs.TAZ - 2. Instanz 7 U 65/11

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitz führende Richter am Landgericht: Claus Meyer
Richterin am Landgericht: Cathrin Lemke
Richter am Landgericht: Dr. Lothar Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Helmuth Jipp
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg pp.; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

25.06.13, 11:00: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

In Gerichtssaal fünf Zuschauer. 4 Zeugen werden befragt. Zwei Zeugen von der Klägerseite und zwei Zeugen von der Beklagtenseite.

Rechstanwalt Johannes Eisenberg, wie immer, kampfeslustig. Rechtsanwalt Helmuth Jipp blaß, grau, gealtert, verherbt.

Als Zeugen treten auf:

Für die Beklagten: Journalistin Andrea Röpke, der Fotrograf und Kemaramann Florian Manz. Der Journalist Andreas Speit war verhindert. Dessen Zeugenbefragung erfolgte am 04.09.2013.

Für die Klägerin: Frau Brunhild Köster (Ehefrau des Landesvorsitzenden der NPD in Mecklenburg-Vorpommern, Stefan Köster), Frau Claudia Klingebiel (Ehefrau von Torgai Klingebiel, Wahlkreismitarbeiter des NPD-Landesvorsitzenden Stefan Köster)

In der Zeugenbefragung des Berufungsverfahrens ging es nur noch um die von Buske erlaubte taz-Behauptung, Birkhild Theißen schenke nei Festen der NPD Kaffee und Kuchen aus. Die Journalisten-Zeugen wollen bezeugen, dass am Kaffee- und Kuchenstand am 18. Juni 2006 auf dem NPD-Wahlkampf-Auftakt-Fest in Lübtheen die Klägerin am Kaffee- und Kuchenstand mitwirkte und Kaffee und Kuchen ausschenkte.

Die Zeugin der Klägerseite Claudia Klingenbiel, die den Kaffeestand betrieben haben will, sagte vor Gericht: "Nein, die (Birkhild Theißen) war da nicht, wenn die da gewesen wäre, hätte ich mich mit ihr unterhalten." Auch Brunhild Köster, beteuerte, sie habe Birkhild Theißen nicht gesehen. Sie gehe davon aus, dass Birghild Theißen mit Claudia Klingebiel verwechselt wurde, da beide sich ähnlich sähen.

Journalistin Andrea Röpke, die zuvor mit einer Aussteigerin aus der Szene gesprochen hatte, war sich jedoch sicher, dass Birkhild Theißen da gewesen war. Andrea Röpke sagte: "Ich hatte damals eine sehr genaue Beschreibung, sie stand mit am Kaffeestand ... Die Frauen waren zugeteilt, den Kaffee auszuschenken, die Männer haben die Reden geschwungen."

Fotograf Florian Manz legte sogar ein Foto von dem betreffenden Tag vor, das Andreas und Brunhild Theißen mit einem Kind auf dem Arm zeigt und bezeugte: "Als sie merkten, sie werden fotografiert, sind sie ganz schnell weggegangen"

[bearbeiten] Passagen aus der Zeugenbefragung am 25.06.2013

Richter Claus Meyer: ... Zu 1: Kaffeeausschank und Kuchenverftzeilung auf der NPD-Wahlauftaktveranstaltung. Wir haben dazu Zeugen.

Zu2: Die Klägerin arbeitet zusammen mit der Frauengruppe der NPD. Da meint der Senat, es ist eine Meinungsäußerung. Es ist keine Schmähkritik ... BGH ... Frau Köster und .... reichen für die NPD-Nähe. Das muss sich die Kkläögerin gefallen lassen. Meinungsäußerungen können falsch sein ... .

Zu 3: Was den Eindruck betrifft, die Klägerin habe am NPD-Kinderfest in G. teilgenommen ...

Bericht wird fortgesetzt

[bearbeiten] Videos zu NPD in Lübtheen

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[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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