324 O 407/12 -26.10.2012 - Rechtsanwalt Kompa blamiert sich bis auf die Knochen

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

Corpus Delicti

Um was es heute konkret dem Klägermandanten von RA Markus Kompa ging, konnte die Pseudoöffentlichkeit nicht so richtig erfahren.

Als Piratenanwalt achtet Markus Kompa auf Geheimjustiz. Öffnen sollen sich nur die Gegner. Gibt es keine, werden diese geschaffen, wie das so in den Diktaturen nötig ist, auch in der rechtsstaatlichen.

Ganz so, wie auf dem Video links, dürfte der heute behandelte Vorfall nicht gewesen sein.

Ins Spiel kam nur ein Kinder-Baseballschläger. Was ist das schon?

In Internet finden wir ein Interview des Klägers zum streitgegenständigen Vorfall:

Seit mehr als einem Jahr wird der ehemalige Inhaber der Pow-Wow-Kette mit internationalem Haftbefehl im Zusammenhang mit der Attacke auf seinen früheren Geschäftspartner gesucht. Seitdem hält er sich vermutlich im Ausland auf.
Gingen Sie gegen die Berichterstattung vor?
Ja, gegen die einseitige Berichterstattung und gegen die unbewiesenen Behauptungen, ich hätte überhaupt etwas mit den Vorwürfen zu tun. Gegen die öffentliche Vorverurteilung und das Kolportieren des Vorwurfs der Anstiftung zum versuchten Totschlag. Denn die Tat hat ja bewiesenermaßen so schon gar nicht stattgefunden. In Amerika würde ich jetzt wahrscheinlich 50 Millionen Schmerzensgeld bekommen.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Bernd Fischer vs. Presse-Druck- und Verlags Gmbh

324 O 407/12 Bernd Fischer vs. Presse-Druck- und Verlangs GmbH

Richter

Den Vorsitz führende Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richterin am Landgericht: Gabriele Ellerbrock
Richter am Landesgericht: Dr. Philipp Link

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Markus Kompa.
Beklagtenseite: Kanzlei Irle Kalckreuth LLP; RA Dr. Ingmar Stein

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

26.10.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Rechtsanwalt Markus Kompa mit Hut betritt schwer atmend auf die Sekunde genau um 11:30 den Gerichtssaal. Die vorangegangene absurde Theaterstück läuft noch: Habe ich noch zehn Minuten Zeit?

Den Vorsitz führende Richterin am Landgericht Barbara Mittler: Ja.

Rechtsanwalt Markus Kompa betritt pünktlich nach 10 Minuten den Gerichtssaal. Der Beklagtenanwalt sitzt schon auf seinem Platz. Kompa geht zunächst zu seinem Platz, besinnt sich und wendet sich mit ausgestreckter Hand theatralisch dem Gegenanwalt zu: Guten Tag.

Richterin Barbara Mittler: Zunächst einmal. Haben Sie (Kompa) den Schriftsatz?

Klägeranwalt Markus Kompa: Kurzes Fax von gestern Nacht. Hier ist die Abschrift.

Richterin Barbara Mittler: Der Klägervertreter überreicht Schriftsatz vom 25.10.12 für Gericht und Gegner.

Klägeranwalt Markus Kompa: Das ist noch das von gestern Morgen.

Klägeranwalt Markus Kompa unterschreibt das von Gericht gereichte Fax.:

Richterin Barbara Mittler: Der Beklagvertreter erhält den Schriftsatz vom 25.10.12. Hier ist was schief gelaufen. Es tut mir leid, die Schutzschrift lag beim Erlass der Verfügung bei. Ich habe den Zettel übersehen.

Richter Dr. Philipp Link: Diese positive Ansicht haben wir Ansicht wahrgenommen.

Richterin Barbara Mittler: Habe mir die Schutzschrift angesehen. Wir werden diese nicht verwenden. Diese deutete was an. Führt zu gewissen Problemen. Wir sind zuständig. Es gibt Fälle, die sind eindeutig. Hier ist es im Internet. Bezugnahme zu Hell Angels ist Hamburg. Es gab auch schon Verfahren. Darüber wird schon ein Leserkreis erreicht. Aber, wie gesagt, es gibt eindeutigere Fälle.

Richter Dr. Philipp Link: Die Hell Angels kämpfen bundesweit. Es ist kein Selbstgänger. Man kann streiten.

Richterin Barbara Mittler: Der Antragsteller ging über ... . Es gab einen internationalen Haftbefehl. Fragen darf man. Es gab den Verdacht des Totschlags. Das ist ein schweres Delikt. Es gibt die Rechtsprechung, dass man über einen Freispruch nicht berichten kann, wenn das .... wird. .... BGH. Was wird zu Grunde gelegt, wann identifizierbar. Da kommt es darauf an, wie weit es um eine schwere tat geht, und wie weit die Person in der Öffentlichkeit steht. Wir haben im Widerspruchsverfahren ausgeführt, er hat selber sich in die Öffentlichkeit gebracht. ... brutaler Überfall.

Klägeranwalt Markus Kompa unterbricht: Wir haben eine Kampagne. Es war ein Dauerbrenner. Mein Mandant kann sich nicht wieder sehen lassen.

Richter Dr. Philipp Link: Neun Tage nach der Berichterstattung.

Klägeranwalt Markus Kompa: Er ist dabei, sein Image wieder herzustellen.

Richterin Barbara Mittler: Wie Sie er ursprünglich wollten, hat das OLG sie bestätigt.

Klägeranwalt Markus Kompa: Im Strafgericht steht „Baseballschläger“. Es ist aber ein Kinder-Baseballschläger gewesen. Der ist gebrochen.

Richterin Barbara Mittler: Es ist ein gefährliches Werkzeug gewesen.

Richter Dr. Philipp Link: Für uns war das rechtlich nicht relevant. ... Das die Staatsanwaltschaft ihn verdächtigt hat als Initiator eines brutalen Überfalls auf seinen früheren Geschäftspartner. Wir haben gesagt, wird verbreitet, obwohl .... . Ob brutal, Kinder-Baseballschläger oder nicht, ist unerheblich. Freispruch über Kokain ... Ihre Kanzlei stand auf der Klägerseite. Wir hatten verboten ... damals versuchter Totschlag. Was man angreifen könnte ... erledigt. ... Das Gegenschlagargument, die Berichterstattung ist dann gleich, was sollte er tun? Mit leicht anderen Worten darstellen.

Klägeranwalt Markus Kompa: Abreibung, Niederprügeln?

Richterin Barbara Mittler: Das ist eine Wertungsbegriff. Ihr Mandant hat im Interview das gesagt, was der Beklagte gemacht hat. Dazu äußert er sich und trägt das damit in die Öffentlichkeit. Wir streuten nicht um die Begrifflichkeiten, sondern um den Anonymitätsschutz.

Klägeranwalt Markus Kompa versteht das nicht. Richter Dr. Link versucht, es zu erklären. Richterin Gabriele Ellerbrock muss nachhelfen: „Niederschlagen“ würden wir niemandne verbieten. Es ist nur eine Beschreibung.

Klägeranwalt Markus Kompa: Es ist nicht geklärt, dass er das wusste.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Ist für uns unerheblich. Ich glaube, wir können uns nicht verständigen.

Richterin Gabriele Ellerbrock erklärt Rechtsanwalt Markus Kompa die Rechtsprechung.

Klägeranwalt Markus Kompa: Habe verstanden.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Das ist der Grund, deshalb wollen wir die Verfügung aufheben.

Klägeranwalt Markus Kompa: Wenn ein Mann zwei Meter groß ist und auf einer Stufe steht, dann kann ein einmetersiebzig Mann .... . Macht das Instrument kaputt. Soll niedergeprügelt worden sein.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Entweder wollen Sie nicht verstehen oder .... .

Klägeranwalt Markus Kompa versteht das nicht. Richter Dr. Link versucht, es nochmals zu erklären: Wenn ich mit einem Baseballschläger auf jemand zugehe, dann kann man brutales .... sagen. Wir sahen das verbot unter einem ganz anderem Winkel.

Klägeranwalt Markus Kompa: Kann mir das nicht vorstelle, niedergeprügelt.

Richterin Gabriele Ellerbrock versucht es noch ein Mal: .... beschreibt die Tat. Es war Anstiftung zur einer brutalen Tat. Da ist schon .... , ob der Antragsteller davon überhaupot betroffen ist.

Klägeranwalt Markus Kompa: .....

Richterin Gabriele Ellerbrock: Das allerletzte Mal. Was sagt Ihr Mandant im Interview?

Klägeranwalt Markus Kompa: Abreibung.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Das kann ich ihm nicht abnehmen.

Klägeranwalt Markus Kompa: Der Sportsmann sagt mir, hat Schläge nur angedeutet.

Richterin Barbara Mittler: Würde ich als Täterin auch sagen

Klägeranwalt Markus Kompa: Stelle Antrag.

Beklagtenanwalt Dr. Ingmar Stein : Schriftsatznachlass.

Richter Dr. Philipp Link: Wir sind im Verfügungsverfahren.

Richterin Barbara Mittler: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Antragsteller erklärt, er bestreitet die Unterschrift von ....:

Beklagtenanwalt Dr. Ingmar Stein : Ich kann die Richtigkeit anwaltlich versichern.

Richterin Barbara Mittler: Der Antragsgegner-Vertreter versichert anwaltllich, die Echtheit der Unterschrift. Die Kammer weist darauf hin, das dem Antragsteller bezüglich des Interviews kein Anonymitätsschutz zusteht. Anträge werden gestellt. Verkündung im Tenor erfolgt am Schluss der Sitzung. Wir machen uns Gedanken zum Sachverhalt, wenn sie uns diese klar auf dem Tisch liegen.

Richter Dr. Philipp Link erklärt Rechtsanwalt Markus Kompa erneut die Rechtslage.

Richterin Barbara Mittler: Ein schönes Wochenende

Kommentar

RA Markus Kompa erhielt von den Richterdamen und einem Doktor der Rechtswissenschaften Unterricht, wie ein kleiner begriffsstutziger Referendar.

Wahrscheinlich rechnete RA Markus Kompa mit seinen Anteil an den 50 Millionen Schmerzensgeld.

An Peinlichkeiten kaum zu überbietende Verhandlung. Manchmal sollte der Schuster doch bei seinen Leisten bleiben, im Interesse der Allgemeinheit, aber auch im eigenen Interesse.

Kompa verteidigt sich

Wir lesen im Internet die Meinung von RA Markus Kompa zum Zensurrecht und dürfen es mit diesen Verfahren vergleichen:

  • "Viele Menschen haben durchaus legitime Gründe, sich vor Gericht gegen Rufmord oder gegen Indiskretionen aus ihrem Intim- oder Privatleben zu wehren."
  • "Eine totale Meinungs- und Pressefreiheit als Selbstzweck ist in einer menschlichen Gesellschaft nicht wirklich wünschenswert; grundsätzlich ist die Einrichtung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein gesellschaftlicher Fortschritt, denn andernfalls könnten die Springers und Augsteins mit ihrer Medienmacht noch mehr virtuelle Realitäten schaffen, als sie dies bereits tun."
  • "Inzwischen hat jeder Teenager und jeder Krawallrentner die Macht, im Internet seine Mitmenschen zu verletzen und zu mobben."

und zu dem hiesigen Verfahren:

  • "Ich hatte neulich gegen eine Zeitung (und andere Medien) eine Vielzahl berechtigter Unterlassungen und sogar eine Vertragsstrafe durchgesetzt. Der Mandant ist hochzufrieden. Darüber hinaus hatte ich auch eine weitergehende, aufgrund diverser Vorgänge schwierige einstweilige Verfügung durchgesetzt. Sie wurde aufgrund einer überraschenden Entwicklung sowie einer für Hamburger Verhältnisse erstaunlich großzügigen Handhabung der Meinungsfreiheit in der Widerspruchsverhandlung wieder gekippt. Das gehört zum Berufsrisiko eines Anwalts."

Na ja, wir erfahren damit etwas mehr zu den Hintergründen dieses Verfahrens.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge