324 O 501/11 - 20.04.2012 - Doktorarbeiten an der UNI Giessen

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Der Hessische Rundfunk berichtete allerhand über Doktorarbeiten an der Universität Gießen:

An der Universität Gießen sind nach hr-Recherchen Doktorarbeiten manipuliert worden. In einigen Arbeiten sollen illegale Patiententests durchgeführt worden
Im Fall der illegalen und gefälschten medizinischen Studien an der Uni Gießen gibt es weit mehr betroffene Doktorarbeiten als bisher angenommen. Im Visier
Uni Gießen ermittelt gegen fünf Ärzte
Im Fall der illegalen und gefälschten medizinischen Studien an der Uni Gießen gibt es weit mehr betroffene Doktorarbeiten als bisher angenommen. Im Visier stehen inzwischen fünf Mediziner.
Die Hochschule ermittelt derzeit gegen insgesamt fünf Ärzte wegen gravierender Verstöße bei der Anfertigung von Doktorarbeiten. Das teilte die Uni am Montag dem hr auf Anfrage mit. In allen fünf Fällen bestehe der Verdacht, dass die von den Medizinern durchgeführten Studien auf illegale klinische Versuche an Patienten basierten. Auf die Fälle stieß die Uni im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen und auch eigenen Ermittlungen gegen ihren früheren Narkosearzt Joachim Boldt. Der 56-Jährige soll in 1990er Jahren bei einer Vielzahl von Studien illegale Patientenversuche durchgeführt haben, ohne die zwingend notwendige Genehmigung der Ethik-Kommission zu besitzen.
Ärzte arbeiteten mit Skandal-Mediziner zusammen
Die fünf Ärzte, die im Visier der Uni-Ermittlungen stehen, fertigten alle bei B. hre Doktorarbeiten an. Die Hochschule prüft nun, ob sie an den illegalen Versuchen beteiligt waren. Vier der Studien wurden im Klinikum Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz), eine in Gießen durchgeführt. Laut einer Untersuchung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hatte B. gemeinsam mit Nachwuchsforschern insgesamt 89 illegale Studien durchgeführt. Nach dem Bekanntwerden des Skandals hatte B. im vergangenen Jahr seine Stellung als Chef-Anästhesist des Klinikums Ludwigshafen verloren. Im Februar entzog ihm die Uni Gießen den Professoren-Titel.

Der klagende Professor wehrt sich dagegen, davon etwas gewusst zu haben.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Gunter Hempelmann vs. Hessischer Rundfunk u.a.

LG Hamburg 324 O 583/11 Gunter Hempelmann vs. Hessischer Rundfunk u.a.

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitz führende Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richterin am Landgericht: Gabriele Ellerbrock (Ritz)
Richter am Landgericht: Dr. Philip Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Karlhof
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Michael Fricke

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 583/11

20.04.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.

Richterin Barbara Mittler als Vorsitzende: Der Kläger wendet sich gegen Fernsehbeitrag, genauer eine Wortberichterstattung.

Beklagten-Vertreter Michael Fricke: Gebe zur Vervollständigung Ergänzung zur Anlage B3.

Die Vorsitzende Barbara Mittler: Wir meinen, wir haben da auch schon was zu. Der Kläger möchte Unterlassung ... War als Direktor im Universitätsklinikum Essen. Plagiate und Fälschungen bei Doktorarbeiten. Vorwürfe, ein Doktorand habe ... erschlichen. Habe eine Tabelle mit biometrischen Daten ..... War in US-Publikation schon veröffentlicht und dies war nicht kenntlich gemacht. Frage, ob der Doktorvater das Wissen davon hatte. Frage: „War das ein abgekartetes Spiel“. Haben es so verstanden, dass der Kläger nicht vor der Veröffentlichung gefragt wurde. Habe keine Kenntnis von der Doktorarbeit. Verhält sich zu verschiedenen Beiträgen, in denen er als Co-Autor aufgeführt wird. .... Wir meinen, der Kläger ist hinreichend erkennbar, für seinen Bekanntenkreis und darüber hinaus. Hinweise erleichtern. Halten die Antragstellung für nicht ganz glücklich, wenn man das als Meinungsäußerung einordnen will. Fragen, ob es Anknüpfungstatsachen gibt, Beweislast. Sehr ehrenrührig. Hatte der Kläger Kenntnis? Sehen eine solche Kenntnis nicht nachgewiesen, weil er etwa Co-Autor gewesen war. War aber ehemaliger Direktor des Klinikums, Promotionsordnung, war eingebunden, Bereitstellung von Arbeitsmitteln. Daraus kann man nicht schließen, dass er inhaltlich mit dieser Arbeit etwas zu tun hatte. ... erscheint uns unplausibel, dass er sämtliche Doktorarbeiten kennt. ... Vortrag für inhaltliche Kenntnis zu unsubstantiiert.

Beisitzerin Richterin Gabriele Ellerbrock: Selbst, wenn man vom einer Meinungsäußerung ausgeht, bräuchten für Äußerungskern Anknüpfungstatsachen.

Beklagten-Vertreter Michael Fricke: Ist vor drei Tagen erst reingekommen, brauche Schriftsatznachlassfrist.

Die Vorsitzende Barbara Mittler: Zum „abgekarteten Spiel“. Würde bedeuten „mit Wissen, Wollen und Kenntnis“. Schlagen die gleichen Argumente wieder durch. Zahlungsantrag gerichtet auf die Abmahnkosten, da haben wir Bedenken, ob das für die beiden Beklagten als Gesamtschuldner ....

Beisitzerin Richterin Gabriele Ellerbrock: Betrag: 709,60 € pro Beklagten, einheitlicher Streitwert von 40.000,- €.

Die Vorsitzende Barbara Mittler: Weitere Teile der Doktorarbeit, haben das bisher so verstanden, dass sich Tabelle mit biometrischen Daten .... für unsere Rechtsauffassung kommt es schon gar nicht drauf an, sie haben den falschen Beitrag herangezogen. Daten inhaltlich identisch .... Können nicht beurteilen, welche Schlüsse ...

Beklagten-Vertreter Michael Fricke: Zu B1 gibt es ... Tabellen, Schaubilder ..... Gräslin ./. Schrempp ... „nicht ganz so sauber“ .... Kritische Beschäftigung mit Wirtschaft muss zulässig sein, weiter Spielraum ...

Beisitzerin Richterin Gabriele Ellerbrock: Anderer Fall.

Beisitzer Richter Dr. Philip Link: Schritt zu weit

Beisitzerin Richterin Dr. Ellerbrock: ... Veröffentlichung 8 Jahre vor der Dissertation ....

Beklagten-Vertreter Michael Fricke: Streitig, ob er Mitautor war.

Beisitzer Richter Dr. Philip Link: das „abgekartete“.

Beklagten-Vertreter Michael Fricke:: ...

Beisitzerin Richterin Gaberiele Ellerbrock: Vielleicht wird es deutlicher, wenn wir sagen, wie wir uns die Anträge vorstellen könnten. ...... Text der Erstmitteilung: ..... Einschub .... Eigentlich wird das dem Begehren des Klägers gerecht. Ihrem Einwand der fehlenden Wiederholungsgefahr wird damit auch Rechnung getragen. .... „war das ein abgekartetes Spiel, ob P. Doktor wird.“ Damit kann man Rechnung tragen, dass vielleicht andere Personen beteiligt waren. Wenn man von einer Meinungsäußerung ausgeht. Haben uns noch nicht ganz festgelegt, ob wir von einer Meinungsäußerung oder Verdachtsberichterstattung ausgehen.

Die Vorsitzende Barbara Mittler diktiert: Die Kammer weist darauf hin, dass es sich bei Punkt 1 a) und b) um Meinungsäußerungen handeln dürfte, für die die Beklagtenseite die Darlegungs- und Beweislast trägt. ... Der Kläger-Vertreter stellt den Hilfsantrag aus dem Schriftsatz vom 4.4.12 zu a) mit der Maßgabe, dass verboten werden soll, „interessant ist, dass die Kopie [sc. der Patientendaten aus der Studie aus dem Jahr 1996 in die Doktorarbeit von Michael P. aus dem Jahr 2004] offenbar mit Wissen... des damaligen Chefs der Narkoseabteilung in Gießen unter H. zustande gekommen ist. ... Zu b) unter Bezugnahme auf die Doktorarbeit zu Michael P. unter Bezugnahme auf den Kläger zu verbreiten, „war das ein abgekartetes Spiel, .... damit P. Doktor wird.“. Darüber hinaus stellt er den Antrag zu 2.) aus der Klageschrift mit der Maßgabe, dass die Beklagten verurteilt werden, jeweils einen Betrag von 709,60 € zu zahlen. Beklagten-Vertreter Michael Fricke beantragt Zurückweisung und Schriftsatznachlassfrist. Wie lange möchten Sie?

Beklagten-Vertreter Michael Fricke: Zwischen 3 und 4 Wochen.

Die Vorsitzende Barbara Mittler diktiert: Beschlossen und verkündet:

1. Schriftsatz bis zum 18.5.2012
2. Verkündung einer Entscheidung am 08.06.2012, 9:55 Saal B335

[bearbeiten] Kommentar

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[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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