324 O 454/14 - Vositzende Richterin Simone Käfer unterstützt Kriminalität

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Richterin Simone Käfer und Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger sind gefährlich und Teil der organisierten Hamburger Justizkriminalität

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


GEHEIMJUSTIZ

LG Hamburg

09. Januar 2015


[bearbeiten] Was war heute los?

Angriff auf die Meinungsfreiheit, Angriff auf die Wurzel der Demokratie
heißt es lautstark in den Medien und der Politik nach den Morden am 07.01.2015 an den Machern des Satiremagazins "Charlie Hebdo"

Zwei Tage später, am ersten Zensurfreitag des Jahres 2015, erlebten wir einen massiven Angriff auf die Meinungsfreiheit und die Wurzeln der Demokratie seitens der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer und dem Hamburger Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger.

06.01.2015


Günther Jauch kritisiert ARD & ZDF

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Der Staat als Zuhälter? Deutschland - Das Bordell Europas

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Angriff auf die Meinungsfreiheit und Angriff auf die Wurzel der Demokratie waren das Thema an diesem Sonntag (11.01.2015) bei Jauch im Gasometer.

Wer halbwegs die heutigen Gesetze und die Rechtsprechung zur Meinungs- und Pressefreiheit sowie zur Wahrung der Wurzel der Demokratie kennt, muss traurig lachen.

Noch trauriger wird es, wenn man sich die Praxis des tausendfachen, falls nicht millionenfachen direkten und indirekten Mordens im Namen der westlich geprägten Demokratie, der Menschenwürde und der westlichen Werte, ansieht.

Was die Meinungs- und Pressefreiheit von Satire und der Mohamedkarikaturen und deren erneutes bzw. kreativ neues Drucken betrifft, so lohnt es sich, die Ausführungen des Rechtsanwalts Christian Solmecke zu lesen.

Wir weisen auf folgende §§ des Strafgesetzbuches (StGB) hin, die die Meinungs- und Pressefreiheit beschränken:

  • § 130 (Volksverhetzung)
  • § 166 (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)
  • § 185 (Beleidigung)
  • § 186 (Üble Nachrede)
  • § 187 (Verleumdung)
  • § 188 (Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des öffentlichen Lebens)
  • § 189 (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener).

Es gibt noch viele andere §§, mit welchen Veröffentlichungen verboten, d.h. zensiert werden können, wie z.B.

  • § 130a (Anleitung zu Straftaten)
  • § 131 (Gewaltdarstellung)

Unabhängig davon können Meinungen verboten werden, falls diese sich mit Artikeln des Grundgesetzes beißen, wie Menschenwürde, Kunstfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Freiheit des Handelns u.a.. Gegenwärtig greifen die Zensoren vorwiegend auf die „Menschenwürde“ zurück, benutzen den Begriff „Persönlichkeitsrechte“ und verbieten damit alles, was in deren Geschäftsfeld passt, deren sehr persönlichen wirtschaftlichen Interessen betrifft bzw. ideologischen verquerten Gelüsten widerspricht. Die Interessen Andersdenkender und Andershandelnder werden so weit wie es nur geht negiert.

Das bedeutet: Zensur, Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit sind in Deutschland Heute gesetzlich verankert.

In dieser Beziehung gibt es prinzipiell keinen echten Unterschied zu den die Welt beherrschenden Mafiosi, Terroristen, Kriegsverbrechern, Mördern, sonstigen Verbrechern, Wirtschaftskriminellen. Auch diese Gruppen und Menschen wünschen und verlangen Zensur sowie Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit.

Springer-Chef Mathias Döpfner sagt dazu (bei Jauch ab Minute 40:30 im inzwischen aus dem Internet genommenen Video):

In der freien Gesellschaft ist es das freie Recht, eine Karikatur zu drucken, oder nicht zu drucken. Man muss sie ja nicht drucken, Und wenn sie einem nicht gefällt, und das passiert sehr oft bei der katholischen Kirche. Da wird der Papst mit einem Kondom, als ..... gezeigt, oder ... Und was macht man dann, wenn man glaubt, die religiöse Würde oder die Menschenwürde wurde verletzt? Da nimmt man die Mittel des Rechtsstaates und klagt dagegen. Manchmal mit Erfolg, manchmal ohne Erfolg. Das finde ich, sind die richtigen Mittel der Auseinandersetzung.

Springer-Chef Mathias Döpfner meint: Klagen, gewinnen oder verlieren, und gut ist es.

Man fragt sich dann allerdings: Wozu haben wir die Polizei, wozu die Bundeswehr? Wozu und für wen exportieren wir Waffen, entsenden Soldaten? Konflikte sind doch gemäß Döpfner ganz einfach zu lösen: klagen, gewinnen oder verlieren, und fertig ist der Eierkuchen.

Was verschweigt uns Mathias Döpfner? Er verschweigt, dass z.B. auch Mafiosi sich dieses Grundsatzes erfolgreich im Rechtsstaat Deutschland bedienen. Sie gewinnen, üben Zensur, verbieten Aufklärung. Verlieren Mafiosi bei den Pressekammern, dann machen sie einfach weiter, verbieten die Berichtserstattung über die Prozesse und sichern sich neue Tätigkeitsfelder, suchen und finden Lücken auf dem Markt, erweitern ihre Netzwerke u.a. in der Politik und in der Justiz.

Auch im großen Russland könnte Wladimir Putin sagen: Was machen wir, wenn wir glauben, dass unsere Interessen verletzt werden? Wir nutzen die Mittel des Rechtsstaates und klagen dagegen. Manchmal mit Erfolg, manchmal ohne Erfolg. Das finde ich, sind die richtigen Mittel der Auseinandersetzung in einem Rechtsstaat.“

Auch Josef Wissarionowitsch Stalin könnte man ähnliche Worte in den Mund legen. Das Unrecht erfolgte ebenfalls rechtsstaatlich, d.h., es gab Gesetze, Richter und Verfahren.

Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass nicht wenige belastete Richter des Obersten Gerichts der DDR und Obertstaatsanwälte der DDR nach der Wiedervereinigung weiter juristisch tätig sein durften. Sie hatten keine Probleme, sich an die Regeln des Rechtsstaates Deutschland Heute erfolgreich anzupassen.

Wer hat und wo ist die Sicherheit, dass es innerhalb des heutigen Deutschen Justizsystems sich keine mafiösen Strukturen herausbilden? Kann man der Justiz, den Richtern und Richterinnen und deren Rechtsprechung bedingungslos vertrauen? Meine Erfahrungen in Hamburg, speziell mit der Vorsitzenden Richterin der Pressekammer des Landgerichts Simone Käfer und dem Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger geben mir eine eindeutige Antwort: Nein, dieser Justiz kann und darf man nicht bedingungslos vertrauen.

[bearbeiten] Satire erlaubt nicht alles

Die Hamburger und Berliner Pressekammer sagt eindeutig: Satire erlaubt nicht alles.

Dazu gibt es allerhand Urteile aus Hamburg und Berlin zur Satire:

  • 21.11.2014 Landgericht Hamburg 324 O 448/14 Jochen Bittner vs. ZDF (Sendung „Die Anstalt“) und 324 O 435/14 Josef Joffe vs. ZDF (Sendung „Die Anstalt“) – Buske hat auch das verboten, was Käfer in Verfügungsverfahren 324 O 316/14 nicht verboten hatte. Im Hauptsacheverfahren wurden ein Käfer-Verbot (324 O 435/14 - Joffe) und das Buske-Verbot (324 O 448/14 - Bittner) aufgehoben. Ein Käfer-Verbot blieb bei Bittner. Siehe Diskussion bei Interhet-Law.
  • 11. 01.2013 – Landgericht Hamburg 324 O 501/12 Julie Lell vs. Zeitungsverlag Neue Westfälische GmbH & Co.KG, u.a. – Satire wurde verboten. In einer Glosse wurden Ballack und Christian Lell im Rahmen eines fiktiven TV-Programms zum gemeinsamen Vaterschaftstest geladen.
  • 05.07.2008 Der BGH hob mit dem Urteil I ZR 96/07 die Urteile des LG Hamburg, vom 21.01.2005 - 324 O 970/03 – und des OLG Hamburg vom 15.05.2007 - 7 U 23/05 – auf. Inhalt: Zigaretten-Werbung mit dem Satire-Text: „War das Ernst? Oder August?“
  • 02.01..2008 - (LG) / 21.07.2009 (OLG) Das Landgericht verbietet in Bezug auf den Kläger satirisch von „Exekution = Vollstreckung, Hinrichtung“ und „Exekutor = Vollstrecker (Henker) zu sprechen. Das OLG hob das Verbot auf. LG-Urteil 324 O 736/08, OLG-Urteil 7 U 35/09
  • 27.02.2007 – Amtsgericht Hamburg – Sigmar Gabriel vs. Marcel Bartels wg. Bild von Gabriel mit gehobenen Finger und dem Text „Ich will auch zu den Nutten, Herr Harz“ AG-Urteil 36A C 253/06 Verhandlungsbericht
  • 21.03.2006 – Landgericht Hamburg 324 O 4/06 Ein Briefmarkenhändler macht sich über einen Konkurrenten lustig. Das wurde im Verfügungsverfahren verboten LG-Urteil. Auch später beim OLG und im Hauptsacheverfahren.
  • 23.11.2004 – Kammergericht Berlin Beschluss 9 W 164/04 - Gerhard Mayer-Vorfelder, DFB-Präsident vs. SWR. Das LG hatte die Satire noch erlaubt LG-Beschluss 27 O 903/04
  • 08.02.2002 (LG) / 28.10.2009 (KG) – Penis-Prozess - Landgericht Berlin / Kammergericht Berlin 27 O 615/02 / 9 U 13/03 Texte wurde verboten, Geldentschädigung gab es nicht. - Kai Dieckmann vs. TAZ. Das LG hatte die Satire noch erlaubt LG-Beschluss 27 O 615/02, KG-Beschluss 9 U 13/03

Satire kann also verboten werden. Satire darf nicht alles

[bearbeiten] Auch allgemeine nicht personifizierte Satire kann verboten werden

Dazu nur ein Beispiel:: "Ich fühle mich wie Charlie Coulibaly" Französischer Komiker Dieudonné festgenommen.

Auf die diesbezüglichen §§ wurde oben hingewiesen: StGB § 130 (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten), § 131 (Gewaltdarstellung), § 166 (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)

[bearbeiten] Bei der äußerungsrechtlichen Zensur gibt es keine in sich geschlossene Logik

Es gibt keine Logik, keinen Grund dafür, dass ganze Gruppen verspottet und beleidigt werden dürfen, aber ein Einzelner nicht. Dass sich eine Gruppe wehren kann, aber ein Einzelner durch den Staat auf Antrag geschützt werden muss, ist nicht offensichtlich, tatsächlich sogar falsch.

Auch, dass die Tiefe des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht, die Menschenwürde einen Einzelnen mehr trifft als eine Gruppe, ist ebenfalls tatsächlich nicht so, nur oberflächlich betrachtet der Fall.

Tatsächlich ist jede Person gleichzeitig eine soziales Wesen, ein Produkt der Umgebung, vom Team abhängig, auch wenn es dieses meidet. Angriffe auf Kollektive, sind immer Angriffe auch auf einzelne Personen. Angriffe auf einzelne Personen sind immer Angriffe auf Kollektive.

Was tatsächlich stimmt ,ist dass sich Geschäfte, das Vermehren und Umleiten von Reichtum in wenige Hände sich leichter realisieren lässt, wenn die Menschen vereinzelt werden. Das erfolgt u.a., durch Vorgaukelung deren Persönlichkeitsrechte und Menschenwürde in Deutschland Heute, welche tatsächlich tagtäglich mit Füßen der Herrschenden und deren Lakaien getreten werden.

Die Handhabung der Gesetze, die Rechtssprechung durch die Pressekammer Hamburg führt zu einer noch größeren Schere in der Verteilung der materiellen und geistigen Güter und zu sozialen Spannungen.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer handelt und entscheidet gegen die Freiheit und Toleranz. Die Vositzende Richterin Simone Käfer dürfte Differenzen mit der Deutschen Bundeskanzlerin Angela Mwerkel haben, was deren Aussage "Freiheit und Toleranz sind ihre eigenen Totengräber, wenn sie sich nicht vor Intoleranz schützen", betrifft.


Angela Merkel "Antisemitismus ist unsere staatliche und bürgerliche Pflicht"
Bei der Richterin Simone Käfer ist solch ein Versprecher nur beseitigbar durch eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung. D.h. unsere Kanzlerin müsste sich wie ein Hund auf den Rücken legen, mit den Beinen nach oben wedelnd, unterwerfen. Bei einer solche gravierenden Entgleisung, welche Kriege erzeugen kann, dürften die Streitwerte sehr, sehr hoch sein, und die Kanzlerin müsste die Abmahnanwälte und die Gerichtskosten aus eigener Tasche bezahlen.

Das macht Simone Käfer im konkreten Fall unter keinen Umständen. Entspricht nicht ihrer Aufgabe der Herrschaftsicherung auf Kosten des normalen Bürgers.


Volker Pispers - Berufsgruppen die diese Welt nicht braucht

[bearbeiten] Was ist Terror, Terrorismus?

Wir sehen die Rechtsprechung der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer als Terror gegen Journalisten, Blogger, normale Bürger an.

Verboten wird an falscher Stelle. Die Täter bleiben ungeschoren.

Erleidet jemand z.B. Nachteile durch Beleidigung, so werden die Nachteile in der Regel nicht durch den Beleidiger, sondern von anderen erzeugt, welche blind den Beleidigungen glauben, sich von diesen beeinflussen lassen. Dasselbe gilt für Verbreitung unwahrer Tatsachen, üble Nachrede etc.

Im Gerichtssaal B335 des Hamburger Landgerichts geht es um Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Welten, verschiedenen Kulturen.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer verhält sich dabei wie die IS-Terroristen. Sie köpft zwar niemanden, schießt auch nicht mit heißen Waffen, aber sie terrorisiert die Meinungsfreiheit und greift die Wurzeln der Demokratie an, Richterin Simone Käfer unterstützt Kriminelle.

[bearbeiten] Wilhelm Mittrich vs. Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber) 324 O 454/14

Hauptsacheverfahren zur Verfügung 324 O 34/14

[bearbeiten] Corpus Delikti

Corpus Delicti ist der Bericht des Buskeismusbetreibers über die Klage von Wilhelm Mittrich gegen Google Inc. und Legal Support.

Wilhelm Mittrich in der Sache 324 O 660/12 gegen Google. Die im Internet zur Sache 324 O 660/12 aufgelisteten Verbote sind im Bericht des Buskeismus-Betreibers zum Teil mit genannt worden.

Das wurde mit der Verfügung 324 O 34/14 verboten. Begründet wurde das mit dem Anonymitätsschutz von Wilhelm Mittrich. Er sei nicht bekannt genug, um in einem Bericht namentlich genannt zu werden mit gleichzeitiger Nennung der unwahren Tatsachen, gegen die sich dieser strafrechtlich verurteilte Geschäftsmann wehrt.

Das Verfahren 324 O 660/12 hat auch niemanden besonders interessiert, ist die Meinung der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer.

Die unerwünaschte Site - https://zuerifluestern.wordpress.com/tag/logistep/ - ist über Google immer noch zu finden.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende LG- Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Beklagtenseite: Kanzlei Schön & Reinecke, Rechtsanwalt Eberhard Reinecke

[bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer erschien heute recht unkonzentriert. Sie machte den Eindruck unter Drogen oder Medikamenten zu stehen. Nicht sehr auffällig, aber bemerkbar. Ihre Haare waren ungepflegt, an den Wurzeln gut grau zu erkennen. Sie lallte zwar nicht, sprach aber langsam.

Die auf 9:55 angesetzte Verkündung erfolgte erst um 10:13 Die Richterinnen Barbara Mittler und Dr. Kerstin Gronau warteten geduldig auf die Vorsitzende.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer versprach sich oft auch in anderen Verfahren. So diktierte sie "Antrag" anstelle "Vergleich". Musste sich korrigieren.

In der Verhandlung gegen den Buskeismus-Betreiber konnte sich dieser nicht des Eindrucks erwehren, dass die Vorsitzende Richterin abwesend war. Auf Argumente ging die Vorsitzende nicht ein, bestätigte nur alle Konsequenzen, die aus diesem Verfahren folgen würde, so die absolute Zensur, geheime Verhandlungen ihrer Kammer.

Auf juristische Widersprüche reagierte die Vorsitzende nicht.

Eine Auseinandersetzung war sinnlos. Deswegen wurden vom Buskeismus-Betreiber nur einige Argumente vorgebracht.

[bearbeiten] Gedächtnisprotokoll zu 324 O 454/14, basierend auf den Notizen des Beklagten

09.01.2015: Berichterstatter Rolf Schälike (Beklagter)

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um einen Bericht. Der Beklagte schreibt, die Äußerung seien wahr, hat sich diese aber nicht zu eigen gemacht. Wir sind der Auffassung er hat sich diese nicht zu Eigen gemacht Schreibt, diese Äußerungen seien unwahr. Die Einstweilige Verfügung wurde erlassen auf Grundlage des Anonymitätsschutzes. Der Name des Klägers darf nicht in jedem Prozess in der Berichterstattung genannt werden. Wir haben geprüft. Es lag zu wenig vor, um den Namen des Klägers zu nennen. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem Namen des Klägers und der streitgegenständlichen Berichterstattung.

Buskeismus-Betreiber-Anwalt Eberhard Reinecke: Wundere mich. Entweder stützt der Kläger sein Begehren auf dem Anonymitätsschutzes oder auf den Gesichtspunkt der Verbreitung einer unwahren Behauptung. Es sind unterschiedliche Gesichtspunkte, die behandelt werden müssen. Der BGH sagt: „Die alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen.

Vorsitzende: Substantiell ist das aus dem Verfahren nicht ersichtlich. Wir stützen auf Anonymitätsschutz.

Rolf Schälike: Bedeutet das, dass auch bei wahren Tatsachen, der Name des Klägers nicht genannt werden dürfte?

Vorsitzende: Ja, darauf kommt es nicht an. Hätte auch wahr sein können. Der Mittrich-Prozess gegen Google ist nicht spektakulär.

Rolf Schälike: Das bedeutet, in keinem meiner Berichte darf ich die Kläger namentlich nennen.

Vorsitzende: Ja, das kann sein.

Rolf Schälike: Frau Käfer, uns trennen Welten. Mir kommt es nicht auf die Inhalte der jeweiligen konkreten Auseinandersetzungen vor Gericht an – wer hat recht, wer nicht. Mich interessiert die Art und Weise der Prozessführung, der Beweiserhebung und der Ansprüche an die Meinungsfreiheit, die die Kammer stellt. Die Verhandlungsführung und die Rechtsprechung der Kammer sehe ich sehr kritisch. Was und wie Sie jetzt entscheiden, bedeutet, dass meine Kritik nicht zulässig ist. Das widerspricht der Verfassung und schadet der Demokratie. Ohne Namensnennung und Nennung des Verbotenen, kann man nicht bewerten, wie die Kammer arbeitet. És geht hier nicht um die Intimsphäre, auch nicht um die Privatsphäre, sondern um die Sozialsphäre eines Geschäftsmannes, über den im Internet viel berichtet wird.

Buskeismus-Betreiber-Anwalt Eberhard Reinecke: Es wurde gerade vor kurzen berichtet, dass der BGH entschieden hat, den Prozess gegen den Kläger wieder zu eröffnen. Der Kläger ist nicht unbekannt.

Rolf Schälke: Ihre Entscheidung, Frau Käfer, widerspricht den Entscheidungen, die der EUGH trifft. In dessen veröffentlichten Entscheidungen werden die Namen genannt. So wird in dem veröffentlichtem EuGH-Urteil v. 13.05.2014, Az. C-131/12 der Name des Klägers, des Geschäftsmannes Mario Costeja González genannt.

Vorsitzende: Der Kläger (Mario Costeja González) hat auch ein Interview zu dem Prozess gegeben. Damit hat er sich geöffnet.

Rolf Schälke: Das ist ein neuer Gesichtspunkt. Sie hätten einen Hinweis geben müssen, damit wir prüfen können, ob sich Herr Mittrich auch zu dem Google-Prozess in Interviews geäußert hat.

Vorsitzende: Darauf kommt es nicht an. Der Europäische Gerichtshof ist was anders, kein kleines Gericht wie wir hier.

Buskeismus-Betreiber-Anwalt Eberhard Reinecke: Ihre Rechtssprechung hier in Deutschland hat eine Besonderheit. In Österreich wird namentlich in der lokalen Presse berichtet, wenn z.B. ein Bauer gegen einen Baum fährt. Gefällt ihm das nicht, dann schreibt er der Zeitung und der Name wird nicht wieder genannt. Es gibt in Österreich kein Geschäft für Anwälte mit Abmahnungen.

Mittrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Nein. Kann sein, dass es in Österreich anders ist. Wir sind hier in Deutschland. Soll doch Herr Schälike Deutschland verlassen und nach Österreich ziehen. Eins ärgert mich. Der Kläger ist kein Nobody. Was sie zu den Strafverfahren des Klägers sagen, hat nichts mit dem Streit hier zu tun. Welches Informationsinteresse besteht? Die Distanzierung in ihrem Bericht ist nur pro forma.

Vorsitzende widerspricht Krüger: Bei den Strafverfahren geht es um Transparenz.

Rolf Schälke: Das Informationsinteresse bestimmt nicht der Kläger und auch nicht das Gericht. Das ist die Rechtsprechung. In den Auseinandersetzungen mit Google vor Gericht kommt es schon darauf an, wer klagt und weswegen. Hier wird nur die prozessuale Wahrheit festgestellt und Tätigkeiten werden bewertet. So wird die Betreibung eines Bordells als ehrenrührig angesehen. Nicht alle sehen in Bordells etwas ehrenrühriges. Ehrenrührig könnte das Betreiben von Kernkraftwerken und der Export von Waffen sein. Auch was die DVD-Piraterie betrifft, so kann man den gesetzlich erlaubten Verkauf von illegal hergestellten DVDs als Beteiligung an der Piraterie sehen. Um sich kritisch mit der Zensurrechtsprechung diese Kammer auseinaderzusetzen, ist die Nennung von Namen und dem Gegenstand der Auseinandersetzung erforderlich.

Buskeismus-Betreiber-Anwalt Eberhard Reinecke: Offen ist der Anspruch der Abmahnkosten. Abgemahnt wurde nicht der Anonymitätsschutz.

Mittrich-Anwalt Dr. Sven Krüger: Was die Abmahnkosten betrifft, so verbrauche ich keine halbe Stunde dafür, um darüber zu lamentieren.

Gerügt wurde noch die Adresse des Klägers.

Die Vorsitzende diktiert zu Protokoll: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert.

Beklagtenvertreter gibt an, dass nach seiner Kenntnis die Adresse des Klägers, die in der Klageschrift angegeben ist, die eines Krankenhauses sei.

Der Klägervertreter erklärt hierzu, dass er den Kläger unter dieser Adresse anschreibe und Antworten erhalte.

Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert.

Klägervertreter stellt den Antrag aus der Klageschrift vom 21.07.2014

Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet:

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf

Freitag, den 20. Februar 2015, 9:55, Saal: B335

[bearbeiten] Verkündung, 11.08.2017

Die Verkündung erfolgte durch Richterin Stallmann.

Es erging ein Urteil 324 O 454/14 mit dem Verbot zu berichten, wegen welcher Passagen Wilhelm Mittrich Google verbieten wollte und auch ein Verbot bei Käfer erhielt. Google hält diese Seite nach wie vor vor. Es darf in einem Bericht nicht der Name Wilhelm Mittrich erscheinen zusammen mit den beanstandeten Passagen. D.h. man darf nicht bericten, was auf der streitgegenständlichen dieser Seite Wilhelm Mittrich nicht gefällt.

Gegen Sicherheitsleistung hat der Beklagte die die RA- und Gerichtskosten zu tragen.

Bei Zahlung von 6.000,- darf auch nicht mehr berichtet werden, obwohl die e.V. Az. 324 O 34/14 das ja schon verbietet.

Im Berufungsverfahren 7 U 110/17 wurde die Klage zurückgenommen. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger hatte vorab das mandat niedergelegt.

[bearbeiten] Kommentar

Ein wesentlicher Schritt weiter in Richtung einer Geheimjustiz.

Wirr und gefährlich für die Demokratie. Keine Transparenz in der Rechtssprechung.

"Die Sach- und Rechtslage wurde erörtet" hat die Vorsitzende Richterin Simone Käfer zwei Mal diktiert. Steht auch so im Protokoll. Richterin Simone Käfer konnte sich an diesem Tage offenbar tatsächlich nicht konzentrieren.

[bearbeiten] Rechtliches

Im Äußerungsrecht werden die beiden Grundrechte "Menschenwürde" (GG Art. 1) in der Ausprägung Persönlichkeitsrecht, Recht auf Selbstbestimmung etc., sowie die "Meinungsfreiheit" (GG, ASrt. 5) gegeneinander abgewogen.

Das Recht nach GG Art. 1 klagt immer nur eine einzelne Person (natürliche oder juristische) ein und erhält ein Urteil, welches allgemeinen gilt, viele Menschen betrifft, d.h.nich allein den Kläger. Das höchst persönliche Interesse des Einzelnen möchte eine einzelne Person über das Interesse der Allgemeinheit stellen.

Das ist das Wesen der Äußeruntsrechtsverfahren und unterscheidet sich darin von fasl allen anderen Zivilverfahren, in denen meist Einzelne nur Einzelnen gegenüberstehen.

Der Einzelne greift in Äußerungsprozessen allgemeine Interessen an.

Damit die Allgemeinheit beurteilen kann, welche Aussagekraft ein Äußerungsurteil besitzt, mussen dessen Autoren und deren Argumente bekannt sein. Die Autoren sind die Kläger.

Was die Vorsitzende Richterin das Landgerichts Hamburg Zivilkammer 24, Simone Käfer mit ihrem Anonymisierungsbegehren verfolgt, ist der Wunsch dieser Richterin, ihre eigene höchst persönliche Interessen in Urteilsform zu formulieren, in die Welt zu setzen, anderen aufzuzwingen.

Das widerspricht der Unabhängigeit der Richter, welche nicht das Recht haben, einzig und allein ihre eigenen Interessen zu verfolgen. Das bedeutet latente Befangenheit dieser Vorsiztzenden Richterin, welche strafrechtlich zu verfolgen wäre.

Das selbe betrifft dem Grunde nach auch den Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger mit seinen von Gerichten verurteilten Mandanten à la Dr. Nikolaus Klehr, Ulrich Marseille, Wilhelm Mittrich, Thomas Springstein, Jan Ullrich, Peter-Michael Diestel, Kalle Schwensen und andere.

Zur Klarstellung. Nichts gegen die Achtung der Wüde auch von und gegenüber Kriminellen, aber nicht durch Zwang seitens Krimineller in Richterrobe bzw. mit Anwaltszulassung, welche ihre von Staat gegebene Macht missbrauchen und genüßlich blinde Unterwerfung verlangen. Eine juristische Abwägung hat anders zu erfolgen, keinesfalls intern, geheim allein unter der Justizmafia mit deren rechtsstaatlich geschützten kriminellen Mitteln.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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