324 O 404/09 - 28.08.2009 - Kanzlei Schertz verliert für Helene Fischer

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag vs. Helene Fischer

28.08.09: LG Hamburg 324 O 404/09 Helene Fischer vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag (Das Neue Blatt)

Kein Sonnentag für die Kanzlei Schertz Bergmann. Gleich zwei verlorene Prozesse. Das eine Mal auf der Klägerseite, das andere Mal auf der Beklagtenseite.

In der anderen zuerst verhandelte Sache 324 O 385/09 klagte Frau Helene Fischer gegen den Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag.

Zwei Mal musste Anwalt Helge Reich den Gerichtssaal verlassen und telefonieren. Wie meist, folgte der Vertreter dieser Kanzlei Helge Reich nicht der Empfehlung des Gerichts, blieb stur und seine Mandantin; Frau Fischer, verlor.

[bearbeiten] Korpus Delicti

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richterin am Landgericht: Dr. Renate Goetze

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz pp.; RA Helge Reich
Beklagtenseite: Kanzlei Klawitter; RA Dr. Neben

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

28.08.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Klägeranwalt Helge Reich heute als Kläger- und Beklagtenvertreter zugleich. Das war die zweite Verhandlung. Die Anwälte bleiben auf ihren Plätzen sitzen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Die Akte 324 O 385/09 wird zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.. Wir haben die eidesstattliche Versicherung von Frau Petermann vom 28.07.09 als Ast 6. Die dortigen Ausführungen mache ich zum Inhalt meines Vortrages. Sollen Anträge gestellt werden.

Klägeranwalt Helge Reich: Es gilt das Gleiche.

Beklagtenanwalt Dr. Neben: Soll ich was sagen?

Der Vorsitzende: Ja.

Beklagtenanwalt Dr. Neben: Sie haben gesagt ehrenrührig. … Bitte um weitere Hinweise.

Klägeranwalt Helge Reich: .. privilegierte Äußerungen.

Beklagtenanwalt Dr. Neben: Meine nicht, dass sie für jede ihre unwahre Behauptungen privilegiert sind.

Klägeranwalt Helge Reich: Ich sehe nicht in dieser …. Es ist die redaktionelle Freiheit. … dann werden die Inhalte unterstellt und verdreht.

Beklagtenanwalt Dr. Neben: Hier steht, Herr Bauer hat sich das Interview ausgedacht..

Klägeranwalt Helge Reich: .Interview vom 08.03.09.

Beklagtenanwalt Dr. Neben: Das Interview ist einer freien Journalistin gegeben worden. Die konkrete Verletzungsform… . Auch in Berlin hat man das streng gesehen..

Der Vorsitzende: Jetzt würde ich mich gerne beraten mit den Kollegen.

Die Richter ziehen sich zur Beratung ins Richterzimmer zurück.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt schweigt zunächst ein Weilchen. Dann: Soll nicht was vorgetragen werden? Sollen Anträge gestellt werden?

Klägeranwalt Helge Reich: .Ich will hören, was Sie sagen..

Der Vorsitzende: Halte den Antrag für erfolgreich. … aber habe gehört … Eindruck wird möglicherweise abgeworfen.

Klägeranwalt Helge Reich steht auf: .Möchte mich beraten

Der Vorsitzende: Kurz.

Klägeranwalt Helge Reich setzt sich wieder, steht auf und verlässt den Gerichtssaal.

Beklagtenanwalt Dr. Neben: Wann ist Verkündung?

Richter Dr. Link: Vor halb Drei.

Der Vorsitzende: Wir beraten uns auch. Sie Herr Neben sagen uns Beschein, wenn Herr Reich wiederkommt. Sie [Praktikant] sagen uns Bescheid.

Der Vorsitzende nach Weidereintritt: Sind wieder da. Solch schwierigen Fälle.

Beklagtenanwalt Dr. Neben: Wie lange warten wir?

Der Vorsitzende: Wir warten schon eine Weile.

Der Vorsitzende lächelt, geht zur Tür, da tritt Herr Reich ein.

Richterin Frau Ritz: Sie sind ziemlich sicher, dass sie das der Journalistin gesagt hat?.

Der Vorsitzende: Haben das besprochen.

Klägeranwalt Helge Reich steht auf: .Auch das müssen wir entscheiden lassen.

Der Vorsitzende: Gut. Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Der Antragsteller-Vertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 29.07.09.. Die Kammer weist darauf hin, dass sie von § 938 ZPO Gebrauch machen wird. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt die einstweilige Verfügung aufzuheben. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung: Es wird verboten, einen Eindruck zu erwecken … . Der Streitwert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.

Urteil Az. 324 O 404/09 v. 28.08.09.

[bearbeiten] Kommentar

Im Internet lesen wir, dass die Klägerin glücklich ist mit Florian Silbereisen, ebenfalls ein nicht unbekannter Kläger bei der Zensurkammer Hamburg. Vertreten wurde Florian Silbersein von der Kanzlei Prof. Prinz und verlor. Jetzt verlor seine Freundin trotz Einschaltung der gefürchteten Zensurkanzlei.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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