324 O 456/09 - 26.11.2010 - Vorschnelle Verdachtsberichterstattung mit Stasi-Vorwuerfen

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

In der FAZ lesen wir am 03.12.2008 einen Artikel von Michael Hanfeld

Bernhard Wabnitz

Stasiverdacht gegen ARD-Korrespondent entkräftet

Der Stasiverdacht gegen den Rom-Korrespondeten des Bayerischen Rundfunks und ehemaligen Nachrichtenchef von ARD-aktuell, Bernhard Wabnitz, ist entkräftet worden. Laut einem Gutachten besteht zwischen Wabnitz und „IM Junior“ keine direkte Verbindung.

Von Michael Hanfeld, 03.12.2008 2008

Der Stasiverdacht gegen den Rom-Korrespondeten des Bayerischen Rundfunks und ehemaligen Nachrichtenchef von ARD-aktuell, Bernhard Wabnitz, ist entkräftet worden. Dem Sender liegt ein Gutachten des Stasi-Experten Jochen Staadt vor, das feststellt, dass zwischen Wabnitz und dem Inoffiziellen Stasi-Mitarbeiter „IM Junior“ keine direkte Verbindung bestehe. Die gegen Wabnitz in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe hätten sich „in keiner Weise“ bestätigt, teilt der BR mit. Damit sei die Angelegenheit für den Sender erledigt.

Die „Welt“ hatte die Vorwürfe gegen Wabnitz Anfang November aufgebracht, es erschien jedoch von Beginn an zweifelhaft, ob die in einem Statistikbogen unter der Bezeichnung „IM Junior“ zusammengetragenen Informationen Wabnitz als eben diesen Zuträger auswiesen. Selbst verfasste Berichte oder eine Verpflichtungserklärung gab es nicht. Wabnitz konnte genausogut abgeschöpft worden sein. Sein Anwalt Gero Himmelsbach teilte umgehend mit, dass sein Mandant „zu keinem Zeitpunkt wissentlich und/oder willentlich für den Staatssicherheitsdienst tätig“ gewesen sei, auch habe er weder wissentlich noch willentlich Informationen weitergegeben. Wabnitz gab eine entsprechende eidesstattliche Erklärung ab.

Den Springer-Verlag hat Wabnitz' Anwalt auf 100.000 Euro Schmerzensgeld wegen Rufschädigung verklagt. Er wendet sich auch dagegen, dass die Birthler-Behörde folgerte oder Folgerungen Vorschub leistete, dass Wabnitz IM gewesen sei. Die Behörde, sagte Himmelsbach dem „Spiegel“, werde zu erklären haben, wir ihr Vorgehen „mit der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde und dem Grundsatz der Unschuldsvermututung zu vereinbaren“ sei. Die Birthler-Behörde hatte eine Schutzschrift vor Gericht hinterlegt und verwies auf ihre gesetzliche Pflicht, Unterlagen an die Presse auf Antrag weiterzugeben, nicht aber an den Betroffenen selbst.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Es spricht ARD-Korrespondent Bernhard Wabnitz

Dr. Bernhard Wabnitz ./. Axel Springer AG (WELT)

LG Hamburg 324 O 456/09 Dr. Bernhard Wabnitz ./. Axel Springer AG (WELT)

Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren

LG Hamburg 324 O 961/08 Dr. Bernhard Wabnitz ./. Axel Springer AG (WELT)

Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Maatsch

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Romatka; Rechtsanwalt Prof. Himmelsbach
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan; Rechtsanwalt Prof. Hegemann

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

26.11.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Habe Herrn Müller (den Autor) mitgebracht als Zeugen.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Nach dem Stand der Dinge ist eine Zeugenbefragung nicht erforderlich.

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Sind wir hie im Hauptsachverfahren oder im Verfügungsverfahren?

Der Vorsitzende: Mach zuerst die Haupotsache, danach das Verfügungsverfahren für erledigt.

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Bin gespannt.

Der Vorsitzende: Die Sache ist schwierig. Das wissen wir aus dem Verfügungsverfahren. Wir können niemanden in der Verlängerung gewinnen lassen. Wir müssen entscheiden, wenn man sich nicht einigen kann.

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Es hat niemand behauptet, er sei IM gewesen. Wir haben eine musterhafte Verdachtsberichterstattung der Presse. Es gibt das Gutachten von Herrn Jochen Staadt. Der Bayerische Rundfunk sagt, das Ergebnis kommt. Der Bayerische Rtundfunk rückt das Gutachten nicht raus. Haben Strafverfahren geführt dazu. Wollen zum BGH tragen. Dann anderthalb Jahre … 4 Wochen. Jetzt zu sagen, gebt doch mal Ruhe, kann ich meinem Mandanten schlecht erklären.

Wabnitz-Anwalt Prof. Himmelsbach: Hatte anderthalb Jahre Zeit. Hat sich was …. ? Nichts hat sich ….. Die Berichterstattung ist nach anderthalb Jahren es nicht richtiger geworden.

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Hier geht es darum, war Dr. Bernhard Wabnitz der IM „Junior“? Halte das für überwiegend wahrscheinlich. Darüber reden wir aber nicht. Es ging aus den Unterlagen der Birthler-Behörde hervor. Es geht ums Wissen. Kann auch abgeschöpft worden sein.

Wabnitz-Anwalt Prof. Himmelsbach: Wenn es nur um diesen Satz ginge, würden wir hier nicht sitzen.

Der Vorsitzende: Es bleibt dien Frage. Ist er hinreichend konkret konfrontiert worden mit den Vorwürfen? … OPK-Geschichte. Sie haben geschrieben …

Der Vorsitzende: OPK ist bei … anders. Wenn Sie nicht glauben, … .Sehe ich auch … aber der Widerspruch … aufgelöst. Der Widerspruch mit der OPK wird so verstanden, ist keiner mehr. Wir sind aber der Auffassung, dass am 4. November 2008 wir alles Notwendige getan haben. Wir wollten keine konkreten Fragen stellen. Herr Wabnitz ist erst an Nachmittag … Die >Redaktion der WELT … Kaum zu glauben … Wo er wusste … NDR, ZAPP ist dran. >Wir hatten keine private Adresse … konkrete Fragen. Der Sachverhalt war ihm bekannt. … Dann kommt nicht die persönliche Kontaktanfrage. Herr Wabnitz hat den ganzen Vormittag nicht geantwortet. Aber er hat aber Zeit gehabt, seinen Anwalt in München zu kontaktieren. Wir haben nicht geschrieben, das er mit dem MfS wissentlich und willentlich zusammengearbeitet hat.. Prof. Himmelsbach hat diesen Fax … und den Sack zugemacht. … Ob der Stasioffizier Wonneberger bekannt war? Ob in Trier gemeinsame Schulung … Dann streiten wir um die Frage, wie konkret muss die Recherche sein. Uwe Müller und Dirk Banse sind Redakteure, die nicht … . Die können das lesen, was sie bekommen haben von der Birthler-Behörde. Da war zu lesen, … … sonst rede ich nicht.

Der Vorsitzende: Hat er dies gesagt?

Uwe Müller: Steht drin, kann keine Stellungnahme abgeben.

Wabnitz-Anwalt Prof. Himmelsbach: Es lag ihm kein einziges Stück von der Birthler-Behörde vor. Auf Grund der Mail von Herrn Müller wusste er auch nicht, … Hat nicht wissentlich und willentlich mit der Stasi zusammengearbeitet. Musste … den Weg gehen … Hat zehn Tage gedauert. Erst am 19. November stellt Her Müller die konkreten Fragen. Dass es eine e-Mail ist, die Hinz und Kunz lesen kann … . Mann schreibt eine Stunde vor der Veröffentlichung. Dann erfährt es ganz Deutschland. … Herr Wabnitz kommt nicht auf …. Er antwortete. Es gibt nur eine Frau. Ich habe keine erste, keine zweite Frau, habe eine Frau. Ich war ab 12:30 nicht … .. dass Sie Herrn Wabnitz beschäftigen.

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Das glaube ich Ihnen sofort.

Wabnitz-Anwalt Prof. Himmelsbach: Bis heute äußert sich … der Statistikbogen ist unzutreffend … der angebliche … wo steht, dass er keine verwandtschaftliche Beziehung zur DDR hat? Diese Information ist unzutreffend. Sind über Westberlin eingereist. Wohnsaiutz in Berlin. Wie soll er sich verhalten?

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Wir haben das in dem Bericht aufgenommen, was von Ihnen kam. … … stimmt nicht. Der Artikel hat alles aufgenommen. Statistikbogen, Verwandtschaft DDR. Es stellt sich die Frage: Rauchen diese Unterklagen als Vollbeweis? Das ist nicht der Punkt. Meinetwegen ist der Punkt …. Bislang ist kein einziger Fall bekannt, der im Statistikbogen …. Ich weiß, dass diese Kammer bezüglich dieses Beweises eine andere Meinung hat. … Wir reden über eine Verdachtsberichterstattung. … Man hatte dien Stellungnahme aufgenommen. Darf man dann auch nicht … Hatten gesagt, kennt IM „Junior“..

Der Vorsitzende: Deswegen meine Frage. … Weshalb muss man sich um die alte Berichterstattung streiten. Weil es ums Prinzip geht?

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Ja. Ob wir uns von einem Betroffenen zwingen müssen, ihm schriftliche Fragen zu senden und auf schriftliche Antworten warten müssen. Es ist zu unterscheiden .. Vorhalt oder ob die Fragenkataloge, die sofort an den Rechtsanwalt gehen … Ich möchte den Journalisten erlauben, konkreten Kontakt zu suchen. Das ist die Kernfrage.

Wabnitz-Anwalt Prof. Himmelsbach: Drehen wir die Frage um. Ist der Betroffene nicht berechtigt zu verlangen, dass die Fragen formuliert werden. Es gibt eine Vorgeschichte des Betroffenen.

Der Vorsitzende: Warum waren Sie so … .

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Das ist ein Grund. Andere Medien wäre zuvorgekommen. Es ging um die Aktualität der Berichterstattung.

Diskutieren das Problem der Aktualität.

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: … Wenn er von seiner Freuheit Gebrfauch macht, mit euch rede ich nicht, dann muss es damit rechnen …

Diskutieren.

Wabnitz-Anwalt Prof. Himmelsbach: Ungereimheiten konnten nur festgestellt werden nach der Berichterstattung. Wie häötte er reagieren sollen?

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Hätte anrufen können.

Es wird gestritten um den Aktualitätszeitpunkt.

Der Vorsitzende: Schwieriger Fall.

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Teile ….

Der Vorsitzende: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassen erörtert. Schriftsatzfrist. Anträge werden gestellt.

Der Vorsitzende: Frist ..

Richterin Dr. Wiese: Sie können auch länger haben.

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet:

1. Der Beklagtenvertreter kann auf den Schriftsatz vom 17,11,2010 bis zum 17.12.2010 erwidern
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 04.02.2011, 9:55 im Saal B335.

25.02.11, VorsRi Andreas Buske: Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen zu behaupten, dass der Kläger wissentlich und willentlich Informationen an die Staatssicherheit der DDR weitergegeben hat. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Streitwert 60.000,00 €.


Kommentar

Wir beobachteten zwei Verfahren. Das Verfügungsverfahren 324 O 961/08 am 13.02.2008 und das Hauptsachverfahren 324 O 456/09 am 26.11.2010.

Wir wissen inzwischen, der Kläger hat mit der Staatssicherheit der DDR weder wissentlich noch willentlich zusammengearbeitet. Das steht fest, weil die Gerichte das so festgestellt haben. Das Gegenteil darf nicht behauptet werden. Es darf auch nicht der Eindruck erweckt werden, Herr Dr. Bernhard Wabnitz habe mit der Staatssicherheit der DDR zusammen gearbeitet.

In der DDR war die Staatsicherheit jederzeit, bei jedermann, zu jedem halbwegs wichtigen Ereignis in irgendeiner Form präsent, direkt oder indirekt.

Viele Menschen wurden in der DDR von ihren Freunden und Mitstreitern seinerzeit mit dem Vorwurf konfrontiert, Mitarbeiter der Staatssicherheit der DDR zu sein. Die Reaktion waren unterschiedlich. Empörung, beleidigt sein, Vorwürfe gegenüber den Verdächtiger, Abbruch der Beziehungen zu dem Verdächtiger. All das überzeugte nicht. Überzeugend war nur, wenn der mit dem Vorwurf konfrontierte erzählte, welche Erfahrungen er mit der Stasi machte, wie und wann diese versuchte, diesen zu werden, Information zu erhalten. Konnte oder wurde das nicht dargelegt, so log der mit dem Vorwurf Konfrontierte oder es war ein so uninteressanter Mensch, dass sich auch die Staatsicherheit nie für diesen interessierte. In beiden Fällen wurden die weiteren politischen Kontakte eingestellt.

Wie verhält sich Dr. Bernhard Wabnitz, konfrontiert mit den Vorwürfen, IM der Staatsicherheit gewesen zu sein? Er klagt und fordert Geldentschädigung. Die Wahrheit bestimmen die Gericht.

Ich bezweifle, dass der von Herrn Wabnitz beschrittene Weg zur Auseinadersetzung mit den Stasi-Vorwürfen für die Aufarbeitung der DDR-Geschichte und der DDR-Diktatur zwecks Vermeidung der gleichen Fehler der richtige ist. Dr. Bernhard Wabnitz wird es anders sehen.

Allerdings ist Springer nicht gerade dafür bekannt, allseitig, objektiv und nachhaltig zur Aufarbeitung der Stasi-Verstrickungen, deren Bedeutung und Folgen beizutragen. Die Wahrheit suchen ein Betroffener über seinen Rechtsanwalt, die Springerpresse mit ihren kommerziellen und ideologischen Interessen, die Richter der Zensurkammer Hamburg. Ich muss mich totlachen.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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