324 O 504/11 - 05.10.2012 - Gerichtsberichterstatterin unterwirft sich ohne Grund

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Von dapd nachrichtenagentur GmbH wurde wohl die Nachricht verbreitet, dass sich laut Aussage des Gerichts im sozialen Netzwerk Yappy Pädophile rumtummeln.

Die erste Verhandlung war am 20.01.2012. Wir haben darüber berichtet.

Das Gericht hat entschieden, die Journalistin Beatrix Boldt, welche inzwischen als Beklagte zu 2. am Verhandlungstisch zu sitzen hat, zu befragen.

Die Befragung erlebten wir heute.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Jappy GmbH vs. dapd nachrichtenagentur GmbH, Beatrix Boldt

324 O 504/11 Jappy GmbH vs. dapd nachrichtenagentur GmbH, Beatrix Boldt

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richter am Landgericht: Dr. Philip Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Strieder
Beklagtenseite: Kanzlei Dr. Johannes Weberling Rechtsanwälte; Rechtsanwalt Heite
Beatrix Boldt als Beklagte zu 2.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit - Zeugenbefragung der Journalistin Boldt

05.10.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Es geht um das Gespräch mit der Richterin Regina Alex.

Richter Dr. Philip Link an die Beklagte zu 2. gewandt: Es gibt die Agentur-Meldung. Darüber wird gestritten. In der Meldung heißt es, einen Jungen soll er auf der Internet-Plattform Jappy, wo sich viele Pädophile rumtummeln, kennengelernt haben. Können Sie sich noch erinnern?

Journalistin Beatrix Boldt: Ich habe über diesen Prozess berichtet. Genau so, wie ich geschrieben hatte, hat es sich dargestellt. Eins der Opfer hat er über das Internet kennengelernt. Es gab ein Gespräch mit der Richterin, welches ich auch so zitiert habe.

Richter Dr. Philip Link: Wo, wann gab es dieses Gespräch?

Journalistin Beatrix Boldt: Das war in einer Verhandlungspause vor dem Gerichtssaal 305 oder 306. Direkt vor dem Sitzungssaal fand dieses Gespräch statt.

Richter Dr. Philip Link: Könnten Sie den genauen Wortlaut sagen.

Journalistin Beatrix Boldt: Das hat sie mir so gesagt. Das ist eine Plattform, wo sich viele Pädophile rumtreiben.

Richter Dr. Philip Link: Ich möchte Ihnen vortragen, was der Prozessbevollmächtigte schriftsätzlich vorgebracht hatte (S. 15 d.A.) ... Es war nicht in der Verhandlungspause, sondern nach der Urteilsverkündung. Ein solcher Satz in der Pause kann Befangenheit zu führen. Das ist der Vortrag Ihres Prozessbevollmächtigten. Was war nun, wie, wo?

Beklagtenanwalt Martin Heite: Dazu muss ich was sagen. Wir haben uns die Aussagegenehmigung (für die Richterin) eingeholt. Der Schriftsatz betrifft nicht die Beklagte zu 2., sondern ausschließlich die Äußerung der Richterin zum Streitgegenstand.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Sie bleiben dabei, in der Verhandlungspause?

Journalistin Beatrix Boldt: Ja. Wie der Schriftsatz meines Prozessbevollmächtigten zu Stand gekommen ist, kann ich nicht sagen. Das muss Herr Heite persönlich sagen.

Richter Dr. Philip Link: Nachdem die Beklagte zu 2. nachträglich als Beklagte hinzukam, möchten wir die Richterin Alex als Zeugin hören.

Kommentar RS: Das muss die Klägern schleunigst auch die Richterin als Beklagte zu 3. zu diesem Theater hinzugewinnen.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Dieses Vorbringen beruht auf dem, die Richterin Alex dazu gesagt hat?

Beklagtenanwalt Martin Heite: Wenn es darauf ankommt. Dass diese Äußerung gefallen ist, ist unstrittig. Wann? Ist das für den Rechtstreit erheblich?

Kommentar RS: Wahrscheinlich ja. Ist die Äußerung nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal gefallen, dann kann man in die weite Welt hinausposaunen, „das Gericht“. Die Äußerung einer Richterin in der Pause, im Gerichtsflur, ist es aber nur eine private Meinung einer Richterin. So entscheiden die Zensoren.

Journalistin Beatrix Boldt: Habe mich mit der Richterin Alex unterhalten. Habe mit Herrn Dube (?), dem Justiziar, gesprochen. Sie meinte, sie sei sicher, dass es nach der Urteilsverkündung war. War aber in der Verhandlungspause. Die Meldung war noch vor dem Prozessende. Ich habe über die nächste Fortsetzungsverhandlung nicht berichtet. Habe ihr das dann gemeldet. Es war eine Meldung zum Prozessauftakt, zum ersten Prozesstag.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Haben Sie über das Zitat mit der Richterin gesprochen?

Journalistin Beatrix Boldt: Ja. Sie hat wiederholt und bekräftigt, dass sie zu der Aussage steht. Sie hat nie bezweifelt, dass nicht gesagt zu haben. Es gab nur Zweifel über den Zeitpunkt. Es war nur ein kurzes Gespräch mit der Richterin. Der Sachgehalt wurde nicht zurückgenommen.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer grübelt, wackelt mit dem Kopf.

Yappy-Anwalt Strieder: Das ist ein neuer Vortrag. Kommt zu spät. Ist alles merkwürdig. Die Zeugin, die Beklagte zu 2, sagt "in der Verhandlungspause". Die Richterin sagt, "nach der Urteilsverkündung". Das ist der letzte Vortrag. Jetzt eine anderer Vortrag. Ich rüge das als verspätet.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Wir unterbrechen die Sitzung.

Die Richter verlassen den Gerichtssaal. Die Anwälte verlassen ebenfalls de Gerichtssaal.

Die Richter kehren lachend in den Gerichtssaal zurück.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Die Verhandlung wird wiedereröffnet. Wir haben die Beklagte zu 2. gehört. Das widerspricht dem, was die Beklagte dargelegt hat. Damit hat der Beklagte die Beweislast nicht genutzt.

Beklagtenanwalt Martin Heite: Ich beantrage deswegen Frau Alex als Zeugin zu laden über Kammer 13 des Landgerichts Berlin ..... .

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Wir würden weiter machen. Würden die Richterin hören. Es stellt sich die Frage, ob man weiter machen will. Man hat gehört. Vielleicht. Vielleicht gibt die Beklagte eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab und die Klägerin trägt die Kosten.

Beklagtenanwalt Martin Heite: Wenn die Klägerseite die Kosten trägt. .... Der Nachrichtendienst läuft weiter. Deswegen kann ich mit Widerruf mitnehmen.

Yappy-Anwalt Strieder: Möchte beim Justiziar nachfragen.

Der Klägeranwalt verlässt den Gerichtssaal.

Es entwickelt sich ein Smalltalk. Journalistin Beatrix Boldt: Ist für mich nicht der erste Fall.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Hoffentlich versäumen Sie nicht ein wichtiges Verfahren.

Alle lachen. Journalistin Beatrix Boldt: In Berlin gibt es genug Gerichtberichterstatter. Arbeite im Umfeld. ....

Yappy-Anwalt Strieder nach Wiedereintritt: Möglicherweise wird Kostenaufteilung angenommen. Wenn das Zitat so von der Richterin gefallen ist, dann werden wir dagegen vorgehen. Keiner weiß, was sie sagt. ....

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Wir erheben Beweis. Wie sieht es aus mit der Kostenaufhebung?

Beklagtenanwalt Martin Heite: Nein.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Wir können der Beklagten nicht zur Kostenaufhebung raten. Vielleicht doch Kostenübernahme? Wieviel ist es Ihnen wert, dass diese Äußerung nicht mehr verbreitet wird? Man kann dazu kommen, es ist eine Meinungsäußerung. Dann müssen Sie so und so die Kosten tragen. Ist das nicht eine privilegierte Quelle, wenn die Richterin das zu der Beklagten zu 2. sagt? Eine neue Klage hat so gut wie keine Chancen auf Erfolg. Dieses Verfahren hat keinen Erfolg.

Yappy-Anwalt Strieder: Wir gehen davon aus, dass sie diese Äußerung nicht gesagt hat.

Richter Dr. Philip Link: Sie wird sich nicht erinnern können.

Beklagtenanwalt Martin Heite: Kann das mit Widerruf mitnehmen und mit dem Geschäftsführer sprechen. Dann ist das eine geschäftliche Entscheidung.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung. Dieser Vorschlag beruht darauf, dass sonst das Gericht die Richterin hören wird. Wenn die Richterin die Äußerung bestätigt, wäre die Klage abzuweisen. ... Nicht entscheidend für das Verfahren ist, ob das Zitat richtig ist. Es ist eine Meinungsäußerung. Die Beklagte wird sich auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen können, weil die Richterin als privilegierte Quelle zu betrachten ist. Deswegen der Vergleichsvorschlag der Kammer. Wieviel wert ist Ihnen eine solche Unterlassungserklärung? Der Klägervertreter erklärt, stimme dem Vergleich mit Widerrufsrecht zu.

Beklagtenanwalt Martin Heite: Auch nur auf Widerruf.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer diktiert den Vergleich:

1. Die Beklagten verpflichten sich, nicht zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, nicht zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, nach Aussage eines Berliner Gerichts würden sich auf der Internetzplattform yappi.de Pädophile herumtreiben.

Beklagtenanwalt Martin Heite: Muss sich auf den Prozess beziehen.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer:

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Parteien erteilen sich .... Generalquittung.
4. Den Parteien bleibt nachgelassen von diesem Vergleich zurückzutreten, anzuzeigen mit einen beim Gericht bis zum 26.10.12 eingehenden Schreiben.

Sie müssen noch überlegen. Sie können auch so auf den Kosten sitzen bleiben. Beschlossen und verkündet: Im Falle des Rücktritts wird, wie mit den Parteien erörtert, die Beweisaufnahme der Richterin durchgeführt.

Sie haben eingezahlt für einen Streitwert von € 25.000,-. Wir würden das lassen.

09.04.13: Die Beklagten sind offenbar vom Vergfleich zurüpckgetreten, den heute gab es die Zuegebefragung der Berliner Richterin Regina Alex.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit - Zeugenbefragung der Richterin Regina Alex

05.04.2013 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Richter Dr. Philip Link belehrt die Zeugin.

Zeugin Richterin Regina Alex. Ich weiß, worum es geht.

Richter Dr. Philip Link: Sie sollen im Rahmen eines Strafverfahrens gesagt haben, Auf dem Portal sollen sich viele Pädophile rumtreiben. Diese Äußerung soll von Ihnen stammen.

Zeugin Richterin Regina Alex. Habe ich so umgangssprachlich zu Frau Bild gesagt. Es war ein Jugendstrafverfahren. Es ging um sechsundzwanzig Bundeswehrsoldaten. Siebzig bis achtzig sexuelle Missbrauchfälle. Vier Kinder, alle unter vierzehn Jahre. Er war geständig Ein Junge, den er schon vorher gekannt hatte. ... Bin Jugendrichterin. Die Polizei hat den Computer sichergestellt. Er ist regelrecht auf Opferfang gegangen. In seinem Jappy-Profil gab es zehn bis fünfzehn aktuelle Kontakte zu Kindern. Ausdruck gefunden, nic-Namen. Täter sind nicht Außergewöhnliches. Bot Grafíkkarten, Kartenspiel an. War erst sieben Jahre .. Jewtz Jugendschutzkammer. Er hat kein Problem gesehen. War ... Baderäumen. Hat sich an die Mutter rangemacht. Der Kommunikationsstrom hat sich inzwischen geändert. Für uns gibt es das Problem, dass die Chat-Räume genutzt werden, um Opfer zu finden. Ich selber gehöre nicht zu dieser Generation. Die spielen keine rolle. Habe eigene Fälle. Es war alles Kontaktanbahnung. Kollegen finden auch andere Internet-Plattformen. Diese Tätergruppen sind in der Internet-Plattform Yappy unterwegs, nicht in Facebook. Ich kannte Frau Boldt schon länger. Wuste nicht wie sie heißt. Ich kenne alle Pressevertreter. Die Verhandlung war so und so öffentlich. Was man versuchen soll, willm hat nicht ...Yappy. Frtüher hat man gesagt, gehe nicht mit fremden Männern, fremden Frauen, steige nicht ins Auto,. Sage mal, Kontakte verbieten. ... Aber passe auf. Wenn etablierte ältere Männer versuchen, Kontakte aufzubauen ... Wenn jemand sagte, ziehe deine Bluse aus ... unabhängig .... dass dien Eltern das wissen sollten. ... Habe selbst drei Kinder.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer. Nehmen wir erst Mal auf.

Richter Dr. Philip Link diktiert die Aussagen ins Protokoll.

Zeugin Richterin Regina Alex. Laut diktiert und genehmigt.

Yappy-Anwalt Strieder: Wann haben Sie das gesagt? In der Verhandlungspause? Nach dem Verfahren?

Zeugin Richterin Regina Alex. Mein Erinnerungsvermögen hatte mich getrübt. Habe Frau Boldt ... Ließ mir den Bericht über meine Fans zukommen lassen. Habe gesagt, hätte das am ersten Verhandlungstag gesagt. Die Pressevertreter kommen zum Prozessanfang. Der Prozess selbst wird nicht verfolgt. Kommen dann zur Urteilsverkündung. Da hat mich Frau Boldt durch die Daten des schlechten Gedächtnisses überführt. Habe die Situation sehr gut im Auge. Habe nicht als ... aus dem Senat gegangen zwischen den Zuschauern im Gang. Mit dem Datum, da habe ich mich geirrt.

Yappy-Anwalt Strieder: Was hat die Reporterin noch so gefragt.

Zeugin Richterin Regina Alex. Nichts. Hat mich nicht interviewt, nicht ausgefragt. Hat sein zu mir was gesagt, ich zu ihr. Das Gespräch war relativ schnell beendet. ,,,, Internet ... Da fiel meine Äußerung. Jeder im Hause Moabit würde dem zustimmen. Da sind wir stillschweigend einer Meinung. Damit war es ... .

Yappy-Anwalt Strieder: Sie sagten, umgangssprachlich.

Zeugin Richterin Regina Alex. Ja, da treiben sich vielem Pädophile rum. Im Schriftdeutasch hätte ich das anders formuliert. ...

Yappy-Anwalt Strieder: Ohne Frage, ohne Veranlassung.

Zeugin Richterin Regina Alex. Ja: Es war ein bisschen Betroffenheit. Allein diese Unzahl. Hat auch noch dien Jungs an Freunde weiter gereicht. Es war schon ein Fall, wo man sagt, hätte gar nicht sein sollen.

Yappy-Anwalt Strieder: Gut.

Zeugin Richterin Regina Alex. ... neuer Ansatz für die Überlegungen. Ich habe einen Anruf bekommen von Herrn Grube. Monate nach dieser Äußerung, dienstlich auf dem Schreibtisch. Schnell auch die Pressemeldung. Jappy ist ein Unternehmen, hat ... 500.000 User. Wenn da ein paar Kriminelle unterwegs sind, kann man nicht sagen, dass sich viele rumtreiben. Meine Alarmglocken haben geklingelt. Ein paar Väter gegenüber einen Million. Muss noch mal in mich gehen. Habe gesagt, ich bestätige am Telefon nichts. Bat, eine Woche später anzurufen. Habe die Press...e informiert. Habe auf die Landgericht-Pressestelle verwiesen und weitere Gespräche abgelehnt. Habe Herrn Grube nicht gesagt, habe das nicht gesagt. ... Das Diktierte genehmige ich.

Richter Dr. Philip Link: Die Zeugin verzichtet aufs Vorspielen. Sie wird um 14:33 entlassen.

Zeugin Richterin Regina Alex: Hoffe, das verfahren wird schnell erledigt.

Vorsitzende: Auf unserer Ebene wäre es schnell erledigt.. Wollen Sie was sagen?

Richter Dr. Philip Link: ....

Yappy-Anwalt Strieder: Kann keinen Antrag stellen. Muss mit dem Mandanten sprechen.

Yappy-Anwalt Strieder: Oh, nein.

Richter Dr. Philip Link: Nicht Klagerücknahme, sondern Verzicht auf den Anspruch ... Sonst könne Sein woanders klagen.

Yappy-Anwalt Strieder verlässt den Gerichtssaal.

Yappy-Anwalt Strieder nach Wiedereintritt: Machen wir so. Teilrücknahme. Verzichte gegenüber den Parteien ...

Richter Dr. Philip Link diktiert: Der Klägervertreter hält Rücksprachen mit seinem Mandanten und erklärt, ich nehme die Klage gegenüber beiden Parteien zurück und verzichte auf die materielle Rechte gegenüber beiden Parteien.

Beklagtenvertreter erklärt sein Einverständnis und stellt Kostenantrag.

Beschlossen und verkündet: Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Vielen Dank.

[bearbeiten] Kommentar

Ein Lehrstück von Verhandlung. Eine Gerichtsreporterin sollte sich verpflichten, nicht mehr das zu erzählen, was sie gehört hat.

Die Meinung eine Richterin wird dann nicht hinterfragt.

Ein Internetportal kann mit einer Unterlassungsverpflichtungserklärung hausieren gehen und beweisen ... . Was eigentlich beweisen? Dass Pädophile dieses Portal meiden?

Die Zeugenbefragung der Richterin ein halbes Jahr später brachte den Wendepunkt.

Absurdes Theater eben
.

[bearbeiten] Videos

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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