324 O 504/11 - 05.10.2012 - Gerichtsberichterstatterin unterwirft sich ohne Grund

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 18:48, 10. Apr. 2013 (bearbeiten)
Test (Diskussion | Beiträge)
(Kommentar)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 18:48, 10. Apr. 2013 (bearbeiten) (Entfernen)
Test (Diskussion | Beiträge)
(Kommentar)
Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 151: Zeile 151:
Ein Internetportal kann mit einer Unterlassungsverpflichtungserklärung hausieren gehen und beweisen ... . Was eigentlich beweisen? Dass Pädophile dieses Portal meiden? Ein Internetportal kann mit einer Unterlassungsverpflichtungserklärung hausieren gehen und beweisen ... . Was eigentlich beweisen? Dass Pädophile dieses Portal meiden?
- 
-Die Zeugenbefragung der Richterin ein halbes Jahr später brachte den Wendepunkt. 
<center><font face="arial" size="4">'''Absurdes Theater eben'''</font></center>.<br> <center><font face="arial" size="4">'''Absurdes Theater eben'''</font></center>.<br>
<center><youtube>cv46NB_7QdY</youtube></center> <center><youtube>cv46NB_7QdY</youtube></center>
 +
 +Die Zeugenbefragung der Richterin brachte den Wendepunkt.
=Videos= =Videos=

Version vom 18:48, 10. Apr. 2013

Corpus Delicti

Von dapd nachrichtenagentur GmbH wurde wohl die Nachricht verbreitet, dass sich laut Aussage des Gerichts im sozialen Netzwerk Yappy Pädophile rumtummeln.

Die erste Verhandlung war am 20.01.2012. Wir haben darüber berichtet.

Das Gericht hat entschieden, die Journalistin Beatrix Boldt, welche inzwischen als Beklagte zu 2. am Verhandlungstisch zu sitzen hat, zu befragen.

Die Befragung erlebten wir heute.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Jappy GmbH vs. dapd nachrichtenagentur GmbH, Beatrix Boldt

324 O 504/11 Jappy GmbH vs. dapd nachrichtenagentur GmbH, Beatrix Boldt

Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richter am Landgericht: Dr. Philipp Link

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Strieder
Beklagtenseite: Kanzlei Dr. Johannes Weberling Rechtsanwälte; Rechtsanwalt Heite
Beatrix Boldt als Beklagte zu 2.

Notizen der Pseudoöffentlichkeit - Zeugenbefragung der Journalistin

05.10.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Es geht um das Gespräch mit der Richterin Regina Alex.

Richter Dr. Philipp Link an die Beklagte zu 2. gewandt: Es gibt die Agentur-Meldung. Darüber wird gestritten. In der Meldung heißt es, einen Jungen soll er auf der Internet-Plattform Jappy, wo sich viele Pädophile rumtummeln, kennengelernt haben. Können Sie sich noch erinnern?

Journalistin Beatrix Boldt: Ich habe über diesen Prozess berichtet. Genau so, wie ich geschrieben hatte, hat es sich dargestellt. Eins der Opfer hat er über das Internet kennengelernt. Es gab ein Gespräch mit der Richterin, welches ich auch so zitiert habe.

Richter Dr. Philipp Link: Wo, wann gab es dieses Gespräch?

Journalistin Beatrix Boldt: Das war in einer Verhandlungspause vor dem Gerichtssaal 305 oder 306. Direkt vor dem Sitzungssaal fand dieses Gespräch statt.

Richter Dr. Philipp Link: Könnten Sie den genauen Wortlaut sagen.

Journalistin Beatrix Boldt: Das hat sie mir so gesagt. Das ist eine Plattform, wo sich viele Pädophile rumtreiben.

Richter Dr. Philipp Link: Ich möchte Ihnen vortragen, was der Prozessbevollmächtigte schriftsätzlich vorgebracht hatte (S. 15 d.A.) ... Es war nicht in der Verhandlungspause, sondern nach der Urteilsverkündung. Ein solcher Satz in der Pause kann Befangenheit zu führen. Das ist der Vortrag Ihres Prozessbevollmächtigten. Was war nun, wie, wo?

Beklagtenanwalt Martin Heite: Dazu muss ich was sagen. Wir haben uns die Aussagegenehmigung (für die Richterin) eingeholt. Der Schriftsatz betrifft nicht die Beklagte zu 2., sondern ausschließlich die Äußerung der Richterin zum Streitgegenstand.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Sie bleiben dabei, in der Verhandlungspause?

Journalistin Beatrix Boldt: Ja. Wie der Schriftsatz meines Prozessbevollmächtigten zu Stand gekommen ist, kann ich nicht sagen. Das muss Herr Heite persönlich sagen.

Richter Dr. Philipp Link: Nachdem die Beklagte zu 2. nachträglich als Beklagte hinzukam, möchten wir die Richterin Alex als Zeugin hören.

Kommentar RS: Das muss die Klägern schleunigst auch die Richterin als Beklagte zu 3. zu diesem Theater hinzugewinnen.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Dieses Vorbringen beruht auf dem, die Richterin Alex dazu gesagt hat?

Beklagtenanwalt Martin Heite: Wenn es darauf ankommt. Dass diese Äußerung gefallen ist, ist unstrittig. Wann? Ist das für den Rechtstreit erheblich?

Kommentar RS: Wahrscheinlich ja. Ist die Äußerung nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal gefallen, dann kann man in die weite Welt hinausposaunen, „das Gericht“. Die Äußerung einer Richterin in der Pause, im Gerichtsflur, ist es aber nur eine private Meinung einer Richterin. So entscheiden die Zensoren.

Journalistin Beatrix Boldt: Habe mich mit der Richterin Alex unterhalten. Habe mit Herrn Dube (?), dem Justiziar, gesprochen. Sie meinte, sie sei sicher, dass es nach der Urteilsverkündung war. War aber in der Verhandlungspause. Die Meldung war noch vor dem Prozessende. Ich habe über die nächste Fortsetzungsverhandlung nicht berichtet. Habe ihr das dann gemeldet. Es war eine Meldung zum Prozessauftakt, zum ersten Prozesstag.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Haben Sie über das Zitat mit der Richterin gesprochen?

Journalistin Beatrix Boldt: Ja. Sie hat wiederholt und bekräftigt, dass sie zu der Aussage steht. Sie hat nie bezweifelt, dass nicht gesagt zu haben. Es gab nur Zweifel über den Zeitpunkt. Es war nur ein kurzes Gespräch mit der Richterin. Der Sachgehalt wurde nicht zurückgenommen.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer grübelt, wackelt mit dem Kopf.

Yappy-Anwalt Strieder: Das ist ein neuer Vortrag. Kommt zu spät. Ist alles merkwürdig. Die Zeugin, die Beklagte zu 2, sagt "in der Verhandlungspause". Die Richterin sagt, "nach der Urteilsverkündung". Das ist der letzte Vortrag. Jetzt eine anderer Vortrag. Ich rüge das als verspätet.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Wir unterbrechen die Sitzung.

Die Richter verlassen den Gerichtssaal. Die Anwälte verlassen ebenfalls de Gerichtssaal.

Die Richter kehren lachend in den Gerichtssaal zurück.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Die Verhandlung wird wiedereröffnet. Wir haben die Beklagte zu 2. gehört. Das widerspricht dem, was die Beklagte dargelegt hat. Damit hat der Beklagte die Beweislast nicht genutzt.

Beklagtenanwalt Martin Heite: Ich beantrage deswegen Frau Alex als Zeugin zu laden über Kammer 13 des Landgerichts Berlin ..... .

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Wir würden weiter machen. Würden die Richterin hören. Es stellt sich die Frage, ob man weiter machen will. Man hat gehört. Vielleicht. Vielleicht gibt die Beklagte eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab und die Klägerin trägt die Kosten.

Beklagtenanwalt Martin Heite: Wenn die Klägerseite die Kosten trägt. .... Der Nachrichtendienst läuft weiter. Deswegen kann ich mit Widerruf mitnehmen.

Yappy-Anwalt Strieder: Möchte beim Justiziar nachfragen.

Der Klägeranwalt verlässt den Gerichtssaal.

Es entwickelt sich ein Smalltalk. Journalistin Beatrix Boldt: Ist für mich nicht der erste Fall.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Hoffentlich versäumen Sie nicht ein wichtiges Verfahren.

Alle lachen. Journalistin Beatrix Boldt: In Berlin gibt es genug Gerichtberichterstatter. Arbeite im Umfeld. ....

Yappy-Anwalt Strieder nach Wiedereintritt: Möglicherweise wird Kostenaufteilung angenommen. Wenn das Zitat so von der Richterin gefallen ist, dann werden wir dagegen vorgehen. Keiner weiß, was sie sagt. ....

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Wir erheben Beweis. Wie sieht es aus mit der Kostenaufhebung?

Beklagtenanwalt Martin Heite: Nein.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Wir können der Beklagten nicht zur Kostenaufhebung raten. Vielleicht doch Kostenübernahme? Wieviel ist es Ihnen wert, dass diese Äußerung nicht mehr verbreitet wird? Man kann dazu kommen, es ist eine Meinungsäußerung. Dann müssen Sie so und so die Kosten tragen. Ist das nicht eine privilegierte Quelle, wenn die Richterin das zu der Beklagten zu 2. sagt? Eine neue Klage hat so gut wie keine Chancen auf Erfolg. Dieses Verfahren hat keinen Erfolg.

Yappy-Anwalt Strieder: Wir gehen davon aus, dass sie diese Äußerung nicht gesagt hat.

Richter Dr. Philipp Link: Sie wird sich nicht erinnern können.

Beklagtenanwalt Martin Heite: Kann das mit Widerruf mitnehmen und mit dem Geschäftsführer sprechen. Dann ist das eine geschäftliche Entscheidung.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung. Dieser Vorschlag beruht darauf, dass sonst das Gericht die Richterin hören wird. Wenn die Richterin die Äußerung bestätigt, wäre die Klage abzuweisen. ... Nicht entscheidend für das Verfahren ist, ob das Zitat richtig ist. Es ist eine Meinungsäußerung. Die Beklagte wird sich auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen können, weil die Richterin als privilegierte Quelle zu betrachten ist. Deswegen der Vergleichsvorschlag der Kammer. Wieviel wert ist Ihnen eine solche Unterlassungserklärung? Der Klägervertreter erklärt, stimme dem Vergleich mit Widerrufsrecht zu.

Beklagtenanwalt Martin Heite: Auch nur auf Widerruf.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer diktiert den Vergleich:

1. Die Beklagten verpflichten sich, nicht zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, nicht zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, nach Aussage eines Berliner Gerichts würden sich auf der Internetzplattform yappi.de Pädophile herumtreiben.

Beklagtenanwalt Martin Heite: Muss sich auf den Prozess beziehen.

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer:

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Parteien erteilen sich .... Generalquittung.
4. Den Parteien bleibt nachgelassen von diesem Vergleich zurückzutreten, anzuzeigen mit einen beim Gericht bis zum 26.10.12 eingehenden Schreiben.

Sie müssen noch überlegen. Sie können auch so auf den Kosten sitzen bleiben. Beschlossen und verkündet: Im Falle des Rücktritts wird, wie mit den Parteien erörtert, die Beweisaufnahme der Richterin durchgeführt.

Sie haben eingezahlt für einen Streitwert von € 25.000,-. Wir würden das lassen.

09.04.13: Die Beklagten sind offenbar vom Vergfleich zurüpckgetreten, den heute gab es die Zuegebefragung der Berliner Richterin Regina Alex.

Notizen der Pseudoöffentlichkeit - Zeugenbefragung der Richterin Regina Alex

09.04.2013 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Kommentar

Ein Lehrstück von Verhandlung. Eine Gerichtsreporterin sollte sich verpflichten, nicht mehr das zu erzählen, was sie gehört hat.

Die Meinung eine Richterin wird dann nicht hinterfragt.

Ein Internetportal kann mit einer Unterlassungsverpflichtungserklärung hausieren gehen und beweisen ... . Was eigentlich beweisen? Dass Pädophile dieses Portal meiden?

Absurdes Theater eben
.

Die Zeugenbefragung der Richterin brachte den Wendepunkt.

Videos

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge