324 O 504/11 - 20.01.2012 - Meint das Gericht tatsaechlich, bei Yappy tummeln sich Paedophile

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Es dürfte wohl Tatsache sein, dass sich Pädophile in sozialen Netzwerken, wie im realem Leben, rumtummeln. Weshalb soll ein Gericht davor die Augen verschließen? Es dürfte wohl Tatsache sein, dass sich Pädophile in sozialen Netzwerken, wie im realem Leben, rumtummeln. Weshalb soll ein Gericht davor die Augen verschließen?
-Interessant, wie die Hamburger Zensoren das entscheiden weden.+Interessant, wie die Hamburger Zensoren das entscheiden werden.
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'''Vorsitzende Richterin am Landgericht:''' Simone Käfer<br> '''Vorsitzende Richterin am Landgericht:''' Simone Käfer<br>
'''Richter am Landgericht: ''' Dr. Asmus Maatsch<br> '''Richter am Landgericht: ''' Dr. Asmus Maatsch<br>
-'''Richterin am Landesgericht:''' Dr. Link<br>+'''Richter am Landgericht:''' Dr. Philip Link<br>
== Die Parteien == == Die Parteien ==
-'''Klägerseite:''' Rechtsanwalt Strieder (?)<br>+'''Klägerseite:''' Rechtsanwalt Strieder<br>
-'''Beklagtenseite:''' Rechtsanwalt Heite (?)<br>+'''Beklagtenseite:''' Kanzlei Dr. Weberling, Dr. Boss, Nieschalk, Helte; Rechtsanwalt Helte<br>
== Notizen der Pseudoöffentlichkeit== == Notizen der Pseudoöffentlichkeit==
'''20.01.2012''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike '''20.01.2012''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
-'''Vorsitzende Richterin Sabine Käfer:''' Es geht um Unterlassung und die Abmahnkosten wegen der Aussage: Nach Aussage des [http://www.google.de/#sclient=psy-ab&hl=de&source=hp&q=Landgericht+Berlin+P%C3%A4dophile+im+Internet&pbx=1&oq=Landgericht+Berlin+P%C3%A4dophile+im+Internet&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=e&gs_upl=20064l25620l5l26501l21l7l0l0l0l0l1257l2858l0.3.7-2l7l0&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&fp=2d883e6cb3415a7&biw=1280&bih=837 Berliner Gerichts] beteiligen sich viel Pädophile am sozialen Netzwert Yappy. Es stellt sich die Frage, hat sich jemand so geäußert.. Sie haben gesagt, der Journalist hat sich mit einer Richterin unterhalten und die Richterin hat sich so geäußert. Nun haben wir ein Beweisangebot. Müssen nachdenken.+'''Vorsitzende Richterin Sabine Käfer:''' Es geht um Unterlassung und die Abmahnkosten wegen der Aussage: Nach Aussage des [http://www.google.de/#sclient=psy-ab&hl=de&source=hp&q=Landgericht+Berlin+P%C3%A4dophile+im+Internet&pbx=1&oq=Landgericht+Berlin+P%C3%A4dophile+im+Internet&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=e&gs_upl=20064l25620l5l26501l21l7l0l0l0l0l1257l2858l0.3.7-2l7l0&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&fp=2d883e6cb3415a7&biw=1280&bih=837 Berliner Gerichts] beteiligen sich viel Pädophile am sozialen Netzwert Yappy. Es stellt sich die Frage, hat sich jemand so geäußert. Sie haben gesagt, die Journalistin hat sich mit einer Richterin unterhalten und die Richterin hat sich so geäußert. Nun haben wir ein Beweisangebot. Müssen nachdenken.
-'''Klägeranwalt:''' In der Aussage heißt es „Berliner Gericht“. Jetzt heißt es ein Berliner Richter. Das ist was anderes. Richter ist nicht6 das Berliner Gericht. Mein Mandant bemüht sich um [http://www.google.de/search?sclient=psy-ab&hl=de&biw=1280&bih=837&source=hp&q=Yappy+Jugegendschutz&pbx=1&oq=Yappy+Jugegendschutz&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=e&gs_upl=288673l298197l6l298342l24l8l0l0l0l0l2341l7474l1.3-1.1.7-2.1.1l8l0#hl=de&sa=X&ei=hHYbT5bnIsWf-waap_CzBQ&ved=0CBoQBSgA&q=Jappy+Jugendschutz&spell=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&fp=2d883e6cb3415a7&biw=1280&bih=837 Jugendschutz]. Die Aussage sagt, viele. Es heißt nicht, was Juristen unter Pädophilen meinen, sondern ein Gericht. 21 Jahre als oder 14 – das Unterscheiden ist nicht möglich. Technisch nicht möglich. Das ist ein bisschen der Hintergrund. Es ist keine gerichtliche Aussage, sondern die eines Richters.+'''Klägeranwalt:''' In der Aussage heißt es „Berliner Gericht“. Jetzt heißt es eine Berliner Richterin. Das ist was anderes. Richterin ist nicht das Berliner Gericht. Meine Mandantin bemüht sich um [http://www.google.de/search?sclient=psy-ab&hl=de&biw=1280&bih=837&source=hp&q=Yappy+Jugegendschutz&pbx=1&oq=Yappy+Jugegendschutz&aq=f&aqi=&aql=&gs_sm=e&gs_upl=288673l298197l6l298342l24l8l0l0l0l0l2341l7474l1.3-1.1.7-2.1.1l8l0#hl=de&sa=X&ei=hHYbT5bnIsWf-waap_CzBQ&ved=0CBoQBSgA&q=Jappy+Jugendschutz&spell=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&fp=2d883e6cb3415a7&biw=1280&bih=837 Jugendschutz]. Die Aussage sagt, viele. Es heißt nicht, was Juristen unter Pädophilen meinen, sondern ein Gericht. 21 Jahre alt oder 14 – das Unterscheiden ist nicht möglich. Technisch nicht möglich. Das ist ein bisschen der Hintergrund. Es ist keine gerichtliche Aussage, sondern die einer Richterin.
-'''Die Vorsitzende:''' Können wir nicht ganz billigen. Gericht ist bei durchschnittlicher Verständigung ein Richter. Ein Wachmeister vielleicht nicht. Es ist nicht privat in der Verhandlungspause gesagt.+'''Die Vorsitzende:''' Können wir nicht ganz billigen. Gericht ist bei durchschnittlicher Verständigung ein Richter, eine Richterin. Ein Wachmeister vielleicht nicht. Es ist nicht privat in der Verhandlungspause gesagt worden.
'''Klägeranwalt:''' Sehe ich anders. Richterin ist eine Person. Sie kann nicht sagen, dass sich in der Plattform viele Pädophile rumtreiben. Kann nur sagen, hat viele Fälle. '''Klägeranwalt:''' Sehe ich anders. Richterin ist eine Person. Sie kann nicht sagen, dass sich in der Plattform viele Pädophile rumtreiben. Kann nur sagen, hat viele Fälle.
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'''Richter Dr. Link:''' Es ist eine Berichterstattung über Konkretes. Ob sie sich aus dem Fenster gelegt hat, ist was anderes. '''Richter Dr. Link:''' Es ist eine Berichterstattung über Konkretes. Ob sie sich aus dem Fenster gelegt hat, ist was anderes.
-'''Klägeranwalt:''' Ist es Tatsache, ob ein Richter das Gericht ist. .. In dieser Konstellation. In der Konstellation …. Nach Vorberatung. Ist ein Punkt, den Sie haben. Aber schläögt nicht durch.+'''Klägeranwalt:''' Ist es Tatsache, ob ein Richter das Gericht ist. ... In dieser Konstellation. In der Konstellation ….
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 +'''Die Vorsitzende:''' Nach Vorberatung. Ist ein Punkt, den Sie haben. Aber schlägt nicht durch.
'''Diskutieren''' '''Diskutieren'''
-'''Klägeranwalt:''' Wenn Sie das so werten, dann muss man den Beweisangebot folgen. Nach konkreter Angabe. Wir fragen die Person vielleicht. selbst.+'''Klägeranwalt:''' Wenn Sie das so werten, dann muss man dem Beweisangebot folgen. Nach konkreter Angabe. Wir fragen die Person vielleicht selbst.
-'''Die Vorsitzende:''' Der Kläger ist betroffen. Die Beweislast liegt beim Beklagten.+'''Die Vorsitzende:''' Die Klägerin ist betroffen. Die Beweislast liegt beim Beklagten.
'''Beklagtenanwalt:''' Es geht um den Anspruch. Einen Sachverhalt gibt es nicht. Nicht vom Richter behauptet worden. So kann man damit nichts anfangen. '''Beklagtenanwalt:''' Es geht um den Anspruch. Einen Sachverhalt gibt es nicht. Nicht vom Richter behauptet worden. So kann man damit nichts anfangen.
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'''Die Vorsitzende:''' Das Gericht hat sich dazu geäußert. '''Die Vorsitzende:''' Das Gericht hat sich dazu geäußert.
-'''Klägeranwalt:''' Unterstelle es Ihnen mal, sich das zu Eigen gemacht zu haben.+'''Klägeranwalt:''' Unterstelle es Ihnen mal, sich das zu eigen gemacht zu haben.
'''Beklagtenanwalt:''' Sie meinen, falsch zitiert oder es ist eine Erfindung, die Journalistin hat es sich ausgedacht? '''Beklagtenanwalt:''' Sie meinen, falsch zitiert oder es ist eine Erfindung, die Journalistin hat es sich ausgedacht?
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'''Die Vorsitzende:''' Will die Beklagte das wiederholen? '''Die Vorsitzende:''' Will die Beklagte das wiederholen?
-'''Beklagtenanwalt:''' Weiß nicht. Vorhanden es läuft noch.+'''Beklagtenanwalt:''' Weiß nicht. Vorhandeln, es läuft noch.
'''Klägeranwalt:''' Ich habe versucht, die Gerichtssprecherin zu fragen. Klar, ist eine Arbeitgeberin, stellt sich hinter seinen Arbeitnehmer. Wollten Richterin anschreiben. Sie sagen, Quellenschutz. Sie haben gesagt, wir sollen uns nun an die Richterin wenden. '''Klägeranwalt:''' Ich habe versucht, die Gerichtssprecherin zu fragen. Klar, ist eine Arbeitgeberin, stellt sich hinter seinen Arbeitnehmer. Wollten Richterin anschreiben. Sie sagen, Quellenschutz. Sie haben gesagt, wir sollen uns nun an die Richterin wenden.
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Beschlossen und verkündet: Beschlossen und verkündet:
-::1. Der Kläger-Vertreter kann zu den heutigen Fragen und Schriftsatz vom 13.01.12 bis zum 17.02.12 vortragen.+::1. Der Kläger-Vertreter kann zu den heutigen Fragen und dem Schriftsatz vom 13.01.12 bis zum 17.02.12 vortragen.
::2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 24.02.12, 9:55, Saal B335. ::2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 24.02.12, 9:55, Saal B335.
-'''Richter Dr. Link:''' Wir könne einen Beschluss machen.+'''Richter Dr. Link:''' Wir können einen Beschluss machen.
'''Die Vorsitzende:''' Wenn es ihm nicht gelingt, … . '''Die Vorsitzende:''' Wenn es ihm nicht gelingt, … .
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'''Die Vorsitzende:''' Vielen Dank. '''Die Vorsitzende:''' Vielen Dank.
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 +'''05.10.12:''' Inzwischen wurde die Journalistin Beatrix Boldt mit angeklagt. Damit entfällt sie als unabhängige Zeugin. [[324 O 504/11 - 05.10.2012 - Gerichtsberichterstatterin unterwirft sich ohne Grund|Verhandlungsbericht]] 05.10.2012.
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Aktuelle Version

[bearbeiten] Corpus Delicti

Von dapd nachrichtenagentur GmbH wurde wohl die Nachricht verbreitet, dass sich laut Aussage des Gerichts im sozialen Netzwerk Yappy Pädophile rumtummeln.

Es dürfte wohl Tatsache sein, dass sich Pädophile in sozialen Netzwerken, wie im realem Leben, rumtummeln. Weshalb soll ein Gericht davor die Augen verschließen?

Interessant, wie die Hamburger Zensoren das entscheiden werden.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Jappy GmbH vs. dapd nachrichtenagentur GmbH u.a. 324 O 504/11

324 O 504/11 Jappy GmbH vs. dapd nachrichtenagentur GmbH u.a.


[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richter am Landgericht: Dr. Asmus Maatsch
Richter am Landgericht: Dr. Philip Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Strieder
Beklagtenseite: Kanzlei Dr. Weberling, Dr. Boss, Nieschalk, Helte; Rechtsanwalt Helte

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

20.01.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Es geht um Unterlassung und die Abmahnkosten wegen der Aussage: Nach Aussage des Berliner Gerichts beteiligen sich viel Pädophile am sozialen Netzwert Yappy. Es stellt sich die Frage, hat sich jemand so geäußert. Sie haben gesagt, die Journalistin hat sich mit einer Richterin unterhalten und die Richterin hat sich so geäußert. Nun haben wir ein Beweisangebot. Müssen nachdenken.

Klägeranwalt: In der Aussage heißt es „Berliner Gericht“. Jetzt heißt es eine Berliner Richterin. Das ist was anderes. Richterin ist nicht das Berliner Gericht. Meine Mandantin bemüht sich um Jugendschutz. Die Aussage sagt, viele. Es heißt nicht, was Juristen unter Pädophilen meinen, sondern ein Gericht. 21 Jahre alt oder 14 – das Unterscheiden ist nicht möglich. Technisch nicht möglich. Das ist ein bisschen der Hintergrund. Es ist keine gerichtliche Aussage, sondern die einer Richterin.

Die Vorsitzende: Können wir nicht ganz billigen. Gericht ist bei durchschnittlicher Verständigung ein Richter, eine Richterin. Ein Wachmeister vielleicht nicht. Es ist nicht privat in der Verhandlungspause gesagt worden.

Klägeranwalt: Sehe ich anders. Richterin ist eine Person. Sie kann nicht sagen, dass sich in der Plattform viele Pädophile rumtreiben. Kann nur sagen, hat viele Fälle.

Richter Dr. Link: Es ist eine Berichterstattung über Konkretes. Ob sie sich aus dem Fenster gelegt hat, ist was anderes.

Klägeranwalt: Ist es Tatsache, ob ein Richter das Gericht ist. ... In dieser Konstellation. In der Konstellation ….

Die Vorsitzende: Nach Vorberatung. Ist ein Punkt, den Sie haben. Aber schlägt nicht durch.

Diskutieren

Klägeranwalt: Wenn Sie das so werten, dann muss man dem Beweisangebot folgen. Nach konkreter Angabe. Wir fragen die Person vielleicht selbst.

Die Vorsitzende: Die Klägerin ist betroffen. Die Beweislast liegt beim Beklagten.

Beklagtenanwalt: Es geht um den Anspruch. Einen Sachverhalt gibt es nicht. Nicht vom Richter behauptet worden. So kann man damit nichts anfangen.

Die Vorsitzende: Das Gericht hat sich dazu geäußert.

Klägeranwalt: Unterstelle es Ihnen mal, sich das zu eigen gemacht zu haben.

Beklagtenanwalt: Sie meinen, falsch zitiert oder es ist eine Erfindung, die Journalistin hat es sich ausgedacht?

Klägeranwalt: Entweder ausgedacht oder falsch verstanden. Hat ein Zitat daraus gemacht.

Die Vorsitzende: Will die Beklagte das wiederholen?

Beklagtenanwalt: Weiß nicht. Vorhandeln, es läuft noch.

Klägeranwalt: Ich habe versucht, die Gerichtssprecherin zu fragen. Klar, ist eine Arbeitgeberin, stellt sich hinter seinen Arbeitnehmer. Wollten Richterin anschreiben. Sie sagen, Quellenschutz. Sie haben gesagt, wir sollen uns nun an die Richterin wenden.

Beklagtenanwalt: Weil sie wissen wollten, wie eine solche Aussage gefallen ist. Hätten heute Zeugin laden können und Hauptsache machen.

Die Vorsitzende: Können der Klage stattgeben. Kann im letzten Schriftsatz ….-

Beklagtenanwalt: Meine, die Klage ist unzulässig.

Die Vorsitzende: Da sind Sie einer falschen Rechtsauffassung gefolgt. Nun laden wir … Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Das Gericht weit darauf hin, dass es darauf ankommen müsste, ob es sich im Gericht wie behauptet, ereignet hat.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Kläger-Vertreter kann zu den heutigen Fragen und dem Schriftsatz vom 13.01.12 bis zum 17.02.12 vortragen.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 24.02.12, 9:55, Saal B335.

Richter Dr. Link: Wir können einen Beschluss machen.

Die Vorsitzende: Wenn es ihm nicht gelingt, … .

Beklagtenanwalt: Sagt, hat sich nicht so geäußert.

Klägeranwalt: Muss in mich gehen.

Die Vorsitzende: Vielen Dank.

05.10.12: Inzwischen wurde die Journalistin Beatrix Boldt mit angeklagt. Damit entfällt sie als unabhängige Zeugin. Verhandlungsbericht 05.10.2012.

[bearbeiten] Videos

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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